Wilhelm S t ö r und Söhne Sanitär- und Heizungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung
Selbe AdresseGas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tanja Gifford seit 2.1.2020 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% | |
| 40.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LuWo-Tech GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ
ANHANGAngaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandsteil des Jahresabschlusses" der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten: - Angaben zum Jahresabschluss insgesamt - Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz - Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses - Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung - Sonstige Angaben Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses: Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind: 1. Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis 2. Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB 3. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten 4. Angewandte Abschreibungsmethoden 5. Vorrätebewertung 6. Angaben zu Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und den Grundlagen für Währungsumrechnungen Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der § 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In Gewinn und- Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der Raum in der Bilanz nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanz- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie bei der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Ausleihungen zum Nennwert - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeiträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter bestehen Darlehens- bzw. Verrechnungskonten, die banküblich verzinst werden. Entsprechende schriftliche Vereinbarungen liegen vor. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Tanja Gifford Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Betriebsgröße In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in sogenannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten. Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunk im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.
München, den 30. Juni 2019 gez. Tanja Gifford Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31. Dezember 2018 |
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