H.H. Meibohm GmbH
Harsefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
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31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
| A. Anlagevermögen |
490.066,95 |
490.066,95 |
| I. Finanzanlagen |
490.066,95 |
490.066,95 |
| B. Umlaufvermögen |
176.768,18 |
170.361,55 |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
176.768,18 |
170.361,55 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
167.577,47 |
159.701,39 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva |
666.835,13
|
660.428,50 |
Passiva
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31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
| A. Eigenkapital |
282.826,53 |
244.282,23 |
| I. gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II. Gewinnrücklagen |
257.000,00 |
218.700,00 |
| III. Bilanzgewinn |
261,94 |
17,64 |
| davon Gewinnvortrag |
17,64 |
176,54 |
| B. Rückstellungen |
248.298,00 |
249.157,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
135.710,60 |
166.989,27 |
| davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
135.710,60 |
166.989,27 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva |
666.835,13 |
660.428,50 |
Anhang
Erläuterung zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aktiva
Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und,
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert, gem. § 253 Abs. 3 HGB. Auf steuerlichen Sonderabschreibungen beruhende niedrigere Wertansätze werden abweichend
von § 253 Abs. 5 HGB unter Anwendung von Art. 67 Abs. 4 EGHGB fortgeführt. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen (§ 255
Abs. 2 HGB). Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear oder degressiv unter Beachtung der Bewertungsstetigkeit
gem. § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB vorgenommen. Art und Umfang der Abschreibungen ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagenverzeichnis. Beurteilungen zur Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen auf einen beizulegenden
Wert auf Vermögensgenstände, bezüglich einer vorübergehenden oder dauernden Wertminderung
gem. § 253 Abs. 3 HGB wurden nicht vorgenommen. Das Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG für geringwertige Wirtschaftsgüter bis
zu einem Wert von € 410,00 wurde in den handelsrechtlichen Jahresabschluss übernommen.
Umlaufvermögen Soweit die Möglichkeit bestand, Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert
für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleichbleibenden Menge
und einem gleichbleibenden Wert anzusetzen, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem
Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt, wurde hiervon
gem. § 240 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. Sofern die Möglichkeit bestand, gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens
sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände
und Schulden zu einer Gruppe zusammenzufassen und mit dem gewogenen Durchschnittswert
anzusetzen, wurde hiervon gem. § 240 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Die flüssigen Mittel (Bank, Kasse u.a.) sind in der Bilanz mit ihrem Nennbetrag enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Währungsumrechnungen nach § 256a HGB wurden nicht vorgenommen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Antizipative aktive Rechnungsabgrenzungsposten
sind kurzfristiger Art und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Ausfallrisiken
und sonstige Wertminderungen wurden in pauschaler Höhe gem. § 252 Abs. 2 HGB berücksichtigt.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer Es wurden keine Vorschüsse und Kredite an die Mitglieder der Geschäftsführung bzw.
eines evtl. eingerichteten Aufsichtsrates gewährt. Bürgschaften o.ä. wurden ebenfalls
nicht gegeben.
Passiva
Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist gem. § 272 Abs. 1 HGB in Ansatz gebracht.
Rückstellungen Rückstellungen sind gem. § 249 Abs. 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet
und nach § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag passiviert worden, wobei gem. §
253 Abs. 2 HGB eine Abzinsung bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorgenommen
worden ist. Bestehende Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen bzw. vergleichbarer langfristig
fällige Verpflichtungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung eines
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre auf Basis
der Zinssätze der Deutschen Bundesbank zum Stand des Geschäftsjahresendes abgezinst. Die Pensionsverpflichtungen wurden nach dem Projected-Unit-credit-(PUC)-Verfahren
unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit einem Zinsfuß von 4,53%
p.a. auf Basis der 2006 veröffentlichten Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck
ermittelt.
Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige Verbindlichkeiten sind
gem. § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag in Ansatz gekommen.
Sonstige Angaben Eine Abgrenzung aktiver und passiver latenter Steuern gem. § 274 HGB wurde unter Anwendung
von § 274a HGB nicht berechnet und erfasst. Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin bei folgenden Unternehmen:
Name
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Sitz
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Rechtsform
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Hans-Hinrich Meibohm GmbH & Co. KG
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Harsefeld
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GmbH & Co. KG
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Im laufenden Geschäftsjahr waren folgende Personen Mitglied der Geschäftsführung bzw.
des Beirates:
Name
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Vorname
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ausgeübter Beruf
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Meibohm Meibohm
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Jan Dirk
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Kaufmann Kaufmann
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Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber Gesellschaftern bestanden, inkl. gewährter Vorschüsse und Kredite an Gesellschafter-Geschäftsführer,
folgende Rechte und Pflichten
Sachverhalt
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Betrag
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Forderungen
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€ 167.092,07
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Verbindlichkeiten
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€
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Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse der in § 251 HGB bezeichneten Art bestehen lt. Auskunft der Geschäftsführung
nicht.
Harsefeld, 3. August 2016 Jan Meibohm und Dirk Meibohm Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.08.2016 festgestellt.
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