Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Sparkasse Kaiserslautern
KaiserslauternStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uli Starck seit 14.1.2021 | Vorstandsmitglied |
Hartmut Rohden seit 25.7.2017 | Vorstandsmitglied |
Kai Landes seit 5.3.2009 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse KaiserslauternKaiserslauternJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023der Sparkasse Kaiserslautern
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANGA. Allgemeine Angaben:Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Bei der Fristengliederung nach den Vorschriften der §§ 8 und 9 RechKredV blieben anteilige Zinsen unberücksichtigt (§ 11 Satz 3 RechKredV). Auf die Aufstellung eines KONZERNABSCHLUSSES nach § 340 i Abs. 1 HGB wurde verzichtet, da die Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:FORDERUNGEN AN KUNDEN UND KREDITINSTITUTE hat die Sparkasse grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden grundsätzlich auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt; sie wurden gegebenenfalls auf den niedrigeren Marktpreis abgeschrieben. Bei von Dritten erworbenen Schuldscheinen wurde der Unterschiedsbetrag zwischen Nominalwert und Anschaffungskosten als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und zum Bilanzstichtag laufzeitanteilig aufgelöst. Von einer Vereinnahmung von Zinserträgen wird - ungeachtet des Rechtsanspruches - dann abgesehen, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Realisierung der Zinserträge nicht zu erwarten ist. Für akute Ausfallrisiken hat die Sparkasse bei Forderungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem wurden auf Grundlage der zur internen Risikosteuerung verwendeten Methoden Pauschalwertberichtigungen für den latent ausfallgefährdeten Forderungsbestand sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen gebildet. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgte gemäß den Vorgaben des IDW RS BFA 7 in Höhe des 12-Monats Expected Loss im Sinne der Bewertungsvereinfachung. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt der Ausweis als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). Für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute bestehen Vorsorgereserven. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung (gemildertes Niederstwertprinzip) vorgenommen. Für die Ermittlung des Bewertungskurses wurden die festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und weiteren Finanzinstrumente daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, wurden die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive-Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere nahezu vollständig nicht aktive Märkte vor. Soweit ein aktiver Markt bestand, wurde der Börsen- oder Marktpreis für die Bewertung herangezogen. In den Fällen, in denen nicht von einem aktiven Markt ausgegangen werden konnte (insgesamt 625,0 Mio. Euro Nominalvolumen der festverzinslichen Wertpapiere), wurde die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. BETEILIGUNGEN UND ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden grundsätzlich nur bei dauerhafter Wertminderung vorgenommen. Bei zwei Beteiligungen wurden wegen voraussichtlich vorübergehender Wertminderung in der Vergangenheit Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag vorgenommen. ENTGELTLICH ERWORBENE IMMATERIELLE ANLAGEWERTE UND SACHANLAGEN wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bilanziert. Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie bei Einbauten in gemieteten Gebäuden wird grundsätzlich die Vertragsdauer angesetzt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände von geringem Wert, deren Anschaffungskosten 250 Euro nicht übersteigen, wurden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800 Euro wurden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Unter den SONSTIGEN VERMÖGENSGEGENSTÄNDEN ausgewiesene kapitalgedeckte Rentenversicherungen in Höhe von 21,8 Mio. Euro wurden zu ihrem beizulegenden Wert bewertet. Die VERBINDLICHKEITEN wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungs- und niedrigerem Ausgabebetrag wurde unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONSVERPFLICHTUNGEN wurden auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem modifizierten Teilwertverfahren ermittelt. Die Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser Zinssatz beträgt 1,83 %. Für die Berechnungen 2024 wurden die Erhöhungen des Tarifabschlusses des TVöD-S berücksichtigt; ab dem Jahr 2025 wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3 % p.a. sowie Rentensteigerungen von 2,5 % p.a. unterstellt. Dabei wurde unterstellt, dass die nächste Erhöhung frühestens in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2025 einzurechnen ist. Die zugrunde gelegten biometrischen Daten ergeben sich aus den HEUBECK Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck. Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung wird für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen seit 2016 ein Durchschnittszinssatz angewendet, dem ein zehnjähriger Betrachtungszeitraum zugrunde liegt. Gegenüber dem vorher zugrunde gelegten siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt sich ein um 0,3 Mio. Euro niedrigerer Ausweis der Pensionsrückstellungen; dieser Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Aufgrund bereits erfolgter Gewinnthesaurierungen in den Vorjahren resultiert daraus keine Ausschüttungssperre für den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres. Für BEIHILFEVERPFLICHTUNGEN gegenüber den berechtigten Mitarbeitern, Pensionären und deren Hinterbliebene wurden Rückstellungen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt wurden, gebildet. Die Ermittlung von Rückstellungen für ALTERSTEILZEITVERPFLICHTUNGEN erfolgte im Jahresabschluss 2023 unter Anwendung von gegenüber dem Vorjahr geänderter versicherungsmathematischer Parameter. Es ergeben sich daraus aus Sicht der Sparkasse keine Einmaleffekte. Für eventuelle Zinsansprüche von Kunden aus Prämiensparverträgen hat die Sparkasse im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 Rückstellungen gebildet. Dabei wurde im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen für bereits beendete Verträge die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden, sowie für noch laufende Verträge die voraussichtlichen Belastungen aus Nachberechnungsansprüchen der Kunden am Ende der Vertragslaufzeit geschätzt. Bei der Bewertung dieser Rückstellung wurde ein Referenzzinssatz für langfristige Spareinlagen zugrunde gelegt, der die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Soweit im Übrigen RÜCKSTELLUNGEN erforderlich waren, wurden sie in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Soweit erforderlich wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Für diese (langfristigen) Rückstellungen wurde die Abzinsung grundsätzlich auch im letzten Laufzeitjahr vorgenommen. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes und der Restlaufzeit wurden in den Posten 1 und 2 der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Die quantitative Ermittlung von nicht-passivierten MITTELBAREN PENSIONSVERPFLICHTUNGEN erfolgt nach einer auf Basis der Rechtsauffassung des IDW entwickelten Methodik. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Bayerischen Versorgungskammer, Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden, München, (ZKdbG). Die ZKdbG finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 der ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZKdbG ein separater Kapitalstock aufgebaut. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Zusatzbeitrag) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZKdbG, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZKdbG im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 34.783 Tsd. Euro betrugen im Geschäftsjahr 2.710 Tsd. Euro. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZKdbG handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZKdbG hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31.12.2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 42.082 Tsd. Euro. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZKdbG unterstellten jährlichen Rentensteigerung von 1 % und unter Anwendung der HEUBECK-Richttafeln 2005G (modifiziert) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31.12.2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.12.2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZKdbG die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZKdbG. Es besteht ein FONDS FÜR ALLGEMEINE BANKRISIKEN GEMÄß § 340 g HGB. STRUKTURIERTE PRODUKTE werden unter Berücksichtigung der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW RS HFA 22) einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert. Die UMRECHNUNG VON FREMDWÄHRUNGSPOSTEN in Euro erfolgte mit dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank; die Sortenbestände wurden zu den Euro-Ankaufskursen der Landesbank Hessen-Thüringen bewertet. Durch die VORNAHME STEUERRECHTLICHER ABSCHREIBUNGEN in früheren Jahren und der daraus resultierenden BEEINFLUSSUNG des Steueraufwandes der Sparkasse in diesem Geschäftsjahr liegt der AUSGEWIESENE JAHRESÜBERSCHUSS um weniger als drei Prozent über dem Betrag, der sonst auszuweisen gewesen wäre. C. Erläuterungen zur Jahresbilanz:AKTIVSEITE
MEHRERE POSITIONEN DER AKTIVSEITE BETREFFENDE ANGABENVon den auf der Aktivseite ausgewiesenen Vermögensgegenständen lauten insgesamt 17.700 Tsd. Euro auf Fremdwährung. ANLAGENSPIEGEL
9. NACHRANGIGE VERBINDLICHKEITENFür die in dieser Position ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von 134 Tsd. Euro angefallen. Die nachrangigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Die Bedingungen der im Passivposten "Nachrangige Verbindlichkeiten" enthaltenen Mittelaufnahmen entsprechen Artikel 63 der Capital Requirements Regulation (CRR). Die Umwandlung in Kapital oder eine andere Schuldform ist in keinem Fall vereinbart oder vorgesehen. Im Bilanzausweis sind anteilige Zinsen enthalten. 11. FONDS FÜR ALLGEMEINE BANKRISIKENVon dem Fonds für allgemeine Bankrisiken entfallen 92 Tsd. Euro auf den Sonderposten gemäß § 340 e Abs. 4 HGB. Eine Zuführung zu diesem Sonderposten war im Berichtsjahr nicht erforderlich. MEHRERE POSITIONEN DER PASSIVSEITE BETREFFENDE ANGABENVon den auf der Passivseite ausgewiesenen Verbindlichkeiten lauten insgesamt 16.248 Tsd. Euro auf Fremdwährung. Sonstige SicherheitenstellungenDie Sparkasse hat einen Teil der Jahresbeiträge der Bankenabgabe durch eine unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung erbracht. Hierfür sind Barsicherheiten in Höhe von 143 Tsd. Euro hinterlegt. Diese werden unter "Aktivposten 13. Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen. PASSIVSEITE UNTER DEM STRICHEVENTUALVERBINDLICHKEITENSoweit aus den hier ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme zu rechnen war, wurden entsprechende Rückstellungen gebildet (Passivposten 7.c). Für die übrigen Eventualverbindlichkeiten lagen keine Anhaltspunkte für drohende Inanspruchnahmen vor. ANDERE VERPFLICHTUNGENSoweit aus den hier ausgewiesenen anderen Verpflichtungen am Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme zu rechnen war, wurden entsprechende Rückstellungen gebildet (Passivposten 7.c). Für die übrigen anderen Verpflichtungen lagen keine Anhaltspunkte für drohende Inanspruchnahmen vor. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung:25. JAHRESÜBERSCHUSSDer Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses sieht vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. E. Sonstige Angaben:ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGENHier werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:
Die Sparkasse hält darüber hinaus an der Vereinigte Landwarenkaufleute Südwest AG i. L., Kaiserslautern Anteile. An vier weiteren Unternehmen hält die Sparkasse mittelbar Anteile von 100 %. An zwei weiteren Unternehmen hält die Sparkasse mittelbar Anteile von 49 % bzw. 10 %. Auf die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB wurde verzichtet, weil sie für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse von untergeordneter Bedeutung sind. Am 24.08.2023 wurde die Verschmelzung, der S ImmoFinanz GmbH Kaiserslautern mit der Pfalz Immobilien GmbH Kaiserslautern, ins Handelsregister eingetragen. Übernehmender Rechtsträger ist die S ImmoFinanz GmbH Kaiserslautern. ANGABEN GEMÄß § 340 A ABS. 4 NR. 1 HGBEin Mitarbeiter der Sparkasse ist Mitglied des Aufsichtsrates der Westpfalz-Klinikum GmbH, Kaiserslautern. Ein weiterer Mitarbeiter, dessen Arbeitsverhältnis seit 18.05.2016, aufgrund eines Mandates als Mitglied des Landtages Rheinland-Pfalz, ruht, ist Mitglied des Aufsichtsrates bei der SWK Stadtwerke Kaiserslautern GmbH, Kaiserslautern. Dieser weitere Mitarbeiter ist auch Mitglied des Aufsichtsrates bei der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG, Kaiserslautern. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTEDie Sparkasse hat zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten abgeschlossen. Die am Bilanzstichtag 2023 noch nicht abgewickelten Geschäfte entfallen mit nom. 720,5 Mio. Euro auf Zinsswapgeschäfte. Von den Zinsswapgeschäften entfallen nom. 0,5 Mio. Euro auf solche, die mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) AdöR, Mainz, zur Absicherung von Zinsgarantien für Festzinsdarlehen der Sparkasse abgeschlossen wurden. Von der Ermittlung der Zeitwerte wurde abgesehen, weil es sich hierbei - nach überschlägiger Ermittlung - bei einer Gesamtbetrachtung um eine vernachlässigbare Größenordnung handelt. Die übrigen Zinsswapgeschäfte in Höhe von nom. 720,0 Mio. Euro mit einem Zeitwert von insgesamt + 60,5 Mio. Euro dienen im Rahmen der Zinsbuchsteuerung der Sparkasse Kaiserslautern zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene. Daher war eine bilanzielle Einzelbewertung nicht erforderlich. Für diese Zinsswapgeschäfte wurde der Zeitwert als Barwert künftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode unter Heranziehung der Swap-Zinskurven zum 31.12.2023 ermittelt. NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE GESCHÄFTENeben der Mitgliedschaft im Stützungsfonds der rheinland-pfälzischen Sparkassen ist die Sparkasse Mitglied des Sicherungssystems der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit kein akutes Risiko einer wesentlichen Inanspruchnahme erkennbar. ORGANE DER SPARKASSEVERWALTUNGSRAT
Mitglieder
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| Vorsitzender des Vorstandes | Stellv. Vorsitzender des Vorstandes | Weiteres Vorstandsmitglied |
| Kai Landes Sparkassendirektor | Hartmut Rohden Sparkassendirektor | Uli Starck Sparkassendirektor |
GESAMTBEZÜGE DER MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATES
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Verwaltungsrates betrugen im Geschäftsjahr 174 Tsd. Euro.
VERSORGUNGSBEZÜGE UND PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN FÜR FRÜHERE MITGLIEDER DES VORSTANDES
An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 1.675 Tsd. Euro gezahlt. Die Pensionsrückstellungen für frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene beliefen sich Ende 2023 auf 17.641 Tsd. Euro.
KREDITGEWÄHRUNGEN AN VORSTAND UND VERWALTUNGSRAT
Am 31.12.2023 hatte die Sparkasse an Mitglieder des Vorstandes Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) in Höhe von 577 Tsd. Euro und an Mitglieder des Verwaltungsrates in Höhe von 3.203 Tsd. Euro ausgereicht.
ABSCHLUSSPRÜFERHONORARE
Für Abschlussprüfungsleistungen fielen im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 280 Tsd. Euro an. Davon betrafen 29 Tsd. Euro das Vorjahr. Außerdem sind Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen in Höhe von 41 Tsd. Euro entstanden.
MITARBEITER/-INNEN
| Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt: | |
| Vollzeitkräfte | 394 |
| Teilzeit- und Ultimokräfte | 178 |
| (Angaben in Vollzeitäquivalenten) | 572 |
| Auszubildende | 23 |
| Insgesamt | 595 |
Kaiserslautern, 22. Mai 2024
Sparkasse Kaiserslautern
Der Vorstand
Landes, Vorstandsvorsitzender
Rohden, stellv. Vorstandsvorsitzender
Starck, Vorstandsmitglied
Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023
("Länderspezifische Berichterstattung")
Die Sparkasse Kaiserslautern hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Kaiserslautern besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.
Die Sparkasse Kaiserslautern definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands (Erträge/Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 145.142 TEUR.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 572.
Der Gewinn vor Steuern beträgt 21.075 TEUR.
Die Steuern auf den Gewinn betragen 16.813 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.
Die Sparkasse Kaiserslautern hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Sparkasse Kaiserslautern
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Kaiserslautern bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Kaiserslautern für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung von größeren, risikobehafteten Kreditengagements von Firmenkunden mit höheren Blankoanteilen
Unsere nachfolgende Beschreibung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:
a) Sachverhalt und Problemstellung
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Bewertung von größeren, risikobehafteten Kreditengagements von Firmenkunden mit höheren Blankoanteilen
a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2023 unter dem Aktivposten 4 Forderungen an Kunden ausgewiesen, die rd. 73 % der Bilanzsumme ausmachen. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat deshalb wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage. Das im Vergleich zum Privatkundengeschäft weniger granulare Firmenkundenkreditgeschäft gehört zu den Kerngeschäftsfeldern der Sparkasse. Für die Bewertung derartiger Kreditforderungen an Firmenkunden mit größeren Blankoanteilen im Rahmen der Rechnungslegung ist neben der Sicherheitenbewertung die zukunftsorientierte Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen kreditnehmenden Firmenkunden von besonderer Bedeutung.
b) Die relevanten Kreditprozesse (einschließlich Forderungsbewertungsprozess) sowie die Aufbau- und Ablauforganisation (einschließlich interner Kontrollen) der Krediterst- und -weiterbearbeitung haben wir anhand der schriftlich fixierten Organisationsrichtlinien der Sparkasse im Rahmen einer zeitlich vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage beurteilt. Darüber hinaus haben wir im Rahmen dieser Prüfung eine ebenfalls vorgezogene, risikoorientierte Einzelfallprüfung, die sich insbesondere auf die Firmenkreditengagements mit höheren Kreditvolumina, höheren Blankoanteilen, Überziehungen und schwächeren Ratings erstreckte und auf solche in der Intensiv- und Sanierungsbearbeitung, durchgeführt und dabei insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen Kreditnehmer anhand der der Sparkasse dazu vorliegenden Unterlagen beurteilt sowie die Werthaltigkeit der Sicherheiten und der Kreditforderungen bzw. den Risikovorsorgebedarf untersucht. Bei unserer Prüfung haben wir keine Erkenntnisse gewonnen, die auf nicht vertretbare Bonitätseinschätzungen und Sicherheitenbewertungen der Sparkasse für Zwecke der Forderungsbewertung hindeuten.
c) Weitere Informationen zu den Beständen und zu dem Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft sind im Jahresabschluss (Aktivposten 4 und Posten 14 der Gewinn- und Verlustrechnung) sowie in dem Anhang enthalten (Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Abschnitt C. Erläuterungen zur Jahresbilanz, Aktivposten 4). Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs, 2.4.2. Aktivgeschäft, 2.5.1. Vermögenslage, 2.5.3. Ertragslage und 5.2.1.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft).
Sonstige Informationen
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Den auf der Internetseite der Sparkasse veröffentlichten nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023 gemäß den § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b) HGB.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentlich falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO
Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz ist gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 Sparkassengesetz Rheinland-Pfalz gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.
Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse bzw. für die von ihr beherrschten Unternehmen erbracht
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Prüfung gemäß § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes |
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Prüfung des Jahresabschlusse zum 31.12.2022
der
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Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank |
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Prüfung gemäß § 16j Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG) |
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Markus Roth
Mainz, den 24.05.2024
Sparkassenverband
Rheinland-Pfalz
Prüfungsstelle
Roth, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2023
Der Verwaltungsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm aufgrund sparkassenrechtlicher Bestimmungen übertragenen Aufgaben wahrgenommen. Er ist vom Vorstand über die Geschäftsentwicklung, insbesondere über Liquidität, Rentabilität und wichtige Einzelvorgänge unterrichtet worden und hat sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt.
Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Jahr 2023 vorgelegt.
Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2024 den Jahresabschluss festgestellt, den Lagebericht gebilligt und dem Vorstand Entlastung erteilt.
Der Verwaltungsrat hat auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen, den Jahresüberschuss in Höhe von 4.026.605,54 EUR gemäß § 20 SpkG den Rücklagen nach § 10 KWG zuzuführen. Das Eigenkapital beträgt danach 516.764.405,67 EUR oder 9,41% der Bilanzsumme. Der Verwaltungsrat spricht dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse Kaiserslautern für die erfolgreiche Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr Dank und Anerkennung aus.
Kaiserslautern, 21. Juni 2024
Sparkasse Kaiserslautern
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates
Leßmeister, Landrat
Lagebericht 2023
1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse
Die Sparkasse Kaiserslautern ist gemäß § 1 Abs. 1 Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz (SVRP), Mainz, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Kaiserslautern unter der Nummer A 2401 im Handelsregister eingetragen.
Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband, der von dem Landkreis Kaiserslautern, der Stadt Kaiserslautern und der Sickingenstadt Landstuhl gebildet wird. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Kaiserslautern und ist ebenfalls Mitglied des SVRP. Ausleihbezirk der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers sowie die angrenzenden Kreise.
Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.
Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Rheinland-Pfalz und über dessen Sparkassenstützungsfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat einen gemeinsamen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist u. a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds, der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein.
Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz keine Einschränkungen vorsieht. Der im Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken, ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und den Mittelstand und die öffentliche Hand nach wirtschaftlichen Grundsätzen und den Anforderungen des Marktes zu erbringen. Sie betreibt im Rahmen des Sparkassengesetzes Rheinland-Pfalz alle banküblichen Geschäfte.
Die Gesamtzahl der Beschäftigten bleibt zum 31. Dezember 2023 mit 772 Personen gegenüber dem Vorjahr unverändert. Von den Beschäftigten sind 424 vollzeitbeschäftigt, 318 teilzeitbeschäftigt sowie 30 in Ausbildung. Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass einem Rückgang in Folge der natürlichen Fluktuation ein Zuwachs durch Neueinstellungen in gleichem Umfang gegenüberstand.
Die Gesamtzahl der Geschäftsstellen (42) hat sich bis zum 31.12.2023 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
2. Wirtschaftsbericht
2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023
Volkswirtschaftliches Umfeld
Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage.
Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 Prozent. Dieser Wert entspricht zwar annähernd dem langjährigen Durchschnitt, doch für die Spätphase der weitgehend überwundenen Corona-Pandemie war eine stärkere Erholung erwartet worden. Der avisierte Aufholprozess blieb jedoch tatsächlich im Angesicht der hohen Inflation stecken.
Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 Prozent realen Zuwachs. Dabei überzeichnen die Jahresraten für den Euroraum insgesamt die Entwicklung innerhalb des Jahres, da das im Jahresdurchschnitt ausgewiesene Wachstum fast vollständig aus dem statistischen Überhang zum Jahresende 2022 stammt. Im Jahresverlauf 2023 stagnierte das Wachstum im Euro-Währungsgebiet weitgehend.
Deutschland ist am anderen Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023, anders als der Euroraum insgesamt, nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Das Schlussquartal 2022 bildete für Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis, da die Energiepreise Höchststände erreichten und die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023 vorherrschte.
Wenngleich die befürchtete Mangellage nicht eintrat blieb der ersehnte Post-Corona-Aufschwung aus, da die Kaufkraft durch eine hohe Inflation belastet wurde. Die Entwicklung der verfügbaren Einkommen, die im Jahresdurchschnitt mit 5,9 Prozent nominalem Zuwachs genauso hoch anstieg wie die Verbraucherpreise, konnte die Kaufkraft nicht stützen. Mit -0,8 Prozent schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 Prozent.
Noch stärker rückläufig als der private Verbrauch war der staatliche Konsum. Er schrumpfte 2023 preisbereinigt um 1,7 Prozent. Hier spiegelt sich die Normalisierung nach der Pandemie wider, da vor allem Ausgaben für Impfstoffe und Testsets entfielen.
Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen.
Insgesamt ergab sich im abgelaufenen Jahr, nach der ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024, eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 Prozent. Diese Entwicklung ist vorrangig auf den Krieg in der Ukraine, die steigenden Energiepreise und die hohe Inflation zurückzuführen.
Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 Prozent erhöht. Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg im Jahresdurchschnitt um 333 Tausend Personen auf einen neuen Rekordstand von 45,9 Mio. Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen erwerbstätig wie 2023.
Die rheinland-pfälzische Wirtschaft wurde im Jahr 2023 ebenfalls durch die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Form geopolitischer Konflikte, einer hohen Inflation und damit einhergehenden, straffen Geldpolitik belastet. Nach vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises "volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder" sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in 2023 um 4,9 Prozent.
Die Verbraucherpreise 2023 erhöhten sich im Jahresdurchschnitt um 5,8 Prozent. Dies ist der zweithöchste Anstieg seit Beginn der Zeitreihe des Verbraucherpreisindex für Rheinland-Pfalz im Jahr 1995.
Im Jahr 2023 waren in Rheinland-Pfalz mehr Personen erwerbstätig als jemals zuvor. Im Jahresdurchschnitt hatten 2,06 Millionen Erwerbstätige ihren Arbeitsplatz in Rheinland-Pfalz. Gegenüber dem Vorjahr stieg ihre Zahl um 9 100 bzw. 0,4 Prozent. Die Zahl der Arbeitslosen nahm im Vergleich zum Vorjahr um 8 200 Personen bzw. acht Prozent zu.
Zinsentwicklung / Kreditwirtschaft
Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht.
Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und erste Leitzinssenkungen erwartet wurden.
Die Aktienkurse bewegten sich über weite Strecken des Jahres verhalten, und gingen vor allem zwischen August und Oktober deutlich zurück. Hintergrund war die zunehmende Ernüchterung über die realwirtschaftliche Situation, über Stagnation und ausbleibenden Aufschwung. Doch dann setzte im November und Dezember ein starker Aktienkursanstieg ein, der von der aufkommenden Zinssenkungsfantasie getrieben wurde.
Die Sparkassenkassenorganisation hat das vergangene Jahr trotz herausfordernder Rahmenbedingungen geschäftlich sehr erfolgreich abgeschlossen. Die Bilanzsumme aller 353 Sparkassen in Deutschland verbleibt dabei mit einer Veränderung von -0,7 % annähernd auf dem Vorjahresniveau.
Ein fortgesetztes Wachstum im Kundenkreditgeschäft wurde von den ausgereichten Darlehen an Unternehmen und Selbständige getragen (+2,1 %), wohingegen die im Wesentlichen vom privaten Wohnungsbau geprägten Kredite an Privatkunden durch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das deutlich gestiegene Zinsniveau belastet wurden.
Die Kundeneinlagen haben sich im Geschäftsjahr 2023 nahezu stabil entwicklet (-0,5 %). Bedingt durch den deutlichen Zinsanstieg waren dabei sowohl innerhalb der verschiedenen Anlageformen als auch durch die verstärkte Hinwendung zu Wertpapieranlagen Verschiebungen zu Produkten mit höherer Rentabilität zu verzeichnen.
Die Sparkassen haben sowohl die Niedrigzinsphase als auch die Auswirkungen der abrupten Zinswende gut bewältigt und sind gestärkt aus dieser Phase hervorgegangen. Das gute operativen Ergebnis aus dem Jahr 2023 haben die Sparkassen genutzt, um ihre wirtschaftliche Substanz deutlich zu stärken und sich für die Zukunft effizienter aufzustellen.
2.2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023
Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.
Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.
Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15.02.2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.
Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.
2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren
Die Kennziffern Cost-Income-Ratio 1 , Betriebsergebnis vor Bewertung (in % der DBS) 2 und die Gesamtkapitalquote nach CRR 3 , die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, wurden strategisch als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert.
1 Cost-Income-Ratio =
Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und
Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der
sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen
gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs
(bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
2 Betriebsergebnis vor Bewertung (in % der DBS)
=
Relation der Summe aus Zins- und
Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der
sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und
abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß
Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale
und aperiodische Positionen) zur Durchschnittsbilanzsumme
(DBS)
3 Gesamtkapitalquote nach CRR =
Verhältnis der angerechneten Eigenmittel
bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte
2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
| Bestand | Anteil in % der Bilanzsumme | ||||
|
2023
Mio. EUR |
2022
Mio. EUR |
Veränderung
Mio. EUR |
Veränderung
% |
2023
% |
|
| Bilanzsumme | 5.493,4 | 5.418,0 | 75,4 | 1,4% | |
| DBS | 5.437,1 | 5.447,7 | -10,6 | -0,2% | |
| Geschäftsvolumen 1 | 5.570,9 | 5.466,8 | 104,1 | 1,9% | |
| Barreserve | 68,1 | 73,3 | -5,2 | -7,1% | 1,2% |
| Forderungen an Kreditinstitute | 414,6 | 404,4 | 10,2 | 2,5% | 7,5% |
| Kundenkreditvolumen 2 | 4.032,7 | 3.942,3 | 90,4 | 2,3% | 73,4% |
| Wertpapieranlagen | 878,2 | 869,2 | 9,0 | 1,0% | 16,0% |
| Beteiligungen / Anteilsbesitz | 35,1 | 35,0 | 0,1 | 0,3% | 0,6% |
| Sachanlagen | 35,5 | 38,1 | -2,6 | -6,7% | 0,6% |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 828,6 | 540,9 | 287,7 | 53,2% | 15,1% |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 4.062,2 | 4.331,7 | -269,5 | -6,2% | 73,9% |
| Rückstellungen | 68,7 | 58,0 | 10,7 | 18,4% | 1,3% |
| Eigenkapital | 309,5 | 305,4 | 4,1 | 1,3% | 5,6% |
1 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme
zuzüglich Eventualverbindlichkeiten
2 Kundenkreditvolumen = Summe aus Aktiva 4 und 9
2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen
Das Geschäftsvolumen sowie die Bilanzsumme haben sich gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr leicht erhöht. Die Ausweitung liegt vorrangig in dem Wachstum des Kundenkreditvolumens begründet.
Entgegen dem in der Erfolgsplanung erwarteten leichten Anstieg, ist die Durchschnittsbilanzsumme im Jahr 2023 geringfügig abgeschmolzen. Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass das angestrebte Kreditwachstum infolge belastender Rahmenbedingungen nicht in dem erwarten Ausmaß realisiert werden konnte.
2.4.2. Aktivgeschäft
2.4.2.1. Barreserve
Der Rückgang der Barreserve ist vor allem auf die gewöhnliche Schwankungsbreite der Kassenbestände sowie des unterhaltenen Guthabens bei der Deutschen Bundesbank aus der Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs zurückzuführen.
2.4.2.2. Forderungen an Kreditinstitute
Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich von 404,4 Mio. Euro auf 414,6 Mio. Euro.
Der deutliche Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Sparkasse freie Liquidität unter Rentabilitätsgesichtspunkten als verzinsliche Tagesgeldanlage bei der Deutschen Bundesbank platziert hat.
Entgegen dem in der Erfolgsplanung prognostizierten starken Rückgang haben sich die Forderungen an Kreditinstitute (inklusive Bundesbankguthaben), einhergehend mit einem deutlich geringeren Wachtum des Kundenkreditvolumens, insgesamt leicht erhöht.
Der Bestand setzt sich insbesondere aus kurzfristigen Guthaben bei Kreditinstituten und Forderungen aus Schuldscheindarlehen zusammen.
2.4.2.3. Forderungen an Kunden
In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Dennoch erhöhte sich das Kundenkreditvolumen (Aktiva 4 und 9) von 3.942,3 Mio. EUR auf 4.032,7 Mio. EUR.
Diese Entwicklung ist vorrangig auf die Akquise größerer Finanzierungsabschnitte bei den Ausleihungen an Unternehmen und Selbständige zurückzuführen.
Die Kreditvergabe an Privatkunden wurde dagegen durch den spürbaren Anstieg der Kapitalmarktzinsen und die inflationsbedingten Preissteigerungen belastet. Der Bestand ist in der Folge geringfügig abgeschmolzen. Auch die Forderungen an öffentliche Haushalte haben sich im Jahr 2023 leicht reduziert.
Den Erwerb von Schuldscheindarlehen (Kreditersatzgeschäft) hat die Sparkasse weitestgehend auf den Ersatz unterjähriger Fälligkeiten beschränkt. Der Bestand hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgebildet (-3,1 %).
Die Sparkasse hat im Geschäftsjahr 2023 neue Kredite in Höhe von insgesamt 482,1 Mio. Euro zugesagt (Vorjahr: 787,9 Mio. Euro). Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus reduzierten sich dabei im Gesamtjahr um 52,6 % auf 232,7 Mio. Euro.
Das im Vorjahr prognostizierte Wachstum der Kundenforderungen von 6,7 % konnte mit einem Zuwachs von 2,3 % nicht vollumfänglich erreicht werden, da sich sowohl die Finanzierungsbedingungen durch den Anstieg des Zinsniveaus, als auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge fortgesetzter Preissteigerungen spürbar verschlechterten.
2.4.2.4. Wertpapieranlagen
Zum Bilanzstichtag erhöhte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 9,0 Mio. Euro auf 878,2 Mio. Euro.
Die Entwicklung der Wertpapieranlagen orientiert sich dabei grundsätzlich an der strategisch festgelegten Verteilung der Eigenanlagen auf verschiedene Anlageklassen (Asset-Allokation), zwecks Renditeoptimierung bei gleichzeitiger Risikostreuung.
Da fällige Papiere nicht vollumfänglich ersetzt wurden, hat sich der Bestand der festverzinslichen Wertpapiere in 2023 um 14,0 Mio. Euro reduziert, wohingegen sich die Anlagen in Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere kursbedingt um insgesamt 22,9 Mio. Euro ausgeweitet haben.
Entgegen dem prognostizierten Anstieg um durchschnittlich 14,1 % wiesen die Wertpapieranlagen im Berichtsjahr nur eine leichte Bestandsausweitung auf (+ 1,0 %), da freie Liquidität nicht in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung stand.
2.4.2.5. Beteiligungen
Im Geschäftsjahr 2023 stieg das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen um 0,1 Mio. Euro auf 35,1 Mio. Euro.
Die Veränderung ergab sich aus einer Eigenkapitalzuführung an die "S-International Saar Pfalz GmbH & Co. KG", die am 12.07.2022 gegründet wurde und der Akquisition und Durchführung bzw. Abwicklung von Auslandsgeschäften und damit artverwandter Geschäftsbereichen dient. Die Gesellschaft hat ihre Tätigkeit Ende 2023 aufgenommen.
Der Buchwert der Beteiligung erhöhte sich um 0,1 Mio. Euro auf 0,2 Mio. Euro.
2.4.2.6. Sachanlagen
Die Sachanlagen reduzierten sich von 38,1 Mio. Euro auf 35,5 Mio. Euro.
Im Geschäftsjahr 2023 standen Nettoinvestionen (Zugänge minus Abgänge) von 0,8 Mio. Euro, die sich vorrangig auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung bezogen, Abschreibungen in Höhe von 3,3 Mio. Euro gegenüber. Die Sachanlagen insgesamt haben sich in der Folge leicht reduziert.
2.4.3. Passivgeschäft
2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich von 540,9 Mio. Euro auf 828,6 Mio. Euro.
Um den Liquiditätsbedarf zu decken, der sich aus der Ausweitung des Ausleihvolumens bei gleichzeitigem Rückgang der Kundeneinlagen ergab, hat die Sparkassen institutionelle Refinanzierungsgeschäfte abgeschlossen. Durch den Verkauf von Sparkassenbriefen und die Teilnahme am Pfandbriefpooling wurden dabei vorrangig die langfristigen Verbindlichkeiten aufgestockt.
Entgegen einem prognostizierten, leichten Rückgang haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Geschäftsjahr 2023 deutlich ausgeweitet. Die aufgenommenen Gelder dienten dem Ersatz von Kundeneinlagen, die infolge des fortgesetzten Zinsanstiegs vermehrt in Wertpapieranlagen umgeschichtet wurden.
2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 4.331,7 Mio. Euro auf 4.062,2 Mio. Euro deutlich reduziert.
Die Abnahme des Mittelaufkommens resultiert weitestgehend aus der allgemeinen Zinsentwicklung. Gemessen an der Veränderung des EZB-Leitzinses (31.12.2022: 2,50 % / 31.12.2023: 4,50 %) hat sich das Zinsniveau im Laufe des Jahres 2023 um 2,0 Prozentpunkte erhöht.
Der rasche Zinsanstieg begünstigte die Umschichtung von Kundengeldern aus kurzfristig verfügbaren Anlageformen, mit vergleichsweise geringer Verzinsung, in renditestärkere Produkte.
Vor dem Hintergrund haben sich insbesondere die Bestände der Sichteinlagen und die Spareinlagen zurückgebildet, wohingegen längerfristige und damit höherverzinsliche Eigenemissionen in Form von Sparkassenbriefen einen deutlichen Zuwachs verzeichnen konnten. Mit einem Anteil von 54,2 % der Bilanzsumme bilden die Sichteinlagen aber weiterhin die größte Position innerhalb dieses Bilanzpostens.
Neben der Investition in bilanzwirksame Produkte bot der Erwerb von Wertpapieren eine Anlagealternative, die von den Kunden, in Abhängigkeit von deren individuellen Anlagewünschen, verstärkt in Anspruch genommen wurde.
Zeitgleich gingen die politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen (Ukraine-Krieg, hohe Inflation, Anstieg der Energiepreise) mit höheren Aufwendungen für die Lebenshaltung einher und erschwerten die Vermögensbildung.
Die im Vorjahr erwartete leichte Bestandsausweitung der Kundeneinlagen konnte nicht realisiert werden, weil die Kunden ihre Ersparnisse im Geschäftsjahr verstärkt in nicht bilanzwirksamen Wertpapieren anlegten.
2.4.4. Dienstleistungsgeschäft
Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben:
Zahlungsverkehr
Der Bestand der vermittelten Kreditkarten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 2,8 % auf 28.536 Stück.
Vermittlung von Wertpapieren
Das Geschäftsjahr 2023 war im Bereich der Dienstleistungen geprägt durch das Wertpapiergeschäft mit Kunden. Neben der Nachfrage nach Investmentanteilen lag der Schwerpunkt eindeutig bei den festverzinslichen Wertpapieren. Dabei führte das steigende Zinsniveau zu einer spürbaren Belebung des Wertpapierumsatzes mit Schuldverschreibungen, wohingegen die Umsätze bei den Investmentanteilen und Aktienanlagen einen leichten Rückgang verzeichneten. Die Wertpapierumsätze nahmen gegenüber dem Vorjahr um 72,0 % zu und erreichten einen Wert von 341,5 Mio. Euro.
Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen
In Zusammenarbeit mit der S-Versicherungsvermittlungs-GmbH Kaiserslautern, an der die Sparkasse Kaiserslautern über eine Tochtergesellschaft mehrheitlich beteiligt ist, bietet die Sparkasse ihren Kunden Beratungs- und Vermittlungsleistungen zu Versicherungsprodukten an.
An Sach- und Lebensversicherungen konnten 2.645 neue Verträge vermittelt werden, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 7,5 % bedeutet.
Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 1.306 Bausparverträge mit einer durchschnittlichen Bausparsumme von 88,7 Tsd. Euro abgeschlossen, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 6,4 % bedeutet.
2.4.5. Derivate
Die derivativen Finanzinstrumente in Form von Payer Swaps dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.
2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage
2.5.1. Vermögenslage
Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist gekennzeichnet durch einen Anteil des Kundenkreditvolumens in Höhe von 73,4 % (im Vorjahr: 72,8 %), und einen Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden an der Bilanzsumme in Höhe von 73,9 % (im Vorjahr: 80,0 %).
Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen. Stille Lasten bestehen bei den nicht zum Niederstwert bewerteten Wertpapieren des Anlagevermögens.
Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 309,5 Mio. Euro (Vorjahr 305,4 Mio. Euro) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtsrechtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine zusätzliche Vorsorge von 44,0 Mio. Euro auf 182,1 Mio. Euro erhöht.
Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden im Jahr 2023 jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 16,50 % (im Vorjahr: 17,06 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag, Kapitalerhaltungs- und Systemrisikopuffer sowie antizyklischem Kapitalpuffer). Seit dem 1. Februar 2022 beträgt der antizyklische Kapitalpuffer 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem gilt ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 3.035,9 Mio. Euro und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 500,9 Mio. Euro.
Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich.
Der für 2023 prognostizierte Wert für die Gesamtkapitalquote in Höhe von 15,69 % konnte mit 16,50 % übertroffen werden, da die risikogewichteten Aktiva nicht so stark angestiegen sind wie erwartet. Das höhere Wachstum der Eigenmittel hat diesen Effekt noch verstärkt.
Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31.12.2023 7,8 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.
Auf Grundlage unserer Kapitalplanung ist auch weiterhin eine Übererfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung zu erwarten.
2.5.2. Finanzlage
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 160,5 % bis 192,2 % oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zu 31. Dezember 2023 bei 192,2 %. Die strukturelle Liquiditätsquote Net Stable Funding Ratio (NSFR) lag in einer Bandbreite von 104,9 % bis 133,5 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten.
Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt.
Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank und der Landesbank Baden-Württemberg. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2023 nicht genutzt.
Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren "MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims)" der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil. Die gemeldeten Kreditforderungen dienen durch eine generelle Verpfändungserklärung als Sicherheiten für Refinanzierungsgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank.
Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gewährleistet.
2.5.3. Ertragslage
Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.
|
2023
Mio. Euro |
2022
Mio. Euro |
Veränderung
Mio. Euro |
Veränderung
% |
|
| Zinsüberschuss | 108,1 | 79,1 | 29,0 | 36,7% |
| Provisionsüberschuss | 29,0 | 26,9 | 2,1 | 7,8% |
| Nettoergebnis des Handelsbestands | 0,0 | 0,0 | 0,0 | - |
| Sonstige betriebliche Erträge | 8,0 | 4,2 | 3,8 | 90,6% |
| Personalaufwand | 49,4 | 46,6 | 2,8 | 6,0% |
| Anderer Verwaltungsaufwand | 26,7 | 23,9 | 2,8 | 11,8% |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6,8 | 7,8 | -1,0 | -12,8% |
| Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge | 62,3 | 31,9 | 30,4 | 95,3% |
| Ertrag aus Bewertung und Risikovorsorge (im Vorjahr Aufwand) | -2,8 | 18,6 | -21,4 | -115,1% |
| Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken | 44,0 | 0,0 | 44,0 | - |
| Ergebnis vor Steuern | 21,1 | 13,3 | 7,8 | 58,6% |
| Steueraufwand | 17,0 | 10,1 | 6,9 | 68,3% |
| Jahresüberschuss | 4,0 | 3,2 | 0,8 | 25,0% |
| Zinsüberschuss: | GuV-Posten Nr. 1 bis 4 |
| Provisionsüberschuss: | GuV-Posten Nr. 5 und 6 |
| Sonstige betriebliche Erträge: | GuV-Posten Nr. 8 und 20 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen: | GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21 |
| Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: | GuV-Posten Nr. 13 bis 16 |
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.
Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Ertragslage sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
| 2023 | 2022 | |
| Cost-Income-Ratio (%) | 55,7 % | 70,8 % |
| Betriebsergebnis vor Bewertung in Prozent der DBS | 1,13 % | 0,54 % |
Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 1,13 % (Vorjahr 0,54 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023.
Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,95 %, der bereits eine deutliche Steigerung implizierte, wurde aufgrund des starken Zinsanstieges, der mit einer spürbaren Ausweitung des Zinsüberschusses einherging, deutlich übertroffen.
Dies gilt auch für die als weiterer bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator definierte Cost-Income-Ratio. Im Jahr 2023 hat sich das Verhältnis von Aufwendungen und Erträgen von 70,8 % auf 55,7 % verbessert. Die im Vorjahr prognostizierte Verbesserung auf 59,6 % konnte damit ebenfalls übertroffen werden.
Basierend auf der Methodik des Betriebsvergleiches, die von der Sparkasse gleichermaßen für die Erfolgsplanung angewandt wird, haben sich die Erfolgskomponenten wie nachfolgend dargestellt entwickelt.
Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss besser entwickelt als erwartet. Einem Planwert von 91,5 Mio. Euro stand ein Überschuss von 109,1 Mio. Euro gegenüber, der sich gegenüber dem Vorjahr um 48,1 % erhöhte.
Die Steigerung der Zinserträge übertraf die Ausweitung der Zinsaufwendungen, da sich der Zinsanstieg auf die überwiegend kurzfristig vorgehaltenen Kundeneinlagen in geringerem Maße ausgewirkt hat, als dies bei den vorrangig mit einer langfristigen Zinsbindung ausgereichten Neuausleihungen der Fall war. Das Ergebnis aus Zinsswapgeschäften entwickelte sich aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus ebenfalls positiv, und leistete einen maßgeblichen Ergebnisbeitrag.
Auch der Provisionsüberschuss übertraf mit einem Ergebnis von 28,9 Mio. Euro den Planansatz leicht, und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 2,3 Mio. Euro oder 8,7 %.
Aufbauend auf den Erträgen aus dem Giroverkehr, konnte insbesondere der Beitrag aus dem Wertpapiergeschäft weiter ausgebaut werden. Während das übrige Vermittlungsgeschäft (Bausparen, Versicherungen) einen im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstanten Beitrag zu den Provisionserträgen leistete, hat sich auch der übrige Provisionsertrag (u. a. Finanzierung aus einer Hand) ausgeweitet. Dieses positive Ergebnis wurde durch geringere Provisionsaufwendungen für Dienstleistungen Dritter gestützt.
Die Personalaufwendungen erhöhten sich insbesondere infolge der Belastung aus der Tariferhöhung für 2023 um 7,1 % auf 47,8 Mio. Euro.
Wenngleich der Personalaufwand, entsprechend den Erwartungen, im Geschäftsjahr 2023 angestiegen ist, lag er aufgrund einer vorsichtigen Planung und geringeren Aufwendungen für Personaleinstellungen leicht unter dem Planansatz.
Die Sachaufwendungen erhöhten sich insbesondere durch höhere Pflichtbeiträge, Investitionen in die technische Ausstattung sowie die Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter um insgesamt 2,7 Mio. Euro oder 10,0 % auf 29,7 Mio. Euro. Einhergehend mit verschiedenen Projekten zur Implementierung bzw. Optimierung von Prozessen sowie zur Erfüllung aufsichtlicher Anforderungen lagen die Aufwendungen um 1,7 Mio. EUR über dem Planansatz.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich erwartungsgemäß reduziert. Der Rückgang ist, neben geringeren Aufwendungen für nicht sparkassenbetrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude und für die Währungsumrechnung, vorrangig durch eine geringeres Spendenvolumen begründet, welches im Vorjahr durch aufwandserhöhende Sondereffekte aus der Gründung von Stiftungen geprägt war.
Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) bestanden in Höhe von 39,3 Mio. Euro (Vorjahr 18,5 Mio. Euro).
Während sich aus dem Kreditgeschäft ein moderater Bewertungsbedarf ergab, der unter dem positiven Wert des Vorjahres lag, stellte sich das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen in 2023 positiv dar.
Der von Zinssenkungserwartungen getriebene Rückgang der Kapitalmarktzinsen Ende 2023 führte bei dem von Rentenwerten dominierten Wertpapierbestand zu Kursanstiegen bzw. einem damit einhergehenden Zuschreibungspotenzial. Kursgewinne aus Aktien und unterjährige Einlösegewinne ergänzten das positive Bewertungsergebnis. Ausgehend von dem deutlichen Bewertungsbedarf des Vorjahres (22,9 Mio. EUR) spiegelt das Ergebnis eine Wertaufholung des Wertpapierbestandes wider.
Neben einer leichten Anhebung der stillen Reserven, wurde der Sonderposten nach § 340g HGB zum Zweck der Risikovorsorge und zur Stärkung der Eigenmittel mit einer Zuführung von 44,0 Mio. Euro deutlich aufgestockt.
Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 7,0 Mio. Euro auf 16,8 Mio. Euro gestiegener Steueraufwand auszuweisen. Die Entwicklung beruhte in erster Linie auf der deutlichen Ergebnisverbesserung gegenüber dem Vorjahr.
Vor dem Hintergrund der gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des intensiven Wettbewerbs ist der Vorstand mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 sehr zufrieden. Die Prognosen hinsichtlich einer Ergebnisverbesserung gegenüber dem Vorjahr wurden dabei sogar übertroffen.
Begünstigt durch den deutlichen Anstieg des Zinsniveaus hat sich die Erwartungshaltung der Sparkasse an eine stetige Geschäftsentwicklung, welche eine fortgesetzte Aufstockung der Eigenmittel ermöglicht, erfüllt.
Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme des Vorjahres, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,9 %.
2.6 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage
Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als erfreulich.
Ursächlich für die positive Entwicklung von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme war in erster Linie das Wachstum unseres Kundenkreditgeschäftes.
Mit der Entwicklung des Jahres 2023 konnten wir das Betriebsergebnis vor Bewertung des Vorjahres, deutlicher als in unserer Prognose erwartet, übertreffen. Gleichzeitig ergibt sich aus der Relation von Aufwendungen und Erträgen eine gegenüber den Planerwartungen verbesserte Cost-Income-Ratio (CIR). Das gute Jahresergebnis ermöglicht eine Aufstockung der wirtschaftlichen Eigenmittel als Basis für die weitere Unternehmensentwicklung.
3. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben.
4. Nichtfinanzielle Erklärung
Die Sparkasse ist zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b HGB verpflichtet. Dabei wurde von der Möglichkeit zur Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 289b Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht, der auf unserer Internetseite https://www.sparkasse-kl.de, in der Rubrik: Ihre Sparkasse/Nachhaltigkeit/Berichte veröffentlicht wird.
5. Risikobericht
5.1. Risikomanagementsystem
Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.
In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.
Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
| Risikoart | Risikokategorie |
| Adressenrisiko | |
| Kundengeschäft | |
| Eigengeschäft | |
| Marktpreisrisiko | Zinsänderungsrisiko |
| Spreadrisiko | |
| Aktienkursrisiko | |
| Immobilienrisiko | |
| Liquiditätsrisiko | Zahlungsunfähigkeitsrisiko |
| Operationelles Risiko |
Da das Zahlungsunfähigkeitsrisiko (Liquiditätsrisiko) nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial abgeschirmt werden kann, bleibt es in der Risikotragfähigkeitsbetrachtung ohne Ansatz.
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 702,6 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 400,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde kein Limit überschritten.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte.
Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
| Risikoart | Risikokategorie | Limit | Limitauslastung | |
| Mio. EUR | Mio. EUR | % | ||
| Adressenrisiko | ||||
| Kundengeschäft | 65,0 | 53,4 | 82,1 | |
| Eigengeschäft | 15,0 | 8,5 | 56,4 | |
| Marktpreisrisiko | Zinsänderungsrisiko | 185,0 | 104,7 | 56,6 |
| Spreadrisiko | 50,0 | 26,7 | 53,4 | |
| Aktienkursrisiko | 25,0 | 16,0 | 64,1 | |
| Immobilienrisiko | 30,0 | 17,1 | 57,0 | |
| Operationelles Risiko | 30,0 | 19,2 | 63,9 | |
| Gesamtrisiko | 400,0 | 245,5 | 61,4 | |
Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses und ein inverses Szenario getroffen.
In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.
Für den betrachteten Zeitraum von 3 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).
Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.
Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei Eintritt unerwarteter Ereignisse die Risikotragfähigkeit gegeben ist.
Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.
Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die für die Überwachung und Steuerung von Risiken zuständige Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilungen Risikocontrolling und Banksteuerung wahrgenommen.
Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt der Leiterin des Bereiches Gesamtbanksteuerung, an den die Abteilungen Risikocontrolling und Banksteuerung angegliedert sind. Der Bereich Gesamtbanksteuerung ist dem Marktfolgevorstand unterstellt.
Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.
Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.
Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.
5.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken
5.2.1 Adressenrisiko
Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfall eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.
Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.
Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.
Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.
5.2.1.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft
Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).
Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).
Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands |
| ― |
regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen |
| ― |
Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen |
| ― |
Interne Limitierung von Blankoanteilen, Volumina in Rating- und Größenklassen auf Gesamtbankebene dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio |
| ― |
regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten |
| ― |
Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können |
| ― |
festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung |
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View" |
| ― |
Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting |
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 49,2 % der zum Jahresende ausgelegten Kundenkreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 45,6 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Die Schwerpunktbereiche bilden mit 24,9 % die Ausleihungen an Unternehmen im Grundstücks- und Wohnungswesen sowie an Dienstleistungsbetriebe im Bereich Beratung, Planung und Sicherheit (9,1 %). Darüber hinaus entfallen 9,6 % auf Kredite an öffentliche Haushalte.
Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts, mit einem Schwerpunkt in der Größenklasse von mehr als 0,05 bis 0,25 Mio. Euro. Diese Finanzierungen entfallen überwiegend auf Immobilienfinanzierungen. 31,2 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 0,25 Mio. Euro.
Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
| Ratingklasse | Anzahl in % |
Volumen
in % |
| 1 bis 9 | 93,24% | 94,33% |
| 10 bis 15 | 5,61% | 4,32% |
| 16 bis 18 | 1,15% | 1,35% |
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 2,1 % des Gesamtkreditvolumens.
Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in Bezug auf eine Größenkonzentration im kommunalen Kreditgeschäft und eine Risikokonzentration in Branchen mit Immobilienbezug. Da die Sparkasse aus dem Kommunalkreditgeschäft jedoch kein unmittelbares Adressenausfallrisiko ableitet, liegt hier keine Risikokonzentration vor.
Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.
Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Entwicklung der Risikovorsorge:
| Art der Risikovorsorge |
Anfangsbestand per 01.01.2023
TEUR |
Zuführung
TEUR |
Auflösung
TEUR |
Verbrauch
TEUR |
Endbestand per 31.12.2023
TEUR |
| Einzelwertberichtigungen | 17.703,2 | 6.780,7 | -2.761,1 | -1.858,9 | 19.863,9 |
| Rückstellungen | 43,9 | 131,3 | -43,9 | 0,0 | 131,3 |
| Pauschalwertberichtigungen | 9.003,1 | 1.472,8 | -16,4 | 0,0 | 10.459,5 |
| Gesamt | 26.750,2 | 8.384,8 | -2.821,4 | -1.858,9 | 30.454,7 |
Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.
5.2.1.2 Adressenrisiko im Eigengeschäft
Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.
Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.
Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite) |
| ― |
Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen |
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View" |
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag (vor Bewertung) ein Volumen von 909,0 Mio. Euro. Die Wesentliche Position bilden dabei Anleihen und Schuldverschreibungen (808,5 Mio. Euro).
Die Wertpapiereigenanlagen (Depot A) der Sparkasse, wenngleich nach Emittenten stark diversifiziert, beziehen sich derzeit, durch die bevorzugte Anlage in Anleihen, im Wesentlichen auf eine einzelne Assetklasse (Volumenkonzentration).
Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen zum weit überwiegenden Teil über ein Rating im Bereich des Investmentgrades (99,2 %). Unter Ertragsgesichtspunkten ist eine begrenzte Beimischung von Anlagen mit einem Rating außerhalb Investmentgrade zulässig.
5.2.2 Marktpreisrisiko
Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.
Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds.
5.2.2.1 Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", normativ: Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der drei Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR" |
| ― |
Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 90 Tage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen, Verkäufe bzw. Absicherungen. |
| ― |
Ermittlung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes. Der VaR wird mit einer Haltedauer von 250 Bankarbeitstagen und mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet. |
| ― |
Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019 |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip |
Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken werden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang des Jahresabschlusses).
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
| Zinsänderungsrisiken | ||
| Barwertveränderung | ||
| +200 Basispunkte | -200 Basispunkte | |
| TEUR | -74.257 | 80.629 |
| in % der Eigenmittel | -14,8 | 16,1 |
Konzentrationen bestehen bei den Zinsänderungsrisiken in folgenden Bereichen:
Hoher Anteil variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse sowie ein hoher Anteil an Zinsinstrumenten (Rentenpapieren) im Depot A.
Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Die Bildung einer Drohverlustrückstellung war nicht erforderlich.
5.2.2.2 Spreadrisiko
Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien auf Basis der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD") |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR" |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip |
5.2.2.3 Aktienrisiko
Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.
In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien auf Basis der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD") |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR" |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip |
Aktien werden in einem überschaubaren Umfang sowohl im Direktbestand als auch im Spezialfonds gehalten. Der Aktienanteil orientiert sich an der Asset-Allocation der Sparkasse.
5.2.2.4 Immobilienrisiko
Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung auf Basis der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD") |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito" |
Die Sparkasse besitzt sowohl eigene Immobilien als auch Immobilienfonds. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.
5.2.3 Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.
Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.
Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.
In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR |
| ― |
Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) |
| ― |
Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz |
| ― |
Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur |
| ― |
Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden |
| ― |
Tägliche Disposition der laufenden Konten |
| ― |
Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation |
| ― |
Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans |
| ― |
Erstellung einer Refinanzierungsplanung |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR" |
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine verminderte Verfügbarkeit von Refinanzierungsmitteln bei Kreditinstituten simuliert wird.
Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum Bilanzstichtag 18,03 Monate.
Bei den Liquiditätsrisiken ergibt sich aus dem hohen Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen eine Volumenskonzentration. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.
5.2.4 Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.
Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien" |
| ― |
systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank |
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren" |
| ― |
Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT |
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. Aufgrund der bestehenden Backup-Lösungen leitet die Sparkasse hieraus keine Risikokonzentration ab.
5.3 Gesamtbeurteilung der Risikolage
Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.
In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 61,4 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.
Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen im Hinblick auf die Weiterentwicklung regulatorischer Anforderungen, insbesondere weiter steigende Eigenkapitalanforderungen, die das Maß der Risikonahme einschränken. Zudem ist im Fall einer sich weiter eintrübenden Konjunktur sowie einer Verschärfung der geopolitischer Rahmenbedingungen mit einer Belastung der Ertragslage und damit einer nur begrenzt ausbaufähigen Risikotragfähigkeit zu rechnen.
Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet.
Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.
6. Chancen- und Prognosebericht
6.1. Chancenbericht
Unser "Chancenmanagement" ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert.
Chancen sehen wir in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur, wodurch sich die Investitionsbereitschaft der Unternehmen sowie die Nachfrage nach Wohnungsbaukrediten stärker als prognostiziert verbessern würde.
Die Chance auf eine Stabilisierung bzw. Steigerung unserer Ertragskraft wollen wir vor allem nutzen, indem wir künftig insbesondere die Geschäftsfelder gewerbliche Kunden und Private Banking mit zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen ausbauen, auf denen wir bislang noch unterrepräsentiert sind. Darüber hinaus erwarten wir Chancen aus unseren Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien sowie einer fortgesetzten Prozessoptimierung.
Positive Impulse für unser Wachstum und die Ergebnisbeiträge erwarten wir dabei aus einer fortgesetzten Verschlankung der Prozesse, einhergehend mit der Intensivierung der Vertriebsaktivitäten. Einen Ansatz hierzu sehen wir in der Steigerung des Cross-Selling-Geschäfts durch neue Kontomodelle in Verbindung mit dem Hausbank-Treuebonus.
Chancen wollen wir nutzen, indem wir neben der Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen SB-Technik das Multikanalbanking und die Palette der Internetangebote weiter ausbauen.
Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.
6.2. Prognosebericht
6.2.1. Rahmenbedingungen
Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.
Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.
Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.
Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.
Während der Internationale Währungsfonds (IWF) mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr rechnet, fallen die Prognosen für Deutschland weniger gut aus. Das ifo-Institut rechnet in seiner Frühjahrsprognose mit einer Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes um 0,2 % im Vergleich zum Vorjahr.
Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen nun die nominale Dynamik des Vorjahres nachholen, wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt und neues Wachstum durch eine Intensivierung des privaten Konsums möglich. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Bei den Ausrüstungsinvestitionen gehen die Chefvolkswirte hingegen optimistischer von einer Fortsetzung der bereits 2023 zu verzeichnenden Sonderkonjunktur aus.
Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.
Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten. Eine gewisse Unsicherheit geht allerdings noch von der Lohnentwicklung aus. Die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer ist aufgrund der Arbeitsmarktlage strukturell stark. Werden Übertreibungen hier vermieden, dürfte sich die Inflationslage weiter entspannen.
Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.
Prognosen gehen davon aus, dass bei der EZB erste Leitzinsschritte noch nicht im ersten Halbjahr erfolgen. Danach bilden Senkungen aber den Konsens. Im Mittel gehen die Einschätzungen von Reduzierungen um 50 Basispunkte bis zum Jahresende 2024 aus.
Eine solche zinspolitische Neujustierung könnte dann auch dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben. Allerdings hatten die Kapitalmärkte um den Jahreswechsel 2023/2024 eine entsprechende Wende als Erwartung bereits in sehr weitreichendem Rahmen vorweggenommen.
6.2.2. Geschäftsentwicklung
Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir mit einem weiteren moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Geschäftskunden durch die Vergabe von Investitionskrediten. In Anbetracht des gestiegenen Zinsniveaus gehen wir bei den Finanzierungen des privaten Wohnungsbaus von einer Bestandswahrung aus.
Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung gehen wir für 2024 von einem leichten Rückgang der Kundeneinlagen aus.
Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr einen moderaten Anstieg.
Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 aufgrund der rückläufigen konjunkturellen Voraussetzungen davon aus, dass sich aus der Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen nur moderate Zuwächse ergeben sollten. Im Kundenwertpapiergeschäft sollte mit der vertrieblichen Intensivierung des strukturierten Vermögensaufbaus ein spürbares Wachstumspotenzial erschlossen werden.
6.2.3. Finanzlage
Aufgrund unserer Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.
6.2.4. Ertrags- und Vermögenslage
Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir, unter der Annahme eines in der zweiten Jahreshälfte 2024 leicht sinkenden Zinsniveaus und einer weiterhin flachen Zinsstrukturkurve, mit einem um 14,3 Mio. Euro geringeren Zinsüberschuss.
Dabei sollte sich der Zinsaufwand aufgrund einer, dem hohen Wettbewerb um Kundeneinlagen geschuldeten, nachlaufenden Konditionsanpassung, stärker erhöhen als der Zinsertrag, der von der höheren Verzinsung des Neugeschäfts gegenüber dem auslaufende Altgeschäft profitiert. Darüber hinaus verteuern die Aufschläge für die erwarteten längerfristigen Refinanzierungen am Interbankenmarkt die Mittelbeschaffung. Der Beitrag des Zinsergebnis aus Derivaten sollte weitestgehend konstant bleiben.
Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem leichten Anstieg um 0,7 Mio. Euro aus, wofür insbesondere die steigenden Erträge aus dem Wertpapiergeschäft verantwortlich sind.
Bei den Personalkosten gehen wir aufgrund der erwarteten tariflichen Steigerung von deutlichen Mehraufwendungen aus. Aufgrund geplanter Investitionen und inflationsbedingten Effekten erwarten wir einen leichten Anstieg der Sachaufwendungen. Trotz unseres stringenten Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand um bis zu 6,4 % steigen.
Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 0,76 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 5,6 Mrd. Euro.
Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft haben wir trotz einer weiterhin verstärkt risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik einen vorsichtigen Ansatz gewählt, der den Bewertungsbedarf des Vorjahres deutlich übersteigt.
Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen in Aktien, Spezialfonds und Immobilienfonds rechnen wir aufgrund einer konservativen Anlagepolitik und einer fortgesetzten moderaten Wertaufholung der Rentenpapiere mit einem per Saldo leicht positiven Bewertungsergebnis. Das sonstige Bewertungsergebnis ist von untergeordneter Bedeutung.
Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Die intern festgelegte Mindest-Gesamtkapitalquote in Höhe von 16,9 %, die über dem aktuell vorgeschriebenen Mindestwert nach der CRR von 8,0 % zuzüglich des Kapitalerhaltungspuffers, des SREP-Zuschlags, des Systemrisikopuffers und des antizyklischen Kapitalpuffers liegt, entspricht dem erwarteten Wert aus der Planungsrechnung. Sie liegt leicht über den derzeitigen Wert von 16,5%.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung der Rahmenbedingungen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 folgende Entwicklung unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren:
Für das Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS (gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) erwarten wir einen Rückgang um rd. 30,8 % gegenüber dem Vorjahr. Belastende Effekte aus einem rückläufigen Zinsüberschuss und vorrangig tarifbedingter Kostensteigerungen bei den Verwaltungsaufwendungen, können durch ein erwartungsgemäß leicht steigendes Provisionsergebnis nicht ausgeglichen werden. Die Durchschnittsbilanzsumme sollte sich gegenüber dem Vorjahr moderat erhöhen.
Insgesamt erwarten wir deshalb, mit einem Verhältnis von 66,0 %, eine spürbare Verschlechterung der Cost-Income-Ratio gegenüber dem Berichtsjahr.
Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir für das Folgejahr, eine Steigerung auf rd. 16,9 %. Wir rechnen aufgrund der weiteren Ausweitung des Kreditgeschäfts mit steigenden Risikopositionsbeträgen. Aufgrund einer insgesamt rückläufigen Ertragslage gehen wir von einer gegenüber dem Vorjahr deutlich geringeren Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken aus.
Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung bzw. den bisher nur schwer abschätzbaren wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges könnten sich gleichwohl zusätzliche Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.
Des Weiteren können sich infolge regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Erweiterung des Meldewesens) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.
6.3. Gesamtaussage
Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und konjunktureller Lage schwieriger werdende Umfeld auch auf die Geschäftstätigkeit der Sparkasse auswirkt.
Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein.
Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen und unseren bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als zufriedenstellend.
Aufgrund unserer Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.
Kaiserslautern, 28.03.2024
Sparkasse Kaiserslautern
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Rohden, stellv. Vorstandsvorsitzender
Starck, Vorstandsmitglied
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