MSA
Components GmbH
Attendorn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
278.345,00 |
265.246,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
189.080,00 |
224.257,00 |
| II.
Sachanlagen |
89.265,00 |
40.989,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.325.384,82 |
766.648,00 |
| I.
Vorräte |
16.493,59 |
20.722,26 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
779.375,21 |
329.031,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
529.516,02 |
416.893,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.543,04 |
4.541,78 |
| Aktiva |
1.622.272,86 |
1.036.435,78 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
592.204,29 |
561.408,55 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
566.204,29 |
535.408,55 |
| B.
Rückstellungen |
174.021,00 |
213.939,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
856.047,57 |
261.088,23 |
| Passiva |
1.622.272,86 |
1.036.435,78 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die MSA Components GmbH, Attendorn, ist eine
Kleine Kapital-Gesellschaft i.S.v. § 267
HGB. Gem. § 316 Abs. 1 HGB besteht keine
Prüfungspflicht.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
aktuellen Vorschriften des HGB über die Gliederung und
den Ausweis der Posten der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und des Anhangs beachtet worden.
Der Anhang enthält die nach den gesetzlichen
Vorschriften erforderlichen Angaben und Erläuterungen.
Die Gesellschaft hat die größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem.
§§ 274 a, 288 HGB in Anspruch genommen.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für die Offenlegung des
Jahresabschlusses gem. §§ 326, 327 HGB hat die
Gesellschaft ebenfalls Gebrauch gemacht.
2.
Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
3.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Mit Feststellungsbeschluss vom 25. April 2024 wurde
das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorgetragen. Der
Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag von 408,55
€.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres wurden beibehalten, so dass eine Vergleichbarkeit
mit dem Vorjahr grundsätzlich gegeben ist.
Angaben zur Fremdwährungsumrechnung gem. §
284 Abs. 2 Nr. 2 HGB sind nicht erforderlich.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Es wurde gem. § 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen
(going-concern-Prinzip). Im einzelnen gilt folgendes:
AKTIVA
Erworbene
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bewertet und planmäßig
abgeschrieben. Die Abschreibungen werden linear nach
Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden
linear vorgenommen. Die Abschreibungen basieren auf der
voraussichtlichen Nutzungsdauer. Die Zugänge im
Berichtsjahr werden pro rata temporis abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter werden bei
Anschaffungskosten bis 1.000,00 Euro im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bestände der
Waren werden mit den aktuellen Netto-Einkaufspreisen
ausgewiesen.
Der Ansatz der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum
Nennwert, abzüglich Wertberichtigungen für
pauschale Risiken.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
werden mit dem Nennwert bewertet.
PASSIVA
Bei der Bildung der
Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung
getragen worden. Sie werden in der Höhe bemessen, die
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist. Bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben/zehn bzw.
fünfzehn Geschäftsjahre verwendet, wie sie von
der deutschen Bundesbank gem.
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekanntgegeben werden.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.1 Bilanzerläuterungen
AKTIVA
Anlagevermögen
Auf die Darstellung der Entwicklung des
Anlagevermögens wurde gem. § 274 a Nr. 1 HGB
verzichtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In dem Betrag sind Forderungen gegen Gesellschafter
in Höhe von 20.392,47 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro)
enthalten. Es bestehen keine Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
PASSIVA
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 26.000,00 Euro.
Es ist vollständig eingezahlt.
Rückstellungen
Auf eine Aufstellung der sonstigen
Rückstellungen wird gem. § 288 i.V.m. 285 Nr. 12
HGB verzichtet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind nicht mit Pfandrechten
besichert.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 350.000,00 Euro (Vorjahr:
20.000,00 Euro).
In dem Betrag sind keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren enthalten.
3.2
sonstige Angaben
Geschäftsführung
Michael Schulte, Attendorn
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des
Geschäftsjahres
Gemäß § 288 i.V.m. § 285 Nr. 7
HGB ist die Angabe bei kleinen Gesellschaften nicht
erforderlich.
Attendorn, den 12. Dezember
2024
sonstige Berichtsbestandteile
gezeichnet
Michael Schulte
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.04.2024
festgestellt.
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