Buck GmbH
Esslingen am Neckar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr
2023
Buck GmbH
I. Allgemeine Angaben (§ 267
HGB)
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
sogenannte „kleine Kapitalgesellschaft“. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284
HGB) Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter
Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine
Kapitalgesellschaften und unter zusätzlicher Beachtung der
steuerrechtlichen Bestimmungen. Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet. Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich
erworben, sind zu Anschaffungskosten bewertet, die ggf. um
planmäßige Abschreibungen vermindert wurden. Die Nutzungsdauer der
einzelnen Vermögensgegenstände ist anhand der steuerlichen AfA-
Tabellen festgelegt, wobei jeweils möglichst kurze zulässige
Nutzungs- dauern gewählt wurden. Die planmäßigen Abschreibungen
werden nach der linearen Methode vorgenommen. In die
Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten
sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen, Zinsen für
Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Auf das gesamte
Anlagevermögen wurden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert
vorgenommen. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Wegen der
kontinuierlichen Wiederbeschaffung werden gewogene
Durchschnittspreise zugrunde gelegt; das strenge
Niederstwertprinzip wird beachtet. Die unfertigen Leistungen werden
zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegendem
Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die
Einzelkosten sowie die not- wendigen Gemeinkosten. Zinsen für
Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten
einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei
erkennbaren Einzelrisiken - und Pauschalwertberichtigungen zur
Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Forderungen in
Fremdwährung werden mit dem Kurs zum Tag der Rechnungsstellung bzw.
mit dem niedrigeren Stichtagskurs
angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe
ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit
handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerlichen
Vorschriften stehende Berechnungsverfahren
verwendet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung
werden mit dem Umrechnungskurs bei Eingang der Rechnung bzw. -
soweit der Umrechnungskurs am Stichtag höher ist - mit dem
Stichtagskurs bewertet. Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden mit
dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles gebucht. Kursverluste bis
zum Bilanzstichtag werden bei der Bewertung der Forderungen und
Verbindlichkeiten erfasst. Von der Stetigkeit der Bilanzierung und
Bewertung wurde nicht abgewichen (284 Abs. 2 Nr. 3
HGB). Zinsen für Fremdkapital wurden in die
Herstellungskosten nicht einbezogen (§ 284 Abs. 2 Nr. 5
HGB). III. Sonstige Pflichtangaben (§ 285
HGB) Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten (€
600.864) haben insgesamt € 0 eine Rest-laufzeit von mehr als 5
Jahren. Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind insgesamt € 0
durch Grundpfandrechte und € 0 durch Bürgschaften gesichert (§ 285
Satz 1 Nr. 1 HGB ). Beschäftigte Mitarbeiter:
8,0 Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung durch
Herrn Buck, Jürgen,
Esslingen Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit (§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB). Esslingen, am
02.06.2025 Buck
GmbH - Geschäftsführung -
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.6.2025.
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