SSH Sicherheits-Service Halberstadt GmbH
Selbe AdresseSicherheitsdienste a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Prof. Dr. Gerloff seit 13.5.2016 | Geschäftsführer |
Steffen Kerlin seit 26.1.2012 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Halberstadt | 75.00% |
| 25.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Halberstadtwerke GmbHHalberstadtJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Gliederung I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens 2. Forschung und Entwicklung II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen 2. Geschäftsverlauf 3. Lage 4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren III. Prognosebericht IV. Chancen- und Risikobericht V. Tätigkeitsabschlüsse I. Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell des Unternehmens Die Halberstadtwerke GmbH ist das flächenmäßig größte kommunale Energieversorgungs-unternehmen im Landkreis Harz. Mehr als 40.000 Kunden vertrauen den Halberstadtwerken als Dienstleister für die Versorgung mit Strom, Erdgas, Trinkwasser, Wärme, und Energiedienstleistungen. Gesellschafter sind zu 75% die NOSA GmbH, Holding der Stadt Halberstadt, und zu 25% die Thüga AG München. Mit der NOSA besteht im kommunalen Konzernverbund eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft und ein Gewinnabführungsvertrag. Die Halberstadtwerke versorgen im Querverbund die Kernstadt Halberstadt mit den Medien Gas, Strom, Wasser und Fernwärme sowie die Ortsteile Klein-Quenstedt und Emersleben (außer Fernwärme) und sind in 32 weiteren Orten bzw. Ortsteilen Gasnetzbetreiber. 105 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verantwortlich für die Hauptgeschäftsfelder Vertrieb und Handel, Netzbetrieb sowie kaufmännische Dienste und Personal. Eigene Stromerzeugungsanlagen, eine Biogasanlage, Erdgastankstellen, vielfältige Energiedienst-leistungen und die Betriebsführung im Bereich der Ver- und Entsorgung runden die Tätigkeitsfelder ab. Als Gründungsmitglied der Kom9 GmbH & Co. KG sind die Halberstadtwerke Mitgesellschafter der Thüga AG undhaben so deren Rekommunalisierung mitgestaltet. Über die Beteiligung an der Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG sind die Halberstadtwerke Miteigentümer an überregionalen regenerativen Erzeugungsanlagen. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Die wirtschaftliche und politische Entwicklung in Europa und Deutschland wurde in 2023 weiterhin durch den andauernden Krieg in Osteuropa geprägt. Wiederum gab es Material- und Lieferengpässe, weiter steigende Preise beispielsweise für Nahrungsmittel und Energie sowie einen Fachkräftemangel. Die Anzahl der Baugenehmigungen für neue Wohnungen sank im Jahr 2023 aufgrund von Engpässen bei Arbeitskräften und Material um fast 30% gegenüber dem Vorjahr. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2023 um 0,4 Prozent niedriger als im Vorjahr. Sowohl die Investitionen als auch die Konsumausgaben sanken gegenüber dem Vorjahr. (Quelle: Statistisches Bundesamt 12/2023) Die deutsche Energiewirtschaft hat sich im Jahr der ausklingenden Energiekrise stabilisiert. Die Gasversorgung wurde dank zusätzlicher Erdgaslieferungen aus Westeuropa und LNG- Importe gesichert. Im Laufe des Jahres 2023 sanken die Energiepreise, lagen jedoch immer noch über dem Vorkrisenniveau. Durch die staatlichen Energiepreisbremsen konnten die hohen Preise für Geschäfts- und Privatkunden erfolgreich begrenzt werden. Die Energiebranche musste mit hohem personellem und finanziellen Aufwand die Maßnahmen umsetzen und wird noch mindestens zwei weitere Jahre Soforthilfen, Preisbremsen und Mehrerlösabschöpfungen kundenscharf realisieren und gegenüber den Prüfbehörden abrechnen und nachweisen müssen. Der Stromverbrauch (Netzlast) sank gegenüber dem Vorjahr um 3,7%. Ursachen sind die schwache Konjunktur, eine mildere Witterung und hohe Energiepreise. Der Erdgasverbrauch ist im Vergleich zu 2022 wiederum gesunken. Er nahm im Vergleich zum Vorjahr um ca. 5% ab. Die Sparappelle- und Maßnahmen der Politik, die Substitution von Energieträgern in Industrie und Handel sowie bei den Privatverbrauchern und die deutlich gestiegenen Preise führten zu diesem Rückgang. Die an das deutsche Erdgasnetz angeschlossenen Untergrundspeicher waren zu jeder Zeit in 2023 zu mehr als 60 % befüllt. Erneuerbare Energien deckten im Jahr 2023 53% des Bruttostromverbrauchs und hatten somit einen um ca. 9% höheren Anteil als 2022. (Quelle: Destatis, BDEW, EEX, VGB, ZSW Stand 12/2023) Der Strompreis für Haushaltskunden ist in Deutschland im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen und beträgt im Jahresmittel durchschnittlich 45,73 ct/kWh brutto. Damit erreichte er ein neues Höchstniveau. Grund dafür ist der Anstieg der Kosten für Beschaffung, Steuern, Umlagen und Abgaben sowie der Netzentgelte. Am Standort Halberstadt sind wenige Großunternehmen des produzierenden Gewerbes angesiedelt. Das führte dazu, dass keine wesentlichen Absatz- und Umsatzeinbrüche zu verzeichnen waren und reduzierte die Risiken branchenbezogener Marktbereinigungs-prozesse. Im Rahmen der Anreizregulierung befinden sich die Halberstadtwerke im Gas in der vierten und im Strom in der dritten Regulierungsperiode. Für die Jahre 2018 bis 2022 ist die Erlösobergrenze im Gas durch die Landesregulierungsbehörde beschieden. Im Gasbereich wurde 2021 der Kostenantrag für die Entgelte der vierten Regulierungsperiode gestellt. Im Strom war 2021 das Basisjahr zur Ermittlung der Netzkosten. Die Anträge und der im Strom noch ausstehende Bescheid bilden die Basis für die vierte Regulierungsperiode, die von 2024 bis 2028 andauert. Die Halberstadtwerke haben sich im Gas und Strom für die dritte und auch vierte Regulierungsperiode wiederum für das "vereinfachte Verfahren" entschieden. Der von der Regulierungsbehörde Sachsen-Anhalt vorgegebene Erlöspfad sieht rückläufige Erlöse aus Netznutzung in den kommenden Jahren vor. Die energiewirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2023, insbesondere im zweiten Halbjahr, war geprägt von wieder sinkenden Großhandelspreisen für Strom und Gas. Die Umsetzung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) mit seinem Kernstück, dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), konnte wiederum nur teilweise erfolgen. Die Bundesregierung will den Einbau intelligenter Strommessgeräte schneller voranbringen. Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende soll der Einbau intelligenter und moderner Strommesssysteme schneller möglich sein. Das Gesetz trat am 27. Mai 2023 in Kraft. Die Halberstadtwerke haben einen Rolloutplan erstellt, der auf das neue Gesetz angepasst wurde. Dieser sieht vor, dass grundsätzlich nur noch moderne Messeinrichtungen (moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die für den Einsatz von Gateways vorgerüstet sind und mit dieser Erweiterung zum intelligenten Messsystem werden (Smart Meter)) eingebaut werden und intelligente Messsysteme kurzfristig nachrüstbar sind. Damit ist auch sichergestellt, dass die gesetzlichen Fristen eingehalten werden können. Darüber hinaus werden Maßnahmen in einem Digitalisierungsplan erfasst, aktualisiert und nach Bedarf und Dringlichkeit umgesetzt. Die Änderungen der zurückliegenden Jahre bei der Stromsteuer-Durchführungsverordnung sowie im KWKG, EEG und im Strommarktgesetz verringern die Förderbeträge signifikant. Das bedeutet für die Halberstadtwerke dauerhaft wegbrechende Erträge bzw. Mehraufwendungen, die bei Anlagenerrichtung nicht geplant waren. Die einschneidenden energiepolitischen Veränderungen in Deutschland sind Herausforderungen nicht nur bezogen auf die Geschäfts- und Ergebnisentwicklung, sie beeinflussen grundsätzlich die Geschäftsmodelle der Energieversorgungsunternehmen. Die Branche muss sich immer schneller mit ihren Geschäftsmodellen den neuen politischen Anforderungen stellen. Die Richtung heißt dezentrale Energieerzeugung, auf Basis erneuerbarer Energien und Erhöhung der Energieeffizienz. Einerseits werden von politischer Seite Investitionen in die Infrastruktur zur Umsetzung der Energiewende gefordert, andererseits geben die Rahmenbedingungen keine Investitionsanreize. Die Zukunft der Erdgasinfrastruktur ist in Frage gestellt, somit sind Investitionen in diesen Bereich mit wirtschaftlichen Risiken verbunden. Die digitale Transformation der Energiewirtschaft ist integraler Bestandteil der Energiewende. Es geht um die Frage, wer sich wie und mit welchen Geschäftsmodellen am Energiemarkt der Zukunft behaupten wird. Gleichzeitig gilt es, das Kerngeschäft zu optimieren. Angesichts sinkender Margen, gesteigerter Service-Erwartungen sowie erhöhter Anforderungen aus der Regulierung der Netze müssen die Stadtwerke ihre Prozesse optimieren. Auch im veränderten Energiemarkt bleiben die vorrangigen Ziele Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz. Deutschland hat das Ziel novelliert, die Treibhausgas Emissionen deutlich zu senken. So sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 65% gemindert werden, bis 2040 88% und bis zum Jahr 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein. (Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vom Juni 2021) Der Lieferant von Biomethan für die Halberstadtwerke meldete Mitte des Jahres Insolvenz an und kündigte die Lieferverträge, die teilweise noch bis 2029 Gültigkeit hatten. Das hatte erhebliche Auswirkungen auf die regenerative Wärmeerzeugung und die Preisgestaltung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr führte dies zu Veränderungen und Verunsicherungen im Markt und beim Endverbraucher. Forward-Produkte (Langfristgeschäfte) im Strom verhielten sich im Verlauf des Jahres 2023 bearish. So entwickelten sich die Preise (Cal 2024) von anfangs 214,27 €/MWh welches Preisspitze des Jahres war und fielen zum Jahresende auf zuletzt 95,72 €/MWh. Trotz des Abstieges bewegt sich der Preis auf einem sehr hohen Niveau. Die Gaspreise im Spotmarktgeschäft (Kurzfristgeschäfte) starteten anfänglich bei 63,824 €/MWh. Gegen Ende des Jahres sank dieser Wert auf ein Niveau von 31,574 €/MWh. Ein Höchststand erreichte der Spotpreis mit einer Notierung von 70,552 €/MWh. In den Jahren zuvor verursachte die globale Konfliktsituation eine Unsicherheit an nahezu allen Märkten. In Folge dessen und vor allem wegen des anhaltenden Kriegs in Europa sind die Märkte für Energieträger insgesamt volatiler geworden, wobei insbesondere wachsende LNG-Ankünfte in Europa zu einem veränderten Preisgefüge führten. Durch die hohen Speicherstände und der guten physischen Versorgung hat sich das Terminprodukt Gas Cal 2024 im Zeitraum Januar bis Dezember 2023 halbiert, und sank von 78,000 €/MWh auf 37,214 €/MWh. 2. Geschäftsverlauf Im Vergleich zu 2022 nahmen der Gas- und Wärmeabsatz krisen- und temperaturbedingt deutlich ab. Ebenso sanken der Stromabsatz und der Wasserabsatz. Die Bezugskosten der Halberstadtwerke stiegen im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr deutlich an, im Vergleich zum aktuellen Preisniveau waren sie deutlich höher. Durch die langfristige Beschaffungsstrategie und durch die gesetzlichen Preisbremsen konnten die Verkaufspreise gegenüber den Kunden begrenzt werden. Die Anzahl der Vertriebskunden im Strom sank binnen Jahresfrist um ca. 3,5% auf ca. 27 Tsd. Kunden und im Gas um ca. 5,5% auf 9,9 Tsd. Kunden im Vergleich zum Jahr 2022. In beiden Sparten wechselten, die im Jahr zuvor durch Kündigungen oder Geschäftsaufgabe ihrer Lieferanten in die Ersatz- und Grundversorgung der Halberstadtwerke fielen, wieder zu anderen Anbietern. Tarifanpassungen war ab Januar erforderlich, wenngleich diese durch die Preisbremsen für den Endkunden gedeckelt waren. Erst Ende Dezember des Jahres 2022 wurde das von der Expertenkommission der Bundesregierung vorgeschlagene und vielfach diskutierte Gesetz über die Preisbremsen verabschiedet. Mit hohem personellen und IT- technischem Aufwand wurden die erforderlichen Einstellungen, Informationsschreiben, Abschlagssenkungen und weitere Maßnahmen mit leichtem Terminverzug qualitativ gut umgesetzt. Zeitnah erfolgten die Beantragung und Auszahlung der finanziellen Mittel, so dass die Liquidität jederzeit gesichert war. Die Halberstadtwerke investierten im Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen in den Ausbau und die Erneuerung ihrer Versorgungsnetze, Strom- bzw. Wärmeerzeugungsanlagen sowie die IT- Infrastruktur. Hierfür wurden insgesamt 7,6 Mio. € investiert. In 2023 haben die Halberstadtwerke die Stromnetzübernahmen der Ortsteile Halberstadts, Aspenstedt, Athenstedt, Langenstein, Sargstedt und Ströbeck mit dem bisherigen Netzbetreiber weiter vorbereitet, Netzausbau- und Umstellungsmaßnahmen wurden durchgeführt, so dass der Netzübergang am 01.01.2024 vollzogen werden konnte. 3. Lage Absatz- und Preisentwicklung Der Stromabsatz (ohne Eigenverbrauch) lag mit 84,8 Mio. kWh um 5% unter dem Vorjahresniveau. Es wurde weniger an SLP Kunden verkauft, hauptsächlich durch wirtschaftlich krisenbedingten geringeren Bedarf. Es wurden rund 20 Mio. kWh (Vorjahr 23 Mio. kWh) in fremde Netzgebiete verkauft. Zum 01.01.2023 musste der Strompreis in der Grundversorgung und den Produkten erhöht werden. Gestiegene Beschaffungskosten konnten auch durch Kosteneinsparungen und den langfristigen Stromeinkauf nicht kompensiert werden. Ab dem 01.09.2023 konnte der Strompreis in den meisten Tarifen wieder unter die Preisbremse gesenkt werden. Dementsprechend sanken alle Stromtarife um ca. 17%. Im Gas sank der Absatz (ohne Eigenverbrauch) auf 341 Mio. kWh (VJ 363 Mio. kWh). Diese Entwicklung resultiert aus der krisenbedingten Gasliefersituation, aus den politischen Appellen Gas und Energie zu sparen, aus der wirtschaftlichen Situation sowie den über dem Durchschnitt liegenden Temperaturen im Jahr 2023. Die allgemeinen Gaspreise und Produkte für Haushaltskunden mussten ab 01.02.2023 erhöht werden. Erdgas als Kraftstoff wirkt sich mit insgesamt rund 300 zugelassenen Kraftfahrzeugen und Erdgasbussen positiv auf den Erdgasverkauf aus und führte zu einem Erdgasabsatz von rd. 5,5 Mio. kWh (VJ 5,2 Mio. kWh) in diesem Segment. An den Erdgastankstellen wird ausschließlich Biogas verkauft. Da aktuell keine neuen Erdgasfahrzeuge mehr verkauft werden, ist abzusehen, dass der Absatz in den nächsten Jahren sinken wird. Der Wasserabsatz war konstant bzw. sank leicht. Hierfür ausschlaggebend ist nach unserer Einschätzung der nicht so trockene Sommer und die daraus resultierende geringere Gartenbewässerung, sowie die etwa gleichbleibende Einwohnerzahl im Versorgungsgebiet. Wie in den letzten Jahren wurden im Berichtsjahr rd. 1,6 Mio. m³ Trinkwasser verkauft. Zusätzlich wurde in den letzten Jahren in großem Umfang in die Trinkwassernetze investiert, so dass die Verluste im Vergleich mit anderen Versorgern gering sind. Bedingt durch Preiserhöhungen des Wasservorlieferanten wurde ab dem 01.07.2023 der Grundpreis um durchschnittlich 8% und der Arbeitspreis um 5% erhöht. Der Fernwärmeabsatz sank witterungs- und krisenbedingt von 42,1 Mio. kWh auf 39,9 Mio. kWh. Der Verkauf bei den Nahwärmeleistungen lag mit 9,0 Mio. kWh rund 8% unter dem Niveau des Vorjahres. Wurde die Fernwärme in 2022 noch zu 40% regenerativ erzeugt, sank dieser Wert auf ca. 20% ab. Grund war die Insolvenz des größten europäischen Biomethanlieferanten, der ab August 2023 die Lieferverträge zu den bislang vereinbarten Preisen und Mengen kündigte. Vermögenslage Aufgrund der hohen Anlagenintensität sind bei Versorgungsunternehmen das Bilanzvolumen und dessen Struktur vorrangig vom Umfang der Sachanlagen und dessen Finanzierung bestimmt. Im Berichtsjahr ist die Bilanzsumme aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der einzelnen Posten um 17 % auf 82,7 Mio. € gestiegen. Die wesentlichen Gründe liegen in den gestiegenen Preisen und damit verbundenen gestiegenen Forderungen und Verbindlichkeiten. Auch das Anlagevermögen und die Vorräte stiegen an, auf der Passivseite stiegen die Rückstellungen für energiewirtschaftliche Risiken an. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Ende des Geschäftsjahres 2023 35,6 % (Vorjahr: 41,3 %). Auch im Jahr 2023 legten die Halberstadtwerke großen Wert auf die zuverlässige Versorgung ihrer Kunden und investierten im Berichtsjahr 7,6 Mio. € in den Ausbau und die Erneuerung der Versorgungsanlagen, bei 0,4 Mio. € erhaltenen Ertragszuschüssen. In die Stromversorgungsanlagen wurden 4,1 Mio. €, in Gasversorgungsanlagen 0,7 Mio. €, in Wasserversorgungsanlagen 0,6 Mio. € und in Fern- und Nahwärmeanlagen 1,1 Mio. € investiert. In Netzleit- und Fernwirktechnik wurden 0,4 Mio. € investiert sowie in den übergreifenden Verwaltungsbereich flossen 0,5 Mio. €. In moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme wurden 0,2 Mio.€ investiert. Die liquiden Mittel stiegen um 2,5 Mio.€ an. Die Rückstellungen stiegen insgesamt um 7,5 Mio.€, hauptsächlich durch die Rückstellungen energiewirtschaftlicher Risiken und wegen drohender Verluste aus Kundenwechseln. Bei den kurzfristig verfügbaren Fremdmitteln haben die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 4,6 Mio.€ zugenommen. Die Sonstigen Verbindlichkeiten nahmen um 1,0 Mio.€ ab, insbesondere die erhaltenen Abschläge und Sonstigen Steuern. Finanzlage In 2023 erwirtschaftete die Halberstadtwerke GmbH einen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von 14.903 T€ (Vorjahr 15.502 T€). Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Rückstellungen und der Forderungen und dem Rückgang der Abschreibungen. Aus der gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Investitionstätigkeit resultiert in 2023 ein Mittelabfluss von 7.115 T€ (Vorjahr 6.049 T€). Darüber hinaus war ein Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit von 5.309 T€ (Vorjahr 5.262 T€) durch die Gewinnabführung bzw. Ausgleichszahlungen an die Gesellschafter zu verzeichnen. Die Liquidität war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gesichert. Ertragslage Die Umsatzerlöse liegen mit 91,3 Mio. € um 23,6 Mio. € über denen des Vorjahres. Sie setzen sich überwiegend aus Erlösen der Strom-, Erdgas-, Wärme- und Wasserversorgung sowie für Dienstleistungen zusammen. Die Steigerung basiert im Wesentlichen auf Kosten- und Preiserhöhungen sowohl im Einkauf als auch im Verkauf. Der Materialaufwand stieg im Vergleich zum Vorjahr um 23 Mio.€ auf insgesamt 66,3 Mio.€. Ursache dieser Entwicklung sind hauptsächlich höhere Strom- und Gasbezugskosten, Netzentgelte sowie gestiegene sonstige Material- und Dienstleistungskosten. Der Personalaufwand stieg von 6,9 Mio.€ auf 7,7 Mio.€ binnen Jahresfrist. Hier spiegeln sich die tariflichen Entwicklungen und gegenläufig Einmaleffekte aus Altersteilzeitvereinbarungen wider. Um ca. 8,7% geringere Abschreibungen auf das Anlagevermögen (5,4 Mio.€) resultieren aus der Struktur des Anlagevermögens und den umfangreichen Investitionen der 1990-iger Jahre, trotz der erhöhten Investitionstätigkeit im Jahr 2023. Das Ergebnis vor Steuern lag auf Planniveau, gleich dem Vorjahresniveau. Im Berichtsjahr kamen wiederum die von der Landesregulierungsbehörde festgelegten Erlöspfade der Netznutzungsentgelte für den Bereich Strom und Gas im Rahmen der Anreizregulierung zur Geltung. Personal- und Sozialwesen Die Situation im Arbeitsmarkt Deutschland 2023 stand unter dem Einfluss von Arbeits- und Fachkräftemangel infolge der demografischen Entwicklung. Gleichzeitig erreicht der Anteil wechselbereiter Arbeitnehmer einen neuen Höchststand, was im Ergebnis zu einem starken Wettbewerb im Recruiting führte. Die deutschlandweite Anzahl unbesetzter Ausbildungsplätze stieg auch in 2023 weiter an. Die Halberstadtwerke GmbH konnte im zurückliegenden Geschäftsjahr den Personalbestand von insgesamt 105 Voll- und Teilzeitkräften sicherstellen. Mit 13 Auszubildenden und drei dualen Studenten wurde die Ausbildungsquote der Halberstadtwerke (12,6 %) auch in 2023 um mehr als das doppelte des bundesweiten Durchschnitts (5,5 %) übertroffen. Die Halberstadtwerke GmbH bildet seit 1997 eigene gewerbliche und kaufmännische Auszubildende aus. Aktuell sind knapp die Hälfte der Belegschaft ehemalige Auszubildende der Halberstadtwerke. Die Beschäftigung von Werksstudenten und Praktikanten zur Unterstützung von Kundenprozessen hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Weiterhin ist die Sicherung der personellen Geschäftsgrundlage ein wesentlicher Garant für den Unternehmenserfolg der Halberstadtwerke GmbH. Die Mitarbeiter-Fluktuationsrate lag im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 4,76 %, jedoch konnten alle offenen Stellen durch ein professionelles Recruiting qualitativ gut wiederbesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2023 wurden vom statistischen Bundesamt 19,4 Krankentage pro Arbeitnehmer in Gesamtdeutschland ermittelt. Bei den Halberstadtwerke sank die Krankenquote von 8,7 % im Vorjahr auf 6,2 % in 2023. Die Fortführung der Personalentwicklungsstrategie führte im Jahr 2023 dazu, dass insgesamt 44,6 % der Halberstadtwerke-Belegschaft eine gehobene Qualifikation zum Meister, Techniker, Bilanzbuchhalter, Bachelor, Master oder Diplom erworben haben. Die Mindestanforderung an die Qualifikation, eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, erfüllen die anderen 55,4 %. Im Rahmen der Tarifverhandlungen zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband AVEU konnte im September 2023 ein Vergütungstarifabschluss bis 2025 erzielt werden. Im Rahmen dieses Abschlusses wurde auch die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie tariflich vereinbart. Dieser tarifliche Effekt begründet die außerplanmäßige Erhöhung der Personalkosten für das Geschäftsjahr 2023. Den Aufsichtsräten der Halberstadtwerke GmbH wurde in der Aufsichtsratsklausur die Personalstrategie zur Sicherstellung der personellen Geschäftsgrundlage vorgestellt. Darin enthalten sind Ansätze für die Stärkung und den Ausbau der eigenen dualen und beruflichen Ausbildung, für die Erhöhung der Mitarbeiterloyalität sowie den Erhalt der Leistungsfähigkeit durch Qualifikation und Talentförderung. Gesamteinschätzung der Lage Die wirtschaftliche Lage der Halberstadtwerke GmbH wird als stabil eingeschätzt. Die Basis hierfür liefert das erzielte Ergebnis vor Steuern, welches im Geschäftsjahr 2023 trotz der nie dagewesenen angespannten Markt- und Krisenlage und Preisentwicklung der Planung entspricht. 4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Halberstadtwerke GmbH zieht für die interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Ergebnis vor Steuern, Umsatzrendite und Investitionsquote heran. Die Umsatzrendite errechnet sich aus dem Verhältnis des Ergebnisses vor Steuern zu den Gesamtumsatzerlösen. Die Investitionsquote ermittelt sich aus dem Verhältnis der Bruttoinvestitionen zum Sachanlagevermögen. Das Ergebnis vor Steuern beträgt in 2023 7,2 Mio. € und liegt damit auf Vorjahresniveau. Einerseits führten die temperatur- und krisenbedingten gesunkenen Absätze im Strom, Gas und in der Wärme zu geringeren Verkäufen, andererseits stiegen die Umsatzerlöse und vor allem die Beschaffungskosten absolut an. Aus diesem Grund sank die Umsatzrendite zum Stichtag 31.12.2023 auf 7,8 %, im Vorjahr betrug diese 10,7 %. 2023 beträgt die Investitionsquote 15,1 % und liegt damit um 2,2 %-Punkte über dem Vorjahreswert und innerhalb der Vorjahresprognose.
Das Ergebnis vor Steuern liegt mit 7,2 Mio.€ auf dem Niveau der Planung und Prognose für 2023, die Umsatzrendite liegt innerhalb des Prognosewertes. Die erzielte Investitionsquote liegt innerhalb der prognostizierten Werte für 2023. Die geplanten Investitionen in Versorgungsanlagen und sonstige Anlagen konnten weitestgehend durchgeführt werden. So lagen die tatsächlichen Investitionen um ca. 0,4 Mio.€ über der Planung für 2023, wobei technische Einbindungsarbeiten für Stromnetze vorgezogen wurden. Einige der Maßnahmen wurden auf das Bauprogramm 2024 übertragen. III. Prognosebericht Der Beginn des Geschäftsjahres 2024 war geprägt von Temperaturen, die insgesamt deutlich über dem Niveau des Durchschnitts der Vorjahre lagen. Die politischen Appelle an die Verbraucher, die Preisentwicklungen und die hohen Temperaturen führten zu deutlich sinkenden Energieabsätzen. Insbesondere im wärmeabhängigen Gas- und Fernwärmemarkt führt dies trotz signifikant gesenkter Absatzprognose zu Longpositionen, die am Spotmarkt veräußert werden müssen. Sowohl beim Strom als auch beim Gas befinden sich die Halberstadtwerke weiter und wieder im Wettbewerb mit anderen Händlern. Im ersten Quartal 2024 ist weiterhin ein aktiver Kundenwechsel zu verzeichnen. Die in 2023 wirksamen Preisbremsengesetze waren eine enorme Herausforderung für die Halberstadtwerke, die Branche, die zuständigen Behörden, die IT- Anbieter und viele Mitarbeiter des Unternehmens. Die finale Abbildung in den Kundenabrechnungen und der Buchhaltung, Prüfung und Finalisierung, wird mindestens bis 2025 andauern und zusätzliche personelle sowie finanzielle Kapazitäten erfordern. Aufgrund der zuletzt gesunkenen Preise für Energie, die langfristig strukturiert eingekauft wird, konnten die Strompreise Anfang 2024 gesenkt werden. Ab 01.03.2024 mussten die Preise auf Grund erhöhter Netznutzungskosten der Übertragungsnetzbetreiber kurzfristig wieder erhöht werden. Ab 01.02.2024 wurden im Gas aufgrund des Marktdrucks die Preise der Grundversorgung und der Produktpreis um durchschnittlich 1,5 ct/kWh netto gesenkt, wobei das Fixprodukt keine Preisgarantie für staatlich veranlasste Preisänderungen mehr enthält. Die Preise enthalten die weitere Erhöhung des CO2 - Preises gemäß BEHG auf 45€/t, die im Jahr 2022 für ein Jahr ausgesetzt wurde und jetzt erhöht durchschlägt. Ab 01.04.2024 läuft die krisenbedingte Senkung der Umsatzsteuer auf Gas und Wärme aus und wird sich auf die Bruttopreise auswirken. Aufgrund der Entwicklung der aktuellen Weltmarktpreise ist kurz- und mittelfristig von sinkenden Preisen beim Strom- und Gaseinkauf auszugehen, jedoch ist die Lage sehr volatil. Der Wasserarbeits- und Grundpreis von 2023 konnte unverändert in 2024 beibehalten werden. Weitere Preiserhöhungen der Vorlieferanten und die erheblichen Investitionen in die Wassernetze können in 2024 und Folgejahren zu weiteren Preissteigerungen führen. In den kommenden Geschäftsjahren wird der Wasserabsatz durch die demografische Entwicklung und das Verbrauchsverhalten voraussichtlich weiter sinken. Dienstleistungsangebote im Bereich Fern- und Nahwärme bekommen zunehmende Bedeutung bei der Sicherung des Wärmeabsatzes. Entsprechend dem Einsatz der jeweiligen Primärenergieträger wirken sich die CO2 -Preise gemäß BEHG auch auf den Wärmepreis aus. Schwerpunkte werden in den folgenden Jahren Investitionen in die Stromnetze und Erzeugung sowie die Preisgestaltung der Wärmeprodukte bilden. Basis für die Fernwärmepreisberechnung für 2024 bildet die markt- und kostentransparente Preisgleitklausel, welche die massiv geänderten Verhältnisse am Erdgasgroßhandelsmarkt nur teilweise und zeitversetzt berücksichtigt. Die Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung ist die größte strategische Herausforderung der nächsten Jahre. Das Geschäftsfeld Heizkostenabrechnung soll weiter sukzessive ausgebaut werden. Im Bereich der E-Mobilität haben sich die Halberstadtwerke strategisch positioniert und in öffentliche Ladetechnik investiert. Ein weiterer Ausbau ist in 2024 geplant, wird jedoch von der Nutzung, weiteren politischen und technischen Entwicklungen abhängen. Weitere Dienstleistungen sind im technischen Service durch die durchgängig besetzte Netzleitwarte vorgesehen. Hier finden regelmäßig Gespräche mit benachbarten Ver- und Entsorgungsunternehmen statt, mit dem Ziel, Leistungen zur Netzüberwachung und -steuerung, Gebäudeleittechnik und zur Erfassung, Weiterleitung und Protokollierung aller Betriebsereignisse und Störungen anzubieten. Für 2024 sind insgesamt rd. 14,2 Mio. € Investitionen geplant. Die Investitionen verteilen sich auf den Netzzugang im Strom durch die Erweiterung der Konzessionsgebiete, die Erweiterung und Sanierung der bestehenden Leitungsnetze im Strom- (7,9 Mio. €), Gas- (1,2 Mio. €) Wasser- (0,8 Mio. €) und Wärmebereich (2,3 Mio. €). In Netzleittechnik, Automatisierung, den intelligenten Messstellenbetrieb und Vertriebsprojekte werden 1,7 Mio. € sowie in den übergreifenden zentralen Bereich 0,3 Mio. € investiert. Die Halberstadtwerke setzen neben der telefonischen und digitalen Kundenkommunikation weiterhin auf die persönliche Kundenbetreuung. Auch aus diesem Grund wurde im Jahr 2021 in ein modernes Kundenzentrum investiert. Um das Stromnetz der Stadt Halberstadt durch die Herausforderungen der Energiewende zukunftssicher aufzustellen, wurde in Zusammenarbeit mit der Thüga und Hitachi-ABB eine Zielnetzplanung erarbeitet. Dabei wurde das vorhandene Stromnetz mithilfe eines Netzmodells abgebildet und unterschiedlichen Belastungen ausgesetzt (z.B. hohe PV-Einspeiseleistung, Ausbau von E-Mobilität und Wärmepumpen). Aus den ermittelten Ergebnissen wurden Maßnahmen für eine Anpassung bzw. einen weiteren Ausbau des Stromnetzes der Stadt Halberstadt abgeleitet. Wichtigstes Ergebnis der Netzanpassung ist eine notwendige Spannungsanhebung von derzeit 10kV auf 20kV. Für die erforderliche Umstellung wurde eine Umsetzungsstrategie erarbeitet, so dass Anfang der 2030er Jahre die Spannungsanhebung stattfinden kann. In den nächsten zwei Jahren wird sich in Halberstadt ein DAX- Unternehmen mit einem zentralen Logistikstandort ansiedeln. Diese Investition wird die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe nach sich ziehen. Damit muss sehr kurzfristig die Netzplanung angepasst werden, auch die des vorgelagerten Netzbetreibers. Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 planen die Halberstadtwerke ein Jahresergebnis in Höhe von 5,0 Mio.€ vor Steuern. Der Wirtschaftsplan berücksichtigt die Auswirkungen der Energiekrise, die aktuelle Marktsituation der Energiebeschaffungen sowie die inflations-bedingten Kostensteigerungen. Für 2024 wird bei der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens und unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage und der Kriegssituation dennoch mit einem positiven Ergebnis vor Steuern gerechnet. Prognose Leistungsindikatoren
IV. Chancen- und Risikobericht Jede unternehmerische Tätigkeit ist untrennbar mit dem Eingehen von Risiken verbunden, ermöglicht allerdings auch das Realisieren von Chancenpotentialen. Die Preisentwicklung im Strom- und Gasmarkt kann zu einem drängenden Problem für viele Kunden - Haushalts-, wie gewerbliche und industrielle Kunden - werden. Die Frage der Bezahlbarkeit von Energie kann nur in einem gemeinsamen Ansatz von Politik und Energiewirtschaft gelöst werden. Obwohl die russischen Erdgaslieferungen komplett substituiert wurden und die Gasspeicher gut gefüllt sind, gibt es weitere Herausforderungen. Die wirtschaftlichen Prognosen und Rahmenbedingungen sowie der politisch begonnene Weg zur Dekarbonisierung der Energiewirtschaft werden bei den Energieversorgern und Kunden zu weiteren strategischen Neuausrichtungen führen. Die aktuell gesunkenen Preise an den Beschaffungsmärkten stellen ein erhebliches Risiko bei der Wechselbereitschaft der Kunden dar. Die langfristige Beschaffungsstrategie begrenzt hier die Risiken, jedoch können kurzfristige Preissenkungen nur teilweise Berücksichtigung finden. In Europa gibt es Sicherungsmechanismen, die in einer Engpasssituation greifen. In jedem Fall sind Haushaltskunden und Einrichtungen, wie beispielsweise Krankenhäuser, durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt. Auch würden vertraglich geregelte Abschaltvereinbarungen mit der Industrie oder der Wechsel auf andere Energieträger die Nachfrage nach Gas drosseln. Der weiterhin andauernde Krieg in der Ukraine, die Auseinandersetzungen im nahen Osten und die daraus resultierenden Folgen für Energielieferungen werden die Dekarbonisierung und die Energiewende nochmals deutlich beschleunigen. Die Investitionsstrategie, insbesondere in die Gasnetze wird auf die aktuellen Bedingungen angepasst und die neuen Risiken berücksichtigen. Bei den Energieversorgungsunternehmen gibt es bzw. werden hieraus erhebliche Engpässe bei der Beschaffung von Metallen und Mineralien (hier insbesondere bei Stahl), Rohren, Kabeln (Nieder-/Mittelspannung), Kupfer, Kunststoff, Lichtmasten, Zählern, Elektronik und Fahrzeugen entstehen. Die Waren sind aktuell zumeist noch verfügbar, jedoch mit deutlichen Preissteigerungen und erheblichen Lieferverzögerungen. Die weitere Entwicklung ist kritisch. Sämtliche identifizierte Risiken sind im allgemeinen Risikohandbuch der Halberstadtwerke dokumentiert und werden regelmäßig überprüft. Die laufende Überprüfung der Risikosituation ergab, dass für die mittelfristig zu erwartende Entwicklung weder den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Risiken noch Risiken mit erheblichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bestehen. Aus der Umsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes, Messstellenbetriebsgesetzes und der Festlegungen der BNetzA und Landesregulierungsbehörde einschließlich dazugehöriger Verordnungen wird eine fortschreitende Dynamisierung und zum Teil Neuordnung des Wettbewerbs in der Energiewirtschaft erwartet, die zu erhöhtem Preisdruck und noch nicht absehbaren Entwicklungen führen können. Um das Risiko beim strukturierten Energieeinkauf zu minimieren, arbeiten die Halberstadtwerke nach den Regelungen des Risikohandbuches für die Gas- und Strombeschaffung. Neben dem seit 2009 praktizierten strukturierten Stromeinkauf, wird seit 2012 auch Erdgas nach diesem Grundprinzip eingekauft. In Portfolien wird strukturiert bzw. Back to Back beschafft, d.h. unmittelbar nach Abschluss eines Liefergeschäfts erfolgt der Energieeinkauf. Im Jahr 2021 wurde ein den gestiegenen Anforderungen gerecht werdendes neues Risikohandbuch für die Energiebeschaffung erarbeitet, welches dem Aufsichtsrat in 2021 vorgestellt und freigegeben wurde. Die aktuellen Preis- und Marktentwicklungen führen zu einem engeren Abstimmbedarf innerhalb des Risikokomitees und der Situation gerecht werdenden angepassten Einkaufs- und Verkaufsstrategie. Die erheblich gestiegene Volatilität auf den Energiemärkten stellt alle Marktteilnehmer, aber insbesondere die Halberstadtwerke GmbH, wie alle anderen Grundversorger vor große Herausforderungen. Die Risiken werden in kürzeren Abständen aktuell und neu betrachtet, das Kreditoren- und Debitorenrisiko hinsichtlich der zulässigen Geschäftspartner, des Ausfallrisikos und der Bewertung regelmäßig und nach anderen Kriterien als bisher eingestuft. Mit sinkenden Energiepreisen an den Großhandelsmärkten haben Discounter mit kurzfristiger Beschaffung einen Kostenvorteil gegenüber Stadtwerken. Die Wettbewerbsposition der Halberstadtwerke ist daher permanent zu monitoren und mit entsprechenden Produktentwicklungen zu festigen. Dennoch ist davon auszugehen, dass das Jahr 2024 aufgrund der Kombination von stark fallenden Gaspreisen und extrem warmen Temperaturen das Ergebnis im Gasvertrieb, im Gasnetz und in der Wärmesparte belasten wird. Die europäischen Vorgaben zur Finanzmarktregulierung und Risikovermeidung (EMIR, REMIT) wirken sich in wesentlichen Teilen auch auf die Energiebeschaffung der Halberstadtwerke aus und bedeuten neben dem oben genannten Risikomanagement signifikante Aufwendungen für Risikovorsorge, Berichts- und Prüfungspflichten gegenüber den zuständigen EU-Behörden (ESMA, ACER). Weitere Managementsysteme, wie NISII und die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD, sind ab 2025 einzuführen und sollen zu mehr Sicherheit und Transparenz führen. Die Einführung und ständige Weiterentwicklung der Managementsysteme im Unternehmen führt aber auch zu einer ständig steigenden Komplexität der Arbeit und ständig wachsendem nicht wertschöpfendem Ressourcenbedarf im Unternehmen. Darüber hinaus führen die im Rahmen der Energiewende definierten gesellschaftlichen Ziele zu einer tiefgreifenden Umgestaltung des Energiemarktes, dessen endgültiges Design und dessen künftige gesetzliche Rahmenbedingungen heute noch nicht erkennbar vorliegen. Dies stellt ein spezielles Risiko für alle langfristigen Unternehmensentscheidungen dar, ist also ein immanentes und gegenwärtig nicht konkret messbares Risiko, aber auch eine neue Chance für die Unternehmensentwicklung. Für die Wärmeerzeugungsstruktur der Halberstadtwerke wurde gemeinsam mit der Thüga im Rahmen eines Projektes - Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung - die wirtschaftliche und ökologische Ausrichtung innerhalb der nächsten 15 Jahre grundlegend erarbeitet. Dabei wurden die vorhanden Erzeugungsanlagen sowie die eingesetzten Brenn- und Rohstoffe analysiert, der Anlagenbetrieb optimiert, ein Ersatz- oder Substitutionszeitpunkt ermittelt und entsprechend der Wärmebedarfsprognose optimal ausgerichtet. Die unklare Gasliefersituation, die Marktlage und der Krieg in Osteuropa werden die Handlungsoptionen einschränken und eine Neuorientierung und erhebliche Anstrengungen in der Wärmeerzeugung erfordern. Die Ergebnisse sollen im Rahmen der mittel- und langfristigen Unternehmensplanung Berücksichtigung finden. Für 2024 werden die wirtschaftlichen Folgen der Energiekrise und der Kriegssituation beim Ergebnis der Halberstadtwerke spürbar sein. Durch umfangreiche staatliche Unterstützungen konnten Firmen- und Privatinsolvenzen in 2023 weitestgehend vermieden werden. Die Preisbremsengesetze deckelten die hohen Energiekosten für das Jahr 2023. Dennoch wird durch die erwartete wirtschaftliche Rezession in 2024 und Folgejahren mit zunehmenden Insolvenzen und Geschäftsaufgaben gerechnet. Hier werden Forderungsausfälle und Absatzrückgänge erwartet. Die aus der aktuellen Einkaufssituation, dem Krieg in Europa und der unsicheren politischen Lage resultierenden Risiken sind zurzeit insgesamt nicht final absehbar bzw. quantifizierbar. Die in der Insolvenzordnung verankerte Insolvenzanfechtung ermöglicht Insolvenzverwaltern bereits an Gläubiger geleistete Zahlungen von diesen zurückzufordern. Anfang 2017 wurde eine Änderung der Insolvenzordnung wirksam, die die Rückforderungsansprüche von ehemals zehn auf vier Jahre begrenzt. Trotz dieser Anpassung bestehen weiterhin Risiken aus Rückforderungsansprüchen der Insolvenzverwalter für bereits geleistete Zahlungen. Auch für größere Sondervertragskunden der Halberstadtwerke bestehen diese Risiken, die sich in Aufwendungen aus Rückforderungen bemerkbar machen können. So wird jeder RLM- Sondervertragskunde anhand seiner Zahlungshistorie und Bonitätsauskunft überprüft und bei bestehenden Risiken auf Verträge mit Vorkassevereinbarung umgestellt. Mit planmäßigen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen beugen die Halberstadtwerke möglichen Betriebsrisiken in Form von Störungen, Versorgungsunterbrechungen und Anlagen-ausfällen vor. Die Investitionsplanung für die nächsten Jahre beinhaltet umfangreiche Mittel für den Substanzerhalt und Erweiterung der technischen Anlagen. Die in 2015 begonnene Zielnetzplanung wird auch 2024 und in den Folgejahren fortgeführt und in konkrete Investitionen umgesetzt. Schwerpunkt bildet die Ertüchtigung des Stromnetzes für E-Mobilität und elektrische Heizsysteme sowie die stochastische Einspeisung von PV-Anlagen. Die Ansiedlung eines großen Investors führt in 2024 und Folgejahren zu einer kurzfristigen erheblichen Erweiterung der Stromnetzinfrastruktur bei den Halberstadtwerken und beim vorgelagerten Netzbetreiber. Die Netze werden somit den sich permanent ändernden Rahmenbedingungen angepasst und soweit erforderlich optimiert. Einen weiteren wesentlichen Schwerpunkt stellt die kontinuierliche Liquiditätsplanung und -sicherung sowie das konsequente Forderungsmanagement dar, um Finanzierungsrisiken abzuwenden. Durch die in der Gesellschaft vorhandene Organisationsstruktur, die vorliegenden Richtlinien und Arbeitsanweisungen für wesentliche betriebliche Prozesse wird eine ordnungsgemäße Führung der Geschäfte gesichert. Anfang des Jahres 2020 wurden im Unternehmen allgemeine Complianceregelungen verabschiedet und kommuniziert. Diese beinhalten Verfahrensanweisungen und Richtlinien zum Umgang mit Zuwendungen, Spenden und Sponsoring, Schutz gegen Geldwäsche, Verhalten bei Durchsuchungen und die Dokumentation sowie Überwachung behördlicher und gerichtlicher Posteingänge. Zum gleichen Zeitpunkt wurde ein Steuer Managementsystem (Tax CMS) implementiert und verbindlich für alle Mitarbeiter freigegeben. Damit sollen die gesetzlichen Anforderungen u.a. in Anlehnung an den Anwendungserlass des § 153 AO sowie die prozessualen und organisatorischen Anforderungen erfüllt werden. Darüber hinaus leistet ein Tax CMS einen systematischen und strukturierten Ansatz, der vertrauliche Daten schützt, die Integrität betrieblicher Daten sicherstellt und das Unternehmen und die handelnden Mitarbeiter vor ordnungs- und strafrechtlichen Maßnahmen schützt. Der Stadtrat entschied in 2021 die Stromkonzession für fünf Ortsteile von Halberstadt an die Halberstadtwerke GmbH zu vergeben. Der Netzübergang zum 01.01.2024 bildet die Grundlage für weitere Synergien und relative Kosteneinsparpotentiale. Ebenso erwarten die Halberstadtwerke weitere Kundenzuwächse durch vertriebliche Aktivitäten. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wurde im Mai 2023 novelliert. Der bisherige Ausbau von intelligenten Messsystemen ist seit 2016 kaum vorangekommen. Die Gründe lagen in der mangelnden Verfügbarkeit der Smart Meter Gateways (SMGWs) sowie den aufwendigen Zertifizierungsprozessen und Lieferketten. Der Rollout soll dynamisiert und flexibilisiert werden. Kunden mit geringeren Jahresverbräuchen oder kleineren Erzeugungsleistungen können jetzt auch mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Die Ausbauquoten wurden neu festgelegt. Die Halberstadtwerke haben hierzu einen Rolloutplan erarbeitet, der aktualisiert und auf die neuen Anforderungen angepasst wurde. Der Aufbau eines ISMS und die jährliche Auditierung stellen eine große Herausforderung für die Unternehmen der Energiebranche dar. Die Energieversorgung zählt daher zu den Kritischen Infrastrukturen (KRITIS), bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Die Halberstadtwerke haben im Oktober 2023 erfolgreich die Rezertifizierung, basierend auf der Normaktualisierung der ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 27019, des unternehmensweiten Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) durch den TÜV Nord absolviert. Somit hat die externe Überprüfung bescheinigt, dass alle personellen, technischen, IT- technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sind, um die komplexen Regeln und Vorschriften im Zusammenhang mit der Informationssicherheit einhalten zu können. Damit können die gesetzlichen Anforderungen in Form des IT-Sicherheitsgesetzes und dem IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur erfüllt werden. Mit dem IT-SiG 2.0 sind zahlreiche Änderungen im BSI-Gesetz in Kraft getreten und damit die Anforderungen an die Cybersicherheit verschärft worden. Gemäß § 8a Absatz 1a BSIG sind KRITIS-Betreiber sowie Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse verpflichtet, ab dem 1. Mai 2023 ein System zur Angriffserkennung umzusetzen. Darüber hinaus trat die NIS II Richtlinie in Kraft, die bis Oktober 2024 umzusetzen ist. Die Halberstadtwerke werden die erforderlichen Maßnahmen implementieren und termingerecht umsetzen. Das System der HSW zur Angriffserkennung wurde bereits vom BSI testiert. Eine weitere große Herausforderung wird die Digitalisierung in der Energiebranche sein. Sie ist Risiko und Chance zugleich und wird auch maßgeblich die Entwicklung der Halberstadtwerke beeinflussen. Es werden neue Geschäftsprozesse entstehen, deren Grundlage Daten und Informationen sind. In diesen Geschäftsfeldern werden neben den klassischen Energieversorgern weitere Marktteilnehmer tätig werden. Die internen und externen Prozesse sind anzupassen und teilweise völlig neu umzusetzen. Aus diesem Grund werden in 2024 und den Folgejahren bei den Halberstadtwerken wiederum in mehreren Projekten die Voraussetzungen geschaffen, die Anforderungen aus der Digitalisierung umzusetzen und weiterhin wettbewerbsfähig zu sein. In Bearbeitung ist die anstehende System- und Versionsumstellung der ERP - Software (Enterprise Ressource Planning), da die Wartung der bisherigen Version durch den Hersteller abgekündigt wurde. Darüber hinaus wird im Kreis der Thüga Gruppe als Nachfolge für SAP IS-U eine neue Software entwickelt, die den Marktanforderungen und den Marktrollen gerecht wird. Wichtiges Ziel ist die Senkung der Cost to Serve, um weiterhin marktfähig zu sein. Die Halberstadtwerke werden voraussichtlich in 2025 auf dieses neue System umstellen. Die Vorbereitungen, Workshops und Entwicklungen hierfür laufen bereits. Die kontinuierliche Verbesserung und Zielverfolgung in den Bereichen Potenziale, Prozesse, Kunden und Finanzen sind Grundlage für die Unternehmensstrategie und sichern, dass die Halberstadtwerke auch in Zukunft ein zuverlässiger und stabiler Dienstleister für ihre Kunden in der Region sein werden. Ausgehend von Studien zur zukünftigen Entwicklung der Energiebranche geht die Notwendigkeit einer neuen Strategieausrichtung der Halberstadtwerke hervor. Dazu hat die Geschäftsleitung mit dem Aufsichtsrat, den Gesellschaftern und den Führungskräften Maßnahmen, Analysen und strategische Positionen erarbeitet. Dabei wurden Maßnahmen zur Organisation und Steuerung erarbeitet und bestehende und potentiell neue Geschäftsfelder analysiert. Dieser Prozess wird kontinuierlich fortgeführt, um sich den permanent verändernden Rahmen- und Marktbedingungen zu stellen. Schwerpunkte der strategischen Ausrichtung bilden die Umsetzung der Dekarbonisierung der Wärme- und Stromerzeugung, die Energiewende im Hinblick auf Ausbau und Ertüchtigung der Strom- und Wärmenetze, Sicherstellung der personellen Ressourcen in einem sich wandelnden Arbeitsmarkt, Gewährleistung der IT- Anforderungen im Hinblick auf Cybersicherheit, Prozessoptimierung und gesetzliche Anforderungen sowie die Sicherung der finanziellen Geschäftsgrundlage mit ausreichender Kapitalausstattung und Implementierung neuer Finanzierungsmodelle. Es wurde ein Prozessmanagement etabliert, um unter anderem Potenziale im Bereich der Digitalisierung zu identifizieren und den Digitalisierungsfahrplan dahingehend anzupassen bzw. zu erweitern. Im Rahmen der Digitalisierung wurde eine digitale Auftragssteuerung im Bereich Zählerwechsel sowie Zählerablesung und ein digitales Vertragsarchiv etabliert. Das Kundenzentrum wurde mit Unterschriftenpads ausgestattet, um auch dort Prozesse zu optimieren und papierlos zu durchlaufen. V. Tätigkeitsabschlüsse In der internen Rechnungslegung werden gemäß § 6b EnWG jeweils getrennte Konten für die Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie für andere Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors, die zusammengefasst wurden, geführt. Soweit eine direkte Zuordnung von Konten zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zuordnung durch eine sachgerechte und für Dritte nachvollziehbare Schlüsselung. Durch diese Vorgehensweise wird eine möglichst verursachungsgerechte Zuordnung sichergestellt. Eine Änderung der Verteilungsschlüssel wird nur vorgenommen, wenn sich dadurch eine verursachungs-gerechtere Zuordnung ergibt. Die Netzerlöse, die die Netzbetriebe den eigenen Vertrieben berechnen, werden als innerbetriebliche Leistungsverrechnung dargestellt. Der Grundsatz der Stetigkeit wird beachtet. Für den Messstellenbetrieb im Bereich der modernen Messeinrichtungen/intelligenten Messsysteme erfolgt neben der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten zur Kontentrennung auch die Aufstellung eines gesonderten Tätigkeitsabschlusses nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG i.V.m. § 6b Abs. 5 EnWG. Die hierfür anfallenden Bilanz- und GuV-Posten werden gemäß § 3 Abs. 4 MsbG separat, insbesondere getrennt von denen des Netzbetriebes einschließlich des konventionellen Zählerwesens, erfasst und in einen separaten Tätigkeitsabschluss aufgenommen. Im Februar 2021 wurde das Energiewirtschaftsgesetz im § 6b um einen Punkt 7. Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Absatz 2 erweitert. Im § 7c des EnWG bestimmt in einem Regel-Ausnahme-Verhältnis, wer zukünftig die Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge errichten und betreiben darf. Danach gilt die Grundregel, dass Netzbetreiber kein Eigentum an Ladepunkten haben dürfen und diese weder entwickeln, verwalten noch betreiben dürfen (§ 7c Abs. 1 EnwG). Der Gesetzgeber hat jedoch von der in der Strombinnenmarktrichtlinie vorgesehenen Befugnis zu Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht. In Abweichung von der Grundregel, dürfen danach Netzbetreiber in ihrem Netzgebiet unter bestimmten Bedingungen Ladepunkte besitzen und betreiben. Die Halberstadtwerke GmbH hat sichergestellt, dass die Entwicklung, Verwaltung und der Betrieb der öffentlichen Ladepunkte vom regulierten Netzbetrieb getrennt sind und getrennte Konten hierfür geführt werden.
Halberstadt, den 25. April 2024 Prof. Dr. Rainer Gerloff Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 238 ff. und §§ 264 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), des D-Markbilanzgesetzes (DMBilG) und des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) aufgestellt. Die Halberstadtwerke GmbH ist zum 31. Dezember 2023 eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Die Halberstadtwerke GmbH ist unter der Nummer HRB 105250 im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal eingetragen. Ihren Sitz hat die Gesellschaft in Halberstadt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der NOSA GmbH Holding der Stadt Halberstadt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ist gegenüber dem Vorjahresabschluss unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und um die Posten "Ausgleichszahlung an den Minderheitsgesellschafter" und "aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführter Gewinn" erweitert. Die Beträge im Anhang werden in Tausend Euro (T€) ausgewiesen. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitgehend im Anhang aufgeführt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert zum Vorjahresabschluss die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (drei bis zehn Jahre) um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. In die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen werden gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten berücksichtigt. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Sachanlagen werden grundsätzlich linear und Zugänge der Jahre 2002 bis 2007 (soweit steuerlich möglich) degressiv entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Sofern in diesen Fällen die lineare (Restbuchwertabschreibung) zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben, sofern ihre jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 € und 800 € nicht übersteigen. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen; im Falle des Wegfalls der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden Zuschreibungen (ggf. unter Berücksichtigung zwischenzeitlich erforderlicher planmäßiger Abschreibungen) vorgenommen. Folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern werden den planmäßigen Abschreibungen der Posten des Sachanlagevermögens zugrunde gelegt:
1) Grund und Boden Die Finanzanlagen werden, sofern keine voraussichtlich dauernden Wertminderungen vorliegen, mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Abschreibungen werden vorgenommen, um sie mit dem Börsen- oder Marktpreis und falls dieser nicht verfügbar ist, mit dem ihnen am Abschlussstichtag beizulegenden Wert anzusetzen. Die Vorräte enthalten Emissionsberechtigungen entsprechend dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS). Die unentgeltlich zugeteilten Emissionsberechtigungen sind mit dem Erinnerungswert von 1 € angesetzt und im Umlaufvermögen als Vorräte ausgewiesen. Zum 31.12.2023 beträgt deren Zeitwert 3.283 T€. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung (2 % der Nettoforderungen) Rechnung getragen. Ausgaben, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, werden im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die bis zum 31.12.2002 erhaltenen Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge werden in dem Posten " Empfangene Ertragszuschüsse" passiviert, der für Zugänge bis 2002 über einen Zeitraum von 20 Jahren ertragswirksam aufgelöst wird. Die Zugänge ab 2003 werden entsprechend der durchschnittlichen Nutzungsdauer der betroffenen Sachanlagen aufgelöst. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck bewertet. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und der von der Deutschen Bundesbank ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,81 % (30. September 2023) angesetzt (im Vorjahr 30. September 2022 1,78 %). Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei gehen wir, in Abhängigkeit von der Verpflichtungsart, derzeit von jährlichen Anpassungen bei den Entgelten von 4,00 % und bei den Renten von 0,00% aus. Außerdem wurde eine Fluktuation von 1 % unterstellt. Aus der Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 108 T€. In 2014 erfolgte mit Abschluss eines "Treuhandvertrages Pensionen" die Übertragung der bestehenden Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen (Deckungsvermögen), die ausschließlich zur Rückdeckung und Sicherung der Versorgungsansprüche bestimmt sind, an einen Treuhänder. Gegenstand dieses Vertrages ist die externe Rückdeckung und Sicherung der Versorgungsansprüche sowie im Sicherungsfall die Erfüllung von zu diesem Zeitpunkt bestehenden Versorgungsansprüchen. Aufgrund der treuhänderischen Übertragung des zur Rückdeckung und Sicherung der Versorgungsverpflichtungen bestimmten Vermögens auf den Treuhänder wurden gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 f. HGB die Versorgungsverpflichtungen mit dem Sicherungsvermögen verrechnet. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,66 % p.a. (im Vorjahr 1,40 % p.a.) und auf Grundlage der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsrückstände. Die Verpflichtungen aus Erfüllungsrückständen werden mit den Vermögensgegenständen (Fondsanteile), die ausschließlich dem Ausgleich dieser Verpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen und durch Verpfändung insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Bei den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften berücksichtigt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem fristgerechten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Das betrifft insbesondere die Rückstellungen für die Archivierung von Geschäftsunterlagen, Betriebsprüfungen, Jubiläumsrückstellungen und ausgleichspflichtige Mehrerlöse auf den Regulierungskonten. Für unterlassene Reparaturen wurden Rückstellungen nach § 249 Abs. 2 HGB a.F. (Fassung vor dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009) in Höhe von 600 T€ gemäß Artikel 67 Abs. 3 Einführungsgesetz zum HGB beibehalten. Für schwebende Geschäfte wurden in Höhe von 905 T€ Drohverlustrückstellungen bilanziert (Vorjahr 166 T€). Grundlage der Bildung in 2022 waren mit einem Stadtwerk in Vorjahren abgeschlossene Vollversorgungsverträge, die ein Toleranzband von 10% bzw. 5% enthielten. Da dieses Unternehmen mengenmäßig nicht planmäßig eingedeckt (short) war, entstanden aufgrund der in 2022 gültigen Marktpreise drohende Verluste. Diese Rückstellung kam in 2023 vollständig zur Erledigung. Die Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften für das Geschäftsjahr 2023 beinhaltet im Wesentlichen drohende Verluste aus Kundenfluktuationen im Zusammenhang mit beschaffter Energie. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden bei der Halberstadtwerke GmbH als Organgesellschaft nicht bilanziert, da die sich aus temporären Differenzen ergebenden latenten Steuern auf Ebene der Organträgerin erfasst werden. Der Strom- und Gaseinkauf des Unternehmens erfolgt aggregiert in Portfolien. Die Beschaffungs- und Absatzgeschäfte sind ausschließlich Geschäfte mit physikalischer Erfüllung (Forwards). Die einzelnen Absatzgeschäfte sind je einem konkreten Beschaffungsportfolio sachlich und zeitlich zugeordnet. Die Bilanzierung erfolgt entsprechend unter Abweichung vom Einzelbewertungsgrundsatz. Die Portfoliobildung erfolgt in Form von stundenscharfen Jahreszeitreihen für jedes Beschaffungs- bzw. Absatzgeschäft. Die Zusammenfassung der Geschäfte in den Portfolien schließt ein Basispreisrisiko aus (Angebot und Beschaffungsgeschäft mit stets gleicher Preisbildung), so dass die Erlöse aus Absatzgeschäften und die Kosten aus der Beschaffung den gleichen Risiken ausgesetzt sind. Dies gilt auch für die Gasverträge, da sie keinen unterschiedlichen Preisbindungen (z.B. Ölpreis) unterliegen. Die Portfoliozuordnung erfolgt bereits vor den Absatzgeschäften anhand der Absatzstruktur. Unterschieden werden Kunden mit Standardlastprofil, mittlere Kunden mit individuellen Angeboten und Großkunden. Dementsprechend unterscheiden sich die Beschaffungsstrategien in diesen Portfolien. Die Steuerung der Portfolien wird über die Festlegungen im Risikohandbuch Strom- und Erdgashandel hinsichtlich der Portfolienzuordnung, der Beschaffungsstrategie, der Limits bezüglich offener Positionen, Markt-, Struktur, Adress- und Managementrisiken definiert. Kennzahlen der Risikosteuerung sind unter anderem die Menge (in MWh) und der Wert (in EUR) der offenen Position sowie der Grad der Limitauslastung der einzelnen Risiken. Die Risikoüberwachung erfolgt unabhängig von der Handelstätigkeit. Die Entscheidungen zum Risikomanagement erfolgen durch das Risikokomitee. III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Vorratsvermögen Im Vorratsvermögen sind neben den Roh- Hilfs- und Betriebsstoffen auch Emissionszertifikate nach dem nEHS enthalten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 506 T€ und Forderungen aus Steuern in Höhe von 31 T€. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind noch nicht abziehbare Vorsteuern in Höhe von 448 T€ enthalten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage erhöhte sich durch Einzahlungen der Gesellschafter um 300 T€ auf 17.250 T€ (andere Zuzahlungen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB). Empfangene Ertragszuschüsse Im Geschäftsjahr 2023 wurden Ertragszuschüsse in Höhe von 378 T€ vereinnahmt. Die empfangenen Ertragszuschüsse wurden im Berichtsjahr in Höhe von 491 T€ umsatzwirksam aufgelöst. Rückstellungen Pensionsverpflichtungen bestehen zum 31.12.2023 in Höhe von 5.940 T€, die mit Deckungsvermögen (Buchwert bzw. Rückkaufwert von 2.908 T€) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet wurden. Rückstellungspflichtige Altersteilzeitverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 124 T€. Diese wurden mit Deckungsvermögen (Buchwert bzw. beizulegender Zeitwert von 71 T€) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. In den sonstigen Rückstellungen sind zum 31.12.2023 Rückstellungen wegen der Abgabeverpflichtung nach dem nEHS in Höhe von 1.893 T€ enthalten. Als Inverkehrbringer muss die Halberstadtwerke GmbH Emissionsberechtigungen erwerben und im Laufe des Folgejahres im Register der DEHSt abgeben. Die personalbezogenen sonstigen Rückstellungen befinden sich mit 353 T€ um 64 T€ unter dem Niveau vom Vorjahresstichtag. Bei den übrigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um Strom- und Gasbezugskosten, Kosten für Risiken aus Energieverkäufen und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften aus beschaffter Energie, Kosten für unterlassene Reparaturen nach § 249 Abs. 2 HGB a.F., ausgleichpflichtige Mehrerlöse auf dem Regulierungskonto und ausstehende Rechnungen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (Vorjahreswerte in Klammern) gehen aus dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel hervor:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 9.660 T€ sind ausschließlich durch Erklärungen in den Darlehensverträgen gesichert, welche eine Gleichbehandlung der Kreditinstitute bei der Stellung von Sicherheiten garantieren. Zum 31.12.2023 bestehenden Verbindlichkeiten aus einer Bürgschaft in Höhe von 52 TEUR aus der Absicherung von vertraglichen Verpflichtungen. Diese Bürgschaft war befristet bis zum 31.12.2023. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten gegenüber einer Gesellschafterin aus der Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2023 von 3.862 T€ und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 49 T€. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren überwiegend aus der vertraglichen Ausgleichszahlung an die Minderheitsgesellschafterin. Die Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von 650 T€ eine Gesellschafterin und in Höhe von 113 T€ Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber anderen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Umsatzerlöse Aufgliederung der im Inland erzielten Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen:
In den Umsatzerlösen sind aufgrund des rollierenden Ablesesystems solche aus der Verbrauchsabgrenzung (Hochrechnung) enthalten. Unter den sonstigen Umsatzerlösen sind Erträge aus der Auflösung von Ertragszuschüssen in Höhe von 491 T€ enthalten. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (356 T€), Mahngebühren und Säumniszuschläge (63 T€), Auflösung der Pauschalwertberichtigungen (21 T€) und Energie- und Stromsteuererstattungen (446 T€). Die Erträge aus abgeschriebenen Forderungen (229 T€) wurden mit den Abschreibungen auf Forderungen saldiert. Materialaufwand In den Materialaufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen für Strom- und Gasbezugskosten mit 348 T€ enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen Der Posten enthält unter anderem Konzessionsabgaben (1.556 T€) und IT-Aufwand (1.923 T€). Zinserträge aus dem Deckungsvermögen (1 T€) wurden mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen (2 T€) und aus der Abwertung des Deckungsvermögens verrechnet. Der sich ergebende Saldo von 1 T€ ist im Finanzergebnis unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthalten. IV. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31.12.2023 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus bereits erteilten Bestellungen für Montage- und Tiefbauarbeiten in Höhe von 273 T€ sowie aus Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen bis zum jeweiligen Vertragsende bzw. deren frühester Kündigung in Höhe von 4.042 T€. Für den Zeitraum 2024 bis 2026 wurden im Portfolio Tarifkunden bis zum Bilanzstichtag Termingeschäfte für die Strom- und Gasbeschaffung mit einem Gesamtvolumen von 32.085 T€ abgeschlossen. Neben diesen sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Der beizulegende Zeitwert der Finanzinstrumente, welche in die Portfoliobewertung der Energiebeschaffungs- und Absatzgeschäfte zum 31.12.2023 einbezogen wurde, entspricht dem Marktpreis und beträgt 19.837 T€. Dem Gesamtvolumen von 32.085 T€ auf der Beschaffungsseite stehen reale Vertragsabschlüsse auf der Verkaufsseite in gleicher Höhe entgegen. Somit sind für diese Positionen keine Rückstellungen zu bilden. Mitarbeiter Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:
Außerdem gehören 2 Mitarbeiter zum Unternehmen, die sich aufgrund von Altersteilzeitvereinbarungen nach dem Blockmodell in der Passivphase befinden. Des Weiteren waren zum Abschlussstichtag 13 Auszubildende beschäftigt. Aufsichtsrat
Gesamtbezüge des Aufsichtsrats Dem Aufsichtsrat wurden im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 19 T€ vergütet. Geschäftsführung Prof. Dr. Rainer Gerloff, Dipl.-Lehrer, Wernigerode. Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die Gesellschaft macht für die Angabe der Gesamtbezüge nach § 285 S. 1 Nr. 9a und 9b HGB von § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Die Pensionsrückstellungen für frühere Geschäftsführungsmitglieder betragen am 31.12.2023 396 T€. Konzernverhältnisse Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der NOSA GmbH Holding der Stadt Halberstadt, Halberstadt, einbezogen (gleichzeitig Konzernabschluss für den kleinsten und für den größten Kreis einzubeziehender Unternehmen) und elektronisch veröffentlicht. Die Angaben gemäß § 285 Nr. 17 zu dem vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar, werden in den Konzernanhang der NOSA GmbH Holding der Stadt Halberstadt aufgenommen. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Halberstadtwerke GmbH haben sich nach dem Ende des Geschäftsjahres 2023 bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses nicht ergeben. Gewinnabführung und gesperrte Beträge Für Gewinnabführungen gemäß § 268 Abs. 8 HGB gesperrte Beträge liegen am 31. Dezember 2023 - wie zum Vorjahresbilanzstichtag - nicht vor. Der aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen resultierende Unterschiedsbetrag von 103 T€ (§ 253 Abs. 6 HGB) ist nicht gewinnabführungsgesperrt und dessen ungeachtet durch frei verfügbare Rücklage gedeckt.
Halberstadt, den 25. April 2024 Prof. Dr. Rainer Gerloff Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Bilanz "Elektrizitätsverteilung" zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 - Elektrizitätsverteilung
Bilanz "Gasverteilung" zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 - Gasverteilung
Bilanz "Intelligenter Messstellenbetrieb" zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 - Intelligenter Messstellenbetrieb
Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Die Halberstadtwerke GmbHstellt gemäß § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gesonderte Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für die bei der Gesellschaft relevanten Katalogtätigkeitsbereiche (Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung) auf. Für den Messstellenbetrieb im Bereich der modernen Messeinrichtungen/intelligenten Messsysteme erfolgt neben der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten zur Kontentrennung auch die Aufstellung eines gesonderten Tätigkeitsabschlusses nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG i.V.m. § 6b Abs. 5 EnWG. Die hierfür anfallenden Bilanz- und GuV-Posten werden gemäß § 3 Abs. 4 MsbG separat, insbesondere getrennt von denen des Netzbetriebes einschließlich des konventionellen Zählerwesens, erfasst und in einen separaten Tätigkeitsabschluss aufgenommen. Die Gliederung der Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der Katalogtätigkeitsbereiche erfolgt nach Maßgabe der §§ 266, 275 HGB. Die Gliederungen wurden jeweils um zusätzliche Posten analog der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahresabschlusses ergänzt. Für die sonstigen Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Satz 3 und 4 EnWG (Andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- bzw. Gassektors und für die anderen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors) werden getrennte Konten geführt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die im Anhang des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind auch maßgebend für die Tätigkeitsabschlüsse. Sie werden insoweit einheitlich angewendet. Wesentliche Lieferbeziehungen zwischen den einzelnen Tätigkeiten wurden zu Marktpreisen bewertet. III. Zuordnungsregeln Die Halberstadtwerke GmbH hat bei der Zuordnung der Konten standardisierte Funktionalitäten des integrierten Buchhaltungssystems des Herstellers SAP verwandt (Geschäftsbereiche) sowie manuelle Zuordnungen und Buchungen vorgenommen. Soweit eine direkte Zuordnung von Konten bzw. Konteninhalten zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen möglich war, ist dies erfolgt. Soweit dies nicht möglich war, erfolgte die Zurechnung grundsätzlich durch geeignete Schlüssel, die eine sachgerechte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen ermöglichen. Die Umlage erfolgt auf der Basis von prozessorientierten, tätigkeitsbezogenen Schlüsseln. Basisschlüssel: Anlagenschlüssel (basierend auf Anschaffungs- und Herstellungskosten) Anlagenschlüssel Netz (basierend auf Anschaffungs- und Herstellungskosten der Netze) Netzlängenschlüssel (basierend auf Netzlängen zum 31.12.) Netzlängenschlüssel Gas / Wasser Monteurschlüssel (Tätigkeitszeiten der Monteure in den Bereichen) Verkaufsabrechnungsschlüssel (Tätigkeitszeiten der Mitarbeiter - prozessorientiert) Marketingschlüssel (Tätigkeitszeiten der Mitarbeiter - prozessorientiert) Zählerschlüssel (Anzahl der eingebauten Zähler) Kundenschlüssel (Anzahl der Abrechnungen relevanter Kunden) Schlüssel / Leitwarte / Automatisierung Schlüssel Technische Leitung / Assistenz abgeleitete Schlüssel: Schlüssel Prozesse Handel/Vertrieb und Netz (abgeleitet aus Basisschlüsseln, gewichtet) Kaufmännischer Schlüssel (abgeleitet aus Basisschlüsseln, gewichtet) Allgemeiner Schlüssel (abgeleitet aus dem kaufmännischen Schlüssel und den Basisschlüsseln, gewichtet) Aufwendungen, die sogenannten Sammelkostenstellen zugeordnet sind (z. B. Gebäudeunterhaltung, allgemeine EDV-Kosten etc.) wurden unter Verwendung statistischer Kennzahlen, wie Anzahl Mitarbeiter, indirekt verteilt. IV. Erläuterungen zu den Tätigkeitsbilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen Tätigkeitsbilanzen Die Einzelposten im Anlagevermögen sind den Tätigkeitsbereichen entsprechend den in den Stammsätzen der Anlagenkonten in der Anlagenbuchhaltung hinterlegten Geschäftsbereichen direkt zugeordnet worden. Die Restbuchwerte der Anlagen, die dem allgemeinen Geschäftsbereich zugeordnet sind, sind unter Verwendung des allgemeinen Schlüssels aufgeteilt worden. Die Vorräte sind direkt zugeordnet worden. Die Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Empfangenen Ertragszuschüssesind entsprechend der Geschäftsbereichsverknüpfung aus den ergebniswirksamen Buchungen der Tätigkeiten im Wesentlichen direkt zugeordnet worden. Forderungen und Verbindlichkeiten, die dem allgemeinen Geschäftsbereich zugeordnet sind, wurden unter Verwendung oben genannter Schlüssel den Aktivitäten indirekt zugeordnet. Innerhalb der Sonstigen Vermögensgegenstände, der Sonstigen Rückstellungen sowie der Sonstigen Verbindlichkeiten sind die Posten hauptsächlich einzelfallorientiert unter Verwendung der Geschäftsbereichszuordnung sowie im Übrigen (insbesondere bei personalbezogenen Rückstellungen) indirekt unter Verwendung oben genannter Schlüssel den Tätigkeitsbereichen zugeordnet worden. Die Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten noch nicht abziehbare Vorsteuern in Höhe von 112 T€ in der Elektrizitätsverteilung, in Höhe von 141 T€ in der Gasverteilung und 4 T€ im Intelligenten Messstellenbetrieb, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind im prozentualen Verhältnis zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Schlüsselung nach Anlagevermögen) zugeordnet worden. Die Zuordnung des Eigenkapitals ist entsprechend den auf die einzelnen Aktivitäten entfallenden Anteilen am Anlagevermögen auf Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens vorgenommen worden. Im Geschäftsjahr 2023 wurden innerhalb der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung Ertragszuschüsse in Höhe von 147 T€ vereinnahmt und 165 T€ umsatzwirksam aufgelöst; innerhalb der Tätigkeit Gasverteilung wurden Ertragszuschüsse von 85 T€ vereinnahmt und 208 T€ aufgelöst. Die Zuordnung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt indirekt auf Grundlage des allgemeinen Schlüssels. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind nach dem Anlagenschlüssel aufgeteilt worden. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten gegenüber einer Gesellschafterin aus der Ergebnisabführung für das Geschäftsjahr 2023. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen in der Elektrizitätsverteilung in Höhe von 113 T€, in der Gasverteilung in Höhe von 49 T€ und im Intelligenten Messstellenbetrieb in Höhe von 9 T€ eine Gesellschafterin. Die Restlaufzeiten der in den Tätigkeitsbilanzen ausgewiesenen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
(Vorjahreswerte in Klammern) Zum 31.12.2023 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus bereits erteilten Bestellungen für Montage- und Tiefbauarbeiten der Elektrizitätsverteilung in Höhe von 26T€ sowie aus Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen der Elektrizitätsverteilung in Höhe von 1.783 T€, der Gasverteilung von 826 T€ und dem Intelligenten Messstellenbetrieb in Höhe von 17 T€. Tätigkeitsgewinn- und Tätigkeitsverlustrechnungen Die Umsatzerlöse, die Sonstigen betrieblichen Erträge sowie der Materialaufwand sind im Wesentlichen unter Verwendung der Funktionalität der Verknüpfung von Sachkonten über Kostenträger mit Geschäftsbereichen den Aktivitäten direkt zugeordnet worden. Einzelposten, die dem allgemeinen Geschäftsbereich zugeordnet sind, wurden unter Verwendung geeigneter Schlüssel den Tätigkeitsbereichen indirekt zugeordnet. Die Abschreibungen sind den Tätigkeitsbereichen entsprechend den in den Stammsätzen der Anlagenkonten in der Anlagenbuchhaltung über die Kostenträger hinterlegten Geschäftsbereichen direkt zugeordnet worden. Abschreibungen auf Anlagengüter, die den allgemeinen Geschäftsbereichen zugeordnet sind, wurden unter Verwendung geeigneter Schlüssel, insbesondere dem allgemeinen Schlüssel und dem Anlagenschlüssel den Tätigkeitsbereichen indirekt zugeordnet. Der Personalaufwand sowie die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind soweit möglich den Tätigkeitsbereichen direkt zugeordnet worden. Erfolgte die Zuordnung über Kostenträger des allgemeinen Geschäftsbereiches, sind die Posten unter Verwendung angemessener Schlüssel bzw. statistischer Kennzahlen zugeordnet worden. Die im handelsrechtlichen Jahresabschluss ausgewiesenen Erträge aus Beteiligungen, Sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge sowie die Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind im Wesentlichen entsprechend der Zuordnung der korrespondierenden Aktiv- und Passivposten den Tätigkeitsbereichen zugeordnet worden. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wurden auf der Grundlage der Ausgleichszahlungen an den Minderheitsgesellschafter den Tätigkeiten zugeordnet.
Halberstadt, den 25. April 2024 Prof. Dr. Rainer Gerloff Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Halberstadtwerke GmbH, Halberstadt Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Halberstadtwerke GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Halberstadtwerke GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung", "Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. - Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, - ob der gesetzliche Vertreter seine Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat und - ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Nürnberg, den 10. Mai 2024 PKF Fasselt Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte Jahn, Wirtschaftsprüfer Deuerlein, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDie Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 11. Juni 2024. |
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