Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 732893
Eingetragen
22.2.2010
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und AnstrichmittelnAlle anderen spezialisierten Bautätigkeiten a. n. g.
Gegenstand
Bautenschutz, Montagebau, Abdichtungstechnik, Bodenbelagsarbeiten, Fliesenarbeiten und der Handel mit Baumaterialien

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Brankica Antic
Schlosshofweg 5, 71570 Oppenweiler
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ARODAL GmbH

Backnang

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 51.750,00 25.534,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.486,00 586,00
II. Sachanlagen 28.764,00 23.848,00
III. Finanzanlagen 16.500,00 1.100,00
B. Umlaufvermögen 992.683,88 1.342.300,50
I. Vorräte 110.238,81 446.567,96
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen abgesetzt 1.314.710,56 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 801.524,76 823.160,52
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 80.920,31 72.572,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 27.103,80
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.044.433,88 1.394.938,30

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 206.998,38 133.511,54
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 108.511,54 57.278,93
III. Jahresüberschuss 73.486,84 51.232,61
B. Rückstellungen 16.407,87 8.291,25
C. Verbindlichkeiten 821.027,63 1.253.135,51
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.044.433,88 1.394.938,30

Anhang zum 31. Dezember 2013

A. Allgemeine Angaben

Der nachstehende Anhang ist der Anhang in der Fassung für Offenlegungszwecke.

Der Jahresabschluss der ARODAL GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr auf Grund der erstmaligen Anwendung der neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verändert worden.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Entwicklungskosten angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als Euro 150,00 aber nicht mehr als Euro 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und linear über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zu Anschaffungskosten

- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

II. Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu durchschnittlichen, FIFO ODER LIFO Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen die aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Flüssige Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

III. Rückstellungen

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie werden pauschal mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren und dem entsprechenden durchschnittlichen Marktzins nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB abgezinst.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

IV. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Angaben zu den Posten der Bilanz

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2013 auf insgesamt Euro 821.027,63 (Vorjahr: Euro 1.253.135,51 davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 821.027,63 (Vorjahr: Euro 1.253.135,51) bzw. mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

D. Sonstige Angaben

I. Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Erster Geschäftsführer Brankica Antic ausgeübter Beruf Geschäftsführerin

II. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§

42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag
Euro
Vorjahr Betrag
Euro
Forderungen 7.472,28 0,00

Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.

Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer vergebenen Krediten wird berichtet:

III. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren Haftungsverhältnisse zu vermerken.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses

 

Backnang, 26.03.2015

gez. Brankica Antic

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2015 festgestellt.

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