Kluge GmbH
Am Wasserwerk 8, 02699 Königswartha, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Philipp Kluge seit 16.8.2018 | Prokura |
Steffen Exler seit 16.8.2018 | Prokura |
Ernst Gunter Niemtschke seit 5.6.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 44.00% | |
S****** E**** | 23.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kluge GmbHKönigswarthaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG1.1 Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Kluge GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können,
sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in
der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Einzelposten des veröffentlichten
Jahresabschlusses sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.
Gesellschaftsidentifikation laut Registergericht
1.2 Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Größenklassen
I. Betriebsgröße
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien
für die Einstufung der Kapitalgesellschaft in die
verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind
je nach Einstufung in sogenannte "kleine",
"mittelgroße" oder "große"
Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften
für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine
mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat
wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und
Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss der Kluge GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft beschäftigt im Jahresdurchschnitt ca. 50 Arbeitnehmer. Die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag betrugen ca. 4.735.000,00 Euro. Die Bilanzsumme betrug zum Abschlussstichtag ca. 4.950.000,00 Euro. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. II. Gliederung und Darstellung
Die Ergänzungen betreffen im Einzelnen folgende
Posten:
Das Anlagenverzeichnis ist als gesonderte Anlage
beigefügt.
Eine klare und übersichtliche Darstellung von allen
geforderten Informationen wurde nach Möglichkeit in
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die
nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
grundsätzlich unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Es
wird hier nochmals darauf verwiesen, dass an dieser Stelle
Entwicklungskosten aktiviert sind und über einen
Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben werden. Weitere
Ausführungen dazu sind in der Bilanz vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Im Sachanlagevermögen wurde in 2017 ein
Seilprüfstand mit dessen Herstellungskosten aktiviert
und bis zum Bilanzstichtag linear abgeschrieben. Dieser ist
im Anlagenverzeichnis unter der Inventarnummer 490002
ausgewiesen. Zu beachten ist, dass neben den reinen
Herstellungskosten i.S. § 255 HGB auch Kosten der
Forschung und Entwicklung entstanden sind. Während die
Forschungskosten sofort in den Aufwand zu erfassen waren
(in Handelsbilanz und Steuerbilanz) wurden die
Entwicklungskosten in der Handelsbilanz aktiviert. In der
Steuerbilanz besteht ein Aktivierungsverbot, so dass
zwingend eine abweichende Steuerbilanz aufzustellen war.
Dabei handelt es sich um Kosten in Höhe von ca.
253.000,00 Euro.
Im Berichtsjahr wurde ein
SpreuStroh-Kompakterntemaschine als Prototyp selbst
hergestellt. Die hierzu entstandenen Entwicklungskosten von
insgesamt 596.903,00 Euro. Da diese in der Steuerbilanz
nicht aktiviert werden dürfen, weicht insoweit die
Handelsbilanz positiv von der Steuerbilanz ab.
Da in künftigen Jahren das steuerliche Ergebnis
regelmäßig in dieser Position über dem
handelsrechtlichen Ergebnis liegt und sich dieses
spätestens nach vollständiger Abschreibung (nach
voraussichtlich 12 Jahren) wieder ausgeglichen hat war
zwingend eine Rückstellung für latente Steuern zu
bilden, die künftig anzupassen ist. Im Berichtsjahr
wurde dieser Betrag deutlich erhöht.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und in der Vergangenheit
teilweise degressiv vorgenommen. Aufgrund der gesetzlichen
Regelungen musste bei Zugängen im Berichtsjahr stets
die lineare Abschreibung angewandt werden.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgt zeitanteilig.
Im Berichtszeitraum bestand ein Wahlrecht zwischen
Ansatz eines Sammelpostens oder der Sofortabschreibung von
Vermögensgegenständen mit Anschaffungskosten bis
800,00 Euro. Ein Sammelposten wurde nicht gebildet.
Herstellungskosten
In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten
einbezogen.
Zu den Besonderheiten beim Seilprüfstand und der
Partikelschwerkraftdosierungsanlage sowie den
Teilherstellungskosten zur Streu-Stroh-Kompaktanlage wurde
bereits berichtet.
Verbindlichkeiten
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Ausführungen über Grund und Höhe erfolgte in
der Bilanz.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren gegenüber Kreditinstituten, bestehen
in Höhe von 919.658,02 Euro.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind grundsätzlich durch Sicherungsübereignungen
gesichert. Die übrigen Verbindlichkeiten sind in der
Regel ungesichert.
III. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Herr Gunter Niemtschke - Geschäftsführer
IV. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss zeigt nach § 264 Abs. 2 HGB
grundsätzlich ein, den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild zur Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
V. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
Der Jahresüberschuss beträgt EUR 73.979,02. Unter Beachtung des bisherigen Gewinnvortrags von EUR 1.703.663,77 ergibt sich ein vortragsfähiger Betrag von EUR 1.777.642,79. Es wird vorgeschlagen, diesen Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Königswartha, den 15. März 2025 gez. Hr. Niemtschke Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. März 2025 |
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