Thinktecture AG
Bernhard-Krieg-Straße 4, 97845 Neustadt a. Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marco Frodl seit 16.10.2015 | Prokura |
Ingo Rammer seit 11.11.2013 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Thinktecture AGNeustadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bilanzscroll
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Anhang für das Geschäftsjahr 2024Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Satzung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar: scroll
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 0,00 € ausgewiesen. Eigenkapital scroll
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Aufwandsrückstellungen, Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten. Verbindlichkeiten scroll
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 0,00 € ausgewiesen. Sonstige AngabenGeschäftsführung / Vorstand Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Ingo Rammer und Herrn Christian Weyer. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Neustadt am Main, 30.07.2025 Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.11.2025. |
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