WGG Wittenborner Grundstücksgesellschaft mbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Walter Werner Müller seit 4.8.2025 | Prokura |
Thore Reinhard von Scheffer seit 5.4.2022 | Geschäftsführer |
Niels Dr. Fitzer seit 21.10.2021 | Prokura |
Heiko Wiese seit 5.3.2018 | Prokura |
Heiko Labusch seit 24.10.2007 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
AIRBUS SE | 61.47% |
AIRBUS HELICOPTERS S.A.S | 38.53% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GFD GmbHHohnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANG für das Geschäftsjahr 2023GFD GmbHHohnI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die GFD GmbH, Hohn ist eine große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften in der aktuellen Fassung sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Gesellschaft ist unter der Nummer 908 RD im Handelsregister B beim Amtsgericht Kiel eingetragen. II. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Grundsätze zur Bilanzierung 1. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten - vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer - bewertet. Immaterielle Vermögensgegenstände werden mit einer Nutzungsdauer zwischen 3 und 8 Jahren abgeschrieben. Anschaffungskosten in Fremdwährung wurden zum Kurs des Leistungs- bzw. Rechnungsstellungstags umgerechnet. Im Sachanlagevermögen wird die wesentliche Anlageklasse linear über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren abgeschrieben. Für bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden monatsgenaue Abschreibungen angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800 wurden auf einem gesonderten Konto erfasst. 2. Vorräte Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Zur Ermittlung der Anschaffungskosten wurde die Durchschnittsmethode angewandt. Das Niederstwertprinzip wurde bei der Bewertung beachtet. 3. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Die Bewertung erfolgte zum Nennwert. Erkennbare Risiken sind durch entsprechende Wertkorrekturen berücksichtigt. 4. Stammkapital Das eingezahlte Stammkapital wurde zum Nennwert angesetzt. 5. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt und mit einem Zinssatz von 1,83% (i. Vj. 1,78 %) angesetzt. Dabei wurde eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Die biometrischen Richttafeln 2018 G von Heubeck finden Anwendung. Darüber hinaus werden konzernweit einheitliche Annahmen bezüglich der Inanspruchnahme der den Pensionsberechtigten eingeräumten Auszahlungsoptionen getroffen. Der Verpflichtungsumfang der wertpapiergebundenen Leistungszusagen aus dem Airbus Pension Plan (APP) ergibt sich dabei als Maximum aus dem Marktwert (Zeitwert) der Wertpapiere und dem ebenfalls versicherungsmathematisch ermittelten Barwert der erdienten Mindestgarantien. Die Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der Verbindlichkeiten aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen (Altersteilzeit und Aufbaukonto/CDC) dienen (Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB), werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und mit den entsprechenden Pensionsverpflichtungen bzw. langfristig fälligen Verpflichtungen verrechnet. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände den Betrag der Schulden, wird der übersteigende Betrag gesondert als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Die Abzinsung der Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen und Altersteilzeitverpflichtungen erfolgte mit 1,39 % bzw. 1,05 % (i. Vj. 1,01% bzw. 0,51%). 6. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. 7. Laufende und latente Steuern Die laufenden und latenten Steuern der GFD GmbH werden beim Organträger ermittelt und ausgewiesen. III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Entwicklung des Anlagevermögens Die Aufgliederung der Anlagepositionen und ihre Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel (vgl. Anlage zum Anhang) dargestellt. 2. Forderungen/sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände - mit Ausnahme von sonstigen Vermögensgegenständen von TEUR 19 (i. Vj. TEUR 7) - haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen i.H.v. TEUR 35.889 (i. Vj. TEUR 16.151) entfallen TEUR 551 (i. Vj. TEUR 1.711) auf Forderungen gegen die Gesellschafterin. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen im Rahmen des Cash-Poolings i.H.v. TEUR 34.431 (i. Vj. TEUR 13.625). Der Restbetrag von TEUR 906 (i. Vj. TEUR 816) entfällt auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 3. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital setzt sich wie folgt zusammen:
4. Pensionsrückstellungen Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betrifft die Versorgungsanwartschaft der ehemaligen Condor-Mitarbeiter, die im Geschäftsjahr 2003 von der GFD GmbH übernommen wurden, die Versorgungsanwartschaft aller Mitarbeiter seit 2003 gemäß Airbus- (früher EADS-) Konzernbetriebsvereinbarungen aus 2012 und 2018 (P3 Basis- bzw. APP Hauptkonten) sowie die Versorgungsansprüche gemäß Pensions-Aufbau bzw. APP Zusatzkonten. Der Berechnung wurden ein Rechnungszins von 1,83 % (i. Vj. 1,78%), eine Rentendynamik von 2,40 % (i. Vj. 2,40%) bzw. bei ehemaligen Condor-Mitarbeitern von 1,00 % (i. Vj. 1,0%) und ein Gehaltstrend von 3,40 % (i. Vj.,3,40 %) zugrunde gelegt. Die Dynamik der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde mit 3,25 % (i. Vj. 3,25%) berücksichtigt. Darüber hinaus wurden Annahmen bezüglich der den Pensionsberechtigten eingeräumten Auszahlungsoptionen getroffen. Die Vermögensgegenstände, die im Rahmen einer Covered Deferred Compensation (CDC) zweckgebundenes Vermögen für die Erfüllung von Pensionsverpflichtungen aus den Haupt-, Aufbau und Zusatzkonen darstellen, sind Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB und werden daher mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den entsprechenden Pensionsverpflichtungen verrechnet. Das Deckungsvermögen besteht im Wesentlichen aus Fondsanlagen in marktgängigen Wertpapieren, die zu Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet sind. Wertpapiere werden mithilfe von allgemein anerkannten Bewertungsmethoden auf der Grundlage von aktuell verfügbaren Marktinformationen bewertet. Notierte Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte beruhen typischerweise auf beobachtbaren Marktdaten wie Börsenkursen, Zinssätzen und Wechselkursen. Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt TEUR 489 (i. Vj. TEUR 2.033) und ist zur Ausschüttung, nicht aber zur Abführung im EAV gesperrt. Der zur Ausschüttung gesperrte Betrag nach § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB beträgt TEUR 1.339 (i Vj. TEUR 2.299) und ist zur Abführung im EAV gesperrt. 5. Sonstige Rückstellungen Es handelt sich im Wesentlichen um Rückstellungen für ausstehende Lieferungs- und Leistungsabrechnungen (TEUR 2.424) sowie Verpflichtungen gegenüber dem Personal (TEUR 2.312). Zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverpflichtungen sind im Rahmen eines CTA finanzielle Mittel zweckgebunden auf die Allianz Treuhand GmbH, Frankfurt übertragen worden. Sie stellen damit zweckgebundenes Vermögen für die Erfüllung von langfristig fälligen Verpflichtungen dar und sind Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Sie werden daher mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den entsprechenden Altersteilzeitverpflichtungen verrechnet. Die Altersteilzeitrückstellungen werden mit einem Zinssatz von 1,05 % (i. Vj. 0,51 %) abgezinst. Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
Der Barwert aus den Aufstockungs- und Abfindungszahlungen aus Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von TEUR 119 ist nicht saldierungsfähig und wird unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten:
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern entfallen TEUR 1.302 auf Umsatzsteuerverbindlichkeiten. Die restlichen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen die Gewinnabführungsverpflichtung. 7. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse betragen TEUR 60.980 (i. Vj. TEUR 57.832). Diese teilen sich auf die beiden Geschäftsbereiche wie folgt auf: Aviation TEUR 37.698 (i. Vj. TEUR 34.359) und Simulation TEUR 23.282 (i. Vj. TEUR 23.473). Die Umsätze werden bis auf einen geringen Anteil von TEUR 90 (i. Vj. TEUR 0) im Inland erzielt. 8. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten vor allem periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 898 (i. Vj. TEUR 1.459), davon Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 898; i. Vj. TEUR 857). Darüber hinaus ist hier die Versicherungsentschädigung für den Verlust des Luftfahrzeugs in Höhe von EUR 4.514 enthalten. Die Erträge aus der Währungsumrechnung belaufen sich auf TEUR 65 (i. Vj. TEUR 104). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 102 (i. Vj. TEUR 116) enthalten. 9. Zinsen und ähnliche Erträge Der Posten enthält die Erträge aus dem Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 2.008 (i. Vj. TEUR 1.157). Diese werden mit den Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 875 (i. Vj. TEUR 188) sowie Altersteilzeit in Höhe von TEUR 17 (i. Vj. TEUR 24) saldiert ausgewiesen. IV. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die im Bestand befindlichen Learjets sind im 12-Jahres- sowie 12.000- bzw. 20.000-Flugstunden-Turnus einer Grundüberholung zu unterziehen. Die nächste diesbezügliche Inspektion mit voraussichtlichen Aufwendungen von insgesamt TEUR 520 ist in 2024 bei dem Luftfahrzeug D-CGFJ vorgesehen. 2. Organmitglieder Zu Mitgliedern der Geschäftsführung waren im Geschäftsjahr 2023 bestellt: Herr Thore von Scheffer, Buchholz i.d.N. (01.01. - 31.12.2023) Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Verweis auf § 286 (4) HGB verzichtet. 3. Konzernzugehörigkeit Alleinige Gesellschafterin der GFD GmbH ist im gesamten Berichtsjahr die Airbus Defence and Space GmbH. Der Abschluss der Airbus Defence and Space GmbH einschließlich der vollkonsolidierten Tochtergesellschaften wird in den Konzernabschluss der Airbus SE, Amsterdam (größter und kleinster Kreis), einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wird. Dieser wird einschließlich des Konzernlageberichts beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und von diesem veröffentlicht. 4. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das auf das Berichtsjahr bezogene, vom Abschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen in Rechnung gestellte Gesamthonorar beläuft sich auf TEUR 59, welche ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen entfielen. 5. Ergebnisabführungsvertrag Mit der NFS Navigations- und Flugführungs-Systeme GmbH besteht mit Wirkung ab 1. Januar 2014 (Datum der Eintragung im Handelsregister 7. Januar 2014) ein Ergebnisabführungsvertrag. Airbus Defence and Space GmbH als Rechtsnachfolgerin der NFS Navigations- und Flugführungs-Systeme GmbH führt diesen Ergebnisabführungsvertrag fort. 6. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 wurden im Durchschnitt 246 Arbeitnehmer (i. Vj. 239) beschäftigt. Davon im Geschäftsbereich Aviation 106, im Geschäftsbereich Simulation 116 und in der Verwaltung 24 Arbeitnehmer. 7. Nachtragsbericht Zwischen dem Jahresabschlussstichtag und dem Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung haben sich keine wirtschaftlichen Themen ergeben oder sind sonstige Ereignisse eingetreten, die aufgrund ihrer Bedeutung zu erläutern wären oder wesentlichen Einfluss auf den Jahresabschluss haben könnten.
Hohn, am 18. Juni 2025 GFD
GmbH
Thore von Scheffer, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2023GFD GmbHHohnDas Unternehmen Geschäftsmodell Das Geschäft der GFD GmbH, Hohn unterteilt sich in die beiden Geschäftsbereiche Aviation und Simulation. Der Geschäftsbereich Aviation umfasst insbesondere die Durchführung von Flügen im der Rahmen Flugzieldarstellung und EK- (Elektronischer Kampf-) Ausbildung für die Teilstreitkräfte der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland sowie der Radarflugvermessung an den Bundeswehrflugplätzen. Der Geschäftsbereich Simulation umfasst zum einen das Training der deutschen Eurofighter-, Tornado- und A400M-Piloten in den Simulatoren der unterschiedlichen Muster direkt in ihren jeweiligen Verbänden, zum anderen den technischen In-Service-Support der Eurofighter und A400M Ausbildungssimulatoren. Ziele Es ist das Ziel der GFD GmbH, die Vertragsvorgaben der Kunden in bestmöglicher Weise zu erfüllen, die Kunden zufrieden zu stellen und durch zuverlässige Dienstleistungen langfristig zu binden. Des Weiteren strebt sie eine geringe Flugausfallrate von unter 3% und hohe Bereitstellungsquoten von über 97% an. Das Personal und die Luftfahrzeuge sollen dabei effizient eingesetzt werden. Steuerungssystem Die Unternehmenssteuerung erfolgt anhand von zentralen operativen und wirtschaftlichen Steuerungsgrößen. Im operativen Bereich sind dies insbesondere die geleisteten Flugstunden und einsatzklaren Luftfahrzeuge sowie die bereit gestellten Simulatorstunden. Die Wirtschaftliche Steuerungsgrößen sind im Wesentlichen Umsatz und Ergebnis vor Zinsen und Steuern. Mit diesen Kennzahlen steuert die GFD GmbH den Einsatz von Luftfahrzeugen und Personal im Tagesgeschäft und überprüft fortlaufend ihre Leistung und Profitabilität. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die GFD GmbH operiert seit 1989 ununterbrochen am Markt der Flugzieldarstellung und ist damit ein langjähriger, erfahrener und erfolgreicher Marktteilnehmer. Im Bereich der mittelschnellen Flugzieldarstellung ist die GFD GmbH seit 2004 alleiniger Anbieter in Deutschland. Im Geschäftsbereich Simulation ist die GFD GmbH ebenfalls einer der größten Anbieter. Insbesondere in der Trainingsunterstützung ist die GFD GmbH seit Jahren marktführend. Wirtschaftsbericht Geschäftsverlauf Die Aktivitäten der GFD GmbH im Geschäftsjahr 2023 lagen im Wesentlichen in der Erfüllung der o.g. Verträge. Im Geschäftsbereich Aviation lag der diesbezügliche Leistungsumfang des Zieldarstellungsvertrags auf Höhe des Flugstundenaufkommens des Vorjahres. Im Vertrag der Radarflugvermessung wurden die Anforderungen planmäßig erfüllt. Neben der Flugzieldarstellung und der Radarflugvermessung wurden in geringem Umfang Sonderverträge auch für andere nationale militärische Dienststellen sowie die Rüstungsindustrie geflogen. Mit dem Vertrag über die Trainingsunterstützung am European Fighter Training Center in Rumänien wurde ein neues Marktsegment erschlossen. Der Geschäftsbereich Simulation lagen der Leistungsumfang und die Bereitstellungszeiten stabil auf dem Vorjahresniveau. Die Verträge über die Trainingsunterstützung an den Eurofighter-Ausbildungssimulatoren sowie am A400M Ausbildungssimulators in Wunstorf wurden genauso planmäßig erfüllt, wie die Ausbildungsunterstützung Fliegerische Ausbildung beim Waffensystem Tornado am Standort Jagel. Die GFD GmbH hatte für das Geschäftsjahr 2023 moderat steigenden Umsatzerlöse sowie ein deutlich höheres Ergebnis vor Zinsen und Steuern im Vergleich zum Vorjahr prognostiziert. Diese Jahresprognose wurde übertroffen. Ertragslage Umsatz- und Ergebnisentwicklung Die Umsatzerlöse lagen für den Betrachtungszeitraum mit TEUR 60.980 deutlich über dem Vorjahresniveau (TEUR 57.832). Hauptgrund hierfür sind höhere Preise im aktuellen Flugzieldarstellungsvertrag sowie mehrere Zusatzverträge in beiden Geschäftsbereichen. Der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung beträgt TEUR 22.750 und liegt damit deutlich über dem Ergebnis des Vorjahres (TEUR 11.876). Dabei schlägt sich insbesondere die Versicherungsentschädigung für den Verlust des Luftfahrzeugs im Mai 2023 nieder. Der Personalaufwand ist insgesamt leicht gesunken. Die Aufwendungen, die sich aus der gestiegene Anzahl an Mitarbeitern ergibt werden durch deutlich geringere Aufwendungen für die Bildung von Pensionsrückstellung kompensiert. Die Erträge aus Planvermögen übertreffen im Berichtsjahr die Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen. Der Saldo in Höhe von EUR 809.521,11 (i. Vj. EUR -3.402.684,68) wird in 2023 daher bei den Zinserträgen ausgewiesen. Der seit 2014 wirkende Ergebnisabführungsvertrag mit der NFS Navigations- und Flugführungs-Systeme GmbH, Ulm, ist durch Verschmelzungsvertrag auf die Airbus Defence and Space GmbH, Taukirchen, übergegangen. Es erfolgte zum 31.12.2023 keine Kündigung, somit hat er sich bei gleicher Kündigungsfrist um ein weiteres Jahr verlängert. Finanz- und Vermögenslage Das Anlagevermögen TEUR 12.122 (i. Vj. TEUR 12.198) liegt auf Vorjahresniveau. Die planmäßige Abschreibung der Luftfahrzeuge. wird durch den Zugang weiterer Luftfahrzeuge kompensiert. Die Erhöhung des Vorratsvermögens auf TEUR 4.540 (i. Vj. TEUR 3.531) erfolgte aus Gründen der schnelleren Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Der Forderungssaldo aus dem Cash-Pooling ist gegenüber dem Vorjahr von TEUR 13.625 auf TEUR 34.431 gestiegen. Die Verminderung der Pensionsrückstellungen um TEUR 2.016 ist auf die gestiegenen Saldierungsbeträge mit dem Deckungsvermögen zurückzuführen. Insgesamt beurteilt die Geschäftsführung die Lage des Unternehmens als gut. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sowie Prognosebericht Alle größeren Verträge sind Laufzeit basiert. Bei einer Neuausschreibung besteht ein jeweils erhebliches Risiko, diesen Folgevertrag nicht zu gewinnen. Darin sieht die Gesellschaft das größte Risiko. Diese Laufzeit ist aber gleichzeitig auch als Chance zu sehen, da sie Planungssicherheit bietet. Aufgrund der erbrachten Leistungen, der Kundenbindung sowie der sehr hohen Markteintrittsbarrieren sieht sich GFD auch bei zukünftigen Ausschreibungen als gut aufgestellt. Im Einzelnen haben diese Verträge noch ausreichende Restlaufzeiten. Die Zukunft des Unternehmens ist durch das prospektierte Auftragsvolumen aus den bestehenden Verträgen kurz- und mittelfristig gesichert. Es besteht eine grundsätzliche langfristige Unsicherheit bezüglich der Entwicklung der Bundeswehrstruktur und des Verteidigungshaushalts. Neben dem laufenden Geschäft aus den bestehenden Verträgen wird sich die GFD GmbH auch im Geschäftsjahr 2024 um zusätzliche Aufträge im Bereich der Unterstützung der Streitkräfte bemühen. Basierend auf den Vertragsgrundlagen geht die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2024 von Umsatzerlösen und operativen Jahresergebnis (ohne Sondereffekt der Versicherungsentschädigung) auf dem Niveau des Vorjahres aus.
Hohn, am 18. Juni 2025 GFD GmbH Thore von Scheffer, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die GFD GmbH, Hohn Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der GFD GmbH, Hohn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GFD GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, den 19. Juni 2025 KPMG
AG
Benecke, Wirtschaftsprüfer Buske, Wirtschaftsprüfer |
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