Krell
GmbH
Olfen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 04.02.2010 bis zum 03.02.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
3.2.2011
EUR |
3.2.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
13.061,12 |
19.563,88 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
3.919,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.061,12 |
15.644,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
13.061,12 |
19.563,88 |
Passiva
|
|
3.2.2011
EUR |
3.2.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.061,12 |
11.483,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
13.516,88 |
13.536,88 |
| III.
Jahresüberschuss |
578,00 |
20,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
6.580,76 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
6.580,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
13.061,12 |
19.563,88 |
Anhang
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
Der mir erteilte Auftrag zur Erstellung des
Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die
erforderlich waren, um auf der Grundlage der
Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten
Auskünfte zu Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsfragen
und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen
den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss, bestehend
aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, zu
erstellen.
Im Rahmen des erteilten Auftrags habe ich die
gesetzlichen Vorschriften für die Aufstellung von
Jahresabschlüssen sowie die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Die
Beachtung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die
Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten und
außerhalb der Rechnungslegung begangener
Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand meines
Auftrags.
Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und
Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von
den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig
erbracht.
Auskünfte erteilte die
Geschäftsführung.
Art, Umfang und Ergebnis der während meiner
Auftragsdurchführung im Einzelnen vorgenommenen
Erstellungshandlungen sind, soweit sie nicht in diesem
Erstellungsbericht dokumentiert wurden, in meinen
Arbeitspapieren festgehalten.
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die Organisation der Buchhaltung, das interne
Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen
ermöglichen die vollständige, richtige,
zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der
Geschäftsvorfälle.
Die Saldenvorträge zum 04.02.2010 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 03.02.2010.
Die auf den 03.02.2011 durchgeführte Inventur
wurde von mir nicht beobachtet. Organisatorische
Vorbereitungen und Festlegungen von
Durchführungsanweisungen wurden von mir ebenfalls
nicht vorgenommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie
hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Auflösung der Unternehmenstätigkeit beachtet.
Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte
wahr und übernimmt diese "soweit zulässig" in
ihre Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden
Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden
beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag
entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.
Liquidator der Gesellschaft ist Herr Rolf Krell.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.07.2012 festgestellt.
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