AUCOM Interservice GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carsten Eberhard Wilhelm Hering seit 26.7.2024 | Prokura |
Markus Nagl seit 24.1.2013 | Prokura |
Frank Günter Schellenberg seit 24.1.2013 | Prokura |
Christian Ludwig Auer seit 18.2.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Auer Immobilien GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020AUER IMMOBILIEN GMBHA. ALLGEMEINES Angaben zur Identifikation der Gesellschaft Die Auer Immobilien GmbH (i.F. auch "Gesellschaft") hat ihren Sitz in München und ist beim Amtsgericht München, Handelsregister, unter der Nummer HRB 184184 eingetragen. Angewendete Normen zur Rechnungslegung Der Jahresabschluss wurde unter Anwendung deutscher handelsrechtlicher Vorschriften in Euro aufgestellt. Auf fremde Währung lautende Beträge bestanden zum Stichtag nicht. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Ausweisvorschriften entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 289 HGB) unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß §§ 266 Abs. 1, 274a HGB, der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB und des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Sonstige Angaben zur Rechnungslegung Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Aufgrund der Umstellung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr mit Wirkung ab dem 1.1.2020 wurde für das vorangegangene Geschäftsjahr 2019 ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet, welches am 01.04.2019 begann und am 31. Dezember 2019 endete. Mitarbeiteranzahl und Größenklasse Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 im Durchschnitt 5 (Vj. 2) Arbeitnehmer beschäftigt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße (Vorjahr: kleine) Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB. B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und bei zeitlich begrenzter Nutzungsdauer über den Zeitraum der Nutzung planmäßig abgeschrieben oder ggf. unter Berücksichtigung eines niedrigeren beizulegenden Wertes bewertet. Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert, bei zeitlich begrenzter Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben oder ggf. unter Berücksichtigung eines niedrigeren beizulegenden Wertes bewertet. Zinsen werden in die Ermittlung der Herstellungskosten nicht einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen werden - im Zugangsjahr zeitanteilig - entsprechend der betriebsindividuellen Nutzungsdauer anhand der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter werden in Anlehnung an steuerliche Vorschriften im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Finanzanlagen Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Vorräte und zum Verkauf bestimmte Grundstücke Die Bewertung der unfertigen Leistungen (in Realisierung befindliche Bauträgerobjekte) erfolgte zu Anschaffungs-/Herstellungskosten. Die Herstellungskosten umfassen als Einzelkosten die Vorbereitungskosten, Bau- und Baunebenkosten, Grundstückskosten, Fremdleistungen, sonstige Einzelkosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material-und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Ferner werden in die Herstellungskosten Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung eingerechnet. Bei der Bewertung wurde das Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 HGB beachtet. Vertriebskosten und Zinsaufwendungen wurden nicht aktiviert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Der Ansatz erfolgt zum Nominalwert. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklagen sind zum Nennwert angesetzt. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 Abs.2 Nr.4 HGB gebildet. Rückstellungen Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Sofern erforderlich, werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr laufzeitkonform mit einem vergangenheitsorientiert ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Latente Steuern Die Gesellschaft ermittelt ihre passiven latenten Steuern unter Saldierung eventueller aktiver latenter Steuern, ohne Ansatz eines etwaigen aktiven Überhangs. Eine passive latente Steuerschuld besteht wie im Vorjahr nicht. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Anlagevermögen Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung ist im Anlagespiegel auf dem letzten Blatt des Anhangs wiedergegeben. Die Gesellschaft hält eine Beteiligung in Höhe von 70 % des Kommanditanteils an der Junghans Gewerbepark GmbH & Co. KG, München. Im Geschäftsjahr 2020 betrug deren Eigenkapital TEUR 290 und ihr Ergebnis TEUR 98. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten wie im Vorjahr keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Verbindlichkeiten Die Angaben über die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden in folgender Übersicht dargestellt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollständig durch Grundpfandrechte sowie verpfändete Bankguthaben abgesichert. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen weisen keine Restlaufzeiten auf, sondern werden bei Auftragserfüllung mit den vertraglichen Ansprüchen verrechnet. Alle weiteren Verbindlichkeiten enthalten wie im Vorjahr in voller Höhe Beträge mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Weitere Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen folglich wie im Vorjahr nicht. Die sonstigen Verbindlichkeiten weisen folgende Mitzugehörigkeitsvermerke auf:
Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden überwiegend für Verpflichtungen aus dem Gewährleistungsbereich im Zusammenhang mit abgeschlossenen Bauprojekten in Höhe von TEUR 1.003 (Vorjahr: TEUR 745) gebildet. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Ende des Geschäftsjahres bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, welche einen bedeutenden Einfluss auf die Darstellung im Jahresabschluss haben. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden im Inland fast ausschließlich durch Vermietung sowie Entwicklung und Verkauf von Immobilienprojekten erzielt. Periodenfremde oder außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen In den Erträgen und Aufwendungen sind keine wesentlichen periodenfremde oder außergewöhnliche Erträge oder Aufwendungen enthalten. E. VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG IM GESCHÄFTSJAHR UND EREIG- NISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG Vorgänge von besonderer Bedeutung im Geschäftsjahr liegen nicht vor. Die Gesellschaft hat nach dem Abschlussstichtag im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen Teile ihres Vermögens auf andere Gesellschaften im Rahmen einer Abspaltung übertragen. Diese Maßnahme hat keinen Einfluss auf die Darstellung zum Abschlussstichtag. F. SONSTIGE PFLICHTANGABEN Ergebnisverwendung Das Ergebnis wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Herrn Christian Auer, Immobilienkaufmann, München. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
München, den 16.03.2022 Auer Immobilien GmbH Christian Auer, Geschäftsführer Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileDavonvermerk zu den sonstigen Vermögensgegenständen: Davon gegenüber Gesellschafter: EUR 678.136,38 (EUR 546.678,88). Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 17.03.2022 festgestellt. BestätigungsvermerkIm Bezug auf die Offenlegung des vorstehenden Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen des § 327 HGB Gebrauch gemacht. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht hat die HBS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, unter dem 16. März 2022 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Auer Immobilien GmbH Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils zum Lagebericht Wir haben den Jahresabschluss der Auer Immobilien GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus waren wir beauftragt, den Lagebericht der Auer Immobilien GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 zu prüfen. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Wir geben kein Prüfungsurteil zum Lagebericht ab. Aufgrund der Bedeutung des im Abschnitt "Grundlage für das Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für die Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils zum Lagebericht" beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für ein Prüfungsurteil zum Lagebericht zu erlangen. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für die Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils zum Lagebericht Da uns von den gesetzlichen Vertretern pflichtwidrig kein Lagebericht zur Prüfung vorgelegt wurde, geben wir kein Prüfungsurteil zum Lagebericht ab. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung eines Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Lageberichts Es liegt in unserer Verantwortung, eine Prüfung des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchzuführen sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen. Aufgrund des im Abschnitt "Grundlage für das Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für die Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils zum Lagebericht" beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für ein Prüfungsurteil zum Lagebericht zu erlangen.
München, den 16. März 2022 HBS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Regine Köppel, Wirtschaftsprüfer Cyrill Witte, Wirtschaftsprüfer |
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