Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 184184
Vorher
Auer Holding GmbHAuer Grundbesitz GmbH
Eingetragen
28.6.1989
Branche
Vermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung, und Halten von Immobilien und Verwalten von eigenen und fremden Immobilien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Markus Nagl
seit 24.1.2013
Prokura
Prokura
Christian Ludwig Auer
seit 18.2.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Christian Auer
München
375.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Auer Immobilien GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 12.539.245,20 6.234.682,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
1. Geschäfts- oder Firmenwert 1,00 1,00
II. Sachanlagen 12.351.743,20 6.047.180,00
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 12.351.743,20 6.047.180,00
III. Finanzanlagen 187.501,00 187.501,00
1. Beteiligungen 187.501,00 187.501,00
B. Umlaufvermögen 5.335.423,50 38.307.246,32
I. Vorräte 0,00 31.009.386,30
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.264.814,26 3.260.015,14
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1,00 165.269,84
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 36.399,94
3. sonstige Vermögensgegenstände 3.264.813,26 3.058.345,36
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.070.609,24 4.037.844,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 843,41 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 17.875.512,11 44.541.928,32

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 3.758.987,10 2.373.974,71
I. gezeichnetes Kapital 1.350.000,00 1.350.000,00
II. Kapitalrücklage 131.601,47 131.601,47
III. Gewinnvortrag 892.373,24 -238.442,59
IV. Jahresüberschuss 1.385.012,39 1.130.815,83
B. Rückstellungen 1.189.827,87 929.659,73
1. Steuerrückstellungen 109.796,87 109.797,07
2. sonstige Rückstellungen 1.080.031,00 819.862,66
C. Verbindlichkeiten 12.926.697,14 41.238.293,88
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12.282.536,52 39.135.970,09
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 201.680,67
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 53.819,56 132.014,11
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 284.194,86 379.961,24
5. sonstige Verbindlichkeiten 306.146,20 1.388.667,77
Bilanzsumme, Summe Passiva 17.875.512,11 44.541.928,32

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2020 - 31.12.2020
EUR
1.4.2019 - 31.12.2019
EUR
1. Rohergebnis 2.890.236,38 2.875.887,49
2. Personalaufwand 313.119,61 27.921,04
a) Löhne und Gehälter 258.633,00 22.841,66
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 54.486,61 5.079,38
davon für Altersversorgung 1.200,00 100,00
3. Abschreibungen 64.939,19 10.805,04
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 64.939,19 10.805,04
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 479.266,97 1.104.792,98
5. Erträge aus Beteiligungen 6.031,77 33.532,49
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 90.677,75 121.998,17
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 743.695,52 647.090,90
8. Steuern vom Einkommen und Ertrag -0,20 109.797,07
9. sonstige Steuern 912,42 195,29
10. Jahresüberschuss 1.385.012,39 1.130.815,83

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

AUER IMMOBILIEN GMBH

A. ALLGEMEINES

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft

Die Auer Immobilien GmbH (i.F. auch "Gesellschaft") hat ihren Sitz in München und ist beim Amtsgericht München, Handelsregister, unter der Nummer HRB 184184 eingetragen.

Angewendete Normen zur Rechnungslegung

Der Jahresabschluss wurde unter Anwendung deutscher handelsrechtlicher Vorschriften in Euro aufgestellt.

Auf fremde Währung lautende Beträge bestanden zum Stichtag nicht.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Ausweisvorschriften entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 289 HGB) unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß §§ 266 Abs. 1, 274a HGB, der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB und des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch.

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt.

Sonstige Angaben zur Rechnungslegung

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Aufgrund der Umstellung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr mit Wirkung ab dem 1.1.2020 wurde für das vorangegangene Geschäftsjahr 2019 ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet, welches am 01.04.2019 begann und am 31. Dezember 2019 endete.

Mitarbeiteranzahl und Größenklasse

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 im Durchschnitt 5 (Vj. 2) Arbeitnehmer beschäftigt.

Die Gesellschaft ist eine mittelgroße (Vorjahr: kleine) Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und bei zeitlich begrenzter Nutzungsdauer über den Zeitraum der Nutzung planmäßig abgeschrieben oder ggf. unter Berücksichtigung eines niedrigeren beizulegenden Wertes bewertet.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert, bei zeitlich begrenzter Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben oder ggf. unter Berücksichtigung eines niedrigeren beizulegenden Wertes bewertet. Zinsen werden in die Ermittlung der Herstellungskosten nicht einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen werden - im Zugangsjahr zeitanteilig - entsprechend der betriebsindividuellen Nutzungsdauer anhand der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter werden in Anlehnung an steuerliche Vorschriften im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Finanzanlagen

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Vorräte und zum Verkauf bestimmte Grundstücke

Die Bewertung der unfertigen Leistungen (in Realisierung befindliche Bauträgerobjekte) erfolgte zu Anschaffungs-/Herstellungskosten. Die Herstellungskosten umfassen als Einzelkosten die Vorbereitungskosten, Bau- und Baunebenkosten, Grundstückskosten, Fremdleistungen, sonstige Einzelkosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material-und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens.

Ferner werden in die Herstellungskosten Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung eingerechnet. Bei der Bewertung wurde das Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 HGB beachtet. Vertriebskosten und Zinsaufwendungen wurden nicht aktiviert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Der Ansatz erfolgt zum Nominalwert.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklagen sind zum Nennwert angesetzt.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 Abs.2 Nr.4 HGB gebildet.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Sofern erforderlich, werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr laufzeitkonform mit einem vergangenheitsorientiert ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Latente Steuern

Die Gesellschaft ermittelt ihre passiven latenten Steuern unter Saldierung eventueller aktiver latenter Steuern, ohne Ansatz eines etwaigen aktiven Überhangs. Eine passive latente Steuerschuld besteht wie im Vorjahr nicht.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen

Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung ist im Anlagespiegel auf dem letzten Blatt des Anhangs wiedergegeben.

Die Gesellschaft hält eine Beteiligung in Höhe von 70 % des Kommanditanteils an der Junghans Gewerbepark GmbH & Co. KG, München. Im Geschäftsjahr 2020 betrug deren Eigenkapital TEUR 290 und ihr Ergebnis TEUR 98.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten wie im Vorjahr keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Die Angaben über die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden in folgender Übersicht dargestellt:

Davon mit einer Reslaufzeit
TEUR <1 Jahr
TEUR
>1 Jahr
TEUR
1 < RLZ < 5 Jahren
TEUR
> 5 Jahren
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 31.12.2020 12.283 371 11.912 1.517 10.395
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 31.12.2019 39.135 2.302 36.833 30.833 6.000

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollständig durch Grundpfandrechte sowie verpfändete Bankguthaben abgesichert.

Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen weisen keine Restlaufzeiten auf, sondern werden bei Auftragserfüllung mit den vertraglichen Ansprüchen verrechnet.

Alle weiteren Verbindlichkeiten enthalten wie im Vorjahr in voller Höhe Beträge mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Weitere Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen folglich wie im Vorjahr nicht.

Die sonstigen Verbindlichkeiten weisen folgende Mitzugehörigkeitsvermerke auf:

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
davon gegenüber Gesellschaftern 82.404,67 1.132.201,94
davon aus Steuern 4.709,48 4.590,09
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 377,06 8.649,06

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden überwiegend für Verpflichtungen aus dem Gewährleistungsbereich im Zusammenhang mit abgeschlossenen Bauprojekten in Höhe von TEUR 1.003 (Vorjahr: TEUR 745) gebildet.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Ende des Geschäftsjahres bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, welche einen bedeutenden Einfluss auf die Darstellung im Jahresabschluss haben.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse werden im Inland fast ausschließlich durch Vermietung sowie Entwicklung und Verkauf von Immobilienprojekten erzielt.

Periodenfremde oder außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen

In den Erträgen und Aufwendungen sind keine wesentlichen periodenfremde oder außergewöhnliche Erträge oder Aufwendungen enthalten.

E. VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG IM GESCHÄFTSJAHR UND EREIG-

NISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG

Vorgänge von besonderer Bedeutung im Geschäftsjahr liegen nicht vor.

Die Gesellschaft hat nach dem Abschlussstichtag im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen Teile ihres Vermögens auf andere Gesellschaften im Rahmen einer Abspaltung übertragen. Diese Maßnahme hat keinen Einfluss auf die Darstellung zum Abschlussstichtag.

F. SONSTIGE PFLICHTANGABEN

Ergebnisverwendung

Das Ergebnis wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Herrn Christian Auer, Immobilienkaufmann, München.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

 

München, den 16.03.2022

Auer Immobilien GmbH

Christian Auer, Geschäftsführer

Anlagespiegel

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
01.01.2020
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
31.12.2020
EUR
IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Geschäfts- oder Firmenwert 107.825,55 0,00 0,00 0,00 107.825,55
SACHANLAGEN
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6.057.979,04 6.369.502,39 0,00 0,00 12.427.481,43
FINANZANLAGEN
Beteiligungen 262.500,00 0,00 0,00 0,00 262.500,00
6.428.304,59 6.369.502,39 0,00 0,00 12.797.806,98
AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN
01.01.2020
EUR
Zuführungen
EUR
Auflösungen
EUR
Umbuchungen
EUR
31.12.2020
EUR
IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Geschäfts- oder Firmenwert 107.824,55 0,00 0,00 0,00 107.824,55
SACHANLAGEN
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10.799,04 64.939,19 0,00 0,00 75.738,23
FINANZANLAGEN
Beteiligungen 74.999,00 0,00 0,00 0,00 74.999,00
193.622,59 64.939,19 0,00 0,00 258.561,78
NETTOBUCHWERTE
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Geschäfts- oder Firmenwert 1,00 1,00
SACHANLAGEN
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 12.351.743,20 6.047.180,00
FINANZANLAGEN
Beteiligungen 187.501,00 187.501,00
12.539.245,20 6.234.682,00

sonstige Berichtsbestandteile

Davonvermerk zu den sonstigen Vermögensgegenständen:

Davon gegenüber Gesellschafter: EUR 678.136,38 (EUR 546.678,88).

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 17.03.2022 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Im Bezug auf die Offenlegung des vorstehenden Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen des § 327 HGB Gebrauch gemacht. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht hat die HBS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, unter dem 16. März 2022 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Auer Immobilien GmbH

Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils zum Lagebericht

Wir haben den Jahresabschluss der Auer Immobilien GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus waren wir beauftragt, den Lagebericht der Auer Immobilien GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 zu prüfen.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Wir geben kein Prüfungsurteil zum Lagebericht ab. Aufgrund der Bedeutung des im Abschnitt "Grundlage für das Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für die Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils zum Lagebericht" beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für ein Prüfungsurteil zum Lagebericht zu erlangen.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für die Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils zum Lagebericht

Da uns von den gesetzlichen Vertretern pflichtwidrig kein Lagebericht zur Prüfung vorgelegt wurde, geben wir kein Prüfungsurteil zum Lagebericht ab.

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung eines Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Lageberichts

Es liegt in unserer Verantwortung, eine Prüfung des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchzuführen sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen. Aufgrund des im Abschnitt "Grundlage für das Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für die Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils zum Lagebericht" beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für ein Prüfungsurteil zum Lagebericht zu erlangen.

 

München, den 16. März 2022

HBS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Regine Köppel, Wirtschaftsprüfer

Cyrill Witte, Wirtschaftsprüfer

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