Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegen HRB 6929
Vorher
MSA ELECTRONIC SYSTEME GMBH
Eingetragen
23.10.1984
Branche
Herstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Großhandel mit elektronischen Bauteilen und TelekommunikationsgerätenHerstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Der Vertrieb und die Herstellung von elektronischen Bauelementen und Systemen und die Erbringung von Beratungsleistungen in diesem Bereich.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ferdinando Mariani
seit 4.6.2025
Geschäftsführer
Uta Richard-Schulte
seit 14.2.2019
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
STELJAU DEVELOPPEMENT SASFRA
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Steliau Germany GmbH
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MSA Components GmbH

Attendorn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 278.345,00 265.246,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 189.080,00 224.257,00
II. Sachanlagen 89.265,00 40.989,00
B. Umlaufvermögen 1.325.384,82 766.648,00
I. Vorräte 16.493,59 20.722,26
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 779.375,21 329.031,96
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 529.516,02 416.893,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 18.543,04 4.541,78
Aktiva 1.622.272,86 1.036.435,78

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 592.204,29 561.408,55
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Bilanzgewinn 566.204,29 535.408,55
B. Rückstellungen 174.021,00 213.939,00
C. Verbindlichkeiten 856.047,57 261.088,23
Passiva 1.622.272,86 1.036.435,78

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Die MSA Components GmbH, Attendorn, ist eine Kleine Kapital-Gesellschaft i.S.v. § 267 HGB. Gem. § 316 Abs. 1 HGB besteht keine Prüfungspflicht.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die aktuellen Vorschriften des HGB über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs beachtet worden.

Der Anhang enthält die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Angaben und Erläuterungen. Die Gesellschaft hat die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. §§ 274 a, 288 HGB in Anspruch genommen.

Von den größenabhängigen Erleichterungen für die Offenlegung des Jahresabschlusses gem. §§ 326, 327 HGB hat die Gesellschaft ebenfalls Gebrauch gemacht.

2. Angaben zur Buchführung

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

3. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Mit Feststellungsbeschluss vom 25. April 2024 wurde das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorgetragen. Der Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag von 408,55 €.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten, so dass eine Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr grundsätzlich gegeben ist.

Angaben zur Fremdwährungsumrechnung gem. § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB sind nicht erforderlich.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Es wurde gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (going-concern-Prinzip). Im einzelnen gilt folgendes:

AKTIVA

Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibungen werden linear nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßi­ger Abschreibungen bewertet. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear vorgenommen. Die Abschreibungen basieren auf der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Die Zugänge im Berichtsjahr werden pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Anlage­güter werden bei Anschaffungskosten bis 1.000,00 Euro im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Bestände der Waren werden mit den aktuellen Netto-Einkaufspreisen ausgewiesen.

Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nenn­wert, abzüglich Wertberichtigungen für pauschale Risiken.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bewertet.

PASSIVA

Bei der Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbind­lichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie werden in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben/zehn bzw. fünfzehn Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der deutschen Bundesbank gem. Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekanntgegeben werden.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3.1 Bilanzerläuterungen

AKTIVA

Anlagevermögen
Auf die Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens wurde gem. § 274 a Nr. 1 HGB verzichtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In dem Betrag sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 20.392,47 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) enthalten. Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

PASSIVA

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 26.000,00 Euro. Es ist vollständig eingezahlt.

Rückstellungen
Auf eine Aufstellung der sonstigen Rückstellungen wird gem. § 288 i.V.m. 285 Nr. 12 HGB verzichtet.

Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind nicht mit Pfandrechten besichert.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 350.000,00 Euro (Vorjahr: 20.000,00 Euro).
In dem Betrag sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren enthalten.

3.2 sonstige Angaben

Geschäftsführung
Michael Schulte, Attendorn

Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres
Gemäß § 288 i.V.m. § 285 Nr. 7 HGB ist die Angabe bei kleinen Gesellschaften nicht erforderlich.

 

Attendorn, den 12. Dezember 2024

sonstige Berichtsbestandteile

gezeichnet

Michael Schulte

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.04.2024 festgestellt.

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