SAFE 02 GmbH & Co. 4. KG
Selbe AdresseInstitute für Factoring-Geschäfte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rudolf Kreuzer seit 16.1.2024 | Prokura |
Christine Jäger seit 11.4.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Kolping-Bildungswerk, Diözesanverband Regensburg e.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kolping - Berufshilfe GmbHRegensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage derGliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Saldenvorträge zum 01.01.2023 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2022, so dass die Bilanzidentität gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB gewahrt ist. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB. Das Realisationsprinzip bzw. das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht werden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden werden grundsätzlich beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Abschreibung auf Neuzugänge des beweglichen Sachanlagevermögens erfolgte pro rata temporis. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 250,00 Euro bis 1.000,00 Euro wird ab 2019 aus Vereinfachungsgründen ein Sammelposten entsprechend § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der Sammelposten wurde im Geschäftsjahr mit einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG mit den Anschaffungskosten. Die Vorräte wurden mit den individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit den gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Lagen niedrigere Tageswerte vor, wurden diese angesetzt. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten sowie Fremdkapitalzinsen nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde wegen des geringen Kreditrisikos auf die Bildung einer Pauschalwertberichtigung verzichtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Es wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Bilanzierung erfolgte unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses. Der Bilanzgewinn enthält Gewinnvorträge aus Vorjahren in Höhe von Euro 601,64. III. Angaben zur Bilanz Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Regensburg, den 17. Juli 2024
gez. Christine Jäger, Geschäftsführerin sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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