Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 29074
Vorher
Wesa Besitz-GmbHSüßwarenfabrik HARIBO Wesa GmbHHaribo Süßwaren GmbH
Eingetragen
5.9.1990
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Werbeagentur, Beratung in allen Media- und Werbefragen, sowie der Einkauf von Medialeistungen aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Axel Egon Kurt Scholz
seit 29.8.2023
Prokura
Manuela Kluth
seit 29.12.2022
Geschäftsführer
Prokura
Prokura
Johannes Niclassen
seit 9.8.2022
Geschäftsführer
Veit Schaidinger
seit 9.8.2022
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
450.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Haribo Media GmbH

Grafschaft

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Zur Offenlegung bestimmte Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 26.014,00 39.021,00
II. Sachanlagen 4.887,00 513.901,00
30.901,00 552.922,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.631.087,18 5.936.858,24
II. Guthaben bei Kreditinstituten 128.911,19 90.980,52
1.759.998,37 6.027.838,76
C. Rechnungsabgrenzungsposten 47.193,50 0,00
1.838.092,87 6.580.760,76

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 450.000,00 450.000,00
II. Kapitalrücklage 481.587,79 481.587,79
III. Gewinnrücklagen 552.922,00 3.652.934,56
IV. Gewinnvortrag 0,00 1.456.301,42
1.484.509,79 6.040.823,77
B. Sonstige Rückstellungen 177.977,14 341.530,21
C. Verbindlichkeiten 175.605,94 198.406,78
1.838.092,87 6.580.760,76

Zur Offenlegung bestimmte Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
EUR EUR EUR EUR
1. Rohergebnis 2.599.501,50 1.652.865,11
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 841.114,23 586.755,17
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 134.733,59 975.847,82 98.946,19 685.701,36
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 15.947,64 17.390,95
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 796.279,71 602.672,92
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.481,83 3.008,40
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 10.980,17 6.041,30
7. Ergebnis nach Steuern 801.927,99 344.066,98
8. Sonstige Steuern 10.532,57 10.529,29
9. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführter Gewinn 791.395,42 333.537,69
10. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Zur Offenlegung bestimmter Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Haribo Media GmbH, Grafschaft, ist in dem Handelsregister B des Amtsgerichts Koblenz unter der Nummer HRB 29074 eingetragen.

Der Jahresabschluss der Haribo Media GmbH ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit den Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von mittelgroßen Kapitalgesellschaften zugrunde. Gleichwohl erfüllt die Haribo Media GmbH zum Bilanzstichtag die Größenanforderungen einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, die Rechtsfolgen an die Rechnungslegung treten nach § 267 Abs. 4 HGB jedoch erst im Folgejahr ein.

Die größenabhängigen Erleichterungen im Sinne des § 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.

2. Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden in einem gesonderten Posten ausgewiesen, der Vorrang vor den übrigen Posten hat.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Aktivierungswahlrechte und Passivierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen vier und zehn Jahren. Sowohl die immateriellen Vermögensgegenstände als auch das Sachanlagevermögen werden außerplanmäßig auf den beizulegenden Wert abgeschrieben, sofern für einzelne Vermögensgegenstände des Anlagevermögens eine dauerhafte Wertminderung vorliegen sollte. Wenn die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, wird der niedrigere Wertansatz nicht beibehalten und es erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank herausgegebenen durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Realisation der Umsatzerlöse erfolgt im Zeitpunkt der Lieferungs- und Leistungserbringung.

4. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Warenlieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 473.474,68 sowie Forderungen aus einem gemeinsamen Cashpool mit Konzernunternehmen.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Eigenkapital

Die Gewinnrücklagen bestehen aus anderen Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 1.687) sowie einer Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2 DMBiIG in Höhe von TEUR 553 (i. Vj. TEUR 1.966). Im Berichtsjahr wurden Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 4.556 aufgelöst. Die Auflösung erfolgte unbar durch Verrechnung mit den Forderungen gegen Gesellschafter.

5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen in Höhe von TEUR 187 auf die Zuschreibung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, welche in Vorjahren aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung abgeschrieben wurden.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung der Rückstellung für die Schließungskosten Wilkau-Haßlau in Höhe von TEUR 204 sowie TEUR 1 für übrige sonstige betriebliche Erträge enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten TEUR 1 periodenfremde Aufwendungen, die aus der Anpassung der sonstigen Rückstellungen für Jahresabschlusskosten 2022 resultieren. Die periodenfremden Aufwendungen im Vorjahr in Höhe von TEUR 3 waren im Wesentlichen auf eine Bonusgutschrift zurückzuführen.

Die Gesellschaft wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 19. Oktober 2022 als übernehmender Rechtsträger mit der Haribo Media GmbH mit Sitz in Grafschaft (Amtsgericht Koblenz HRB 26176) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Verschmelzungsstichtag war der 1. April 2022.

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres enthält vom übertragenden Rechtsträger Aufwendungen und Erträge für den Zeitraum 1. April bis 31. Dezember 2022. Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen ist folglich eingeschränkt.

Zur Herstellung der Vergleichbarkeit wird die Gewinn- und Verlustrechnung des Berichtsjahres im Vergleich zum Vorjahr wie folgt in einer drei Spalten-Form dargestellt:

2023 2022 ohne Verschmelzung 2022
TEUR TEUR TEUR
Umsatzerlöse 25.481 53 25.550
sonstige betriebliche Erträge 1.178 0 211
Materialaufwand 24.059 168 24.108
Personalaufwand 976 0 686
Abschreibungen 16 0 17
sonstige betriebliche Aufwendungen 796 291 603
Zinserträge 1 3 3
Zinsaufwendungen 11 0 6
Sonstige Steuern 11 11 11
Ergebnis vor Ergebnisabführungsvertrag 791 -414 334

6. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Manuela Kluth, Bonn

Senior Vice President Corporate Media

Johannes Niclassen, Hamburg

Geschäftsführer Finanzen HR Verwaltungs GmbH, Grafschaft

Konzernzugehörigkeit

Die Haribo Media GmbH ist ein unmittelbares Tochterunternehmen der Haribo International GmbH, Grafschaft, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, und ein mittelbares Tochterunternehmen der HARIBO Holding GmbH & Co. KG, Grafschaft.

Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

Im Jahresdurchschnitt wurden acht Angestellte (i. Vj. sieben) beschäftigt.

Veräußerung Werksgelände Wilkau-Haßlau

Die Gesellschaft hat im Jahr 2023 das stillgelegte Werksgelände veräußert. Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge sind Erträge von außergewöhnlicher Bedeutung aus dem Anlageabgang des Grundstücks i. H. v. TEUR 684 enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung aus dem Anlageabgang des Grundstücks i. H. v. TEUR 385 enthalten.

 

Grafschaft, den 12. April 2024

Haribo Media GmbH

Manuela Kluth

Johannes Niclassen

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.1.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I.Immaterielle Vermögensgegenstände 97.637,99 0,00 0,00 97.637,99
II. Sachanlagen 4.897.372,55 3.869,64 4.874.120,76 27.121,43
4.995.010,54 3.869,64 4.874.120,76 124.759,42
Kumulierte Abschreibungen
1.1.2023 Zugänge Zuschreibung Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR
I.Immaterielle Vermögensgegenstände 58.616,99 13.007,00 0,00 0,00 71.623,99
II. Sachanlagen 4.383.471,55 2.940,64 186.771,00 4.177.406,76 22.234,43
4.442.088,54 15.947,64 186.771,00 4.177.406,76 93.858,42
Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
I.Immaterielle Vermögensgegenstände 26.014,00 39.021,00
II. Sachanlagen 4.887,00 513.901,00
30.901,00 552.922,00

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

I. Darstellung des Geschäftsverlaufs

1. Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche

Die Weltkonjunktur hielt sich angesichts des Inflationsschocks und der massiven Straffung der Geldpolitik im Jahr 2023 besser als erwartet. Die weltwirtschaftliche Expansion war moderat. Nach Schätzungen des IfW Kiel zeichnet sich für 2023 eine Zuwachsrate der Weltproduktion von 3,1 % ab (i. Vj. +3,2 %). Bedingt wurde dies durch anhaltende politische Auseinandersetzungen, hohe Inflationsraten und hohe Unsicherheiten über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. 1

Im Euro-Raum ist die wirtschaftliche Entwicklung mit einem Anstieg von 0,5 % im Jahr 2023 deutlich rückläufig, nachdem im Vorjahr ein Anstieg von 3,4 % zu verzeichnen war. Die derzeitige konjunkturelle Schwächephase im Euroraum dürfte im Verlauf des kommenden Jahres überwunden werden. Für den Euroraum wird für das Jahr 2024 bzw. 2025 ein Anstieg des BIP von 0,8 % bzw. 1,5 % erwartet. 2

Die Leistung der deutschen Wirtschaft ist im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,3 % gesunken und liegt damit 2,1 % unterhalb des Wirtschaftswachstums des Vorjahres. Grund dafür waren die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. 3

Im Jahr 2023 lag die geschätzte Produktion der deutschen Süßwarenindustrie mit 4,3 Mio. t ca. 2,2 % über der des Vorjahres. 4 Das Exportgeschäft der deutschen Süßwarenindustrie ist 2023 mengenmäßig erstmals leicht gegenüber dem Vorjahr gesunken. Insgesamt wurden schätzungsweise 2,5 Mio. t exportiert; ein leichter Rückgang von 1,0 %. Der Exportumsatz stieg im Jahr 2023 um 14,2 %. 5

1 IfW Kiel - Konjunkturbericht Weltwirtschaft im Frühjahr 2022.
2 IfW Kiel - Konjunkturbericht Weltwirtschaft im Frühjahr 2022.
3 Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 020 vom 13. Januar 2023.
4 Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V.
5 Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V.

2. Umsatz- und Auftragsentwicklung

Die Haribo Media GmbH (Haribo Media) gehört der HARIBO-Gruppe an. Die Haribo Media erbringt verschiedene Mediadienstleistungen für andere Gruppengesellschaften.

Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator der Gesellschaft ist das unbereinigte EBIT (Earnings before interest and taxes). In Bezug auf die Kerngeschäftstätigkeit der Mediadienstleistungen durch die Haribo Media ist das EBIT gegenüber dem Vorjahr um TEUR 374 auf TEUR 478 gesunken. In der Prognose für das Geschäftsjahr 2023 sind wir von einem positiven EBIT auf Vorjahresniveau ausgegangen.

3. Beschaffung

Die HARIBO Media ist zentral für die inländischen Beschaffungsaktivitäten von Medialeistungen zuständig. Der Verlauf des Geschäftsjahres 2023 war von steigenden Beschaffungspreisen für Medialeistungen gekennzeichnet.

4. Investitionen

Die Investitionstätigkeit der Haribo Media belief sich im Jahr 2023 auf TEUR 4. Den Investitionen standen Abschreibungen in Höhe von TEUR 16 gegenüber.

5. Finanzierungsmaßnahmen bzw. -vorhaben

Die 2023 getätigten und zukünftig zu tätigenden Investitionen kann die Haribo Media planmäßig über einen längeren Zeitraum aus dem eigenen Cashflow finanzieren.

Darüber hinaus ist die Haribo Media in einen Cashpool mit deutschen Schwestergesellschaften eingebunden.

6. Personal- und Sozialbereich

Im Jahresdurchschnitt wurden acht (i. Vj. sieben) Mitarbeiter beschäftigt.

7. Wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres

Die Gesellschaft hat im Jahr 2023 das stillgelegte Werksgelände veräußert. Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge sind Erträge von außergewöhnlicher Bedeutung aus dem Anlageabgang des Grundstücks in Höhe von TEUR 684 enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung aus dem Anlageabgang des Grundstücks in Höhe von TEUR 385 enthalten.

II. Darstellung der Lage

Die Lage der Gesellschaft ist insgesamt gut.

1. Vermögens- und Finanzlage

Zum Abschlussstichtag besteht eine Forderung gegenüber einem verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 773 (i. Vj. TEUR 666) aus einem Cashpool.

Im Berichtsjahr wurden Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 4.556 aufgelöst. Die Auflösung erfolgte unbar durch Verrechnung mit den Forderungen gegen Gesellschafter.

Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich ansonsten im Geschäftsjahr 2023 keine wesentlichen Veränderungen in der Vermögenslage.

Die Gesellschaft erzielte einen negativen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sowie aus der Finanzierungstätigkeit. Aus der Investitionstätigkeit wurde positiver Cashflow erzielt.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Bestand des Finanzmittelfonds (inkl. Forderung aus dem Cashpool) zum Bilanzstichtag um TEUR 145 erhöht.

Die sonstigen Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 164 reduziert. Die Verbindlichkeiten sind dagegen um TEUR 23 gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen.

2. Ertragslage

Das EBIT des Vorjahres spiegelt durch die Verschmelzung zum 1. April 2022 nicht die eigentliche Aussage der Ertragslage wider.

In Bezug auf die Kerngeschäftstätigkeit der Mediadienstleistungen durch die Haribo Media ist das EBIT gegenüber dem Vorjahr um TEUR 374 auf TEUR 478 gesunken.

Die Haribo Media sieht sich durch diese Ergebnisentwicklung für die Zukunft weiterhin gut gerüstet.

Der Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um TEUR 290 gestiegen. Im Jahresdurchschnitt wurden acht Mitarbeiter (im Vorjahr sieben) beschäftigt.

III. Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Im Jahr 2024 setzen sich die beschaffungsseitigen Preissteigerungen, insbesondere im Bereich Fernsehen, auf geringerem, aber dennoch signifikanten Niveau fort. Die Umsatzerlöse werden sich in Abhängigkeit von den Beschaffungspreisen entwickeln.

Es ist davon auszugehen, dass die Haribo Media im Jahr 2024 wieder ein positives EBIT auf Vorjahresniveau erwirtschaften wird. Insgesamt ist die Entwicklung weiterhin gut.

Der positive Stand von Eigenkapital und Liquidität und die weiterhin gesicherte Auftragslage stellen den Fortbestand des Unternehmens für das Folgejahr 2024 sicher.

Es besteht weiterhin die Chance, sich durch kreativ hochwertige Kampagnen von Wettbewerbern abzusetzen und die relevanten Zielgruppen zu erreichen.

Seit dem Geschäftsjahr 2023, stellt insbesondere das politische Vorhaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (im Rahmen des sog. Kinderlebensmittelwerbegesetzes) ein wesentliches Risiko für die Geschäftstätigkeit der Haribo Media GmbH dar.

Unsere Planungen für 2024 haben wir auf den bisherigen Erfahrungen fortgeführt. HARIBO rechnet mit einem weiterhin positiven Absatzmarkt. Wir haben unsere Planungen darauf basierend ausgerichtet.

 

Grafschaft, den 12. April 2024

Die Geschäftsführung

Manuela Kluth

Johannes Niclassen

Bescheinigung zur Offenlegung

In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 276 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Haribo Media GmbH, Grafschaft

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Haribo Media GmbH, Grafschaft, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HARIBO Media GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, den 12. April 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Hargarten, Wirtschaftsprüfer

Claßen, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Haribo Media GmbH ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28. Oktober 2024 festgestellt worden.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

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