Fleischerei
Bernhardt GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.060,62 |
48.772,12 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
33.058,62 |
44.788,12 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
3.982,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
20.339,29 |
20.013,10 |
| I.
Vorräte |
2.596,90 |
4.646,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.710,05 |
9.544,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.032,34 |
5.822,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.588,19 |
2.423,85 |
| D.
Aktive latente Steuern |
30.763,96 |
0,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
6.779,67 |
52.417,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
92.531,73 |
123.626,72 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
60.000,00 |
60.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
36.959,17 |
0,00 |
| IV.
Verlustvortrag |
138.017,65 |
129.166,90 |
| V.
Jahresüberschuss |
8.678,81 |
-8.850,75 |
| VI.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
6.779,67 |
52.417,65 |
| B.
Rückstellungen |
18.131,54 |
26.919,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
74.400,19 |
96.707,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
92.531,73 |
123.626,72 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
nicht angepasst.
Zum 01.01.2010 wurden aufgrund des Übergangs auf
die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG
außerordentliche Erträge in Höhe von Euro
187,96 bilanziert.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz und Ertragslage.
Von der Gliederung der Bilanz wird gegenüber dem
Vorjahr nicht abgewichen. Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung sind mit dem Vorjahr vergleichbar.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für
mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Anhang wurde unter Berücksichtigung des
Wahlrechts nach § 288 Abs. 1 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB wurde
auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG)
aufgestellt. Die mit dem Übergang zum BilMoG zum
Übergangszeitpunkt 01.01.2010 verbundenen Wahlrechte
wurden wie folgt ausgeübt:
Gemäß Art. 67 Abs. 4 EGHGB wurde vom
Wahlrecht der Fortführung niedrigerer Wertansätze
von Vermögensgegenständen, die aus Abschreibungen
nach den § 253 Abs. 3 Satz 3,
§ 253 Abs. 4 HGB a. F. oder nach
§§ 254, 279 Abs. 2 HGB a. F. resultieren, kein
Gebrauch gemacht.
Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern
aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274
Abs. 1 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Bei der Rückstellung für
Aufbewahrungspflichten wurde das Beibehaltungswahlrecht
nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB genutzt, so dass die
Verpflichtung weiterin mit Euro 1.000,00 passiviert bleibt.
Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurden
Rückstellungen, für die sich aufgrund der
geänderten Bewertung eine Auflösung ergeben
würde, beibehalten, soweit der aufzulösende
Betrag bis spätestens 31.12.2024 wieder zugeführt
werden müsste. Die Rückstellung für
Pensionen wurden hierbei im Sinne einer Gesamtbetrachtung
als ein Posten zusammengefasst, auch wenn er sich aus
verschiedenen Teilen von Verpflichtungen zusammensetzt.
Das Wahlrecht des Art. 67. Abs. 1 EGHGB, die
erforderliche Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen auf maximal 15 Jahre zu
verteilen, wurde ausgeübt.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
ursprünglichen Anschaffungskosten - soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittelwurden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 HGB).
Verbindlichkeitenwurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen bilanziert, welche den
Rückzahlungsbeträgen entsprechen.
III. Angaben zur Bilanz
AKTIVSEITE
Die Darstellung und
Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus
einer gesonderten Anlage zur Bilanz (Anlagenspiegel).Die
Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich
ebenfalls aus den Anlagen (§ 268 Abs. 2 HGB).
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die als Bilanzierungshilfe
aktivierten latenten Steuern ergeben sich aus
zeitlichen Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und
Steuerbilanz und betreffen die Bewertung von
Verlustvorträgen und die sich daraus ergebene
Steuerersparnis.
PASSIVSEITE
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss des Berichtsjahres in
Höhe von Euro 8.678,81 auf neue Rechnung vorzutragen.
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungenwurde nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt:
| • |
durchschnittlicher Marktzins
für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der
Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde
|
| • |
Lohn- und Gehaltssteigerungen
nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit
|
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005 G"
|
Der Zuführungsbetrag aus der Umbewertung nach
BilMoG wird gem. Art. 67 Abs. 1 EGHGB bis zum 31.12.2024
mit jährlich mindestens 1/15 zugeführt. Die
Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum
31.12.2010 beträgt Euro 7.738,46.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
Euro 324,09, Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit in Höhe von Euro 4.345,04.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr.
3a HGB
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in
betriebsgewöhnlichem Umfang.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung wurde in 2010 von
Jean Bernhardt,
Fleischermeister, Dresden
wahrgenommen.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Dresden, 24. Januar 2012
....................................
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.01.2012 festgestellt.
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