Reich USA
GmbH
Mellrichstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
163.396,27 |
2.159.153,66 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
17.412,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
2.013.809,39 |
| III.
Finanzanlagen |
145.984,27 |
145.344,27 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.113.934,11 |
27.691,23 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.035.629,21 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
78.304,90 |
27.691,23 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
21.387,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.277.330,38 |
2.208.231,98 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
71.259,60 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
46.387,09 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
92.646,69 |
-46.387,09 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
21.387,09 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.204.070,78 |
2.206.731,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.277.330,38 |
2.208.231,98 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
(1) Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011
ist nach den Rechnungslegungsvor-schriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
(2) In der Bilanz und in der G. u. V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
(3) Die Posten der Aktivseite sind gem. § 246
Abs. 2 S. 1 HGB grundsätzlich nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
(4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
(5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen geeignet und bestimmt sind.
(6) Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
(7) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss
vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
II. Bilanzierungsmethoden
(1) Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 sind
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
(3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet.
III. Bewertungsmethoden
(1) Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252
bis 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der
besonderen Bewertungsvorschriften für
Kapitalgesellschaften §§ 279 bis 283 HGB
erstellt.
(2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
(3) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
(4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
(5) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs‑ bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Die Finanzanlagen wurden höchstens mit den
Anschaffungskosten bewertet.
(6) Die Forderungen sind mit dem Nominalwert
angesetzt.
(7) Der Kassenbestand und die Guthaben sind zum
Nennwert bewertet.
(8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
(9) Die sonstigen Rückstellungen wurden in
Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert.
(10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
(11) Ein grundlegender Wechsel von Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2011
war Herr Karl-Hermann Reich.
Mellrichstadt, den 20. Februar 2013
........................................................
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.02.2013 festgestellt.
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