GETEC mobility solutions GmbH

Lange Laube 20, 30159 Hannover, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 216782
Eingetragen
30.5.2018
Branche
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Elektromobilität und Mobilität für Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie für Vermieter von Gewerbeimmobilien und Einkaufszentren. Hiervon umfasst sind insbesondere die Erbringung von Beratungsleistungen sowie die Planung, Installation und der Betrieb von Elektroladeinfrastruktur.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thiemo Beike
seit 12.5.2025
Geschäftsführer
Taylan Tokan
seit 12.5.2025
Prokura
Lina Polom
seit 14.7.2022
Prokura
Moritz Henry Matthies
seit 30.5.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 3 angezeigt

Germany
23.075 €
92.30%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%
25.10%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

GETEC mobility solutions GmbH

Hannover

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

GETEC MOBILITY SOLUTIONS GMBH, HANNOVER

AKTIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 212.216,37 182
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 19.676,26 29
II. Sachanlagen 192.540,11 153
B. UMLAUFVERMÖGEN 2.645.353,26 1.374
I. Vorräte 956.330,14 472
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.671.706,33 855
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.316,79 47
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 9.792,66 7
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 516.000,00 239
E. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 687.379,51 66
4.070.741,80 1.868

PASSIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
TEUR
A. EIGENKAPITAL 0,00 0
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25
II. Kapitalrücklage 440.000,00 440
III. Bilanzgewinn/-verlust -1.152.379,51 -531
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 687.379,51 66
B. RÜCKSTELLUNGEN 346.281,23 238
C. VERBINDLICHKEITEN 3.641.712,33 1.621
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 82.748,24 9
4.070.741,80 1.868

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

GETEC MOBILITY SOLUTIONS GMBH, HANNOVER

Allgemeine Angaben

Die GETEC mobility solutions GmbH hat ihren Sitz in Hannover und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Hannover unter der Nummer HRB 216782 eingetragen.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist nach geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk für eine bessere Klarheit und Übersichtlichkeit weitestgehend im Anhang aufgeführt.

Die Vorjahreszahlen, sofern sie nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung angegeben sind, werden in Klammern angegeben.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten entsprechend den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und unter Beachtung der besonderen Regelungen für Kapitalgesellschaften.

Der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden liegt die Annahme über die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zugrunde (going-concern-Prämisse). Diese Annahme begründet sich auf der vorliegenden Mehrjahresplanung der Gesellschaft. Diese weist zum einen reduzierte Fixkosten und zum anderen ausgebaute Erlösrealisierungen auf.

Anlagevermögen

Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte grundsätzlich zu den Anschaffungskosten. Fremdkapitalkosten werden nicht berücksichtigt.

Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert worden. Es kommen grundsätzlich folgende Abschreibungssätze zur Anwendung:

Nutzungsdauer
in Jahren
Abschreibungssatz
in %
Abschreibungsmethode
Immaterielle Vermögensgegenstände 3 - 5 33,3 - 20 linear
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 - 6 100 - 16,66 linear
Geringwertige Wirtschaftsgüter 1 100 § 6 Abs. 2 EStG

Bei Zugängen erfolgte die Errechnung der Abschreibungen auf die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens zeitanteilig.

Die Abgänge wurden zu den auf den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Anlagevermögen ermittelten Restwerten ausgebucht.

In Anwendung der steuerrechtlichen Bewertungsvorschrift des § 6 Abs. 2 EStG werden die Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut jeweils 800,00 € nicht übersteigen, im Wirtschaftsjahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die letzte körperliche Bestandsaufnahme erfolgte zum 31.12.2023. Der Warenbestand wurde auf den Bilanzstichtag in Höhe von 571.710,50 € (443.903,81 €) und geleistete Anzahlungen auf die Vorräte mit 384.619,64€ (28.484,99 €) festgestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzung

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Abgrenzung latenter Steuern

In Anwendung des HGB in der Fassung des BilMoG wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, aktive latente Steuern auszuweisen (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die latenten Steuern betreffen temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Handelsbilanz aufgrund steuerlicher Verlustvorträge für die damit zu rechnen ist, dass sie innerhalb der nächsten fünf Jahre genutzt werden können.

In Höhe der Bilanzposten der aktiven Steuerlatenz in Höhe von 516.000,00 € (VJ: 239.300,00 €) wird die Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 Satz 2 HGB beachtet.

Rückstellungen

Die Bilanzierung der Rückstellungen erfolgte in Höhe des Erfüllungsbetrages, gemäß § 253 Abs. 1 HGB, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Verbindlichkeiten

Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten erfolgte in Höhe des Erfüllungsbetrags gemäß § 253 Abs. 1 HGB.

Angaben zu einzelnen Posten des Jahresabschusses

Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in voller Höhe aus Lieferungen und Leistungen und betreffen in Höhe von 75.434,97 € (4.346,55 €) die Gesellschafterin.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 0,00 € (0,00 €) sind obsolet.

Alle weiteren Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind kurzfristig fällig.

Eigenkapital

Die Entwicklung des Bilanzverlustes zeigt sich wie folgt:

EUR
Bilanzverlust 01.01.2023 -530.935,63
Jahresüberschuss 2023 -621.443,88
Bilanzverlust 31.12.2023 -1.152.379,51

Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen sowie Rückstellungen für Gewährleistung.

Bei der Rückstellung für die variable Mitarbeitervergütung wurden die gemäß Arbeitsverträgen fest zugesicherten Prämien als Ermittlungsbasis verwendet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in voller Höhe gegenüber den Gesellschafterinnen. Davon bestehen 44.255,51 € 28.404,74 €) aus Lieferungen und Leistungen und 1.656.300,00 € (1.151.432,00 €) aus Darlehen.

Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023

31.12.2022 (Vorjahr) 31.12.2023
Verbindlichkeiten Gesamt
EUR
davon Restlaufzeitbis 1 Jahr
EUR
davon Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
EUR
Gesamt
EUR
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR
davon Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 0,00 0,00 102.345,98 102.345,98 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 34.302,12 34.302,12 0,00 862.296,21 862.296,21 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 60.579,89 60.579,89 0,00 21.514,63 21.514,63 0,00
- aus Steuern 56.694,00 56.694,00 0,00 18.709,40 18.709,40 0,00
- aus Kreditkartenabrechnung 2.070,00 2.070,00 0,00 803,16 803,16 0,00
- aus Lohn - und Gehaltsverrechnungen 0,00 0,00 0,00 67,90 67,90 0,00
- im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.816,00 1.816,00 0,00 1.934,17 1.934,17 0,00
5. Verbindlichkeiten gegenüber verb. Unternehmen 1.429.836,74 278.404,74 1.151.432,00 2.450.687,51 1.899.111,51 551.576,00
- davon aus Lieferungen und Leistungen 28.404,74 28.404,74 44.255,51 44.255,51 0,00
6. Verbindlichkeiten ggü. ass. UN Beteiligungsverh. 96.568,00 0,00 96.568,00 204.868,00 66.000,00 138.868,00
1.621.286,55 373.286,55 1.248.000,00 3.641.712,33 2.951.268,33 690.444,00
Sicherheiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Keine
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Keine
4. Sonstige Verbindlichkeiten Keine
- aus Steuern
- aus Kreditkartenabrechnung
- im Rahmen der sozialen Sicherheit
5. Verbindlichkeiten gegenüber verb. Unternehmen Keine
- davon aus Lieferungen und Leistungen
6. Verbindlichkeiten ggü. ass. UN Beteiligungsverh. Keine

Weitere Angaben

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust von 1.152.379,51 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse, über die nach § 251 HGB sowie § 268 Abs. 7 HGB zu berichten ist, liegen nicht vor.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es handelt sich um Mietverpflichtungen durch Standortwechsel und Leasing in Höhe von 1.395.732,94 €, welche sich wie folgt aufteilen:

- Verpflichtungen aus einem Mietvertrag mit künftigen Kosten von 1.307.499,82 €.

- Verpflichtungen und Leasingkosten von 88.233,12 €.

Angaben zu den Arbeitnehmern

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer beträgt:

Gesamt Vorjahr
Angestellte 17,25 13,75
Geschäftsführung 1,25 1
18,50 14,75

Kredite und Vorschüsse

Kredite und Vorschüsse, über die nach § 285 Nr. 9c HGB zu berichten ist, liegen nicht vor.

Unternehmen im Konzernabschluss

Die Gesellschaft wird für den größten Kreis von Unternehmen in den Konzernabschluss der GETEC Energie Holding GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover; HRB 215098), einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Gesellschaft wird für den kleinsten Kreis von Unternehmen in den Konzernabschluss der GETEC Energie GmbH, Hannover, einbezogen. Dieser Teilkonzernabschluss wird nicht veröffentlicht.

 

Hannover, den 22.02.2024

Geschäftsführung

gez. Moritz Henry Matthies

gez. Sebastian Schick

BESTÄTIGUNGSVERMERK FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

GETEC MOBILITY SOLUTIONS GMBH, HANNOVER

An die GETEC mobility solutions GmbH, Hannover:

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresschluss der GETEC mobility solutions GmbH, Hannover, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hannover, den 4. April 2024

AUDITA Treuhand GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. G. Gaedecke, Wirtschaftsprüfer

FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 23.04.2024 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.

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