opta data Zukunfts-Stiftung gGmbH
Selbe AdresseOrganisationen der Bildung, Wissenschaft und Forschung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marius Konrad Biskupek seit 28.1.2025 | Geschäftsführer |
Andreas Fischer seit 19.1.2009 | Geschäftsführer |
Mark Dipl. Kfm. Steinbach seit 19.1.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
opta data factoring GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum 31.12.20231. Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell Die opta data factoring GmbH ("odf") ist eine Tochtergesellschaft der als Abrechnungsunternehmen im Gesundheitswesen seit über 50 Jahren etablierten opta data Finance GmbH in Essen. Die odf hat sich seit Gründung des Unternehmens 2008 zunächst auf Vorfinanzierungsangebote im Wege des echten und des unechten Factorings konzentriert. Auf der Kundenseite standen insbesondere Freiberufler wie Mediziner, Sachverständige, Gutachter und Rechtsanwälte sowie kleine mittelständische Unternehmen und Gewerbetreibende im Fokus. Das Geschäftsmodell war weiterhin insbesondere auf kleinteilige Umsatzgrößen bzw. Rechnungsgrößen ausgerichtet. Zusätzlich hat die opta data factoring GmbH ihren Kunden individuelle Dienstleistungen von fundierten Bonitätsprüfungen bis zum kompletten Debitoren-Management angeboten. Das Geschäftsmodell wurde im Geschäftsjahr 2020 umfänglich auf eine neue Basis gestellt, um die Gesellschaft für die Zukunft neu auszurichten. Innerhalb der odf wird seither die operative Risikoanalyse der Gruppengesellschaften opta data Finance GmbH sowie der DZH GmbH zentralisiert. Zukünftig könnten auch weitere Gesellschaften der Gruppe hinzukommen, so dass ein Kompetenzzentrum für diese Thematik innerhalb der Unternehmensgruppe entsteht. Schwerpunktmäßig befasst sich die Risikoanalyse mit der zentralen Neukundenannahme sowie der zentralen Betreuung von Risikokunden. Im Vorfinanzierungsgeschäft / Factoring-Geschäft wird lediglich das Produkt "ServiceAbo24" (Vorfinanzierungsangebot für Hilfsmittel von Optikern, Hörgeräteakustikern und anderen Berufsgruppen) fortgeführt. Da die opta data factoring GmbH somit auch weiterhin - wenn auch in wesentlich geringerem Umfang - Vorfinanzierungen für Kunden durchführen wird, unterliegt die Gesellschaft auch zukünftig dem KWG und der Aufsicht durch die Bundesbank sowie durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). 1.2 Ziele und Strategie Wie unter der Überschrift "Geschäftsmodell" ausgeführt, agiert die odf inzwischen primär als internes Kompetenzzentrum für die Themenbereiche Neukundenanlage und Betreuung von Risikokunden innerhalb der opta data Unternehmensgruppe agieren. Die Geschäfts- und Risikostrategien wurden entsprechend angepasst. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Seit Juli 2022 hat die Europäische Zentralbank (EZB) insgesamt zehn Leitzinserhöhungen vorgenommen. Zuletzt erhöhte die EZB die Leitzinsen im September 2023, in den darauffolgenden Sitzungen wurden jeweils keine weiteren Erhöhungen beschlossen. Der EZB-Einlagenzins stieg folglich seit Juli 2022 (minus 0,50 Prozent) um insgesamt 4,50 Prozent auf nunmehr 4,00 Prozent. Der EZB-Leitzins bewegt sich mit dem inzwischen erreichten Niveau von 4,50 Prozent im Bereich der Höchststände seit 1999. Diese Zinspolitik hat einerseits zu einer Reduzierung der Inflationsraten in Europa beigetragen, andererseits hat sie insbesondere in Deutschland die Rezession der Wirtschaft beschleunigt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,3 Prozent gesunken. Aufgrund des deutlich reduzierten Vorfinanzierungsgeschäftes ist die odf von der Entwicklung der Inflationsraten sowie der deutlichen Zinserhöhungen der EZB relativ gering unmittelbar betroffen. Dennoch kann sich die odf den mittelbaren Auswirkungen in Form steigender Kosten für Gehälter und Löhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht vollständig entziehen. 2.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Mitglieder des Deutschen Factoring-Verbands e.V. (DFV) konnten im ersten Halbjahr des Jahres 2023 entgegen den gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen ein solides Umsatzwachstum erzielen. Insgesamt betrachtet stiegen die Factoring-Umsätze der Mitglieder des DFV um 5,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und betrugen in 2023 rund 192,8 Mrd. Euro. 2.3 Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2023 war geprägt durch die schwerpunktmäßige Ausrichtung des Geschäftsmodells der odf auf die oben beschriebenen Gruppen- internen Dienstleistungstätigkeiten der Gesellschaft. Insgesamt konnten die betrieblichen Erträge im Geschäftsjahr 2023 um circa 16,3 Prozent auf € 1,1 Millionen (Vorjahr: € 0,94 Millionen) gesteigert werden. Die Erlöse resultieren mit € 0,96 Millionen überwiegend aus Dienstleistungen für verbundene Unternehmen. Auf der Kostenseite konnte sich die Gesellschaft den Auswirkungen der gestiegenen Inflationsraten nicht vollständig entziehen. Der Personalaufwand erhöhte sich um circa 7 Prozent von T€ 366 auf T€ 392. Auch die anderen Verwaltungsaufwendungen stiegen im Berichtszeitraum um circa 13 Prozent von T€ 564 auf T€ 636. Die deutlich reduzierten Tätigkeiten im Vorfinanzierungsbereich / Factoring- Geschäft hatten im Geschäftsjahr 2023 zur Folge, dass keinerlei Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen vorgenommen werden mussten, sondern Erträge aus der Zuschreibung zu Forderungen in Höhe von T€ 55 erzielt werden konnten. Insgesamt konnte im Geschäftsjahr 2023 trotz der beschriebenen Kostensteigerungen ein um 56 Prozent gestiegener Jahresüberschuss in Höhe von T€ 372 erzielt werden (Vorjahr: T€ 239). 2.4 Darstellung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens stellt sich für den Jahresabschluss 2023 wie folgt dar: Die Bilanzsumme der opta data factoring GmbH hat sich von € 2,1 Mio. auf € 1,6 Mio. weiter reduziert. Die Aktivseite der Bilanz ist geprägt von rückläufigen Forderungen an Kunden (von € 1,9 Mio. auf € 1,4 Mio.), während auf der Passivseite die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten deutlich vermindert werden konnten (von € 1,5 Mio. auf € 0,8 Mio.). Die zum Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Refinanzierungs- Kreditlinien in Höhe von € 3 Mio. waren im Durchschnitt des Geschäftsjahres lediglich mit € 1,0 Millionen beziehungsweise zu circa 33 Prozent in Anspruch genommen. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war somit während des Geschäftsjahres 2023 jederzeit gegeben. Das Unternehmen weist zum Bilanzstichtag ein positives Eigenkapital von T€ 803 beziehungsweise eine Eigenkapitalquote von 48,9 Prozent (Vorjahr: 20,9 Prozent) aus. Im Hinblick auf das Geschäftsmodell sowie die Risikolage der opta data factoring GmbH ist damit ein komfortabler Risikopuffer gegeben. 2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren Die Geschäftsführung berücksichtigt unterschiedliche Perspektiven im Vorfeld unternehmerischer Entscheidungen. Zu diesem Zweck werden regelmäßig Kennzahlen der als relevant erachteten Perspektiven berichtet und von der Geschäftsführung mit den verantwortlichen Mitarbeitern besprochen. In der Finanzperspektive sind Kennzahlen definiert, anhand derer die Erreichung der finanziellen Ziele gemessen wird. Die maßgeblichen Kennzahlen sind die Gesamtleistung, das Ergebnis vor Zinsen und Abschreibungen (EBIT) sowie das Ergebnis vor Steuern (EBT). Weiterhin wird der jeweils aktuelle Mittelbedarf / Liquiditätsbedarf sowie die jeweils zur Verfügung stehenden Finanzierungslinien regelmäßig analysiert und in den Controlling-Berichten dargestellt. Es werden tägliche Dispositionsübersichten erstellt und von der Stabstelle "Corporate Finance" analysiert und überwacht. 3. Nachtragsbericht Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichtes bestehen gesamtwirtschaftliche Unsicherheitsfaktoren insbesondere durch die militärischen Konflikte in der Ukraine sowie im nahen Osten. Bei weiteren Eskalationen könnte es zu Auswirkungen auf die volkswirtschaftliche Entwicklung in Europa sowie in Deutschland kommen. Insgesamt halten wir die möglichen Auswirkungen solcher Effekte für das Geschäftsmodell der odf für überschaubar. 4. Prognosebericht Die odf hat ihre strategische Ausrichtung ihres Geschäftsmodells auch im Geschäftsjahr 2023 konsequent weiter umgesetzt. Das für das Geschäftsjahr 2023 geplante Ziel eines mindestens ausgeglichenen Jahresergebnisses konnte deutlich positiv übertroffen werden. Für das Geschäftsjahr 2024 planen wir erneut ein insgesamt mindestens ausgeglichenes Geschäftsergebnis. Die im Nachtragsbericht geschilderten nicht vollständig absehbaren Auswirkungen von eventuellen militärischen Eskalationen könnten die Erreichung unserer Ziele beeinträchtigen. 5. Chancen- und Risikobericht a) Risikomanagement Die operative Tätigkeit von Factoring-Instituten ist notwendigerweise damit verbunden, Risiken einzugehen. Daher kommt einer ausreichenden Identifikation, Auswertung, Überwachung und der Steuerung dieser Risiken eine hohe Bedeutung für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg zu. Unter Risikomanagement versteht die opta data factoring GmbH den systematischen und transparenten Umgang mit Risiken im Rahmen der durch die Geschäftsführung festgelegten Geschäfts- und Risikostrategie. Dazu gehören insbesondere eine angemessene Aufbau- und Ablauforganisation sowie Aufbau und Umsetzung eines dokumentierten internen Kontrollsystems. Die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der Risikomanagementsysteme werden Finanzdienstleistungsinstituten auf der Grundlage des § 25a des Kreditwesengesetzes (KWG) mit den "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) vorgegeben. Die Risikobetrachtung der opta data factoring GmbH richtet sich zunächst auf die Unsicherheit der zukünftigen Entwicklungen im Branchenumfeld. Hier besteht unsere Aufgabe darin, politische Veränderungen und wechselnde Marktgegebenheiten schnell zu erkennen, um sich bietende Marktchancen erschließen zu können. Die im Unternehmen implementierte Risikotragfähigkeitsrechnung stellt die quantitative Basis der Risikosteuerung dar. Das definierte Risikokapital (Risikodeckungspotential) orientiert sich am substantiellen Eigenkapital. Für die wesentlichen nachfolgend beschriebenen Risikokategorien (Adressenausfallrisiken/Marktpreisrisiken/Operationelle Risiken/Liquiditätsrisiken) werden jährlich Risikobewertungen durchgeführt. Die jeweils ermittelten Risiko-Ansätze werden dem definierten Risikodeckungspotential gegenübergestellt. Die Risikotragfähigkeit war zu allen Zeitpunkten des Geschäftsjahres gegeben. b) Wesentliche Risiken Als wesentlich und laufend zu beobachten werden die folgenden Risiken eingestuft: - Adressenausfallrisiken, - Marktpreisrisiken, - Liquiditätsrisiken, - operationelle Risiken. Grundsätzlich sind solche Risiken als wesentlich anzusehen, die die Vermögenslage (inkl. Kapitalausstattung), die Ertragslage oder die Liquiditätslage der Gesellschaft erheblich beeinträchtigen können. Adressenausfallrisiken Unter Adressenausfallrisiken sind Verluste aufgrund eines Ausfalls vertraglich zugesagter Leistungen unserer Kunden zu subsumieren. Adressenausfallrisiken werden bei der opta data factoring GmbH durch individuell definierte Ankaufsrahmen auf Ebene der Anschlusskunden (Begrenzung von Veritätsrisiken) als auch auf Ebene der Debitoren (Begrenzung von Delkredererisiken) durch individuell ermittelte Limite begrenzt. Die Quantifizierung der Limite erfolgt durch Analyse diverser Informationen wie z.B. Bilanzen, Geschäftsberichte, Auskünfte von Auskunfteien sowie des bisherigen Verlaufs der Geschäftsbeziehung bzw. des Zahlungsverhaltens. Der implementierte und im Geschäftsjahr fortentwickelte Prozess der Überwachung der Fälligkeitslisten sowie des zeitnahen und konsequenten Mahnverfahrens führt zu einer frühzeitigen Erkennung von möglichen Ausfallrisiken bzw. deren Reduzierung. Mit Blick auf die inzwischen deutlich reduzierten Forderungsbestände besteht keine Warenkreditversicherung, welche unter Würdigung der Risikosituation für das Geschäftsmodell der odf auch nicht erforderlich ist. Bei der Quantifizierung der Adressenausfallrisiken werden für die zurückliegenden vier Jahre aus den offenen Forderungen aller Abrechnungssegmente und den Einzelwertberichtigungen bzw. Abschreibungen auf Forderungen Ausfallquoten berechnet, von denen die höchste auf den Bestand der offenen Forderungen zum Stichtag angesetzt wird. Marktpreisrisiken Marktpreisrisiken können bei der odf ausschließlich im Bereich der Zinsen liegen. Risiken aus Preisveränderungen für Wertpapiere, Fremdwährungen und Derivate bestehen bei der opta data factoring GmbH nicht. Unter dem Marktpreisrisiko versteht das Unternehmen daher ausschließlich Ertragseinbußen, die aufgrund veränderter Refinanzierungsmöglichkeiten entstehen. Hierbei steht die Anhebung des Refinanzierungssatzes durch Kreditinstitute im Vordergrund. Diesem Risiko begegnet das Unternehmen durch vertraglich vereinbarte Anpassungsklauseln in den Dienstleistungsverträgen mit den Kunden und durch eine laufende Beobachtung der Zinsentwicklung. Effekte, die aus potenziellen Fristenverschiebungen resultieren, sind überschaubar, da sich das Unternehmen fristenkongruent refinanziert. Potenzielle Verluste werden anhand eines Rechenmodells, welches die Auswirkungen eines Zinsanstiegs der Refinanzierungszinssätze auf die Inanspruchnahme der Gesellschaft bewertet, ermittelt und in die Risikotragfähigkeitsberechnung integriert. Liquiditätsrisiken Die opta data factoring GmbH stellt ihren Kunden durch Forderungsankauf Liquidität zur Verfügung. Für die Refinanzierung stehen dem Unternehmen ausreichende Mittel in Form von Fremdkapital zur Verfügung. Liquiditätsrisiken sehen wir nur in einem potenziell veränderten Zahlungsverhalten der Debitoren und dies nur in einem überschaubaren Umfang. Die Liquiditätsrisiken sind durch die in ausreichender Höhe verfügbaren Kreditlinien abgedeckt. Die Zahlungsströme werden durch die Finanzbuchhaltung des Mutterunternehmens täglich ausgewertet, zusammengefasst und disponiert. Es besteht ein regelmäßiges Reporting über die Liquiditätssituation des Unternehmens. Die Risiken von Zahlungsverzögerungen der Debitoren werden in die Berechnung der Risikotragfähigkeit einbezogen. Operationelle Risiken Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge von externen Ereignissen eintreten. Operationellen Risiken begegnen wir zunächst durch die laufende Überwachung aller Abläufe und Prozesse im Unternehmen zur Abwehr von Fehlern in den einzelnen Arbeitsbereichen (internes Kontrollsystem). Darüber hinaus werden prozessunabhängige Kontrollen durch das Controlling und die Interne Revision durchgeführt. Im Rahmen unserer Risikotragfähigkeitsberechnung berücksichtigen wir operationelle Risiken, die sich im Verlauf der Abrechnungsprozesse ergeben könnten. Hierunter fallen zum Beispiel technische Risiken wie der Ausfall von Datenleitungen, Servern, Druckern, Scannern bzw. das Verlustrisiko von Belegen. Auch potenzielle Risiken in Form eines Ausfalls des gesamten Rechenzentrums bzw. von Personalausfällen fließen in diese Analyse ein. c) Zusammenfassung Die opta data factoring GmbH hat im Rahmen eines angemessenen Risikomanagements allen wesentlichen Risiken Rechnung getragen. Maßnahmen zur Risikofrüherkennung und zur Überwachung der erkannten Risiken sind implementiert und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die auf unsere Belange spezifisch ausgerichtete Risikotragfähigkeitsrechnung weist eine ausreichende Risikodeckung aus. Bestandsgefährdende Risiken liegen nicht vor. 6. Sonstige Angaben: Unser Dank gilt unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die durch ihren Einsatz und auch ihr Engagement zur Weiterentwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 maßgeblich beigetragen haben.
Essen, 31. Mai 2024 Mark Steinbach Andreas Fischer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023A. Allgemeine AngabenDie opta data factoring GmbH hat ihren Sitz in Essen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 21112 eingetragen. Die Gesellschaft ist Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 des Kreditwesengesetzes (KWG). Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den Vorschriften der §§ 340 ff. HGB in Verbindung mit den §§ 264 ff. HGB sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. Die Gesellschaft hat gemäß § 2 Abs. 1 RechKredV bei der Aufstellung des Jahresabschlusses das Formblatt 1 (Gliederung der Bilanz) und das Formblatt 3 (Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung) verwendet. B. Angaben zur BilanzAllgemein Bei allen Bilanzposten sind die Bewertungsmethoden und ihre Ansätze sowie die inhaltliche Zuordnung gegenüber dem Vorjahr unverändert. Forderungen Die Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sind mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Der Posten Forderungen an Kunden enthält zum überwiegenden Teil angekaufte Forderungen, die im unechten oder echten Factoring übernommen wurden. Soweit erforderlich wird der Ansatz um angemessene Wertberichtigungen gemindert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Werte sowie Software) werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bilanziert. Die Nutzungsdauern betragen zwischen 3 und 5 Jahren. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Abschreibungen werden planmäßig nach der linearen Methode entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer mit steuerlich zulässigen Sätzen vorgenommen. Die unterjährigen Zugänge beweglicher Anlagegüter des Geschäftsjahres werden analog § 7 Abs. 1 S. 4 und Abs. 2 S. 3 EStG zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von € 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Der Gesamtbetrag (Buchwert) der von dem Institut im Rahmen seiner Tätigkeit genutzten Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt T€ 5 (Vorjahr: T€ 10). Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel in der Anlage zum Anhang zu entnehmen. Sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Sie betreffen mit € 30.933,85 (Vorjahr: € 20.047,53) Forderungen gegen verbundene Unternehmen, davon € 19.870,69 (Vorjahr: € 14.311,83) gegen Gesellschafter. Aktive Rechnungsabgrenzung In diesem Bilanzposten sind in periodengerechter Aufteilung im Voraus bezahlte Aufwendungen des Folgejahres angesetzt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Sonstige Verbindlichkeiten Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Posten enthält im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von € 7.637,66 (Vorjahr: € 31.175,35), Steuerverbindlichkeiten von € 5.745,65 (Vorjahr: € 5.681,10) sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von € 2.017,03 (Vorjahr: € 1.108,90). Sicherheiten bestehen nur in Form handelsüblicher Eigentumsvorbehalte aus der Belieferung mit Waren. Rückstellungen Die ausgewiesenen Rückstellungen sind in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise über deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz bzw. mit dem Abzinsungszinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB bei einer Restlaufzeit von fünfzehn Jahren abgezinst. Die Rückstellungen enthalten hauptsächlich Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses 2023. Fristengliederung von Forderungen und Verbindlichkeiten
Forderungen an Kunden mit unbestimmter Laufzeit sind nicht gegeben. Latente Steuern Von dem Wahlrecht des § 274 HGB, aktive latente Steuern zu aktivieren, wird kein Gebrauch gemacht. Differenzen, die grundsätzlich zu aktiven latenten Steuern führen, bestehen im Hinblick auf die bestehenden steuerlichen Verlustvorträge. C. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Aufgliederung bestimmter Posten der Gewinn- und Verlustrechnung nach geographischen Märkten unterbleibt, weil die Gesellschaft nicht auf Märkten tätig ist, die sich voneinander wesentlich unterscheiden. Die Erträge sind ausschließlich in Deutschland erwirtschaftet worden. Die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen haben sich aus dem normalen Geschäftsgang ergeben. Sie sind in periodengerechter Abgrenzung erfasst. D. Sonstige AngabenIm Unternehmen waren im abgelaufenen Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigt
Geschäftsführer waren im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Andreas Fischer, Dipl.-Informatiker, Hamminkeln, Herr Mark Steinbach, Dipl.-Kaufmann, Essen. Die Angabe der Bezüge der Geschäftsleitung unterbleibt in Anwendung der Schutzvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB. Es bestehen zum Abschluss sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 41 (Vorjahr: T€ 30). Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für im Geschäftsjahr erbrachte Leistungen beträgt T€ 22 (Vorjahr: T€ 22). Es betrifft in vollem Umfang Abschlussprüfungsleistungen. Konzernzugehörigkeit Die opta data factoring GmbH wird in den Konzernabschluss der opta data Finance GmbH, Essen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung einbezogen. Weiterhin wird die opta data factoring GmbH in den Konzernabschluss der opta data Stiftung & Co. KG, Essen, die den Konzernabschluss für den größten Kreis aufstellt, nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung einbezogen. Diese Abschlüsse werden beim Bundesanzeiger eingereicht.
Essen, 31. Mai 2024 Andreas Fischer Mark Steinbach Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die opta data factoring GmbH, Essen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der opta data factoring GmbH, Essen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der opta data factoring GmbH, Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, 31. Mai 2024 MÄRKISCHE
REVISION GMBH
Hans-Henning Schäfer, Wirtschaftsprüfer Christoph Maniura, Wirtschaftsprüfer Angaben zum JahresabschlussDer vorstehende Jahresabschluss zum 31.12.2023 ist von der Gesellschafterversammlung am 3.6.2024 festgestellt worden. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Bilanzgewinn beträgt 212.714,50 €. |
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