Becker Moden GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Heeßel seit 12.7.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Becker Moden GmbHRotenburg (Wümme)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Von den eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gem. § 288 HGB wird Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft wendet bei der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung die für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff HGB an. Die Gesellschaft richtet sich bei der Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs . 2 HGB erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss der Becker Moden GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Das Sachvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des Zugangs entsprechend § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet: Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungmathematischer Berechnungen entsprechend den handelrechtlichen Regelungen auf Grund des BilMoG vorgenommen. Gem. Artikel 67 Abs. 1 EGHGB ist der im Jahr der erstmaligen Anwendung des BilMoG aus der geänderten Bewertungsvorschrift resultierende Zuführungsbetrag bis spätestens zum 31.12.2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünfzehntel anzusammeln. Dieses Verfahren wurde hier angewendet.
Im laufenden Wirtschaftjahr wurde eine Anpassung in Höhe von 1.771,00 Euro (1/15 von 26.555,00 Euro) vorgenommen. Entsprechend den Vorgaben des BilMoG erfolgte eine Saldierung des zur Erfüllung der Pensionsverpflichtungen dienenden Rückdeckungskapitals. Die Steuerrückstellungen (soweit vorhanden) beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. In den Verbindlichkeiten ist ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 238.064,07 Euro enthalten. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Angaben in Fortführung des Jahresergebnisses In Fortführung des Jahresergebnisses erfolgt die nachstehende Darstellung:
Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Bilanzverlust 2010 wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen. Namen der Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Jörg Heeßel geführt. Rotenburg, 7. Juli 2011
Jörg Heeßel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11.07.2011 |
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