BRV Immobilien GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eva Elisabeth Rupp seit 2.2.2017 | Geschäftsführer |
Bernd Uwe Jörg seit 2.2.2017 | Geschäftsführer |
Franz Xaver Rupp seit 2.2.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ERM Ebersbacher Reststoff Management GmbHEbersbach an der FilsJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2023der Firma ERM Ebersbacher Reststoff Management GmbH1 Allgemeine AngabenDie ERM Reststoff Verwertung Ebersbach GmbH hat ihren Sitz in Ebersbach an der Fils. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 734728 eingetragen. Dieser Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Vorschrift des § 264 Abs. 2 HGB, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu vermitteln, aufgestellt. Die Darstellungs- und Methodenstetigkeit gemäß § 265 Abs. 1 und 2 HGB wurde nicht durchbrochen. Die Gesellschaft ist nach den Kriterien des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Im Anhang wurden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Der Jahresabschluss enthält gem. § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge. Saldierung von Aktiv- und Passivposten sowie von Aufwendungen und Erträgen wurden nicht durchgeführt. Entsprechend den Grundsätzen des § 252 HGB wurden die Vermögensgegenstände und Schulden einzeln bewertet. Bei der Bewertung wurde der Grundsatz der Unternehmensfortführung berücksichtigt. Alle bis zur Bilanzierung erkennbaren Risiken und drohende Verluste wurden berücksichtigt. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsansätze2.1 Anlagevermögen Das Anlagevermögen wurde entsprechend § 253 Abs. 1 und 3 HGB zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften planmäßig vorgenommen. Die Bewertung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter erfolgte entsprechend den Vorschriften der §§ 6 Abs. 2 und 6 Abs. 2a EStG. Die Finanzanlagen wurden nach den §§ 253 und 255 HGB zu ihren Anschaffungskosten bewertet. Soweit ein niedriger beizulegender Wert gem. § 253 Abs. 3 HGB vorliegt, wird dieser angesetzt. 2.2 Umlaufvermögen a) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind nach § 253 HGB mit dem Nennwert zu Anschaffungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken wurden beachtet. Das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % berücksichtigt. b) Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel sind nach § 253 HGB mit dem Nennwert zu Anschaffungskosten bewertet. 2.3 Rechnungsabgrenzungsposten Für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Zeitpunkt darstellen, wurde entsprechend dem Grundsatz der Vollständigkeit des § 246 HGB ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB gebildet. 2.4 Rückstellungen Für die am Bilanzstichtag aufgetretenen Risiken und noch nicht abgerechneten Kosten, die im laufenden Geschäftsjahr bzw. in den Vorjahren entstanden sind, wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in ausreichendem Umfang Rückstellungen gebildet. Angesetzt wurde hierbei nach § 253 Abs. 1 HGB der notwendige Erfüllungsbetrag. 2.5 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten bestanden am Bilanzstichtag nicht. 3 Ergänzende Angaben zum Jahresabschluss3.1 Weitere Angaben zur Bilanz a) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen durchweg weniger als ein Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter liegen nicht vor. b) Rückstellungen Für die am Bilanzstichtag noch nicht abgerechneten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag waren keine Rückstellungen zu bilden. c) Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen in Höhe von T€ 563,3 bis zu einem Jahr, in Höhe von T€ 165,9 bis zu fünf Jahren. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter liegen nicht vor. 3.2 Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 4. 3.3 Geschäftsführer Einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Gesellschaft waren während des gesamten Geschäftsjahres 2023: Herr Reiner Glock, zum 31.12.2023 als Geschäftsführer ausgeschieden, Herr Bernd Jörg, Frau Eva Elisabeth Rupp, Herr Franz Rupp. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.02.2024 festgestellt. |
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