MANAGEDATA GmbHLiquidiert

59192 Bergkamen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamm HRB 4999
Vorher
Schulz E.A.L. GmbH
Eingetragen
28.3.2001
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareBetrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
Gegenstand
die Entwicklung, der Vertrieb und die Betreuung von Software, der Vertrieb und die Betreuung von Hardware und die EDV-Beratung.

Historie

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Management

NameRolle
Herbert Schulz
seit 1.12.2011
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

MANAGEDATA GmbH

Bergkamen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 34.174,00 63.656,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.082,00 59.164,00
II. Sachanlagen 3.092,00 4.492,00
B. Umlaufvermögen 37.016,38 23.463,35
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.637,77 2.807,73
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.378,61 20.655,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 424,77
Bilanzsumme, Summe Aktiva 71.190,38 87.544,12

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 60.091,09 79.391,60
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 54.391,60 33.279,34
III. Jahresfehlbetrag 19.300,51 -21.112,26
B. Rückstellungen 5.741,13 5.541,13
C. Verbindlichkeiten 5.358,16 2.611,39
Bilanzsumme, Summe Passiva 71.190,38 87.544,12

Anhang

Grundlagen der Rechungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze ( § 252 I HGB) sind beachtet worden:

a) Bilanzidentität (§ 252 I Nr. 1 HGB)

b) Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 I Nr. 2 HGB)

(going concern prinzip)

c) Einzelbewertung (§ 252 I Nr. 3 HGB)

d) Prinzip der Vorsicht (§ 252 I Nr. 4 HGB)

e) Periodenabgrenzung (§ 252 I Nr. 5 HGB)

f) Bilanzkontinuität (§ 252 I Nr. 6 HGB)

Die Wertansätze in der Bilanz der MANAGEDATA GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Da der einzige Auftraggeber vor Bilanzaufstellung seinen Vertrag fristgerecht zum 31.12.2011 gekündigt und diese Kündigung schon im Berichtsjahr angekündigt hat, wird die Gesellschaft zum 31.12.2011 liquidiert. Da zu diesem Zeitpunkt das unter IWG ausgewiesene Lizenzrecht noch nicht erworben ist und die Berichtsfirma lt. Ankaufsvertrag auch nicht mehr erwerben kann, wurden die bisherigen Anschaffungskosten zum Berichtszeitpunkt aufgrund des Imparitätsprinzips zu 50% wertberichtigt.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 0 EUR.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

SONSTIGE ANGABEN

Größenklasse

Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Herrn Herbert Schulz

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.11.2011.

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