SEHGENUSS
GmbH
Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
87.736,00 |
65.098,00 |
| I.
Sachanlagen |
86.236,00 |
64.098,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.500,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
153.907,91 |
160.827,49 |
| I.
Vorräte |
109.474,47 |
112.994,41 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
42.521,91 |
36.661,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.200,00 |
4.200,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.911,53 |
11.171,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.991,99 |
2.211,90 |
| D.
Aktive latente Steuern |
191,03 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
244.826,93 |
228.137,39 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
122.150,36 |
100.351,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
97.150,36 |
75.351,11 |
| davon
Gewinnvortrag |
75.351,11 |
57.757,51 |
| B.
Rückstellungen |
32.533,25 |
51.561,57 |
| C.
Verbindlichkeiten |
90.143,32 |
76.224,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
244.826,93 |
228.137,39 |
Anhang
der Sehgenuss GmbH, Mönchengladbach, für das
Geschäftsjahr 2010
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den
handelsrechtlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften unter Berücksichtigung der
Bilanzierungsgrundsätze des § 42 GmbHG erstellt
worden. Die gesetzlichen Änderungen durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden beachtet.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach
dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund
des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst. Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften der
§§ 266 und 275 HGB wurden unter teilweiser
Anwendung der Vereinfachungsregelungen für kleine
Kapitalgesellschaften befolgt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt worden.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde
gemäß § 268 Abs. 1 HGB unter der
Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt, so dass an die Stelle der
Posten "Jahresüberschuss" und "Gewinnvortrag" der
Posten "Bilanzgewinn" tritt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bewertung wurde unter Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen.
Angaben und Erläuterungen zu Posten der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gegenstände des
Sachanlagevermögens sind mit den
Anschaffungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen
und im Geschäftsjahr planmäßig
fortgeführten Abschreibungen bewertet worden.
Die Abschreibungen erfolgen linear unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern.
Die Bewertungsfreiheit für geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis Euro 410,00 ist
berücksichtigt worden. Aus Vorjahren besteht für
geringwertige Anlagegüter des Sachanlagevermögens
mit Anschaffungskosten von über Euro 150,00 bis Euro
1.000,00 ein Sammelposten, der mit jeweils einem
Fünftel gemäß § 6 Abs. 2a EStG
abgeschrieben wird. Die Abschreibungen der Vorjahre wurden
planmäßig fortgeführt.
Die unter den
Finanzanlagen ausgewiesene sonstige Ausleihungen
wurden mit den Anschaffungskosten bewertet.
Die
in Arbeit befindlichen Aufträge sind mit den
Fertigungseinzelkosten unter Berücksichtigung
anteiliger Gemeinkosten nach dem Grundsatz der
verlustfreien Bewertung bewertet worden.
Der Ansatz der
bezogenen Waren erfolgt mit ihren durchschnittlichen
Einstandspreisen unter Berücksichtigung anteiliger
Anschaffungsnebenkosten. Soweit ein niedrigerer Wertansatz
gesetzlich geboten oder zulässig war, ist dieser in
die Bewertung eingeflossen.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit ihren Nennwerten aktiviert. Einzelwertberichtigungen
waren zum Bilanzstichtag nicht erforderlich. Aufgrund der
Erfahrungen der vergangenen Jahre wurde auf die Bildung
einer Pauschalwertberichtigung verzichtet.
Die
übrigen Gegenstände des
Umlaufvermögens werden ebenfalls mit ihren
Nennbeträgen ausgewiesen.
Die
latenten Steuern wurden auf Basis einer
Steuerbelastung von 30,0 % berechnet.
Die
Rückstellungen sind gemäß § 253
Abs. 1 S.2 HGB mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag passiviert worden und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Erstellung des
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010
bekannt waren.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
Angaben zu Posten der Bilanz
Die Aufgliederung des
Anlagevermögens und seine Bruttowertentwicklung
im Geschäftsjahr 2010 sind dem Anlagenspiegel zu
entnehmen.
Unter den
sonstigen Vermögensgegenständen werden
Steuerforderungen in Höhe von T-Euro 12,3 (Vorjahr:
T-Euro 3,6) ausgewiesen. Der Posten beinhaltet mit T-Euro
4,2 (Vorjahr: T-Euro 4,2) einen Betrag mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die übrigen
Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig.
Die sich ergebenden Abweichungen zwischen den
handels- und steuerrechtlichen Bewertungsansätzen
(zeitliche Bilanzierungsunterschiede) führen zum
Bilanzstichtag 2010 per Saldo zu einer
aktiven latenten Steuer in Höhe von
T-Euro 0,2. Die Ermittlung dieses Betrages erfolgt auf
Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes von 30,0 %.
Unter den
sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T-Euro 9,5
(Vorjahr: T-Euro 5,2) erfasst. Sie beinhalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T-Euro 3,1
(Vorjahr: T-Euro 14,2) und solche im Rahmen der sozialen
Sicherheit mit einem Betrag von T-Euro 0,2 (Vorjahr: T-Euro
0,3).
Die ausgewiesenen
Verbindlichkeiten haben bis auf einen Betrag von
T-Euro 7,7 (Vorjahr: T-Euro 9,9) eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich
gegenüber dem Vorjahr hinsichtlich der erstmaligen
Anwendung der geänderten Vorschriften durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geändert.
Ergänzende Angaben
Sonstige nicht aus der Bilanz ersichtliche finanzielle
Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3 HGB betreffen langfristige Verpflichtungen
aus Mietverträgen mit einem jährlichen
Gesamtvolumen in Höhe von T-Euro 21,6.
Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführerin im Geschäftsjahr 2010 war
Frau Klara Ermeding, Kauffrau, Mönchengladbach. Sie
ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde unter der
Berücksichtigung der beschlossenen
Vorabgewinnausschüttung gemäß § 268
Abs. 1 HGB (teilweise Verwendung des Jahresergebnisses)
aufgestellt. Die Geschäftsführung schlägt
der Gesellschafterversammlung vor, den zum 31.12.2010
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 97.150,36
auf neue Rechnung vorzutragen.
Mönchengladbach, 28. Dezember 2011
gez. die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.
|