ALL-FA GmbHLiquidiert
06268 Querfurt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Hartmut Selle | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ALL-FA GmbHQuerfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGALL-FA GmbH A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden II. Bewertungsmethoden C. Angaben zu Bilanzposten I. Verbindlichkeiten II. Forderungen und Verbindlichkeiten III. Sonderposten mit Rücklageanteil D. Angaben zu G.u.V.-Posten I. Steuerliche Sonderabschreibungen II. Abschreibungen auf den Firmenwert III. Erträge und Aufwendungen aus der
Auflösung bzw. aus der
IV. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen E. Sonstige Angaben I. Anteilsbesitz II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften III. Geschäftsführungsorgane IV. Firmenname V. keine Liquidation, Geschäftsbetrieb wurde wieder aufgenommen A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. 3) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 5) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. 6) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 7) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
da eine Rückstellung für derartige Kosten in ausreichender Höhe vorhanden war. II. Bewertungsmethoden 1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. 2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3) Bei der Bewertung wurde berücksichtigt, dass sich die Gesellschaft bei Bilanzerstellung nicht mehr in Liquidation befunden hat und der Geschäftsbetrieb wieder aufgenommen worden ist. 4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. 7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. 8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben zu Bilanzposten I. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt. II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG
III. Sonderposten mit Rücklageanteil Von dem Wahlrecht gem. § 7 g EStG für künftige Investitionen einen Investitionsabzugsbetrag zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht. IV. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D. Angaben zu G.u.V.-Posten I. Steuerliche Sonderabschreibungen Im Geschäftsjahr wurden Sonderabschreibungen nach
§ 7 g EStG
II. Abschreibungen auf den Firmenwert Eine Abschreibung auf den Firmenwert erfolgte im Geschäftsjahr 2010 nicht. III. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Einnahmen aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteils nicht enthalten. IV. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 3 HGB nicht vorgenommen E. Sonstige Angaben I. Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen. II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften Die Gesellschaft haftet nicht für andere Gesellschaften. III. Geschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Hartmut Selle geführt. IV. Firmenname Der Firmenname wurde im Jahr 2010 in ALL-FA GmbH geändert V. Liquidation Die Gesellschaft befindet sich seit 2007 in Liquidation. Vor dem Ende der Liquidation hat die Gesellschaft die Geschäfte wieder aufgenommen. Unterzeichnung gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert. Querfurt, 31.12.2011 gez. Hartmut Selle (Geschäftsführer)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15.02.2012 |
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