EJP-TOSCA Strahlanlagen GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Prüfmaschinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Robert Jungbluth seit 1.6.2017 | Geschäftsführer |
Dirk Loske seit 3.2.2016 | Prokura |
Iakovos Hermann Paraskevas seit 27.5.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 55.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
EJP Maschinen GmbHEigenbeteiligung | 45.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 66.67% | |
| 45.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EJP Maschinen GmbHBaesweilerJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung erfolgte nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung. Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz ausgewiesenen Anlageposten mit ihren historischen Anschaffungskosten und den kumulierten Abschreibungen sowie den Abschreibungen des Geschäftsjahres sind in einem Anlagegitter dargestellt. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, über den Zeitraum der Nutzung um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für die Zugänge an beweglichen Wirtschaftsgütern wurde die Abschreibung linear und soweit möglich degressiv pro rata temporis angesetzt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Nachträgliche Anschaffungskosten wurden, soweit sie angefallen sind, auf die Restnutzungsdauer der betreffenden Anlagegüter abgeschrieben. Die Vorjahresabschreibungen wurden planmäßig fortgeführt. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 800,00 wurden sofort aufwandswirksam abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet worden. Die Berücksichtigung des jeweiligen Fertigungsgrades unfertiger Erzeugnisse erfolgte in der Weise, dass anhand des Fertigungsplanes bis zu dem laut Inventur festgestellten Bearbeitungsstand bewertet wurde. In allen Fällen wurde die retrograde Bewertungsmethode angewendet und verlustfrei bewertet. Es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen. Handelswaren wurden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Von Kunden erhaltene Anzahlungen wurden, soweit sie den Vorräten zuzurechnen sind, von diesen offen abgesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die liquiden Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Das Eigenkapital wurde zum Nennbetrag angesetzt. Soweit die Gesellschaft eigene Anteile erworben hat, wurden diese gem. § 272 Abs. 1a HGB mit ihrem Nennbetrag offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abgesetzt. Die Differenz zwischen Nennbetrag und Anschaffungskosten ist mit den frei verfügbaren Gewinnrücklagen verrechnet worden. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten wurden mit Ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Währungsverbindlichkeiten bestanden in Höhe von € 9.945. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Soweit der Jahresabschluss auf fremde Währung lautende Sachverhalte enthält, wurden diese in Euro umgerechnet. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden mit den amtlichen EZB Euro-Referenzkursen zum Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, wurde dieser angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Forderungen enthalten, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstanden sind (§ 268 Abs. 4 HGB). Sonstige Angaben Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten wurden durch Grundschulden in Höhe von insgesamt € 2.500.000,00 gewährt. Während des Geschäftsjahres waren bei der Gesellschaft durchschnittlich beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB):
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt (§ 285 Nr. 10 HGB): Geschäftsführer: Herr Dipl.-Kfm. Jacques Paraskevas, Aachen Herr Dipl.-Ing. (FH) Robert Jungbluth, Langerwehe Beteiligungen an anderen Unternehmen mit einer Beteiligungsquote von mindestens 20 % bestanden im Berichtsjahr wie folgt (§ 285 Nr. 11 HGB): 1. EJP-Tosca Strahlanlagen GmbH, Baesweiler Anteil am Kapital 100 % 2. EJP Korea Co. Ltd., Ulsan, Rep. Korea Anteil am Kapital 60 % 3. EJP BigSino Machinery (Bengbu) Co., Ltd., VR China Anteil am Kapital 45 % 4. EJP Italia s.r.l., Martignacco, Italien Anteil am Kapital 55 % 5. EJP WIRE Technology GmbH, Schwerte Anteil am Kapital 66,67 % 6. EJP ITALMEC Sp. z o.o., Sosnowiec, Polen Anteil am Kapital 45 % 7. WWM Technology s.r.l., Conselve (PD), Italien Anteil am Kapital 45 % Die Gesellschaft ist keine unbeschränkt haftende Gesellschafterin eines anderen Unternehmens (§ 285 Nr. 11a HGB). Die Gesellschaft ist keine Tochtergesellschaft eines Unternehmens, welches gemäß § 290 Abs. 1 HGB i.V.m. § 293 Abs. 1 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist. Sie ist selbst auch gemäß § 290 Abs. 1 HGB i.V.m. § 293 Abs. 1 HGB nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet (§ 285 Nr. 14 HGB). sonstige Berichtsbestandteile
Baesweiler, 29. November 2024 gez. Dipl.-Kfm. Jacques Paraskevas
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