GEUM.tec
GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.674,00 |
15.514,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
13.743,00 |
11.779,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.931,00 |
3.735,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
198.927,86 |
119.502,88 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
89.318,11 |
10.944,77 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
109.609,75 |
108.558,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19,00 |
19,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
216.620,86 |
135.035,88 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.822,06 |
27.714,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.199,99 |
25.199,99 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.514,92 |
1.851,52 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.107,15 |
663,40 |
| B.
Rückstellungen |
58.765,02 |
28.183,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
129.033,78 |
79.137,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
216.620,86 |
135.035,88 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Bewertungseinheiten
Als Form der Bewertungseinheit wurde das
Micro-hedging gewählt.
Als Form der Bewertungseinheit wurde das
Portfolio-hedging gewählt.
Als Form der Bewertungseinheit wurde das
Macro-hedging gewählt.
Die erforderlichen Angaben zu den abgesicherten
Risiken sind im Lagebericht erörtert.
Die erforderlichen Angaben zu den abgesicherten
Risiken sind im Risikobericht erörtert.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die Vorschrift ist bei der erstmaligen Anwendung des
BilMoG nicht anzuwenden.
Der Methodenwechsel war mit Blick auf die
geänderten wirtschaftlichen und technischen
Gegebenheiten notwendig. Die neuen Gegebenheiten werden
voraussichtlich auch in den Folgejahren vorliegen. Ohne den
vorgenommenen Methodenwechsel würde der
Jahresabschluss zu falschen Aussagen über die Lage des
Unternehmens führen.
Die Methodenänderungen beeinflussen die für
einen Leser des Jahresabschlusses typischen Kennzahlen. Im
Einzelnen sind zu nennen:
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer werden15 Jahre festgelegt.
Die Gründe für eine betriebliche Nutzung
von mehr als 5 Jahren sind:
Trotz Wertminderung wurde auf eine Abschreibung
verzichtet.
Auf Grund folgender Anhaltspunkte wird von einer
nicht dauerhaften Wertminderung ausgegangen:
Die Wertminderung der Finanzinstrumente ist nicht von
Dauer.
Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen
Eigenkapitalanteil von Sonderposten
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Ausschüttungssperre
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsdeckungsverfahren angewendet.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt 0,00 Euro (Vorjahr:
0,00 Euro).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Gemäß § 268 HGB ist der Betrag der
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
und der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen
Bilanzposten zu vermerken. Für diesen Bilanzausweis
gibt es kein generelles Ausweiswahlrecht zugunsten der
Bilanz oder dem Anhang. Das heißt, dass diese Angaben
in der Regel nicht im Anhang auszuweisen sind.
Bei Anwendung des Wahlrechtes gem. § 265 Abs. 7
Nr. 2 HGB können die Restlaufzeitvermerke als ein
Betrag zusammengefasst werden, wobei dann im Anhang unter
dem Punkt "Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten" die einzelnen Beträge
dargestellt werden müssen.
Im Assistenten zur Offenlegung beim Bundesanzeiger
werden diese Restlaufzeitvermerke in der Fachlichen
Zuordnung als Wahlrechte dargestellt. Sie haben dadurch die
Möglichkeit, für die Offenlegung die
Restlaufzeitvermerke in der Bilanz zu unterdrücken. In
diesem Fall sind die Beträge zu den Forderungen und
Verbindlichkeiten im Anhang anzugeben.
Überprüfen Sie, ob ein Ausweis im Anhang
notwendig ist. Wählen Sie den Ausweis der
Restlaufzeitvermerke in der Bilanz, kann dieser
Textabschnitt inaktiv gesetzt werden.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 5.608,59
(Vorjahr: Euro 2.806,48).
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Als Gründe hierfür sind zu nennen:
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
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Dr. Michael Franke
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ausgeübter Beruf:
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Weitere
Geschäftsführer:
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Michael Bartsch
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ausgeübter Beruf:
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Unterschrift der Geschäftsführung
Hannover, 29.01.2020
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Dr. Michael Franke
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.01.2020 festgestellt.
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