Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRB 17940
Vorher
StevaKo Bauservice UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
28.12.2012
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Innenausbau von Gebäuden. Die Gesellschaft ist im In- und Ausland berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, ihre Tätigkeit auf andere verwandte Gebiete auszudehnen und Geschäftsunternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben oder zu gründen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ivan Stevanovic
seit 28.12.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

An Steinhaus 7, 52146 Würselen
5.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

StevaKo Bauservice UG (haftungsbeschränkt)

Würselen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
1.1.2012
EUR
A. Umlaufvermögen 4.988,28 0,00
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.988,28 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.988,28 0,00

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
1.1.2012
EUR
A. Eigenkapital 4.988,28 0,00
I. gezeichnetes Kapital 5.000,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag 11,72 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.988,28 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2012

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) / des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer / Vorstand

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Stevanovic, Ivan  

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Aachen, den 03.Mai 2013

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.5.2013.

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