Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Haribo Media GmbH
Dr.-Hans-und-Paul-Riegel-Straße 1, 53501 Grafschaft, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Axel Egon Kurt Scholz seit 29.8.2023 | Prokura |
Manuela Kluth seit 29.12.2022 | Geschäftsführer |
Sebastian Dr. Altmann seit 9.8.2022 | Prokura |
David Daniel Toparkus seit 9.8.2022 | Prokura |
Johannes Niclassen seit 9.8.2022 | Geschäftsführer |
Veit Schaidinger seit 9.8.2022 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Haribo Media GmbHGrafschaftJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Zur Offenlegung bestimmte Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Zur Offenlegung bestimmte Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Zur Offenlegung bestimmter Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses Die Haribo Media GmbH, Grafschaft, ist in dem Handelsregister B des Amtsgerichts Koblenz unter der Nummer HRB 29074 eingetragen. Der Jahresabschluss der Haribo Media GmbH ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit den Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von mittelgroßen Kapitalgesellschaften zugrunde. Gleichwohl erfüllt die Haribo Media GmbH zum Bilanzstichtag die Größenanforderungen einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, die Rechtsfolgen an die Rechnungslegung treten nach § 267 Abs. 4 HGB jedoch erst im Folgejahr ein. Die größenabhängigen Erleichterungen im Sinne des § 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. 2. Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden in einem gesonderten Posten ausgewiesen, der Vorrang vor den übrigen Posten hat. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Aktivierungswahlrechte und Passivierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen vier und zehn Jahren. Sowohl die immateriellen Vermögensgegenstände als auch das Sachanlagevermögen werden außerplanmäßig auf den beizulegenden Wert abgeschrieben, sofern für einzelne Vermögensgegenstände des Anlagevermögens eine dauerhafte Wertminderung vorliegen sollte. Wenn die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, wird der niedrigere Wertansatz nicht beibehalten und es erfolgt eine entsprechende Zuschreibung. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank herausgegebenen durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Realisation der Umsatzerlöse erfolgt im Zeitpunkt der Lieferungs- und Leistungserbringung. 4. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Warenlieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 473.474,68 sowie Forderungen aus einem gemeinsamen Cashpool mit Konzernunternehmen. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Eigenkapital Die Gewinnrücklagen bestehen aus anderen Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 1.687) sowie einer Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2 DMBiIG in Höhe von TEUR 553 (i. Vj. TEUR 1.966). Im Berichtsjahr wurden Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 4.556 aufgelöst. Die Auflösung erfolgte unbar durch Verrechnung mit den Forderungen gegen Gesellschafter. 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen in Höhe von TEUR 187 auf die Zuschreibung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, welche in Vorjahren aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung abgeschrieben wurden. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung der Rückstellung für die Schließungskosten Wilkau-Haßlau in Höhe von TEUR 204 sowie TEUR 1 für übrige sonstige betriebliche Erträge enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten TEUR 1 periodenfremde Aufwendungen, die aus der Anpassung der sonstigen Rückstellungen für Jahresabschlusskosten 2022 resultieren. Die periodenfremden Aufwendungen im Vorjahr in Höhe von TEUR 3 waren im Wesentlichen auf eine Bonusgutschrift zurückzuführen. Die Gesellschaft wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 19. Oktober 2022 als übernehmender Rechtsträger mit der Haribo Media GmbH mit Sitz in Grafschaft (Amtsgericht Koblenz HRB 26176) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Verschmelzungsstichtag war der 1. April 2022. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres enthält vom übertragenden Rechtsträger Aufwendungen und Erträge für den Zeitraum 1. April bis 31. Dezember 2022. Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen ist folglich eingeschränkt. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit wird die Gewinn- und Verlustrechnung des Berichtsjahres im Vergleich zum Vorjahr wie folgt in einer drei Spalten-Form dargestellt:
6. Sonstige Angaben Geschäftsführung Manuela Kluth, Bonn Senior Vice President Corporate Media Johannes Niclassen, Hamburg Geschäftsführer Finanzen HR Verwaltungs GmbH, Grafschaft Konzernzugehörigkeit Die Haribo Media GmbH ist ein unmittelbares Tochterunternehmen der Haribo International GmbH, Grafschaft, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, und ein mittelbares Tochterunternehmen der HARIBO Holding GmbH & Co. KG, Grafschaft. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt Im Jahresdurchschnitt wurden acht Angestellte (i. Vj. sieben) beschäftigt. Veräußerung Werksgelände Wilkau-Haßlau Die Gesellschaft hat im Jahr 2023 das stillgelegte Werksgelände veräußert. Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge sind Erträge von außergewöhnlicher Bedeutung aus dem Anlageabgang des Grundstücks i. H. v. TEUR 684 enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung aus dem Anlageabgang des Grundstücks i. H. v. TEUR 385 enthalten.
Grafschaft, den 12. April 2024 Haribo Media GmbH Manuela Kluth Johannes Niclassen Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Darstellung des Geschäftsverlaufs 1. Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche Die Weltkonjunktur hielt sich angesichts des Inflationsschocks und der massiven Straffung der Geldpolitik im Jahr 2023 besser als erwartet. Die weltwirtschaftliche Expansion war moderat. Nach Schätzungen des IfW Kiel zeichnet sich für 2023 eine Zuwachsrate der Weltproduktion von 3,1 % ab (i. Vj. +3,2 %). Bedingt wurde dies durch anhaltende politische Auseinandersetzungen, hohe Inflationsraten und hohe Unsicherheiten über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. 1 Im Euro-Raum ist die wirtschaftliche Entwicklung mit einem Anstieg von 0,5 % im Jahr 2023 deutlich rückläufig, nachdem im Vorjahr ein Anstieg von 3,4 % zu verzeichnen war. Die derzeitige konjunkturelle Schwächephase im Euroraum dürfte im Verlauf des kommenden Jahres überwunden werden. Für den Euroraum wird für das Jahr 2024 bzw. 2025 ein Anstieg des BIP von 0,8 % bzw. 1,5 % erwartet. 2 Die Leistung der deutschen Wirtschaft ist im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,3 % gesunken und liegt damit 2,1 % unterhalb des Wirtschaftswachstums des Vorjahres. Grund dafür waren die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. 3 Im Jahr 2023 lag die geschätzte Produktion der deutschen Süßwarenindustrie mit 4,3 Mio. t ca. 2,2 % über der des Vorjahres. 4 Das Exportgeschäft der deutschen Süßwarenindustrie ist 2023 mengenmäßig erstmals leicht gegenüber dem Vorjahr gesunken. Insgesamt wurden schätzungsweise 2,5 Mio. t exportiert; ein leichter Rückgang von 1,0 %. Der Exportumsatz stieg im Jahr 2023 um 14,2 %. 5
1 IfW Kiel - Konjunkturbericht Weltwirtschaft im
Frühjahr 2022.
2. Umsatz- und Auftragsentwicklung Die Haribo Media GmbH (Haribo Media) gehört der HARIBO-Gruppe an. Die Haribo Media erbringt verschiedene Mediadienstleistungen für andere Gruppengesellschaften. Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator der Gesellschaft ist das unbereinigte EBIT (Earnings before interest and taxes). In Bezug auf die Kerngeschäftstätigkeit der Mediadienstleistungen durch die Haribo Media ist das EBIT gegenüber dem Vorjahr um TEUR 374 auf TEUR 478 gesunken. In der Prognose für das Geschäftsjahr 2023 sind wir von einem positiven EBIT auf Vorjahresniveau ausgegangen. 3. Beschaffung Die HARIBO Media ist zentral für die inländischen Beschaffungsaktivitäten von Medialeistungen zuständig. Der Verlauf des Geschäftsjahres 2023 war von steigenden Beschaffungspreisen für Medialeistungen gekennzeichnet. 4. Investitionen Die Investitionstätigkeit der Haribo Media belief sich im Jahr 2023 auf TEUR 4. Den Investitionen standen Abschreibungen in Höhe von TEUR 16 gegenüber. 5. Finanzierungsmaßnahmen bzw. -vorhaben Die 2023 getätigten und zukünftig zu tätigenden Investitionen kann die Haribo Media planmäßig über einen längeren Zeitraum aus dem eigenen Cashflow finanzieren. Darüber hinaus ist die Haribo Media in einen Cashpool mit deutschen Schwestergesellschaften eingebunden. 6. Personal- und Sozialbereich Im Jahresdurchschnitt wurden acht (i. Vj. sieben) Mitarbeiter beschäftigt. 7. Wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres Die Gesellschaft hat im Jahr 2023 das stillgelegte Werksgelände veräußert. Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge sind Erträge von außergewöhnlicher Bedeutung aus dem Anlageabgang des Grundstücks in Höhe von TEUR 684 enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung aus dem Anlageabgang des Grundstücks in Höhe von TEUR 385 enthalten. II. Darstellung der Lage Die Lage der Gesellschaft ist insgesamt gut. 1. Vermögens- und Finanzlage Zum Abschlussstichtag besteht eine Forderung gegenüber einem verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 773 (i. Vj. TEUR 666) aus einem Cashpool. Im Berichtsjahr wurden Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 4.556 aufgelöst. Die Auflösung erfolgte unbar durch Verrechnung mit den Forderungen gegen Gesellschafter. Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich ansonsten im Geschäftsjahr 2023 keine wesentlichen Veränderungen in der Vermögenslage. Die Gesellschaft erzielte einen negativen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sowie aus der Finanzierungstätigkeit. Aus der Investitionstätigkeit wurde positiver Cashflow erzielt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Bestand des Finanzmittelfonds (inkl. Forderung aus dem Cashpool) zum Bilanzstichtag um TEUR 145 erhöht. Die sonstigen Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 164 reduziert. Die Verbindlichkeiten sind dagegen um TEUR 23 gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. 2. Ertragslage Das EBIT des Vorjahres spiegelt durch die Verschmelzung zum 1. April 2022 nicht die eigentliche Aussage der Ertragslage wider. In Bezug auf die Kerngeschäftstätigkeit der Mediadienstleistungen durch die Haribo Media ist das EBIT gegenüber dem Vorjahr um TEUR 374 auf TEUR 478 gesunken. Die Haribo Media sieht sich durch diese Ergebnisentwicklung für die Zukunft weiterhin gut gerüstet. Der Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um TEUR 290 gestiegen. Im Jahresdurchschnitt wurden acht Mitarbeiter (im Vorjahr sieben) beschäftigt. III. Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Im Jahr 2024 setzen sich die beschaffungsseitigen Preissteigerungen, insbesondere im Bereich Fernsehen, auf geringerem, aber dennoch signifikanten Niveau fort. Die Umsatzerlöse werden sich in Abhängigkeit von den Beschaffungspreisen entwickeln. Es ist davon auszugehen, dass die Haribo Media im Jahr 2024 wieder ein positives EBIT auf Vorjahresniveau erwirtschaften wird. Insgesamt ist die Entwicklung weiterhin gut. Der positive Stand von Eigenkapital und Liquidität und die weiterhin gesicherte Auftragslage stellen den Fortbestand des Unternehmens für das Folgejahr 2024 sicher. Es besteht weiterhin die Chance, sich durch kreativ hochwertige Kampagnen von Wettbewerbern abzusetzen und die relevanten Zielgruppen zu erreichen. Seit dem Geschäftsjahr 2023, stellt insbesondere das politische Vorhaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (im Rahmen des sog. Kinderlebensmittelwerbegesetzes) ein wesentliches Risiko für die Geschäftstätigkeit der Haribo Media GmbH dar. Unsere Planungen für 2024 haben wir auf den bisherigen Erfahrungen fortgeführt. HARIBO rechnet mit einem weiterhin positiven Absatzmarkt. Wir haben unsere Planungen darauf basierend ausgerichtet.
Grafschaft, den 12. April 2024 Die Geschäftsführung Manuela Kluth Johannes Niclassen Bescheinigung zur Offenlegung In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 276 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Haribo Media GmbH, Grafschaft Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Haribo Media GmbH, Grafschaft, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HARIBO Media GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 12. April 2024 KPMG
AG
Hargarten, Wirtschaftsprüfer Claßen, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Haribo Media GmbH ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28. Oktober 2024 festgestellt worden. |
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