Arena Personal Management GmbH
Selbe AdresseSonstige Überlassung von Arbeitskräften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Kekelj seit 20.7.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wolff GmbH PersonalmanagementStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BILANZ
Anhang zum 31. Dezember 2014Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Firma Wolff GmbH Personalmanagement wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH - Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist nach § 267 HGB als kleine Gesellschaft einzuordnen. Von den nach § 288 HGB möglichen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang wurde Gebrauch gemacht. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt (§ 268 Abs. 1 HGB). Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um die planmäßigen Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bei den beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis EUR 150,00 wurden die Anschaffungskosten im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei Anschaffungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden in Anlehnung an die neue steuerliche Pool-Abschreibung eine lineare Abschreibung auf fünf Jahre aufgrund untergeordneter Bedeutung auch handelsrechtlich angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag berücksichtigt. Die liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert bilanziert. Rechnungsabgrenzungsposten wurden zur periodengerechten Erfassung des Aufwands gebildet. Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen in nicht unerheblichem Umfang lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der sämtlich unbesicherten Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt (Vorjahreszahlen in Klammern):
Entwicklung des Anlagevermögens Auf die Darstellung der Entwicklung des
Anlagevermögens (Anlagengitter) wird gem.
Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten bestehen keine Haftungsverhältnisse. Ergebnisverwendung Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen. Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung Während des Geschäftsjahres 2014 war Herr Reiner Wolff, Kaufmann, alleiniger Geschäftsführer. Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG Zum Bilanzstichtag bestanden gegenüber den Gesellschaftern folgende Ansprüche bzw. Verpflichtungen: Forderungen EUR 0,00 Verbindlichkeiten EUR 358.746,12 keine Überschuldung Eine Überschuldung im Rechtssinne besteht aufgrund einer positiven Fortbestehensprognose nicht. Angaben über die Gesamtbezüge der Geschäftsführer Die Angaben unterbleiben gem. § 286 Abs. 4 HGB.
Stuttgart, den 20. Oktober 2015 gez. Kuhn Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.10.2015 |
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