MS Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kira Hinderfeld seit 18.8.2006 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Die Zunft AGWachenheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangI. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse Mit notariellem Vertrag vom 7.7.2000 Urk.Nr. 465/2000 beträgt das gezeichnete Kapital 125.000,00 €. Die Stammeinlage entfällt zu 100% auf Frau Kira Hinderfeld. Es ist in voller Höhe eingezahlt. Es ist eingeteilt in 125.000.- € auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien, mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 € je Aktie am Grundkapital. Die Firma ist im Handelsregister beim Amtsgericht Ludwigshafen unter der Nr. HRB 60418 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist Wachenheim an der Weinstraße. Der Gegenstand der Tätigkeit besteht im der Übernahme von Managementdienstleistungen, die Projektentwicklung und die Erbringung von Electronic-Business-Dienstleistungen. Das Unternehmen betreibt die Umnutzung von Altindustriestandorten in sog. Zunftviertel. Das Unternehmen entwickelt und vermittelt Dienstleistungen mit manufakturellem Bezug. Dies alles ist solnge erlaubt, solange es sich im Rahmen der EU bewegt. Gewinnermittlungszeitraum ist das Kalenderjahr. II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB) und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Posten, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, sind gemäß § 265 Abs.8 HGB nicht angegeben. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungs-bedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter aus den Jahren 2008 und 2009 mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 € wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150 € bis 1.000 € mit 20%, abgeschrieben. Anschaffungen bis zu einem Wert von 410 € werden ab 2010 zu 100% abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB). Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungs-kosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Anschaffungskosten bewertet. Diese umfassen die anschaffungsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwert-berichtigungen Rechnung getragen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung von 0% des Nettobetrages. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB). Pensionsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern liegen zum 31.12.2011 nicht vor. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprech-enden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Die Verbindlichkeiten, die alle eine Restlaufzeit von weniger als fünf Jahre aufweisen, sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Höhere Tageswerte lagen nicht vor. Valutaforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). IV. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist gesondert dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB) in Höhe von 1.366,00 €. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: 0,- € ). Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) sind am Abschlussstichtag in Höhe von 29.369,47 € zu verzeichnen. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) sind in Höhe von 0,00 € vorhanden. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB). Zum 31.12.2011 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten keine sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. VI. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Vorstand Frau Kira Hinderfeld geführt. Die Zunft AG besitzt einen Aufsichtsrat: Herr Dr.Christoph Gutknecht, Vorsitzender; Herr Frans Vandepoele; stellvertretender Vorsitzender Herr Dipl.-Kfm.Christoph Hinderfeld. Gemäß § 171 Abs.1 AktG hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen. Gem. 171 Abs.2.AktG hat der Aufsichtsrat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich an die Hauptversammlung zu berichten. Frau Kira Hinderfeld ist zum stets einzelvertretungsberechtigten Vorstand bestellt. Er ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst in eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Wachenheim, den 08.05.2013 sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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