EWD GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Photovoltaikmodulen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Georg Schiestl seit 6.2.2024 | Geschäftsführer |
Stefan Dr. Schwarz seit 7.10.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stefan Schwarz | 80.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Bernard Gruppe Holding ZT GmbH | 20.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bernard Technologies GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
B. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend werden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die im Vorjahresabschluss angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden für kleine Gesellschaften werden beibehalten. C. Erläuterungen der Bilanz I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet worden. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen um planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer (§§ 253 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 i. V. m. 255 Abs. 1 HGB). Ist ihr Wert voraussichtlich dauerhaft im Wert gemindert, so werden sie mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt (§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB). Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Bauten, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden linear entsprechend der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer, abgeschrieben. Zugänge werden pro rata temporis abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert ohne Umsatzsteuer bis € 800,00 werden im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung als Aufwand behandelt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten (§ 253 Abs. 4 HGB) angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse und Leistungen werden mit den Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten sind neben den Material- und Lohneinzelkosten auch angemessene Teile der Material-, Fertigungsgemeinkosten und der durch die Fertigung verursachte Wertverzehr des Anlagevermögens unter Beachtung von § 255 Abs. 2 HGB eingerechnet. Sofern nach § 253 Abs. 4 HGB der niedrigere beizulegende Wert anzusetzen ist, werden die Bewertungen mit den um die noch anfallenden Aufwendung geminderten Verkaufswerte vorgenommen (§§ 253 Abs. 4 i. V. m. 255 Abs. 4 HGB). Handelswaren sind mit den Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsmethoden oder den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag (§ 253 Abs. 4 HGB) angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, zeitanteilig abgegrenzt. Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen mit einer erwarteten Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungbetrag (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) berücksichtigt. Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Erfüllungsbetrag angesetzt. D. Ergänzende Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Dr. Stefan Schwarz Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten: Sachverhalte Betrag Verbindlichkeiten 41.626,95 € Das Unternehmen wird in den Konzernabschluss der Bernard Gruppe Holding ZT GmbH, Hall in Tirol / Österreich einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Firmenbuch beim Landesgericht Innsbruck unter der Firmennummer 114677v offengelegt.
München, den 29. November 2024 gez. Dr. Stefan Schwarz, Bernard Technologies GmbH sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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