ALTUS renewables GmbH
Kleinoberfeld 5, 76135 Karlsruhe, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Fabian Hubert Schütz seit 15.4.2025 | Geschäftsführer |
Lutz Dr. Schickinger seit 20.12.2023 | Prokura |
Jens Bonenberger seit 20.12.2023 | Prokura |
Wolfgang Eßwein seit 13.7.2023 | Prokura |
Marco Eggensperger seit 13.7.2023 | Geschäftsführer |
Jens Stefan Dietl seit 13.7.2023 | Prokura |
Sebastian Schirp seit 13.7.2023 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
MFG Management & Finanzberatung GmbHAufgelöst | 100.00% |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 50.00% | |
| 50.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ALTUS renewables GmbH (vormals: Altus AG)KarlsruheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Geschäftsmodell der GesellschaftDie ALTUS AG wurde am 26.11.2007 gegründet. Mit der Eintragung im Handelsregister am 13.07.2023 wurde die Gesellschaft formwechselnd nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt. Die Firma der Gesellschaft heißt seither ALTUS renewables GmbH. Alleinige Gesellschafterin ist (unverändert) die Kraftwerke Mainz-Wiesbaden Aktiengesellschaft, Mainz (KMW). Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Planung, Realisierung und der Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung aus regenerativen Quellen. Weiterer Gegenstand ist die Beratung und Planung sowie die Realisierung und der Betrieb von Anlagen im Zusammenhang mit Maßnahmen des Umweltschutzes, insbesondere der Abfall-, Wasser- und Energiewirtschaft. Die ALTUS renewables GmbH war im Berichtsjahr in erster Linie als Projektentwicklerin und Betriebsführerin in den Bereichen Windkraft und Photovoltaik tätig. Die Abrechnung ihrer Dienstleistungen erfolgte dabei im Wesentlichen auf Stundenbasis. In Einzelfällen wurden bearbeitete Projekte und Aufträge mit Pauschalhonoraren und im Bereich Photovoltaik auch nach erreichten Milestones abgerechnet. Das Dienstleistungsangebot der ALTUS renewables GmbH umfasst auch die technische und kaufmännische Betriebsführung der Anlagen, die regelmäßig für die realisierten Projekte angeboten wird. Grundlagen der BerichterstattungIn der KMW-Gruppe, in deren Berichtswesen die ALTUS renewables GmbH eingebunden ist, erfolgt die Steuerung des Geschäfts nicht auf der Ebene der Legaleinheiten, sondern auf Ebene der KMW. Dem HGB-Einzelabschluss der ALTUS kommt damit für sich genommen nur eine eingeschränkte Steuerungsfunktion im Sinne des gruppenweiten Steuerungssystems zu. Er dient primär als Grundlage für die Steuerung der Gesellschaft. Die aus dieser Sicht bedeutsamsten Leistungsindikatoren sind die Umsatzerlöse, die Entwicklung der Vorräte/ unfertigen Leistungen, die sonstigen betrieblichen Erträge und das Jahresergebnis. Geschäftsverlauf Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sind weiterhin als herausfordernd zu erachten. Nicht zuletzt aufgrund der im Zuge des Russland-Ukraine-Konfliktes stark gestiegenen Energiepreise sowie des hohen Krankenstandes ist das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,3 % gesunken. Die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zubau von Windkraft und Photovoltaik dagegen haben sich weiterhin verbessert. Der Krieg in der Ukraine und die damit einhergehende Krise im Energiesektor haben zu einer gesteigerten Akzeptanz von Wind- und Photovoltaikprojekten in der Bevölkerung geführt. Dies wirkt sich positiv auf die politischen Entscheidungen auf allen Ebenen bis hin zu den Kommunen aus. Das Geschäftsjahr 2023 der ALTUS renewables GmbH war durch einen erheblichen Ausbau der Projektentwicklungs-Pipeline im Bereich Windkraft und Photovoltaik geprägt. Außerdem konnten PV-Projekte von Dritten, bei denen die ALTUS als Generalunternehmer tätig war, realisiert werden. Das eigene Wind- und Photovoltaikportfolio wurde bis auf wenige Ausnahmen im Bestand gehalten und weiterentwickelt. Damit standen weiterhin alle strategischen Optionen offen. Zwecks Fortentwicklung der Projekte im Bereich Solar und Photovoltaik hat die ALTUS renewables GmbH neue Darlehen aufgenommen und diese in Form neuer Darlehen korrespondierend an die jeweiligen Projektgesellschaften weitervergeben. Ferner hat die Alleingesellschafterin KMW im Jahr 2023 eine Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 21.500 geleistet. Aus Gründen der Rentabilität wurden sämtliche an der WAT Wasser- und Abfalltechnik Ingenieurgesellschaft GmbH & Co. KG gehaltene Anteile im Geschäftsjahr 2023 veräußert. Die ALTUS renewables GmbH konnte ein im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 wesentlich besseres Jahresergebnis erzielen. Ursächlich dafür ist zum überwiegenden Teil die verspätete Fertigstellung zweier PV-Großprojekte. Ursprünglich für das Geschäftsjahr 2022 vorgesehen, konnten beide Projekte erst im Jahr 2023 finalisiert und den Abnehmern schlüsselfertig übergeben werden. Damit einher geht auch ein Rückgang der Aufwendungen für Errichtungsleistungen, welcher ebenfalls zum besseren Jahresergebnis beiträgt. Ertragslage Das Geschäftsjahr 2023 schließt die ALTUS renewables GmbH mit einem leicht unter den Erwartungen von TEUR 2.995 liegenden Jahresüberschuss in Höhe von rund TEUR 2.515 ab. Die Umsatzerlöse sind im Berichtsjahr mit TEUR 17.642 um TEUR 13.081 deutlich höher ausgefallen als im Vorjahr. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass im Berichtsjahr zwei PV-Großprojekte, bei denen die ALTUS als Generalunternehmer tätig war und deren Fertigstellungen im Jahr 2022 geplant waren, erst im Berichtsjahr schlussgerechnet werden konnten. Außerdem konnten verschiedene Windkraft-Projekte veräußert werden. Die Umsätze mit fremden Dritten erhöhten sich im Berichtsjahr um rund TEUR 8.597 und die Erlöse mit verbundenen Unternehmen (inkl. KMW) um rund TEUR 4.484. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich im Berichtsjahr um TEUR 167 auf TEUR 323 erhöht. Sie enthalten im Wesentlichen sonstige Erträge aus dem Verkauf eines verbundenen Unternehmens und aus der Zurechnung des anteiligen Jahresergebnisses einer angekauften Bestandswindenergieanlage. Der Materialaufwand ist um TEUR 3.994 auf TEUR 4.765 gefallen. Er besteht im Wesentlichen aus Aufwendungen für bezogene Leistungen. Die deutliche Reduktion ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Aufwendungen für den Bau zweier PV-Großprojekte im Wesentlichen bereits im Vorjahr entstanden und im Berichtsjahr keine entsprechenden Aufträge als Generalunternehmer folgten. Der Personalaufwand hat sich im Berichtsjahr um TEUR 656 auf TEUR 5.582 aufgrund von Neueinstellungen und der Anpassung bestehender Verträge erhöht. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von TEUR 69 beinhalten mit TEUR 64 Abschreibungen auf Sachanlagen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um TEUR 172 auf TEUR 1.386 erhöht. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus um TEUR 68 höhere Aufwendungen für Lizenzen und Konzessionen, um TEUR 24 höhere Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern, um TEUR 38 höhere Berater-/Prüfungs-/Gutachterkosten sowie um TEUR 32 gestiegene Reisekosten und Spesen. Im Übrigen beinhaltet diese Position im Wesentlichen Miet- und Pachtaufwendungen, Leasingaufwendungen, EDV-Kosten sowie Aufwendungen für Versicherungen und Repräsentation. Die Erträge aus Beteiligungen sind im Berichtsjahr um TEUR 576 auf TEUR 882 gestiegen. Es handelt sich hier um erhaltene Ausschüttungen von Beteiligungsgesellschaften. Aus dem Verkauf eines verbundenen Unternehmens waren als einmaliger Vorgang Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von TEUR 373 zu buchen. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme hat sich im Berichtsjahr um TEUR 26.886 (135,6 %) erhöht auf TEUR 46.719 (i. Vj. TEUR 19.833). Diese Bilanzverlängerung resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der Kapitalrücklage durch die Gesellschafterin, aus der Neuaufnahme von Darlehen und der korrespondierenden Vergabe von Darlehen an Projektgesellschaften zur Weiterentwicklung der zugeordneten Projekte. Außerdem hatten die Erhöhung der Guthaben bei Kreditinstituten sowie das deutlich positive Jahresergebnis Einfluss auf die Erhöhung der Bilanzsumme. Das Anlagevermögen hat mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 1.131 (i. Vj. TEUR 1.171) einen Anteil an der Bilanzsumme von 2,42 % (i. Vj. 5,90 %). Der Anteil des Umlaufvermögens an der Bilanzsumme beträgt mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 45.512 (i. Vj. TEUR 18.573) 97,42 % (i. Vj. 93,65 %). Die Vorräte an unfertigen Leistungen haben sich um insgesamt TEUR 3.955 auf TEUR 7.409 verringert. Davon entfallen TEUR 5.256 auf die Vorräte für Projektentwicklungen im Bereich Windkraft und TEUR 2.153 auf diejenigen im Bereich Photovoltaik. Außerdem wurden im Berichtsjahr Anzahlungen auf Vorräte in Höhe von TEUR 1.184 für Hardware-Komponenten von Photovoltaikanlagen geleistet. Insgesamt kam es trotz des Zuwachses von Vorräten für eigene Projektentwicklungen aufgrund der Realisierung zweier PV-Großprojekte und der damit verbundenen Auflösung der in den Vorjahren gebildeten Vorräte zu einer Reduktion dieser Bilanzposition. Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 25.333 (i. Vj. TEUR 1.318). Die Eigenkapitalquote liegt somit bei 54,22 % (i. Vj. 6,65 %). Die Rückstellungen haben mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 950 (i. Vj. TEUR 833) einen Anteil an der Bilanzsumme von 2,03 % (i. Vj. 4,20 %). Der Anteil der Verbindlichkeiten beträgt mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 20.437 (i. Vj. TEUR 17.682) 43,74 % (i. Vj. 89,16 %) bezogen auf die Bilanzsumme. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 17.363 (i. Vj. TEUR 9.505) sind Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 17.247 enthalten (i. Vj. TEUR 9.203). Der Jahresabschluss wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Liquidität der Gesellschaft war im Geschäftsjahr stets gewährleistet. Die Finanzierung erfolgte im Wesentlichen über eigene Mittel und die Gesellschafterin. Bei der Volksbank pur eG ist eine Kontokorrentlinie in Höhe von TEUR 400 eingerichtet. Diese Linie wurde zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommen, es bestand ein Kontoguthaben in Höhe von TEUR 6.707. Der Anstieg des Guthabens in Höhe von TEUR 5.301 ist neben den höheren Umsatzerlösen im Wesentlichen auf die Einzahlung in die Kapitalrücklage sowie Mittelbereitstellungen durch die KMW zurückzuführen. Chancen- und RisikoberichtDie von der Gesellschaft bearbeiteten Projektentwicklungen im Geschäftsfeld Windkraft werden im Wesentlichen als Dienstleistungsaufträge auf Stundenbasis, als Pauschalaufträge (mit Pauschalhonorar) und teilweise mit zusätzlichen Bonusvereinbarungen (z. B. bei Einsparungen von Investitionskosten) abgerechnet. Im Jahr 2023 wurde der eigene Bestand an Wind- und Photovoltaikprojekten weiter ausgebaut und weiterentwickelt. Das Vergütungsniveau im Bereich Windkraft in den Ausschreibungen der BNetzA verblieb auch im Jahr 2023 auf einem positiven Niveau. Dies ist weiter auf den Mangel an teilnahmefähigen, also genehmigten Projekten zurückzuführen. Im Gegensatz dazu sind die Ausschreibungen im Bereich der Photovoltaik signifikant überzeichnet, was zu einem deutlichen Rückgang der Vergütungen geführt hat. Genehmigte oder genehmigungsfähige Windkraftstandorte besitzen daher wie in den Vorjahren einen attraktiven Wert, während der Wert von Photovoltaikprojekten tendenziell rückläufig ist. Im Geschäftsbereich Betriebsführung konnten neue Standorte hinzugewonnen werden. Die KMW hat in 2023 bereits die kaufmännische Betriebsführung ihrer eigenen Energieerzeugungsanlagen übernommen und wird dies ab 2024 auch auf der technischen Seite federführend tun. Die ALTUS wird allerdings weiterhin wesentliche Aufgaben hiervon im Auftrag der KMW bearbeiten. Die gut gefüllte Pipeline an baufertigen und zeitnah Inbetriebnahmebereiten Projekten wird den damit zusammenhängenden monetären Einbußen entgegenwirken. Neben dem Wegfall von Betriebsführungsverträgen stellt die Möglichkeit eines sich rückläufig entwickelnden Vergütungsniveaus im Windkraftbereich aufgrund einer steigenden Anzahl an Ausschreibungen ein weiteres Hauptrisiko dar. Die Eintrittswahrscheinlichkeit beider Risiken wird jedoch als gering angesehen. Chancen für die Gesellschaft werden insbesondere im Bereich der Windkraft aufgrund des derzeit attraktiven Vergütungsniveaus sowie in der Veräußerung noch nicht schlüsselfertiger Projekte gesehen. Durch die Veräußerung von Projekten in unterschiedlichen Fertigungsstadien kommt der Gesellschaft erlösseitig zusätzliche Flexibilität hinsichtlich der Veräußerungszeitpunkte zu. Die Gesellschaft betreibt ein aktives Risikomanagement auf Projektebene. Dabei ist bereits vor Beginn eines Projekts eine Risikobeurteilung durch den Projektleiter vorzunehmen. Die Freigabe der Projekte erfolgt durch die Geschäftsleitung. Regelmäßig (14-tägig) finden Sitzungen mit der Geschäftsleitung statt, in denen die Abteilungsleiter über Änderungen von Projektrisiken zu berichten haben. Insbesondere ist anzuzeigen, wenn neue Tatsachen die Entwicklung/ Realisierung von Projekten gefährden könnten oder die Kosten oder Stundenansätze des Auftrags/ Projekts die geplanten Budgets übersteigen. Daneben erfolgen eine regelmäßige Liquiditätsüberwachung sowie die Freigaben von Geschäften anhand der geltenden Zeichnungsberechtigungen. Seit dem ersten Quartal 2018 ist die ALTUS in das Risikomanagementsystem der KMW AG eingebunden. Seither wird quartalsweise ein Risikobericht nach der aktuellen Risikorichtlinie der KMW AG erstellt. PrognoseberichtDie ALTUS betreibt weiterhin die folgenden Geschäftsfelder:
Für das Jahr 2024 rechnet die Geschäftsleitung aufgrund geplanter Projektverkäufe sowohl im Bereich Photovoltaik als auch im Bereich Windkraft mit deutlich höheren Umsatzerlösen sowie einem deutlich höheren positiven Jahresergebnis. Gleichzeitig soll die eigene Projekt-Pipeline weiterentwickelt und dadurch der Bestand der Vorräte signifikant erhöht werden. Durch die günstigeren politischen Rahmenbedingungen erwartet die Geschäftsleitung eine schnellere Entwicklung der Projekte und damit einen deutlichen Wertzuwachs der Projekt-Pipeline.
Karlsruhe, den 2. Mai 2024 ALTUS renewables GmbH Die Geschäftsleitung Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine AngabenDie ALTUS AG, Karlsruhe, wurde im Berichtsjahr zur ALTUS renewables GmbH umfirmiert. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter der Nummer HRB 747866, ist zum Bilanzstichtag 31.12.2023 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Sie hat ihren Sitz in 76135 Karlsruhe, Kleinoberfeld 5. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Berücksichtigung des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEntgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer von drei Jahren entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Abschreibungsmethode ermittelt. Bei der Bemessung der Abschreibungen werden die voraussichtlichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt. Die Nutzungsdauern liegen zwischen drei und zehn Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 250,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe als Aufwand erfasst. Für geringwertige Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EstG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird linear über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Werten am Bilanzstichtag angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch notwendige Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wird beachtet. Auf Vorräte geleistete Anzahlungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Einzelwertberichtigungen vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag angesetzt, die einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Die Rückstellung für Pensionen und sonstige Verpflichtungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertverfahrens bewertet. Der Ermittlung der Barwerte der Pensionsverpflichtungen liegt der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Aus der Abzinsung der Rückstellung für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von EUR 1.126,00. Die Bewertung zum 31.12.2023 basiert auf folgenden Rechnungsgrundlagen:
Die Fluktuationswahrscheinlichkeit der Empfangsberechtigten ist als gering einzustufen, weshalb kein Fluktuationsfaktor berücksichtigt wurde. Die Bewertung erfolgt mit Hilfe der "Richttafeln 2018 G" der Heubeck-Richttafeln-GmbH. Vom Unterschiedsbetrag aufgrund der Umstellung auf BilMoG zum 01.01.2010 in Höhe von EUR 14.911,00 gegenüber der bisherigen Bewertung nach dem Teilwertverfahren (§ 6a EStG) wurde gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB im Geschäftsjahr ein Betrag in Höhe von EUR 994,00 zugeführt (1/15-Methode). Aufgrund der Inanspruchnahme der Übergangsregelung besteht eine Unterdeckung zum 31.12.2023 in Höhe von EUR 995,00. Die Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung werden, da sie dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Pensionsverpflichtungen dienen, als qualifiziertes Planvermögen mit den beizulegenden Zeitwerten (Aktivwert) in Höhe von insgesamt EUR 99.732,00 bewertet und mit dem entsprechenden Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen in Höhe von EUR 190.109,00 verrechnet. Der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte liegt ein Gutachten zur Aktivwertermittlung zur Rückdeckungsversicherung zu Grunde. Der Ertrag aus dem Planvermögen wurde dementsprechend mit dem Aufwand aus der Zuführung zur Pensionsverpflichtung verrechnet. Der Zinsanteil aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 5.193,00 wird unter dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (Erfüllungsbetrag). Langfristige Rückstellungen werden gegebenenfalls zum Barwert unter Anwendung der laufzeitadäquaten Abzinsungssätze gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung bewertet. Voraussichtliche, erst in der Zukunft sich bis zur Erfüllung der Verpflichtung auswirkende Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt, der als integraler Bestandteil diesem Anhang beigefügt ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Wertberichtigungen in Höhe von EUR 5.000,00 (Vorjahr: EUR 7.000,00) abgesetzt. Bei diesem Betrag handelt es sich um eine auf den relevanten Forderungsbestand gebildete 1%ige Pauschalwertberichtigung. Die pauschale Reduzierung des Forderungsbestands soll die durchschnittlichen Skontoabzüge bei Zahlungseingang, Zinsverluste und Einzugskosten überfälliger Forderungen sowie noch nicht erfasste Ausfallrisiken berücksichtigen. b) Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 28.388.773,71 (Vorjahr: EUR 3.913.967,84) betreffen mit EUR 162.063,27 (Vorjahr: EUR 355.285,82) Lieferungen und Leistungen und mit EUR 28.226.710,44 (Vorjahr: EUR 3.558.682,02) Darlehen und Zinsforderungen. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen sind Wertberichtigungen in Höhe von EUR 1.000,00 (Vorjahr: EUR 3.000,00) abgesetzt. Bei diesem Betrag handelt es sich um eine auf den relevanten Forderungsbestand gebildete 1%ige Pauschalwertberichtigung. Die pauschale Reduzierung des Forderungsbestands soll die durchschnittlichen Skontoabzüge bei Zahlungseingang, Zinsverluste und Einzugskosten überfälliger Forderungen sowie noch nicht erfasste Ausfallrisiken berücksichtigen. c) Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betragen EUR 742.717,75 (Vorjahr: EUR 500.193,97) und bestehen im Wesentlichen aus gewährten Darlehen in Höhe von EUR 725.000,00 (Vorjahr: EUR 500.000,00). d) Sonstige Vermögensgegenstände Die Sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 422.316,13 (Vorjahr: EUR 540.886,16) betreffen im Wesentlichen Erstattungsansprüche aus Vorauszahlungen für Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von EUR 216.803,50 (Vorjahr: EUR 267.137,29) und in Höhe von EUR 159.640,43 (Vorjahr: EUR 158.440,43) Projektgesellschaften zum Verkauf. Forderungen oder sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren haben sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr nicht bestanden. Eigenkapital Das voll eingezahlte Stammkapital der ALTUS renewables GmbH beträgt zum Bilanzstichtag EUR 1.720.000,00. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von EUR 254.160,20 (Vorjahr EUR 100.015,39) und personalbezogene Rückstellungen in Höhe von EUR 590.155,00 (Vorjahr EUR 631.100,00). Verbindlichkeiten
Bei den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen handelt es sich um erhaltene Anzahlungen für PV-Projekte in Höhe von EUR 2.012.715,00 (Vorjahr: EUR 6.904.691,12). Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die geschäftsüblichen Eigentumsvorbehalte. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von EUR 17.246.963,28 (Vorjahr: EUR 9.203.173,00). Davon entfallen auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 346.963,28 (Vorjahr: EUR 212.173,00) sowie auf verzinsliche Darlehen EUR 16.900.000,00 (Vorjahr: EUR 8.991.000,00). Die Darlehen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen die Umsatzsteuerzahllast für die Monate November und Dezember 2023 in Höhe von EUR 28.619,34 (Vorjahr: EUR 247.965,00), die Lohnsteuer Dezember 2023 in Höhe von EUR 95.274,66 (Vorjahr: EUR 58.369,91), Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von EUR 72.112,12 (Vorjahr: EUR 72.112,12) sowie sonstige Verbindlichkeiten aus dem Anteilskaufvertrag für einen Windpark in Höhe von EUR 700.000,00 (Vorjahr: EUR 700.000,00). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren haben weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr bestanden. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie deutliche Steigerung der Umsatzerlöse auf EUR 17.642.245,50 (Vorjahr: EUR 4.560.740,80) ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass zwei PV-Großprojekte, bei denen die ALTUS als Generalunternehmer tätig war und deren Fertigstellungen im Jahr 2022 geplant waren, erst im Berichtsjahr schlussgerechnet werden konnten. In diesem Zusammenhang haben sich im Berichtsjahr auch die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen deutlich reduziert. Aus dem gleichen Grund kam es beim Bestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen im Berichtsjahr zu einer Verminderung in Höhe von insgesamt EUR 3.955.260,57 (Vorjahr: Erhöhung EUR 8.146.884,11). Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von EUR 323.121,27 (Vorjahr: EUR 155.833,08) beinhalten im Wesentlichen sonstige Erträge aus dem Verkauf einer Finanzanlage in Höhe von EUR 100.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00), aus dem anteiligen Jahresergebnis einer gekauften in Betrieb befindlichen Windenergieanlage in Höhe von EUR 102.815,70 (Vorjahr: EUR 0,00), aus privaten Nutzungsanteilen für Firmenfahrzeuge in Höhe von EUR 93.517,46 (Vorjahr: EUR 96.217,86), Umweltboni in Höhe von EUR 4.500,00 (Vorjahr: EUR 22.500,00) sowie Erträge aus Versicherungserstattungen in Höhe von EUR 6.673,60 (Vorjahr: EUR 19.229,18). Der Materialaufwand in Höhe von EUR 4.765.882,65 (Vorjahr: EUR 8.760.108,68) resultiert aus Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von EUR 15.722,14 (Vorjahr: EUR 57.982,62) sowie aus Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von EUR 4.750.160,51 (Vorjahr: EUR 8.702.126,06). Daraus betreffen EUR 2.117.739,89 (Vorjahr: EUR 6.141.957,82) beauftragte Errichtungsleistungen (inkl. Anlagentechnik) für PV-Großprojekte, die die ALTUS als Generalunternehmer für Dritte realisiert. Der Personalaufwand in Höhe von EUR 5.581.941,24 (Vorjahr: EUR 4.926.167,60) resultiert mit EUR 4.828.560,87 (Vorjahr: EUR 4.254.873,16) aus Löhnen und Gehältern und mit EUR 753.380,37 (Vorjahr: EUR 671.294,44) aus sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung. Die Aufwendungen für Altersversorgung betrugen EUR 45.668,83 (Vorjahr: EUR 28.692,42). Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von EUR 881.550,00 (Vorjahr: EUR 305.240,00) beinhalten Ausschüttungen von Photovoltaik-Projektgesellschaften. EUR 350.000,00 stellen dabei Ausschüttungen verbundener Unternehmen dar (Vorjahr EUR 0,00). Von den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen entfallen auf verbundene Unternehmen EUR 298.427,33 (Vorjahr: EUR 69.210,13). Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 373.163,49 (Vorjahr: EUR 0,00) resultieren aus dem Verkauf einer Tochtergesellschaft. Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen auf die Aufzinsung von Rückstellungen EUR 5.193,00 (Vorjahr: EUR 5.583,00) und auf verbundene Unternehmen EUR 350.842,44 (Vorjahr: EUR 173.409,81). V. Sonstige AngabenVorstand (bis 13.07.2023) Mitglieder des Vorstandes der ALTUS AG waren:
Geschäftsführung (ab 13.07.2023) Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der ALTUS renewables GmbH durch folgende Personen geführt:
Aufsichtsrat (bis 13.07.2023) Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2023 folgende Mitglieder an:
Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands nach § 285 Nr. 9a HGB wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung nach § 285 Nr. 9a HGB wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen EUR 2.800,00 im Geschäftsjahr. Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält zum 31.12.2023 folgende Beteiligungen mit mindestens 20 %:
1) Wertangaben basieren auf dem Jahresabschluss zum 31.12.2022. 2) Neugründung 2023. Es liegt kein Jahresabschluss vor. Konzernzugehörigkeit Die Kraftwerke Mainz-Wiesbaden Aktiengesellschaft, Mainz, ist Mutterunternehmen i.S. von § 290 HGB und erstellt einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis an Unternehmen. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die nicht aus der Bilanz ersichtlichen finanziellen Verpflichtungen, im Wesentlichen aus Dienstleistungs-, Miet-, Leasing-, Wartungsverträgen und Bestellungen, betragen für die folgenden Geschäftsjahre:
Neben den oben dargestellten, geschäftsüblichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Dienstleistungs-, Miet-, Leasing-, Wartungsverträgen und Bestellungen existieren zum Bilanzstichtag keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Arbeitnehmerzahl Das Unternehmen beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 74 Arbeitnehmer (Vorjahr: 66). Davon waren 42 (Vorjahr: 38) männlich und 32 (Vorjahr: 28) weiblich. VI. ErgebnisverwendungsvorschlagEs wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2.514.925,16 auf neue Rechnung vorzutragen. VII. NachtragsberichtHinsichtlich Einflüsse und Auswirkungen aus dem Ukraine-Krieg wird auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen. Weitere besondere Ereignisse nach Ablauf des Geschäftsjahres ergaben sich nicht.
Karlsruhe, den 2. Mai 2024 ALTUS renewables GmbH Die Geschäftsführung Marco Eggensperger Stephan Krome Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Altus renewables GmbH (vormals Altus AG), Karlsruhe Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Altus renewables GmbH (vormals Altus AG), Karlsruhe, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Altus renewables GmbH (vormals Altus AG) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 23. Oktober 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Marc Krizaj, Wirtschaftsprüfer ppa. Xandra Schulte, Wirtschaftsprüferin Der Jahresabschluss zum 31. Oktober 2023 wurde am 03. Mai 2024 festgestellt. |
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