FLOHE Cable Technologies GmbH
Selbe AdresseHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Arndt Dung seit 4.6.2004 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Flohe Hochstromtechnik GmbHCastrop-RauxelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023ANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2023DER Flohe Hochstromtechnik GmbHCASTROP-RAUXELHandelsregisternummer HRB 16494Registergericht Dortmundinkl. Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023I. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Grundlagen der Währungsumrechnung 1. Allgemeine Angaben Die Flohe Hochstromtechnik GmbH, Castrop-Rauxel, weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 und 4 HGB auf. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB sowie der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften aufgestellt. 2. Bilanzierung und Bewertung Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandt. Das Gliederungsschema wurde um den gesonderten Ausweis von Forderungen gegen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter erweitert. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses werden für das Berichtsjahr 2023 die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a und 288 Abs. 1 HGB zum Teil in Anspruch genommen. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Aktiva: Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren) bewertet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare bzw. degressive Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen drei und zehn Jahren) angesetzt. Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht. Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € (bis 2017: 150 €) werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € (bis 2017: 150 €) und 800 € (bis 2017: 410 €) werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt. Die Beteiligungen werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschläge Rechnung getragen. Die innerhalb der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden nach dem gewogenen Durchschnittswert ermittelt. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden gemäß § 253 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 255 Abs. 2 HGB zu Herstellungskosten bzw. einem niedrigeren Wert, der sich aus der verlustfreien Bewertung (Gesamtauftragswert abzüglich Vollkosten nach dem 31.12.) ergibt, bewertet. Aktivierungswahlrechte zum Ansatz der Fertigungs- und Materialgemeinkosten wurden bei der Ermittlung der Herstellungskosten auch bereits in Vorjahren genutzt. Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennwert bewertet; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Netto- Forderungen Rechnung getragen. Wenn die zivilrechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen der Aufrechnungslage gegeben sind, werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit Verbindlichkeiten gegenüber dem selben Unternehmen miteinander verrechnet. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Passiva: Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Bei der Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Alle Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Latente Steuern werden grundsätzlich für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von 5 Jahren voraussichtlich realisieren. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus GewSt, KSt und SolZ kombinierten Steuersatzes. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht nicht ausgeübt. Zur Absicherung von Wechselkursrisiken eingesetzte derivative Finanzinstrumente betreffen beiderseitig noch nicht erfüllte Verpflichtungen; sie werden als schwebende Geschäfte grundsätzlich nicht bilanziert. Der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag ist unter Punkt III (Erläuterungen zu den derivativen Finanzinstrumenten) angegeben. Für schwebende Geschäfte aus Finanzderivaten wäre eine Rückstellung in Höhe von € 2.091,99 zu bilden. II. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz Das Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anhang beigefügt. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von € 901.198,26 (€ 607.362,93). Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt € 31.000,00. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen insgesamt € 897.814,30 (Vorjahr € 690.762,23) und die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen € 198.219,32 (Vorjahr € 216.371,16). Davon haben € 122.150,03 (Vorjahr € 142.598,81) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 790.203,79 (Vorjahr € 508.461,95). Weitere Angaben zur Bilanz: Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. III. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. IV. Sonstige Angaben Arbeitnehmerzahlen: Im Berichtsjahr 2023 waren durchschnittlich 5 (Vorjahr 4) Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt. Erläuterungen zu den derivaten Finanzinstrumenten: Die Gesellschaft hat im Jahr 2023 vier Devisen-Termin-Geschäfte mit variabler Fälligkeit zur Absicherung von Währungsrisiken abgeschlossen. Die Bewertung erfolgt auf der Basis von Marktdaten am Bewertungsstichtag. Die Devisen-Termin-Geschäfte haben eine Laufzeit bis spätestens 30.09.2024. Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Es bestehen finanzielle Verpflichtungen vor allem aus zentraler Dienstleistung und Mieten in Höhe von € 51.434,54 (Vorjahr € 67.049,33) p.a. und aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von € 27.680,84 (Vorjahr € 41.370,45) p.a. gegenüber verbundenen Unternehmen. V. Angaben zu Gesellschaftsorganen Der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer ist Herr Arndt Dung, Hagen, (Geschäftsführer der FINDUCT GmbH & Co. KG).
Castrop-Rauxel, den 14.06.2024 Geschäftsführung Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
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