Lazic Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Lazic seit 25.1.2013 | Prokura |
Peter Lazic seit 18.1.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Peter Lazic GmbHTuttlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Peter Lazic GmbH, TuttlingenA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss der Peter Lazic GmbH, Tuttlingen (Registergericht Stuttgart, HRB 450606) wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Die Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Angaben im Anhang erfolgen, sofern nichts anderes vermerkt, in TEUR. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. I. Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 2 bis zu 3 Jahren) bewertet. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer (zwischen 3 und 14 Jahren) abgeschrieben. Soweit bewegliche Vermögensgegenstände degressiv abgeschrieben werden, erfolgt der Übergang zur linearen Abschreibung in dem Jahr, in dem die lineare Abschreibung erstmalig zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. II. Vorräte Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Dabei werden die unfertigen und fertigen Erzeugnisse grundsätzlich mit den Einzelkosten sowie den anzusetztenden Gemeinkosten bewertet. Verwaltungskosten werden nicht angesetzt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden erforderlichenfalls von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch zu berücksichtigende Kosten vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. III. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. IV. Wertpapiere Die sonstigen Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Wertpapiere werden bei voraussichtlicher Wertminderung nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten angesetzt. Sofern in Folgejahren die Gründe einer Wertminderung entfallten sind, erfolgt eine Zuschreibung gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB. V. Kassen- und Bankbestände Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt. VI. Rückstellungen Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2023 beträgt EUR 142.975 (Art. 67 Abs. 2 EGHGB). Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt im Berichtsjahr gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 u. 2 HGB. Hiernach werden die Pensionsrückstellungen mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum Bilanzstichtag EUR 2.210. Der Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Bei Rückstellung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre vorgenommen (§ 253 Abs. 2 HGB). VII. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz I. Anlagevermögen Zur Entwicklung des Anlagevermögens zu Bruttowerten in der Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 vgl. beigefügte Anlage. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. III. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.564,59 und ist unverändert gegenüber dem Vorjahr. IV. Rückstellungen Gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurden in der Bilanz zum 31. Dezember 2023 folgende Beträge verrechnet (EUR):
Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen entspricht den Anschaffungskosten. V. Verbindlichkeiten
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die handelsüblichen Eigentumsvorbehalte. D. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft im Durchschnitt 86 Mitarbeiter sonstige Berichtsbestandteile
Tuttlingen, den 20.12.2024 Peter Lazic, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024 festgestellt. |
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