Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 13675
Eingetragen
23.11.1989
Branche
Herstellung von Ausbauelementen aus MetallHerstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen MetallenHerstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen
Gegenstand
Die Herstellung von und der Handel mit insbesondere folgenden Produkten bzw. die Betätigung insbesondere auf folgenden Gebieten: Leichtmetallbau Schlosserei Automatiktüren Glastüren und Glaswänden Rolltore Sicherheitstechnik Alu- und Zinngiesserei Sonderkonstruktionen.

Historie

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Management

NameRolle
Frank Reinhardt
seit 7.11.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Steinenbronn
51.200 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lieb Metallbau GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015

Bilanz

Aktiva

30.9.2015
EUR
30.9.2014
EUR
A. Anlagevermögen 43.744,00 62.555,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 43.741,00 62.552,00
B. Umlaufvermögen 254.796,97 248.544,33
I. Vorräte 165.043,14 152.995,73
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 82.341,26 88.366,03
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.412,57 7.182,57
C. Rechnungsabgrenzungsposten 683,77 3.615,42
Bilanzsumme, Summe Aktiva 299.224,74 314.714,75

Passiva

30.9.2015
EUR
30.9.2014
EUR
A. Eigenkapital 78.566,07 133.901,35
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Gewinnvortrag 82.682,46 73.550,53
III. Jahresfehlbetrag 55.245,58 -9.221,63
B. Rückstellungen 19.307,00 20.150,00
C. Verbindlichkeiten 201.351,67 160.663,40
Bilanzsumme, Summe Passiva 299.224,74 314.714,75

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 150,00 wurden im Berichtsjahr als Aufwand erfasst.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen Leistungen werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs in der Anlagenentwicklung dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 82.341,26 1.895,40 88.366,03 2.410,60

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 58.971,57 ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 51.129,19 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen und Abschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 201.351,67 168.292,06 160.663,40 116.790,47
Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Frank Reinhardt.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Stuttgart, den 24. Mai 2017

Frank Reinhardt

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.6.2017.

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