Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 9188
Eingetragen
3.3.1994
Branche
Einzelhandel mit Fleisch und FleischwarenGroßhandel mit Fleisch und FleischwarenFleischverarbeitung a. n. g.
Gegenstand
Betrieb einer Fleischerei, Fabrikation von Fleisch- und Wurstwaren, Verkauf und Imbiss

Historie

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Management

NameRolle
Jean Bernhardt
seit 3.2.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fleischerei Bernhardt GmbH

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 33.060,62 48.772,12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 33.058,62 44.788,12
III. Finanzanlagen 0,00 3.982,00
B. Umlaufvermögen 20.339,29 20.013,10
I. Vorräte 2.596,90 4.646,79
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.710,05 9.544,11
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.032,34 5.822,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.588,19 2.423,85
D. Aktive latente Steuern 30.763,96 0,00
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 6.779,67 52.417,65
Bilanzsumme, Summe Aktiva 92.531,73 123.626,72

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Kapitalrücklage 60.000,00 60.000,00
III. Gewinnrücklagen 36.959,17 0,00
IV. Verlustvortrag 138.017,65 129.166,90
V. Jahresüberschuss 8.678,81 -8.850,75
VI. nicht gedeckter Fehlbetrag 6.779,67 52.417,65
B. Rückstellungen 18.131,54 26.919,00
C. Verbindlichkeiten 74.400,19 96.707,72
Bilanzsumme, Summe Passiva 92.531,73 123.626,72

Anhang


 
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne  der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Zum 01.01.2010 wurden aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG außerordentliche Erträge in Höhe von Euro 187,96 bilanziert.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage.

Von der Gliederung der Bilanz wird gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit dem Vorjahr vergleichbar.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Der Anhang wurde unter Berücksichtigung des Wahlrechts nach § 288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB wurde auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG) aufgestellt. Die mit dem Übergang zum BilMoG zum Übergangszeitpunkt 01.01.2010 verbundenen Wahlrechte wurden wie folgt ausgeübt:

Gemäß Art. 67 Abs. 4 EGHGB wurde vom Wahlrecht der Fortführung niedrigerer Wertansätze von Vermögensgegenständen, die aus Abschreibungen nach den § 253 Abs. 3 Satz 3, § 253 Abs. 4 HGB a. F. oder nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a. F. resultieren, kein Gebrauch gemacht.

Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Bei der Rückstellung für Aufbewahrungspflichten wurde das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB genutzt, so dass die Verpflichtung weiterin mit Euro 1.000,00 passiviert bleibt.

Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurden Rückstellungen, für die sich aufgrund der geänderten Bewertung eine Auflösung ergeben würde, beibehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens 31.12.2024 wieder zugeführt werden müsste. Die Rückstellung für Pensionen wurden hierbei im Sinne einer Gesamtbetrachtung als ein Posten zusammengefasst, auch wenn er sich aus verschiedenen Teilen von Verpflichtungen zusammensetzt.

Das Wahlrecht des Art. 67. Abs. 1 EGHGB, die erforderliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen auf maximal 15 Jahre zu verteilen, wurde ausgeübt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den ursprünglichen Anschaffungskosten - soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt.

Flüssi­ge Mittelwurden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 HGB).

Verbindlichkeitenwurden mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert, welche den Rückzahlungsbeträgen entsprechen.

III. Angaben zur Bilanz

AKTIVSEITE

Die Darstellung und Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus einer gesonderten Anlage zur Bilanz (Anlagenspiegel).Die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich ebenfalls aus den Anlagen (§ 268 Abs. 2 HGB).

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Die als Bilanzierungshilfe aktivierten latenten Steuern ergeben sich aus zeitlichen Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz und betreffen die Bewertung von Verlustvorträgen und die sich daraus ergebene Steuerersparnis.

PASSIVSEITE

Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss des Berichtsjahres in Höhe von Euro 8.678,81 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungenwurde nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende An­nahmen für die Berechnung berücksichtigt:
  

durchschnittlicher Marktzins für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde

Lohn- und Gehaltssteigerungen nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit

Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G"


Der Zuführungsbetrag aus der Umbewertung nach BilMoG wird gem. Art. 67 Abs. 1 EGHGB bis zum 31.12.2024 mit jährlich mindestens 1/15 zugeführt. Die Unterde­ckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2010 beträgt Euro 7.738,46.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Euro 324,09, Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von Euro 4.345,04.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden zum Abschlussstichtag nicht.

sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in betriebsgewöhnlichem Umfang.

IV. Sonstige Pflichtangaben

Die Geschäftsführung wurde in 2010 von

      Jean Bernhardt, Fleischermeister, Dresden 

wahrgenommen.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkun­gen des § 181 BGB befreit.

Dresden, 24. Januar 2012

 


....................................    

Geschäftsführer        

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.01.2012 festgestellt.

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