DJ Capital GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dominik Jacobs seit 28.1.2019 | Geschäftsführer |
Ulrich Otto Wintjens seit 28.1.2019 | Geschäftsführer |
Britta Kühnapfel seit 28.1.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 47.50% | |
| 44.65% | |
| 5.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TeamCom Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt)GochJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhang zum JahresabschlussI. Allgemeines Der beigefügte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der Firma Team Com Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz Daimlerstraße 46, in 47574 Goch wurde unter Berücksichtigung der nachfolgenden Angaben und Erläuterungen nach den handelsrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften erstellt. II. Gesellschaft, Gesellschafter und Gegenstand Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Goch. Registergericht ist das Amtsgericht Amtsgericht Kleve, eingetragen unter der Nummer B HRB 10855 . Das Stammkapital beträgt € 1.000,00 und wurde zum Bilanzstichtag gehalten von den Herren Christoph Kühnapfel, Ulrich Wintjens, Carsten Coenen, Georg Sengpiel und Uwe van Stiphout zu je 1/5. Gegenstand der Gesellschaft ist Verwaltung & Geschäftsführung Geschäftsführer im Geschäftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 war Herr Christoph Kühnapfel. Herr Christoph Kühnapfel ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. III. Jahresabschluss 1. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze: Die Berichtsfirma ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens nach § 275 Abs. 2 HGB angewandt. Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze angewandt: a. Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige und evtl. - bei voraussichtlich dauernder Wertminderung - außerplanmäßige Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 nicht vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten unter € 150,00 netto wurden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung als Aufwand verbucht. Im Geschäftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 wurden selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten oder Herstellungskosten € 410,00 netto nicht übersteigen, im Geschäftsjahr in voller Höhe abgeschrieben. b.) Umlaufvermögen Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Im Rahmen der Bewertung zu Herstellungskosten wurden neben den Einzelkosten auch angemessene Gemeinkosten berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bei erkennbaren Risiken angesetzt. Die übrigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bilanziert. c.) Schulden Die Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus den Kontennachweisen der Bilanz. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 0,00. IV. Sonstige Angaben: 1. Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten: Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB oder andere Eventualverbindlichkeiten sind nicht erhebbar und liegen laut Auskunft der Geschäftsführung auch nicht vor. 2. Geschäftsführung Die Mitglieder der Geschäftsführungsorgane sowie Kredite gegen die Geschäftsführung ergeben sich aus dem Punkt "Allgemeines" sowie aus den Kontennachweisen zur Bilanz. Auf eine Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 3. Konzernabschluss: Die Berichtsfirma ist nicht in einen Konzernabschluss einzugliedern. 4. Angaben zum Anteilsbesitz: Anzugebende mindestens 20%ige Beteiligungen an anderen Unternehmen durch die Berichtsfirma liegen nach Auskunft der Geschäftsführung nicht vor. 5. Verwendung des Jahresergebnisses: Bei der Aufstellung der Bilanz wurde die Verwendung des Jahresergebnisses nicht berücksichtigt. Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag i. H. v. € 47,41 auf neue Rechnung vorzutragen.
Goch, den 30.06.2015 sonstige Berichtsbestandteile
gez. C. Kühnapfel Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2015 festgestellt. |
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