J S B
Bettfedern GmbH
Bretten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
219.299,00 |
145.806,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.501,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
212.523,00 |
145.530,00 |
| III.
Finanzanlagen |
275,00 |
275,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
523.010,48 |
403.796,27 |
| I.
Vorräte |
121.800,00 |
112.580,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
378.427,59 |
278.140,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.782,89 |
13.076,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.937,50 |
|
| Aktiva |
748.246,98 |
549.602,27 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
367.063,80 |
308.105,30 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
24.435,41 |
24.435,41 |
| III.
Gewinnvortrag |
258.105,30 |
199.140,01 |
| IV.
Jahresüberschuss |
58.958,50 |
58.965,29 |
| B.
Rückstellungen |
33.551,00 |
41.688,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
347.632,18 |
199.808,80 |
| Passiva |
748.246,98 |
549.602,27 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma J S B Bettfedern GmbH,
Gewerbestraße 24, Bretten, eingetragen im
Handelsregister Mannheim (HRB 240327) wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches gemäß den §§ 242
ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Normen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Firma J S B Bettfedern GmbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst neben der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch den nach
§ 264 Abs. 1 S. 1 HGB zu erstellenden Anhang. Ein
Lagebericht war gemäß § 264 Abs. 1 HGB
nicht zu erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die
Davon-Vermerke der Bilanz wurden aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang
übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den Erleichterungen und Schutzklauseln gemäß
§§ 274 a, 276, 286 und 288 HGB teilweise Gebrauch
gemacht. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses
wird von den Schutzklauseln gemäß §§
325 und 326 HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter
Zugrundelegung der Fortführung des Unternehmens.
Erworbene Immaterielle Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind nicht vorhanden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibungen war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beweglicher
Gegenstände des Anlagevermögens mit Beträgen
im Einzelfall von bis zu Euro 250,00 wurden sofort als
Aufwand erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von Euro 250,01 bis Euro 800,00
wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die im Bestand befindlichen Finanzanlagen wurden mit
den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden
Wert ausgewiesen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden in dem gesetzlich
gebotenen Umfang vorgenommen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Steuerrückstellungen wurden für die
voraussichtlichen und noch nicht veranlagten Gewerbesteuer-
und Körperschaftsteuerverpflichtungen gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen
Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen
gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer
in Höhe von Euro 327.989,88 (Vorjahr: TEuro 266,9).
Diese betreffen ein Verrechnungskonto
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen am Bilanzstichtag nicht (Vorjahr: TEuro 0,0).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr betragen insgesamt Euro 218.091,79
(Vorjahr: TEuro 154,1).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr betragen insgesamt Euro 129.545,39 (Vorjahr:
TEuro 45,8).
Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert
sind insgesamt Euro 221.860,97 (Vorjahr: TEuro 127,3). Bei
den Sicherheiten handelt es sich um fremde Grundschulden.
Darüber hinaus bestehen die üblichen
Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen und Waren.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben gemäß § 285 Nr. 7 i.V.m. §
288 Nr. 2 HGB
Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten
Mitarbeiter (§267 Abs. 5 HGB) beträgt im
Berichtsjahr 7.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Joachim Schöntag
Unterschrift der Geschäftsführung
Bretten, im Januar 2024
gez. Joachim Schöntag
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.01.2024
festgestellt.
|