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ESPACO GmbH & Co.KG.GüterslohJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG(1) Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Gem. § 264 a (1) HGB gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften für die ESPACO GmbH & Co. KG entsprechend. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grund wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB). Es handelt sich um die erste Bilanz unter Anwendung des
Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 25.05.2009
[BilMoG]. Insoweit wurden § 252 Abs. 1 Nr. 6, §
265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und § 313 Abs. 1
Nr. 3 HGB nicht angewendet [Artikel 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB]
und die Vorjahreszahlen wurden gem. Artikel 67 Abs. 8 S. 2
EGHGB nicht angepasst.
Darüber hinaus sind keine zusätzlichen Angaben zur Vermögens- und Ertragslage im Anhang zu machen, da keine besonderen Umstände vorliegen. (2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Das abnutzbare Anlagevermögen wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Als Nutzungsdauer wurden die von der Finanzverwaltung angegebenen Werte berücksichtigt. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Es wurden keine Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB). Die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlust-rechnungen wurde beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB). Bewertungsvereinfachungen gem. § 240 Abs. 4 (Gruppenbewertung), § 256 S. 1 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren) wurden nicht in Anspruch genommen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht mit in die Herstellungskosten einbezogen (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB). (3) Erläuterungen zur Bilanz (A) Umlaufvermögen Forderungen Die Forderungen haben allesamt eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. (B) Rechnungsabgrenzungsposten Steuerabgrenzung In der Bilanz sind keine Steuerabgrenzungsposten enthalten. (C) Eigenkapital Ergebnisverwendung Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung einer vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. (D) Rückstellungen Rückstellungen für latente Steuern Es wurden keine Rückstellungen für latente Steuern gebildet. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen umfassen die Jahresabschlusskosten. (E) Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 994.949,09 € enthalten. (F) Haftungsverhältnisse Besondere Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. (4) Geschäftsführung Die Geschäftsführung obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin M. Coesfeld Verwaltungs- GmbH. Gütersloh, 13.10.2011 M. Coesfeld Verwaltungs- GmbH
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13.10.2011 |
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