Tordy's Royalz UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseTierärztliche Praxen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Hofer seit 3.7.2019 | Vorstandsmitglied |
Patrick Severin Johannes Dr. Maurenbrecher seit 3.7.2019 | Vorstandsmitglied |
Martin Dr. Stötzel seit 3.7.2019 | Vorstandsmitglied |
Bernd Jünemann seit 3.7.2019 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Investify S.A.KölnBefreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023VERKÜRZTE BILANZGeschäftsjahr vom 01 01/01/2023 bis 02 31/12/2023 (in 03 EUR) Investify S.A.46, Grand RueL-6630 WasserbilligAKTIVA scroll
PASSIVA scroll
VERKÜRZTE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGGeschäftsjahr vom 01, 01/01/2023 bis 02 31/12/2023 (in 03 EUR_ ) Investify S.A.46, Grand RueL-6630 Wasserbilligscroll
STANDARDKONTENPLAN Geschäftsjahr vom 01/01/2023 bis 31/12/2023 (in EUR) Investify S.A. 46, Grand Rue L-6630 Wasserbillig Klasse 1. KAPITALKONTEN, KONTEN FÜR RÜCKSTELLUNGEN UND FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN scroll
Klasse 2. KONTEN FÜR AUFWENDUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ERRICHTUNG UND ERWEITERUNG DES GESCHÄFTSBETRIEBS UND FÜR ANLAGEVERMÖGEN scroll
scroll
Klasse 3. VORRATSKONTEN scroll
Klasse 4. FORDERUNGEN UND VERBINDLICHKEITEN scroll
Klasse 5. FINANZIELLE KONTEN DES UMLAUFVERMÖGENS scroll
Klasse 6. AUFWANDSKONTEN scroll
Klasse 7. ERTRAGSKONTEN scroll
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ANHÄNGE ZUM STANDARDKONTENPLAN Anhang Nr. 1 - Klasse 1 : Einzelheiten des Konto 106 "Privatkonto des Eigentümers oder der Miteigentümer" scroll
Größenkriterien und Einstufung des Unternehmens scroll
Die Artikel 35 et 47 vom geänderten Gesetz des 19ten Dezember 2002 geben die Größenkriterien vor (welche ebenfalls auf der Seite « Formulare » unter dem Punkt « Beschreibung » aufgeführt sind) welche bestimmen ob verkürzte oder unverkürzte Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen benutzt werden können/müssen. Große Unternehmen welche, am Abschlussdatum der Konten, während zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der drei Größenkriterien von Artikel 47 überschreiten müssen ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in ungekürzter Version hinterlegen. Kleine Unternehmen welche, am Abschlussdatum der Konten, während zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der drei Größenkriterien von Artikel 35 nicht überschreiten, können verkürzte Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen hinterlegen. Mittlere Unternehmen welche, am Abschlussdatum der Konten, während zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der drei Größenkriterien von Artikel 35 überschreiten jedoch zwei der drei Größenkriterien von Artikel 47 nicht überschreiten, müssen ihre Bilanz in unverkürzter Version hinterlegen, können jedoch eine verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung hinterlegen: scroll
Nicht automatische Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Ist das Unternehmen ein reservierter alternativer Investmentfonds (RAIF) welcher gemäß Artikel 38 (4) vom Gesetz vom 23 Juli 2016 Sektoren spezifische Versionen seiner Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung hinterlegt? oder Beruft das Unternehmen sich auf die spezielle Mutter- und Tochtergesellschaften Reglung welche in Sektion 11 Kapitel II vom geänderten Gesetz des 19ten Dezember 2002 vorgesehen ist? oder scroll
Laufende Buchführung scroll
Eventuelle Bemerkungen des Erklärenden 2385 Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.20231 - Allgemeines INVESTIFY S.A. (nachfolgend « die Gesellschaft » oder « investify ») ist am 28. September 2015 unter der Rechtsform einer Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts gegründet worden. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in 6630 Wasserbillig, Gemeinde Mertert, 46 Grand Rue (Großherzogtum Luxemburg). Weitere Standorte befinden sich in Echternach (Luxemburg) und Köln (Deutschland). Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Am 11. Oktober 2016 erhielt die Gesellschaft die Erlaubnis, ihre Geschäftstätigkeiten gemäß den Artikeln 24, 24-1, 24-2, und 24-3 des Gesetzes vom 5. April 1993 (wie abgeändert) auszuführen. Dies beinhaltet im Rahmen der erhaltenen Vollmacht u.a. die Verwaltung des Vermögens von Kunden innerhalb eines Entscheidungsspielraums. Der Zweck der Gesellschaft ist jedwelche Beteiligung an luxemburgischen und ausländischen Gesellschaften, der Erwerb durch Ankauf, Zeichnung oder auf andere Weise, sowie Übertragung durch Verkauf, Wechsel oder auf andere Art, von Wertpapieren, Verbindlichkeiten, Schuldforderungen, Scheinen und anderen Werten aller Art, der Besitz, die Verwaltung und Verwertung ihres Wertpapierbestandes. Die Gesellschaft kann sich an der Gründung und Entwicklung jeder finanziellen, industriellen oder kommerziellen Gesellschaft beteiligen und an verbundene Gesellschaften alle Mithilfe geben, sei es durch Kredite, Garantien oder auf andere Art und Weise. Die Gesellschaft kann auf jede Art Darlehen und Unterstützung an verbundene Gesellschaften geben. Sie kann alle Kontrollen und Aufsichtsmaßnahmen durchführen und jede Art von finanziellen, kommerziellen und industriellen Operationen tätigen, beweglicher oder unbeweglicher Natur, welche sie für nötig hält zur Verwirklichung und Durchführung ihres Zweckes. Das Geschäftsmodell des Unternehmens investify, das zwecks Abgrenzung des (strategisch bedeutenden) B2B- Angebots vom (strategisch unbedeutenden) B2C-Angebot bei ersterem unter der Marke "investify TECH" auftritt, basiert auf der innovativen iP3-Technologieplattform. Diese Plattform ermöglicht es B2B-Partnern von investify (Financials und Non-Financials) im Rahmen eines One-Stop-Ansatzes, den gemeinsamen Endkunden die verschiedensten digitalen und hybriden Dienstleistungen im Investmentgeschäft zu erbringen. Als Technologie- und Regulatorik-Provider stellt investify Module für Robo Advisory, Private Banking und Execution Only bereit, die individuell kombiniert und zugeschnitten werden. Dies erlaubt den B2B-Partnern, eine hochmoderne Dienstleistung zu offerieren und sich zugleich auf die eigenen Kernkompetenzen zu konzentrieren. investify stellt seine Technologie z. B. im White Label oder im Co-Branding zur Verfügung (Software as a Service) und übernimmt zugleich ausgewählte Prozesse (Business Process Outsourcing), um die Partner auf diese Weise zu entlasten. Umsätze werden in der Anfangsphase einer Partnerschaft mit dem Set-up- bzw. Anbindungs-Projekt und im laufenden Kundengeschäft dann aus SaaS-Gebühren und AuM- bzw. AuA-Fees generiert. Die Gesellschaft unterhält seit dem 29. November 2017 (Eintrag im Handelsregister) eine Niederlassung in Deutschland (HRB 98561). 2 - Grundsätze, Regeln und Bewertungsmethoden 2.1 Allgemeine Grundsätze Der Jahresabschluss wurde im Einklang mit der in Luxemburg geltenden Gesetzgebung erstellt. Die Regeln der Buchführung und die Bewertungsregeln entsprechen mit Ausnahme der gesetzlichen Vorschriften den Vorgaben der Geschäftsführung. Bei Erstellung des Jahresabschlusses sind wesentliche Schätzungen vorzunehmen. Der Verwaltungsrat hat die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzuwenden. Änderungen von Annahmen können wesentlichen Einfluss auf den Jahresabschluss des Geschäftsjahres haben, in welchem die Änderung stattgefunden hat. Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass die zugrundeliegenden Annahmen angemessen sind und der Jahresabschluss demzufolge ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Die Gesellschaft nimmt Schätzungen vor und trifft Annahmen, welche die Vermögenslage des nachfolgenden Geschäftsjahres beeinflussen. Schätzungen und Beurteilungen werden ständig weiterentwickelt und stützen sich auf Erfahrungen der Vergangenheit sowie andere Gesichtspunkte, u. a. Erwartungen bezüglich zukünftiger Ereignisse, die vor dem gegebenen Hintergund angemessen erscheinen. 2.2 Allgemeine Bewertungsgrundsätze 2.2.1 Gründungskosten Die Gründungskosten wurden linear abgeschrieben über eine Nutzungsdauer von 4 Jahren. 2.2.2 Immaterielle Vermögenswerte Die immateriellen Anlagegüter sind bewertet nach dem Erwerbs- oder Gestehungspreis abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen. Wertberichtigungen werden nicht beibehalten, wenn die Gründe der Wertberichtigung nicht mehr bestehen. Zum 31. Dezember 2023 wurden wie im Vorjahr sowohl Fremd- als auch Eigenleistungen aktiviert, durch welche die iP3-Technologieplattform Aktualisierungen, Verbesserungen und Erweiterungen erfahren hat. Die angewandten Abschreibungssätze und -methoden lauten wie folgt: Eingekaufte Lizenzen und Patente werden linear über 4 Jahre abgeschrieben. Die erwartete Lebensdauer der individuell erstellten Software (iP3- Technologieplattform) und ihrer Aktualisierungen und Erweiterungen wurde auf 5 Jahre ab jeweiliger Fertigstellung festgelegt. Sie wird deshalb linear über 5 Jahre abgeschrieben. 2.2.3 Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, die die Anschaffungsnebenkosten beinhalten, oder zu Herstellungskosten bewertet. Sie werden über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Wenn die Gesellschaft der Ansicht ist, dass eine Sachanlage eine dauerhafte Wertminderung erfahren hat, erfolgt eine zusätzliche erfolgswirksame Wertminderung. Diese Wertberichtigungen werden nicht beibehalten, wenn die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. 2.2.4 Finanzanlagen Die Beteiligungen werden individuell gemäß dem Niederstwertprinzip zwischen den Anschaffungskosten und dem derzeitigen Marktwert bewertet. Bei Wertminderungen, die nach Ansicht der Geschäftsführung dauerhaft sind, werden diese Finanzanlagen wertberichtigt, um sie mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist. Diese Wertberichtigungen werden nicht beibehalten, wenn die Gründe der Wertberichtigung nicht mehr bestehen. 2.2.5 Vorräte anfertigen und unfertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen Die Vorräte anfertigen und unfertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen werden zu ihren Herstellungskosten, die die Anschaffungskosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die direkten Herstellungskosten und einen Teil der indirekten Kosten umfassen, oder zu ihrem niedrigeren Marktwert bewertet. Eine Wertberichtigung erfolgt, wenn der Marktwert niedriger als die Herstellungskosten ist. Diese Wertberichtigungen werden nicht beibehalten, wenn die Gründe der Wertberichtigungen nicht mehr bestehen. 2.2.6 Forderungen Die Forderungen aus dem Umlaufvermögen werden zum Nominalwert bewertet. Erkennbare Risiken werden durch Wertberichtigungen gedeckt, welche direkt von dem betreffenden Posten abgesetzt werden. Diese Wertberichtigungen werden nicht beibehalten, wenn die Gründe der Wertberichtigungen nicht mehr bestehen. 2.2.7 Wertpapiere Die Wertpapiere sind gemäß dem Niederstwertprinzip bewertet. Wertberichtigungen werden nicht beibehalten, wenn die Gründe der Wertberichtigungen nicht mehr bestehen. 2.2.8 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Dieser Aktivposten beinhaltet die vor dem Abschlussstichtag gebuchten Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 2.2.9 Rückstellungen Rückstellungen dienen zur Deckung von Verlusten oder Verbindlichkeiten, die ihrer Eigenart nach genau bestimmt und am Bilanzstichtag wahrscheinlich oder sicher sind, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintretens noch unbestimmt. Rückstellungen dürfen außerdem gebildet werden für ihrer Eigenart nach genau umrissene, dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnende Aufwendungen, die am Bilanzstichtag wahrscheinlich oder sicher sind, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintretens noch unbestimmt. 2.2.10 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden zu ihrem Rückzahlungswert ausgewiesen. 2.2.11 Umrechnung der Fremdwährungen Die Gesellschaft bilanziert in EURO. Aufwendungen und Erträge in einer Fremdwährung werden zum jeweiligen Tageskurs in EURO umgerechnet. Die Umrechnung der nicht auf EURO lautenden Aktiva- und Passiva-Posten basiert auf folgenden Grundlagen:
2.2.12 Fortführungsprinzip Die Gesellschaft befindet sich während des Geschäftsjahres noch weiterhin im kapitalintensiven Aufbau ihrer Geschäftstätigkeiten. Aus diesem Grund wurde sie im Jahr 2023 in zwei Finanzierungsrunden mit frischem Eigenkapital ausgestattet. Sie verfügt über genügend Finanzierungskraft, um die Geschäftstätigkeiten über den 31. Dezember 2024 hinaus weiterzuführen und anfallende Verbindlichkeiten zu begleichen. Entsprechend ist das Fortführungsprinzip für die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 anwendbar. 3 - Aufwendungen für die Errichtung und Erweiterung des Unternehmens, immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Der wesentliche immaterielle Vermögenswert der Gesellschaft ist die von investify gemeinsam mit verschiedenen Entwicklungspartnern hergestellte individuelle Software (iP3-Technologieplattform). Die iP3-Technologieplattform war am 16. November 2020 als immaterielle Wertanlage zum Buchwert von 4.328.019,67 € aktiviert worden, da sie zu diesem Zeitpunkt vollständig fertiggestellt war. Die Technologieplattform wird fortlaufend aktualisiert, weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt. Eine beispielhafte Weiterentwicklung besteht in der inzwischen vorhandenen Multidepotbankfähigkeit. Die Entwicklung der Aufwendungen für die Errichtung und Erweiterung des Unternehmens (welche als Aktiva verbucht wurden), der immateriellen Anlagewerte und der Sachanlagen stellt sich wie folgt dar: scroll
Am 31. Dezember 2023 wurde ein Update der Software, bestehend aus einer Aktualisierung, Verbesserung und Erweiterung, zum Buchwert von 804.565,91 € aktiviert. Der Buchwert der Technologieplattform vor Abschreibungen setzt sich aus folgenden Herstellungskosten, die in den Jahren 2015-2021 ausschließlich eingekaufte Fremdleistungen und seit dem Jahr 2022 auch Eigenleistungen beinhalten, zusammen: scroll
*
Die Kosten für Medienproduktion (Drittanbieter) in Höhe von 83.790,30 € waren zum
31. Dezember 2017 aus dem Buchwert gelöscht und als Aufwand verbucht worden. 4 - Vorräte Über Vorräte, die zur Veräußerung bestimmt sind, verfügt die Gesellschaft zum Bilanzstichtag nicht. 5 - Gezeichnetes Kapital Am 24. März 2023 ist eine Kapitalerhöhung durchgeführt worden. Das gezeichnete Kapital stieg hierdurch von 4.073.119 € auf 4.537.321 €, durch Ausgabe von 464.202 neuen Aktien mit einem Nominalwert von einem Euro (1,00 €). Der Verwaltungsrat war außerdem ermächtigt, unter Nutzung des genehmigten Kapitals in Höhe von ursprünglich 200.000 €, verbleibend davon zum 1. Januar 2023, unverändert zum Vorjahr, 139.641 €, eingeteilt in ursprünglich 200.000 Aktien, verbleibend 139.641 Aktien (1,00 € pro Aktie), das Gesellschaftskapital mit oder ohne Agio zu erhöhen. Diese Ermächtigung bestand bis zum 12. Februar 2023. Der Verwaltungsrat hat hiervon Gebrauch gemacht und im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 75.000 Aktien an einen Käufer ausgegeben. Das verbleibende genehmigte Kapital in Höhe von 64.641 €, eingeteilt in 64.641 Aktien, ist damit nun plangemäß und dauerhaft unverwendet geblieben. Am 12. Dezember 2023 ist eine weitere Kapitalerhöhung durchgeführt worden. Das gezeichnete Kapital stieg hierdurch von 4.612.321 € auf nunmehr 5.744.721 €, durch Ausgabe von 1.132.400 neuen Aktien mit einem Nominalwert von einem Euro (1,00 €). Dies entspricht dem aktuellen gezeichneten Kapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023. Eine weitere Kapitalerhöhung ist für Frühjahr/Sommer 2024 vorgesehen. 6 - Verbindlichkeiten Aufstellung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeit (in €): scroll
7 - Rohergebnis 7.1 Erlöse aus der regulären Geschäftstätigkeit Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 Nettoumsatzerlöse von insgesamt 2.143.541,11 € erzielt (Vorjahr: 1.173.063,51 €). Die wiederkehrenden Umsätze (Annual Recurring Revenues), die im strategischen Fokus der Gesellschaft liegen, sind dabei gegenüber dem Vorjahr um über 70% gestiegen. 8 - Personal Die Gesellschaft hat während des Geschäftsjahres in Luxemburg und Deutschland insgesamt durchschnittlich 39 Mitarbeiter beschäftigt. (2022: durchschnittlich 36 Mitarbeiter). 9 - Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die noch nicht fälligen Verpflichtungen im Hinblick auf noch zu zahlende Leasingraten für Fahrzeuge belaufen sich zum Abschluss des Geschäftsjahres auf 57.202,84 € (gegenüber 24.419,24 € zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2022). Die zukünftigen finanziellen Verpflichtungen aus Mieten belaufen sich zum Abschluss des Geschäftsjahres auf 126.254,82 € (gegenüber 46.260,08 € zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2022). 10 - Gewährte Vorschüsse und Kredite für Mitglieder der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane Während des Geschäftsjahres wurden keine Vorschüsse oder Kredite für Mitglieder dieser Organe gewährt. 11 - Guthaben bei Kreditinstituten, Postscheckguthaben, Schecks und Kassenbestand Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 30.000,00 € sind als Sicherheit für Kreditkarten verpfändet. 12 - Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 gab es keine spezifisch die Gesellschaft betreffenden Ereignisse, die bedeutsame Änderungen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnungsposten mit sich bringen würden. Für Frühjahr/Sommer 2024 ist eine weitere Kapitalerhöhung geplant. Der Verwaltungsrat Herr HOFER Florian, wohnhaft in D-50931 Köln, Friedrich-Schmidt-Str. 35 Herr JÜNEMANN Bernd, wohnhaft in D-14163 Berlin, Lindenthaler Allee 3 Herr Dr MAURENBRECHER Patrick, wohnhaft in D-20146 Hamburg, Schlüterstr. 16 Herr Dr STÖTZEL Martin, wohnhaft in D-40724 Hilden, Merianweg 2 BERICHT DES "REVISEUR D'ENTREPRISES AGREE" Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Investify S.A. (die “Gesellschaft“), bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang, mit einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden, geprüft. Nach unserer Beurteilung stellt der beigefügte Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Aufstellung und Darstellung des Jahresabschlusses in allen wesentlichen Belangen die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr sachgerecht dar. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir führten unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Prüfungstätigkeit (Gesetz vom 23. Juli 2016) und nach den für Luxemburg von der „Commission de Surveillance du Secteur Financier“ („CSSF“) angenommenen internationalen Prüfungsstandards (ISA) durch. Unsere Verantwortung gemäss dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und den ISA-Standards wie sie in Luxemburg von der CSSF angenommen wurden wird im Abschnitt „Verantwortung des „Réviseur d'Entreprises Agréé“ für die Jahresabschlussprüfung weitergehend beschrieben. Wir sind unabhängig von der Gesellschaft in Übereinstimmung mit dem für Luxemburg von der CSSF angenommenen „International Ethics Standards Board for Accountants' Code of Ethics for Professional Accountants“ („IESBA Code“) zusammen mit den beruflichen Verhaltensanforderungen, welche wir im Rahmen der Jahresabschlussprüfung einzuhalten haben und haben alle sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Verhaltensanforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Verantwortung des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Aufstellung und Darstellung des Jahresabschlusses und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig erachtet, um die Aufstellung des Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Verwaltungsrat verantwortlich, für die Beurteilung der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit und - sofern einschlägig - Angaben zu Sachverhalten zu machen, die im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit stehen, und die Annahme der Unternehmensfortführung als Rechnungslegungsgrundsatz zu nutzen, sofern nicht der Verwaltungsrat beabsichtigt die Gesellschaft zu liquidieren, die Geschäftstätigkeit einzustellen oder keine andere realistische Alternative mehr hat, als so zu handeln. Verantwortung des "Réviseur d'Entreprises Agréé" für die Jahresabschlussprüfung Die Zielsetzung unserer Prüfung ist es, eine hinreichende Sicherheit zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und darüber ein Bericht des „Réviseur d'Entreprises Agréé“, welcher unser Prüfungsurteil enthält, zu erteilen. Hinreichende Sicherheit entspricht einem hohen Grad an Sicherheit, ist aber keine Garantie dafür, dass eine Prüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs stets eine wesentliche falsche Darstellung, falls vorhanden, aufdeckt. Falsche Darstellungen können entweder aus Unrichtigkeiten oder aus Verstößen resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass diese individuell oder insgesamt die, auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen, wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Im Rahmen einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs üben wir unser pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir kommunizieren mit den für die Überwachung Verantwortlichen, unter anderem den geplanten Prüfungsumfang und Zeitraum sowie wesentliche Prüfungsfeststellungen einschließlich wesentlicher Schwächen im internen Kontrollsystem, welche wir im Rahmen der Prüfung identifizieren.
Luxemburg, den 22. April 2024
Didier SIMON Réviseur d'Entreprises Agréé Grant Thornton Audit & Assurance |
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