Susewind Kunststofftechnik GmbH

Burmeckestraße 4, 59955 Winterberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 2650
Eingetragen
21.5.1999
Branche
Großhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehörBearbeitung und Veredlung von KunststoffwarenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
die Verarbeitung von Glasfaserkunststoffen, Formenbau, Montagen, der Handel mit Neu- und Gebrauchtmotorrädern und mit Ersatzteilen sowie Gelegenheitshandel.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Susewind
seit 20.8.2002
Geschäftsführer
Uwe Susewind
seit 20.8.2002
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Susewind Kunststofftechnik GmbH

Winterberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 48.178,05 86.848,05
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,50 3,50
II. Sachanlagen 47.111,00 85.781,00
III. Finanzanlagen 1.063,55 1.063,55
B. Umlaufvermögen 1.126.307,11 856.108,83
I. Vorräte 234.859,15 290.374,39
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 559.632,34 499.485,36
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 331.815,62 66.249,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 393,75 3.321,94
Aktiva 1.174.878,91 946.278,82

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 652.655,83 566.829,68
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 627.091,24 541.265,09
B. Rückstellungen 239.717,78 155.153,38
C. Verbindlichkeiten 282.505,30 224.295,76
Summe Passiva 1.174.878,91 946.278,82

Anhang

Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind debitorische Kreditoren enthalten.

Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen.
Für Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,01 bis EUR 1.000,00) wurde in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 analog § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, welcher im Jahr der Anschaffung und den folgenden vier Jahren gleichmäßig abgeschrieben wird.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden analog § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.
Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten mit dem niedrigsten zulässigen steuerlichen Wert angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Besicherung der Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung geschah branchenüblich.

Ergänzende Angaben
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 42.106,22 (Vorjahr 40.354,54).
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betrugen EUR 263.686,78   (Vorjahr 241.197,98).
Der Jahresabschluss wurde unter teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 541.265,09 (Vorjahr 482.156,06) enthalten.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betrugen EUR 15.912,65 (Vorjahr 9.926,92).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden in Höhe von EUR 142.084,30 (Vorjahr 187.295,76).
Verbindlichkeiten aus Steuern bestanden in Höhe von EUR 55.875,99 (Vorjahr 19.568,89).
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betrugen EUR 2.237,34 (Vorjahr 3.376,18).

Sonstige Angaben
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr Herr Rainer Susewind (Maschinenbauschlosser) und Herr Uwe Susewind (Maschinenbauschlosser).

 

Winterberg, den 11.04.2025

gez. Rainer Susewind

gez. Uwe Susewind

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.04.2025 festgestellt.

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