TSL GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
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31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
440.395,00 |
241.149,50 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
66.000,00 |
66.000,00 |
| II. Sachanlagen |
374.395,00 |
175.149,50 |
| B. Umlaufvermögen |
767.600,14 |
856.730,42 |
| I. Vorräte |
12.000,00 |
7.000,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
632.888,58 |
543.079,89 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
606.004,61 |
490.810,58 |
| davon gegen Gesellschafter |
606.004,61 |
490.810,58 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
122.711,56 |
306.650,53 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
15.691,70 |
1.220,35 |
| Aktiva |
1.223.686,84
|
1.099.100,27 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
659.548,22 |
716.678,00 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II. Kapitalrücklage |
20.451,68 |
20.451,68 |
| III. Gewinnvortrag |
670.661,73 |
584.920,78 |
| IV. Jahresfehlbetrag |
57.129,78 |
-85.740,95 |
| B. Rückstellungen |
70.024,38 |
72.936,88 |
| C. Verbindlichkeiten |
494.114,24 |
309.485,39 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
121.998,18 |
59.739,59 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
372.116,06 |
249.745,80 |
| Summe Passiva |
1.223.686,84 |
1.099.100,27 |
Anhang
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierung
Der Jahresabschluss der Firma TSL GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den
Bestimmungen des HGB gegliedert.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht
mit Erträgen verrechnet, sofern dies nicht im Einzelfall besonders vermerkt ist.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
zu dienen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert
beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bewertung
Die Bewertungsmethoden sind den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften entsprechend
angewandt worden. Hierbei wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.
Die Vermögens- und Schuldposten sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Sie tragen allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der
Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Bei Vermögensgegenständen, deren Nutzung
zeitlich begrenzt ist, wurden die Abschreibungen wie in der Vergangenheit planmäßig
nach Maßgabe der steuerlich zulässigen Werte ermittelt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden sofort abgeschrieben und sind im Anlagenspiegel
unter dem Posten „Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“ enthalten.
In Vorjahren gebildete Abschreibungen wurden bei allen Vermögensgegenständen dem Grunde
und der Höhe nach entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen beibehalten.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren sind zu Anschaffungskosten aktiviert.
Soweit niedrigere Wiederbeschaffungskosten vorlagen, wurden diese angesetzt.
Die Bestände an fertigen- und unfertigen Erzeugnissen werden mit Material- und Lohneinzelkosten
sowie leistungsabhängigen Material- und Fertigungsgemeinkosten bewertet. Zinsen für
Fremdkapital sind nicht einbezogen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener
Wertberichtigungen angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.
Der Wertansatz der Schuld- und Aufwandsrückstellungen berücksichtigt Risiken auf der
Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen passiviert. Sonstige Erläuterungen und Angaben
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die in den Positionen „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ und „Sonstige Vermögensgegenstände“
ausgewiesenen Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Geschäftsführer und Gesellschafter
Zum 31.12.2023 bestanden folgende Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber dem
Geschäftsführer und Gesellschafter:
Forderung aus Darlehen: EUR 606.004,61
Verbindlichkeiten
In der Bilanz sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren ausgewiesen.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten ist nicht durch Sicherheitsübereignung gesichert.
Ergebnisverwendung
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag i. H. v. EUR
57.129,78 auf neue Rechnung vorzutragen.
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
den Geschäftsführer geführt.
München, den 31.07.2025
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2025 festgestellt.
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