Steinbach
AG
Detmold
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.941.457,50 |
4.586.031,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
21.668,00 |
17.610,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.919.789,50 |
4.568.421,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.399.871,72 |
5.154.069,01 |
| I.
Vorräte |
3.088.127,57 |
3.030.966,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.760.499,34 |
1.676.632,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
551.244,81 |
446.469,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
65.385,04 |
| Aktiva |
10.341.329,22 |
9.805.485,55 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
296.993,03 |
424.432,27 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
241.993,03 |
369.432,27 |
| davon
Gewinnvortrag |
369.432,27 |
82.898,68 |
| B.
Rückstellungen |
786.418,36 |
454.875,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.257.917,83 |
8.926.178,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
6.690.952,74 |
7.029.009,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.566.965,09 |
1.897.169,08 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
6.275.380,49 |
6.466.569,44 |
| Summe
Passiva |
10.341.329,22 |
9.805.485,55 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Steinbach AG hat ihren Sitz in Detmold und ist
beim Amtsgericht Lemgo im Handelsregister unter HRB 4925
eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde
entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen
(§§ 238 ff. HGB) unter Beachtung der
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und den
Bestimmungen für Aktiengesellschaften (§§
150 ff. AktG) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
erstellt.
Aufbau und Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Im Geschäftsjahr wurde die
Bilanzierungsstetigkeit (§ 246 Abs. 3 HGB) und die
Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)
eingehalten.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten-
bzw. Herstellungskosten angesetzt, und soweit abnutzbar,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bilanziert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Im Jahr
der Anschaffung erfolgt die Abschreibung zeitanteilig.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten am
Bilanzstichtag angesetzt.
In die Herstellungskosten sind auch die Material- und
Fertigungsgemeinkosten einbezogen worden, jedoch nicht
anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten. Nicht einbezogen
werden auch Fremdkapitalzinsen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit usw. ergeben, werden durch
angemessenen Abwertung berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
bewertet. Den in den Forderungen enthaltenen Risiken wird
durch Bildung angemessen dotierter Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB).
Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen EUR 1.195.925,00.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind somit mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
Die Bilanzierung erfolgt nach Ergebnisverwendung.
Ein Ausweis der passiven latenten Steuer ist aufgrund
der Befreiungsvorschrift für kleine
Kapitalgesellschaften § 267 HGB unterblieben.
sonstige Berichtsbestandteile
Steinbach AG
Der Vorstand
gez. Volker Steinbach
gez. Samuel Steinbach
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.10.2024
festgestellt.
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