Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 19468
Eingetragen
24.11.2005
Branche
ElektrizitätsverteilungSpeichern von Gas zu VersorgungszweckenBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Gegenstand
Der Betrieb, die Unterhaltung und der Ausbau der Verteilungsanlagen für Elektrizität und Gas einschließlich der Wahrnehmung dazugehöriger Aufgaben und Dienstleistungen im Wesentlichen im Versorgungsgebiet der Wuppertaler Stadtwerke AG.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kai-Uwe Dr. Dettmann
seit 28.5.2024
Geschäftsführer
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
950.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

WSW Netz GmbH

Wuppertal

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit

1.1 Geschäftsmodell

Die WSW Netz GmbH betreibt als entflochtener Netzbetreiber nach den §§ 7, 7a EnWG das Strom- und Gasnetz im Konzessionsgebiet Wuppertal.

Das betriebene Netz wird in beiden Sparten von der WSW Energie & Wasser AG gepachtet.

Zur Stromversorgung wird Strom an den Standorten Hattingen und Linde aus den Netzen der vorgelagerten Netzbetreiber entnommen und über ein eigenes Hochspannungsnetz mit 110.000 Volt in das Stadtgebiet Wuppertal sowie in das Stadtgebiet Velbert transportiert. Über Umspannanlagen wird die Spannung dann auf 10.000 Volt transformiert und vorzugsweise über Kabel in der Stadt verteilt. Über Netzstationen wird die Spannung von 10.000 Volt auf 400 Volt Außenleiterspannung umgespannt, um dann über das Niederspannungsnetz angeschlossene Haushalte zu versorgen.

In der Gasversorgung ist das Netz an zwei hochkalorische H-Gasnetzgebiete angeschlossen. Ein kleiner separater Netzteil wird mit niederkalorischem L-Gas versorgt. Das H-Gas wird über ein Hochdrucknetz mit ca. 7 bar im Stadtgebiet verteilt, über Netzstationen auf ca. 50 mbar Niederdruck entspannt und an die Haushalte und Kleinkunden ausgeliefert.

Für die Netze werden der Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung in großen Teilen selbst erbracht. Regulierungsmanagement, Vertragsmanagement und Assetmanagement sind weitere zentrale Aufgaben, welche die WSW Netz GmbH mit eigenem Personal abwickelt. Querschnittsfunktionen wie Abrechnung, Buchhaltung oder Personaldienstleistungen werden im Konzern WSW zugekauft.

1.2 Ziele und Strategien

Die WSW Netz GmbH erfüllt ihre Rolle als entflochtener und effizienter Netzbetreiber. Dazu wird eine schlanke Struktur mit geringer Hierarchietiefe angestrebt. Kontinuierliche Verbesserungen und die Nutzung moderner Methoden garantieren einen effizient agierenden Netzbetreiber. Aufgaben, die selbst nicht effizient erbracht werden können, werden durch Dienstleister abgewickelt - etwa Abrechnung, Tiefbau und Teile des Rohrleitungsbaus. Umgekehrt werden Dienstleistungen aus dem eigenen Portfolio für andere angeboten, wenn sich daraus synergetische Vorteile erzielen lassen. Um Synergien aus Skaleneffekten zu heben, werden vermehrt Kooperationen eingegangen und die Zusammenarbeit auch über Unternehmensgrenzen hinweg vertieft.

1.3 Forschung und Entwicklung

Wenn sich die Gelegenheit bot, wurden interessierte Projektpartner bei der Forschung und Entwicklung, insbesondere die Bergische Universität Wuppertal (BUW), das Wuppertal Institut sowie weitere Forschungseinrichtungen im Bereich der Ingenieurausbildung unterstützt. So wurden Projektanträge unter Führung der BUW zu den Themen "SiSKIN: Großflächiger Stromausfall - Möglichkeiten zur Teilversorgung von kritischen Infrastrukturen " und "AHtra: Alterungsverhalten von Hochspannungstransformatoren" im Rahmen von vom Land NRW geförderten Projekten unterstützt. Die WSW Netz GmbH erhält für die Durchführung des Projektes SiSKIN Zuwendungen des Landes NordrheinWestfalen aus dem "Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen - progres.nrw - Programmbereich Innovation" unter dem Förderkennzeichen EFO 0094D bis Mitte 2024.

Unter wissenschaftlicher Leitung der Technischen Universität Dortmund und der Universität Duisburg-Essen sowie dem GWI Essen wird in Zusammenarbeit mit Thyssengas, Amprion und weiteren Verteilnetzbetreibern im Projekt MOPPL an einem methodischen Vorgehen zum Transformationspfad mit Wasserstoff gearbeitet.

Darüber hinaus wird die Perspektive Wasserstoffnutzung durch Teilnahme an mehreren Verbändearbeitskreisen (u. A. DVGW) voran getrieben.

Daneben wurden und werden eine Reihe von Bachelor- und Masterarbeiten mit Bezug zu aktuellen Themen der WSW Netz GmbH abgeschlossen und Praktika für Studierende angeboten.

Auch mit weiteren Universitäten in NRW werden Kooperationen eingegangen, wenn sich thematische Überdeckungen ergeben. Eine Mitgliedschaft bei der FGH Mannheim - Forschungsgemeinschaft für Elektrische Anlagen und Stromwirtschaft e.V. - sichert den Zugriff auf aktuelle Forschungsergebnisse in der Energietechnik. Die WSW Netz GmbH betrieb auch im Geschäftsjahr 2023 die branchenübliche Integration von neuen Erkenntnissen, Techniken und Materialien.

Marken- und Internetauftritt

Zur Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs fordert das Energiewirtschaftsgesetz in § 7a (6), dass Verteilernetzbetreiber in ihrem Kommunikationsverhalten und ihrer Markenpolitik gewährleisten, dass eine Verwechslung zwischen Netzaktivitäten und Vertriebsaktivitäten des Mutterhauses ausgeschlossen ist. Zu diesem Zweck wurden auch in diesem Geschäftsjahr wieder Maßnahmen ergriffen:

• Sämtliche alten und neuen Fahrzeuge der WSW Netz GmbH werden mit - von vom Mutterhaus deutlich unterscheidbaren - Unternehmenslogo versehen.

• Der Internetauftritt wird laufend überarbeitet mit dem Ziel, diesen für die Bürger Wuppertals kundenfreundlicher und informativer zu gestaltet. Hier gibt es mittlerweile einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess, bei dem z. B. Nutzerabbrüche analysiert und häufige Suchbegriffe neu verlinkt werden. So konnte die Kommunikation von Störungen und Informationen rund um die Elektromobilität messbar verbessert werden. Die Erkenntnisse werden im Rahmen der geplanten Erneuerung des Auftritts verarbeitet. Der verstärkten mobilen Internetnutzung wird dabei Rechnung getragen. Die Umsetzungsarbeiten wurden im letzten Quartal 2023 begonnen und werden Mitte 2024 abgeschlossen sein.

Insgesamt dienen die Maßnahmen einerseits der Verbesserung der Kundenkommunikation und andererseits der Stärkung des eigenständigen Markenauftritts des Strom- und Gasnetzbetreibers in Wuppertal. Der optische Unterschied zum Mutterhaus ist gewachsen, eine Verwechselungsgefahr ist unter normalen Umständen ausgeschlossen.

Aufbau eines ISMS

Im Zuge der gesetzlichen Anforderungen wurde gemäß den Vorgaben des BSI und der BNetzA ein Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO 27001 u. f. im Jahr 2017 aufgebaut und Anfang 2018 erstmals erfolgreich zertifiziert. Anfang 2021, Ende 2022 und 2023 konnte die Leistungs- fähigkeit durch eine erfolgreiche Reauditierung gezeigt werden. Zu den umgesetzten Maßnahmen zählt eine Vielzahl von organisatorischen Maßnahmen, welche die IT-, Daten- und Organisationssicherheit bei der WSW Netz GmbH erhöhen. Das System wurde in internen und externen Audits begutachtet und durch den TÜV abschließend zertifiziert und mit jährlichen Wiederholungsaudits überprüft.

Lieferantenrahmenvertrag (LRV)

Die Prozessschnittstelle "Lieferant - Netzbetreiber" wurde in den vergangenen Geschäftsjahren kontinuierlich optimiert. Die teilautomatisierte Verarbeitung und Abwicklung der relevanten Prozesse verläuft zufriedenstellend. Die Anforderungen an eine elektronische Marktkommunikation werden durch die Regulierungsbehörde kontinuierlich weiter angezogen. Aufgrund der im Herbst 2022 eingeführten Energiepreisbremsen rückte die Prognose von SLP-Kunden 2023 in den Betrachtungsfokus des Netzbetreibers. Mit der zum 01.10.2023 erfolgen Formatanpassung wurden die Prozesse zur Sperrung und Entsperrung von Netzanschlüssen im Auftrag des Lieferanten wei- ter standardisiert. Zusätzlich fanden im Berichtsjahr die ersten öffentlichen Konsultationen zum ab 2026 vorgesehenen Lieferantenwechsel in 24h statt.

2. Wirtschaftsberichte

2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Aufgrund der Regulierung des Netzgeschäftes ist Wettbewerb im Kerngeschäft der WSW Netz GmbH nicht vorhanden bzw. handelt es sich durch die Anreizregulierungsverordnung um einen simulierten Wettbewerb der deutschen Verteilnetzbetreiber.

2.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Anreizregulierungsverordnung und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Festsetzung der Erlösobergrenzen der Netzentgelte bestimmten maßgeblich das Geschäftsjahr 2023 der WSW Netz GmbH. Aufgrund der allgemein eingeführten Energiesparmaßnahmen kam es 2023 in der Strom- und Gasverteilung zu Mindererlösen. Im Strombereich wurden diese jedoch durch Minderaufwand im vorgelagerten Netz kompensiert.

Im Juli 2022 wurde der Entwurf zur Konsultation zur Festlegung der kalkulatorischen Nutzungsdauer von Erdgasleitungsinfrastrukturen ("KANU") veröffentlicht. Sowohl die Netzgesellschaft als auch die Eigentümerin der Netze, die Energie & Wasser AG, setzen diese Richtlinien im Hinblick auf den regulatorischen Rahmen um, und legen kürzere Abschreibungsdauern für zukünftige Investitionen in das Gasnetz zugrunde. Unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung wird handelsrechtlich die gleiche Nutzungsdauer unterstellt.

2.3 Geschäftsverlauf

Im Sinne des § 6b Abs. 3 EnWG hat die WSW Netz GmbH im abgelaufenen Geschäftsjahr die Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung ausgeübt.

Für das Geschäftsjahr 2023 wurde von der WSW Netz GmbH bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Erlösobergrenze Strom in Höhe von 96.083 T€ angemeldet. Für die Gassparte erfolgte eine entsprechende Anmeldung bei der Regulierungskammer NRW in Höhe von 39.616 T€. Im Strom- sowie im Gasbereich konnte die Erlösobergrenzen in 2023 nicht in Gänze erzielt werden. Im Strombereich wurden relevante Erlöse in Höhe von 94.047 T€ erzielt, im Gasbereich kam es zu relevanten Erlösen in Höhe von 36.169 T€. Die vorgelagerten Netzkosten Strom sind im Gegenzug jedoch um 6.831 T€ niedriger ausgefallen als prognostiziert. Zusätzlich ergeben sich Anpassungen aus den übrigen dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenpositionen. Im Strombereich kommt es hier zu Mehrerlösen in Höhe von 1.254 T€, Im Gasbereich zu Mehrerlösen In Höhe von 408 T€. In Summe ergibt sich im Strombereich ein Mehrerlös von 5.755 T€. Im Gasbereich ein Mindererlöse in Höhe von 3.039 T€. Die Mehr- und Mindererlöse im Strom- und Gasbereich laufen in das Regulierungskonto und werden verteilt auf die Jahre 2026 - 2028 erlöswirksam angesetzt.

Im Geschäftsjahr 2023 erwirtschaftete die WSW Netz GmbH einen Jahresfehlbetrag vor Ergebnisabführung in Höhe von 1.197 T€.

Weitere Wichtige Ereignisse des Geschäftsjahres:

Kapazitätsentgelte

Im Bundeseinheitlichen Marktgebiet -Trading Hub Europe (THE) - liegen für das Kalenderjahr 2024 die Netzentgelte der Gascade und Thyssengas einheitlich bei 5,10 €/kWh/h/a (in 2023: 6,03 €/kWh/h/a). Die zu den Netzentgelten hinzuzurechnende bundeseinheitlich festgelegte Biogasumlage liegt bei 0,8381 €/kWh/h/a (in 2023: 0,6983 €/kWh/h/a) und die marktgebietsübergreifende Marktraumumstellungsumlage von L- auf H-Gas bei 0,6711 €/kWh/h/a (in 2023: 0,7547 €/kWh/h/a).

Die Methode zur Kapazitätsbedarfsermittlung für 2024 nach KOV XIII hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Im Rahmen der Kapazitätsbestellung wird demnach der Betrachtungszeitraum auf die 36 Monate vor dem 1. April des Vorjahres zugrunde gelegt und eine lineare Regression auf die davon 120 kältesten Tage zur Bestimmung des Bruttokapazitätsbedarfs angewendet. Zur Gesamtkapazitätsbedarfsbestimmung werden abschließend prognostizierte dauerhafte Kapazitätsanpassungen und Ausspeisungen mit geringer Temperaturkorrelation berücksichtigt. Aufgrund dieser Methode zeigt der ermittelte H-Gas-Gesamtkapazitätsbedarf einen gegenüber dem Vorjahr um ca. 2 % verringerten Kapazitätsbedarf. Für 2024 wird ein H-Gas-Kapazitätsbedarf von 1.246.054 kWh/h festgestellt, gegenüber 1.270.537 kWh/h für 2023 (-24.483 kWh/h). In dem ausgewiesenen Kapazitätsbedarf sind Kapazitäten von bis zu 140.000kWh/h, für das nach dem Genehmigungsbescheid der BNetzA vom 05.09.2023 (Aktenzeichen: 4.14.03.03/23-AMP) als systemrelevant ausgewiesene HKW Barmen, berücksichtigt. Eine ausgewogene Kapazitätsverlagerung auf das vorgelagerte Gasnetz der GASCADE und das vorgelagerte Gasnetz der Thyssengas wurde durch Optimierungseffekte beim Speicherbetrieb (Kapazitätszusage 136.800 kWh/h) in der Form positioniert, dass der Kapazitätsbedarf bei der Thyssengas mit 570.116 kWh/h (Vorjahr: 604.599 kWh/h kWh/h) und GASCADE mit 539.138 kWh/h (Vorjahr: 529.138 kWh/h) angerechnet wurde. Die prozentuale Aufteilung des Kapazitätsbedarfs bei den vorgelagerten Netzbetreibern liegt somit in 2024 zu 51,4 % bei Thyssengas und zu 48,6 % bei GASCADE (zum Vorjahr nahezu unverändert).

Für die recht kleinen L-Gasgebiete Wuppertal-Kleinenhammer und Unterkohlfurth wird für 2024 ein L-Gas-Kapazitätsbedarf von 2.600 kWh/h festgestellt, gegenüber 2.669 kWh/h für 2023 (-69 kWh/h). Diese Kapazität wird von THYSSENGAS weiterhin nur als "zeitlich befristete feste Kapazität" gewährt. THYSSENGAS begründet dies mit der absehbaren, im Rahmen des Netzentwicklungsplans notwendigen, Marktraumumstellung auf H-Gas.

Verlustenergie 3. Regulierungsperiode

Für das Jahr 2023 ergab sich ggü. dem Vorgehen in der zweiten Regulierungsperiode bei grundsätzlich gleichem Beschaffungsverfahren eine Änderung in der Kostenbetrachtung und der ansatzfähigen Verlustenergiemenge. Eine Rückbetrachtung der vergangenen Jahre erlaubte unter der generellen Annahme einer allgemeinen Steigerung der Energieeffizienz eine Neubestimmung der Verlustenergiemenge. Diese wird für die gesamte 3. Regulierungsperiode als fix angenommen. Mit dem Beschluss BK8-18/0001-A der Bundesnetzagentur wurde neben der Berücksichtigung der Verlustenergiekosten als volatile Kosten zudem die Berechnungsmethodik für die ansatzfähigen Verlustenergiekosten (Referenzpreis) angepasst. Der Referenzpreis wird nunmehr auf der Basis von Börsenpreisen bei einen vorgegebenen fixen Base/Peak-Verhältnis im Zeitraum 01.07.t-2 bis 30.06.t-1 für das Lieferjahr t gebildet und fließt als Produkt mit der fixen Verlustenergiemenge als volatilansatzfähige Kostenposition in die Betrachtung der Erlösobergrenze ein.

Zwecks Risikominimierung erfolgte die Beschaffung des Verlustenergiebedarfes in zwei identischen Ausschreibungslosen über eine indizierte Preisformel zzgl. eines Händlerzuschlages, welche sich an der Vorgabe zur Bildung des Referenzpreises und des darin betrachteten Zeitraumes orientiert. Folglich ist der Händlerzuschlag die einzige Wagniskomponente.

Die Tranche 1 wurde zu einem Preis von 144,870 €/MWh vergeben. Für die Tranche 2 wurde ebenfalls ein Preis von 144,870 €/MWh erzielt. Der Durchschnittspreis für die Beschaffung von Verlustenergie betrug im Geschäftsjahr 2023 somit 144,870 €/MWh. Der Referenzpreis der BNetzA für 2023 in Höhe von 143,730 €/MWh wurde folglich überboten und führte zu einer Kostenunterdeckung i. H. v. ~64 T€. Die ggü. den Vorjahren beobachtete deutliche Steigerung der Strom-Beschaffungspreise ist insbesondere durch Auswirkungen der Ukraine-Krise begründet.

Änderungen im Lieferantenwechsel

Im Kalenderjahr 2023 wurden die Datenformatanpassungen vom 01.04.2023 und dem 01.10.2023 umgesetzt. Die Wesentlichen Anpassungen waren:

• Implementierung des Universalbestellprozess - Prozesse zum Austausch von Konfigurationen und Parametern mit den entsprechend benötigen Stammdaten

• Einführung neuer Stammdaten, wie Netzlokation, Ressourcen und Produkt-Daten der Marktlokation. Sowie die entsprechende Implementierung der dazugehörigen Marktprozesse

• Trennung des Datenformats UTILMD in die Sparten Strom und Gas

• Einführung des Sperr- und Entsperrprozesses via Mako für die Sparte Gas inkl. der abhängigen Prozesse (z. B. Abrechnungsprozess)

• Umsetzung von Anpassung in diversen Entscheidungsbaumdiagrammen

• Einführung der Sonderrechnung/Korrekturrechnung via Mako

• Umstellung auf UTC-Zeit: Umsetzung "Zeitangaben und Zeitzonen" auf die koordinierte Weltzeit (Coordinated Universal Time, UTC) für alle betroffenen Nachrichtenformate

• Preisblatt: Erweiterung der Ausprägung zum Versand der Kommunikationsparameter

• Umsetzung diverser Versionsanpassungen der Markformate

• Im Rahmen der DFA 10/2023 wurden die MSB-Entgelte für MME/IMSYS Geräte zum 01.01.2024 von Jahres- auf Tagespreise umgestellt und Artikel-IDs zugeordnet

Lieferanteninsolvenzen

Auch aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Stabilisierung der Energiemärkte (z. B. Energiepreisbremsengesetze), beruhigte sich die im vorherigen Geschäftsjahr noch angespannte Lage auf den Strom- und Gasmärkten im Geschäftsjahr 2023 erwartungsgemäß. Lediglich ein Insolvenzverfahren betraf die WSW Netz GmbH direkt. Aufgrund der hohen Standardisierung der entsprechenden internen Prozesse, können Lieferanteninsolvenzen effizient bearbeitet werden. Auf der Mittelspannungs- bzw. Mitteldruckebene konnten vertragslose Zustände, aufgrund der gesetzlichen Übergangsregelung des § 118c EnWG, verhindert werden. Nach Auslaufen der befristeten Notversorgung greift nunmehr wieder der reguläre Prozess der Sperrung bei Vertragslosen Anlagen.

2.4 Lage

2.4.1 Ertragslage

Die Umsatzerlöse entwickelten sich wie folgt:

Erlöse 2023
T€
2022
T€
Strom 123.087 121.164
Gas 39.381 37.079
Summe Erlöse 162.468 158.243

Die Gesellschaft erwirtschaftete einen Verlust nach Steuern (vor Verlustübernahme durch den Gesellschafter) von 1.197 T€ (Vj. 2.240 T€). Im Wirtschaftsplan 2023 war ein negatives Jahresergebnis in Höhe von 2.211 T€ prognostiziert worden.

Der Plan-Ist-Vergleich zeigt damit eine Verbesserung des Ergebnisses um 1.014 T€. Aufgrund eines bestehenden Ergebnisabführungsvertrages wird der Jahresfehlbetrag durch die Mutter ausgeglichen.

Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein negatives Ergebnis in Höhe von 1.241 T€ vor Ergebnisabführung erwartet. In den Folgejahren (2025 - 2028) wird in der mit steigenden positiven Ergebnis geplant.

Die wirtschaftliche Gesamtlage ist durch die Grenzen der Regulierung vorgegeben.

2.4.2 Finanzlage

Die WSW Netz GmbH unterhält Ihre Konten bei der Stadtsparkasse Wuppertal. Durch die Einbindung in das konzerninterne Cash-Pooling war die finanzielle Lage immer gesichert. Hier werden überschüssige Liquidität der Holding verzinslich zur Verfügung gestellt. Bei fehlender Liquidität wird diese durch Aufnahme bei der Holding gedeckt.

2.4.2.1 Kapitalstruktur

Das Gesamtkapital des Berichtsjahres setzt sich wie folgt zusammen:

8,34 % gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen (Vj. 9,32 %),

91,66 % kurz- und mittelfristiges Fremdkapital (Vj. 90,68 %).

2.4.2.2 Investitionen

Die Investitionen, ohne Anzahlungen im Bau, von 1.189 T€ im Jahr 2023 beruhen im größten Teil auf der Anschaffung von neuen Kraftfahrzeugen in Höhe von 587 T€. In Höhe von 130 T€ wurde zusätzliche Software, in Höhe von 200 T€ Hardware im IT-Bereich angeschafft. Ein weiterer größerer Posten mit einer Summe von 238 T€ wurde in die Anschaffung von Maschinen und Geräte investiert.

Nach wie vor pachtet die WSW Netz GmbH das Leitungsnetz von der WSW Energie & Wasser AG, daher werden anfallende Investitionen in das Leitungsnetz bei der Mutter ausgewiesen.

2.4.2.3 Liquidität

Die Liquidität der WSW Netz GmbH war im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit gewährleistet. Das Finanzmanagement wird auf Basis des Dienstleistungsvertrags durch die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH durchgeführt. Die benötigten finanziellen Mittel stellt der Gesellschafter WSW Energie & Wasser AG in Form von Tagesgeldern zur Verfügung, überschüssige Liquidität wird beim Gesellschafter angelegt. Die Verzinsung erfolgt zu einem variablen Zinssatz auf EONIA-Basis. Ab 2022 ist eine neue Vereinbarung auf Basis des €STR getroffen worden.

2.4.3 Vermögenslage

In 2023 ist das Gesamtvermögen auf 23.382 T€ (Vj 20.928 T€) gestiegen. Die Hälfte der Veränderung entfällt mit 1.175 T€ auf die Veränderung im Anlagevermögen. Bei einer Verändeurng im Umlaufvermögen in Höhe von 856 T€ ist dies nahezu gleich geblieben.

Die Aktiva gliedern sich mit 2.939 T€ (12,57 %) in Anlagevermögen (Vj. 1.764 T€; 8,43 %) sowie mit 20.441 T€ (87,42 %) in Umlaufvermögen (Vj. 19.164 T€; 91,57 %). Die Summe der anderen Rechnungsabgrenzungsposten ist unerheblich.

Das Eigenkapital der WSW Netz GmbH beläuft sich auf unverändert 950 T€ gezeichnetes Kapital, sowie eine Kapitalrücklage in Höhe von 1.000 T€.

Die Höhe des Eigenkapitals ist vor dem Hintergrund der bestehenden Pachtverträge für die Netze und dem Ergebnisabführungsvertrags mit dem Gesellschafter WSW Energie & Wasser AG zu sehen.

Die Rückstellungen sind im Berichtsjahr um 7.308 T€ gestiegen. Im Wesentlichen beruht die Veränderung auf die Anpassung der Rückstellung für das Regulierungskonto Strom (4.648 T€) und einer Rückstellung für Mehr-/Mindermengen (2.656 T€). Die anderen Rückstellungen haben sich im üblichen Rahmen verändert.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im Berichtsjahr um 3.547 T€ zurück gegangen.

2.5 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Anhand genehmigter Kosten durch die Regulierungsbehörden Strom bzw. Gas werden Netznutzungsentgelte im Verhältnis zu den geplanten Mengen kalkuliert. Die Gesellschaft ist bestrebt, innerhalb der genehmigten mindestens Erlösobergrenzen kostendeckend zu wirtschaften. Kurzfristige Gewinne lassen sich innerhalb einer Regulierungsperiode durch Effizienzverbesserungen erzielen.

2.6 Spartenspezifische Entwicklung

Für die Sparte Strom wurde im Geschäftsjahr 2023 ein Gewinn in Höhe von 1.763 T€ (Vj. 642 T€ Verlust), für Gas ein Verlust Höhe von 2.960 T€ (Vj. 1.598 T€) vor Ergebnisabführung an den Gesellschafter ausgewiesen.

Im Übrigen sei hier auf den beigefügten Tätigkeitsabschluss gem. § 6b Energiewirtschaftsgesetz verwiesen.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1 Prognosebericht

Der Wirtschaftsplan 2024 der WSW Netz GmbH prognostiziert ein negatives Ergebnis in Höhe von 1.241 T€.

3.2 Risiko- und Chancenbericht

3.2.1 Risikomanagementsystem

Die WSW Netz GmbH ist in das Risikomanagementsystem des WSW Konzerns integriert. Es wurde ein Überwachungssystem im Sinne des § 91 Abs. 2 AktG eingerichtet, um die den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Entwicklungen frühzeitig erkennen zu können. Im Rahmen dieses Risikomanagementsystems hat die WSW Netz GmbH alle Risiken systematisch erfasst, analysiert und in einem Risikokatalog dokumentiert. Die Risiken sind hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und des Risikopotenzials bewertet, Gegensteuerungsmaßnahmen werden aufgezeigt. Die wesentlichen Risiken der WSW Netz GmbH werden jedoch aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der WSW Energie & Wasser AG getragen. Hierzu zählen in den nächsten Jahren mögliche Kürzungen bei den Erlösobergrenzen der Netzentgelte durch die Regulierungskammer NRW bzw. die BNetzA.

3.2.2 Risiken und Chancen

Die Ergebnisentwicklung der WSW Netz GmbH ist durch das seit 2009 geltende System der Anreizregulierung begrenzt, da die Summe der Netznutzungsentgelte die festgesetzte Erlösobergrenze nicht überschreiten darf, sodass hiermit maßgeblich auf die Höhe der Umsatzerlöse Einfluss genommen wird.

Anpassungen der Erlösobergrenze im Verlauf der Regulierungsperiode sind nur im Bereich der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten (z. B. Personalzusatzkosten, Kosten des vorgelagerten Netzes) sowie im Verbraucherpreisindex möglich, weil diese Positionen jährlich überprüft und ggf. korrigiert werden. Hinzu kommen Anpassungen durch genehmigte Kapitalkostenaufschläge. Hieraus erwachsen nach heutiger Einschätzung aber eher geringe Chancen. Zwar bleibt dem Netzbetreiber nach dem Anreizregulierungsmodell die theoretische Möglichkeit, seine Kosten zu reduzieren, wodurch er einen Anreiz zur Erzielung von Mehrerlösen erhält. Die dahingehenden Bemühungen werden aber schon zum Ausgleich der steigenden Kosten für Verbrauchsgüter benötigt, so dass darüber hinaus gehende Ergebnisverbesserungen kaum zu erwarten sind.

4. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres Anpassung der Erlösobergrenzen Strom und Gas

Zum 01.01.2024 hat die WSW Netz GmbH die Erlösobergrenzen Strom und Gas im Sinne von § 4 Abs. 3 ARegV angepasst. Maßgeblich sind hierbei die Anpassungen der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten (dnbK) sowie die Kosten für die vorgelagerten Übertragungs- und Fernleitungsnetze, Lohnzusatzkosten und die Auflösung von Baukostenzuschüssen. Weiterhin sind in die Erlösobergrenzen die Salden der Regulierungskonten Strom und Gas eingeflossen. Im Vergleich zu 2023 ist die Erlösobergrenze Strom von 96.083 T€ auf 132.167 T€ in 2024 angestiegen. Grund hierfür sind im Wesentlichen die deutlich gestiegenen Kosten für das vorgelagerte Netz. Im Gasbereich ergibt sich hingegen eine leichte Absenkung der Erlösobergrenze von 39.616 T€ auf 38.684 T€. Diese Senkung ergibt sich im Wesentlichen aus Kostensenkungen im vorgelagerten Netz.

Wirtschaftsplanung ab 2024

Die mit der Liberalisierung der Energiemärkte verbundene stetige Verschärfung der Regulierung wird auch in den nächsten Jahren die wirtschaftliche Lage der WSW Netz GmbH bestimmen.

Auf Basis der Planungsrechnung wird für die Gesellschaft in den Jahren 2024 - 2029 ein Ergebnis von -1.241 T€ (2024) bis +4.077 T€ (2027) und zurück auf -1.824 T€ (2028) erwartet. Ausgangspunkt für die Planungsrechnung sind die Erlösobergrenzen für die Sparten Strom und Gas.

Die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft wird auch zukünftig im Wesentlichen durch die kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten und dem Gesellschafter geprägt bleiben.

Der Der Investitionsplan 2024 beinhaltet einen Mittelbedarf von 1.135 T€ für Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge und Geräte im Bereich Netzservice. Größter Posten ist die Erneuerung der Verbundleitwarte mit 450 T€.

Die Unternehmensfortführung der Gesellschaft ist durch Kapitalausstattung sowie den bestehenden Ergebnisabführungsvertrag zum alleinigen Gesellschafter WSW Energie & Wasser AG sichergestellt.

 

Wuppertal, den 30. April 2024

Die Geschäftsführung

Dr. Voges

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2023
EUR
EUR 31.12.2022
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 839.950,01 24
II. Sachanlagen 2.099.055,66 1.740
2.939.005,67 1.764
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 8.250,00 8
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.846.916,57 18.991
- davon gegen Gesellschafter: 12.003.704,77 EUR (VJ: 11.782 TEUR)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 6.985 EUR (VJ.: 8 TEUR)
- davon aus Steuern: 26.789,54 EUR (VJ.: 332 TEUR)
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 585.995,00 165
20.441.161,57 19.164
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.336,64 0
23.381.503,88 20.928

Passivseite

31.12.2023
EUR
EUR 31.12.2022
TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 950.000,00 950
II. Kapitalrücklage 1.000.000,00 1.000
1.950.000,00 1.950
B. Steuerrückstellungen 46.252,11 0
C. Rückstellungen 13.889.779,80 6.582
D. Verbindlichkeiten 7.495.471,97 12.396
- davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 601.927,78 683
1.691.135,95 EUR (VJ.: 1.392 TEUR) 4.297.669,20 7.845
23.381.503,88 20.928

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023
EUR
EUR 2022
TEUR
1. Rohergebnis 39.627.634,71 37.833,00
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter - 15.486.091,91 -15.739
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung: 997.426,74 EUR (Vj.: 1.073 TEUR) -3.712.726,68 -3.751
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -726.863,10 -568
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -20.803.047,25 -20.054
-1.101.094,23 -2.279
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 179.432,68 150
- davon aus verbundenen Unternehmen: 179.050,01 EUR (Vj.: 24 TEUR)
- davon aus Abzinsung: 0 EUR (Vj.: 70 TEUR)
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -172.810,04 -59
- davon an verbundene Unternehmen: 129.386,83 EUR (Vj.: 0 TEUR)
- davon aus Aufzinsung: 26.472,65 EUR (Vj.: 9 TEUR)
6.622,64 91
7. Ergebnis nach Steuern -1.094.471,59 -2.188
8. sonstige Steuern -102.177,39 -52
-1.196.648,98 -2.240
9. Erträge aus Verlustübernahme 1.196.648,98 2.240
10. Jahresüberschuss 0,00 0

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

Die WSW Netz ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2. HGB mit Sitz in Wuppertal und eingetragen beim Amtsgericht Wuppertal HRB 19468.

Grundlagen der Rechnungslegung

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wird aufgrund gesellschaftsrechtlicher Vorschriften nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter, der WSW Energie & Wasser AG (WSW AG), Wuppertal, den verbundenen Unternehmen werden gem. Vertrag saldiert.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

II. Bilanzierung und Bewertung

1. Aktiva

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung angemessener Gemeinkosten bewertet und wird unter Ansatz betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauern planmäßig nach der linearen Methode abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken wurden berücksichtigt. In den Forderungen sind in der Position der sonstigen Vermögensgegenstände Forderungen gegen Betriebsangehörige mit einer Laufzeit von über einem Jahr in Höhe von 7 T€ (i. Vj. 8 T€) enthalten. Alle übrigen Forderungen haben (wie im Vorjahr) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Bewertung der Liquiden Mittel erfolgte zum Nennwert.

Bei den sonstigen Vermögensgegenständen wurde das der Insolvenzsicherung dienende Deckungsvermögen für Altersteilzeitverpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den hierfür gebildeten Rückstellungen verrechnet.

2. Passiva

Die Behandlung der Baukostenzuschüsse für Hausanschlusskostenbeiträge und der Baukostenzuschüsse für das vorgelagerte Netz im Pachtmodell erfolgt nach dem Treuhandmodell und somit zunächst durch die Vereinnahmung des Netzbetreibers WSW Netz im Außenverhältnis bei den Endkunden. Über eine vertraglich vereinbarte Treuhandabrede bzw. durch Inkassovereinbarung mit der WSW AG wird klargestellt, dass die Einziehung der Baukostenzuschüsse für Hausanschlusskostenbeiträge und der Baukostenzuschüsse für das vorgelagerte Netz auf Ebene des Netzbetreibers unmittelbar an die WSW AG weitergeleitet werden sollen. Die weitergeleiteten Baukostenzuschüsse für Hausanschlusskostenbeiträge und die Baukostenzuschüsse für das vorgelagerte Netz werden somit bei der WSW AG bilanziert. Im Ergebnis wird dann 1/20 der jährlich vereinnahmten Baukostenzuschüsse für Hausanschlusskostenbeiträge und der Baukostenzuschüsse für das vorgelagerte Netz von der WSW AG an die WSW Netz aufwandswirksam vergütet, da dieser Anteil wirtschaftlich der Netzgesellschaft als Netzbetreiber zusteht.

Die sonstigen Rückstellungen sind mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Den hier ausgewiesenen Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Verpflichtungen sind folgende Methoden und Annahmen zugrunde gelegt:

Rechnungszins
%
Gehaltstrend
%
Dynamik Beitragsbesmessungsgrenze für Sozialversicherungsbeiträge
%
Altersteilzeitverpflichtungen 1,08 2,5 2,5

Bei unverzinsten Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag gemäß § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen. Als Abzinsungssätze finden grundsätzlich, die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze Verwendung, wie sie von der Deutschen Bundesbank, Köln, gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelt und bekannt gegeben werden.

Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, Köln, zugrunde gelegt.

Das der Insolvenzsicherung dienende Deckungsvermögen für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 1.348 T€ (i. Vj. 1.413 T€) wurde mit den hierfür gebildeten Rückstellungen in Höhe von 2.558 T€ (i. Vj. 2.403 T€) verrechnet. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögen entsprechen dem beizulegenden Zeitwert.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Die Verbindlichkeiten aus Abschlägen für regenerative Energien wurden mit den Forderungen verrechnet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der als Anlage beigefügten Übersicht dargestellt. Empfangene Ertragszuschüsse werden gesondert ausgewiesen.

2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit 17.825 T€ (Vj. 15.462 T€) bewirkte, aber noch nicht abgerechnete Netzentgelte (inkl. Umlagen und Konzessionsabgaben) enthalten. Die erhaltenen Netto-Abschlagszahlungen hierauf in Höhe von 17.247 T€ (Vj. 14.486 T€) wurden mit diesen Forderungen verrechnet.

Die Forderungen gegen die WSW AG beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus noch nicht abgerechneten und hochgerechneten Netzentgeltabrechnungen in Höhe von 37.165 T€ (Vj. 31.912 T€). Demgegenüber stehen erhaltene Abschlagszahlungen in Höhe von netto 30.000 T€ (Vj. 30.000 T€).

3. Gezeichnetes Kapital

Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital beläuft sich auf nominal 950 T€ und ist zum Bilanzstichtag voll eingezahlt.

In 2016 erfolgte durch Einzahlung der Muttergesellschaft in die sonstige Kapitalrücklage eine Erhöhung des Eigenkapitals um 1.000 T€.

4. Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Zinserträge und -aufwendungen aus verbundenen Unternehmen

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung als "Davon-Vermerke"

ausgewiesenen Zinserträge und Zinsaufwendungen entfallen ausschließlich auf die WSW AG.

2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Aufwendungen aus Aufzinsung (26 T€) und die Zinserträge aus dem Deckungsvermögen der Altersversorgung (0 T€) werden mit einander verrechnet.

3. Erträge aus Verlustübernahme

Mit der WSW AG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Aufgrund des Verlustes ergab sich hieraus in 2023 eine Forderung in Höhe von 1.197 T€.

V. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte

Der mit der WSW AG abgeschlossene Pachtvertrag über die Strom- und Gasversorgungsnetze hat jeweils eine Laufzeit von zwei Jahren. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere zwei Jahre. Die nächste Kündigung kann zum 31.12.2024 ausgesprochen werden. Das Entgelt wird jährlich angepasst und ist für das Berichtsjahr unter Punkt V. 3 aufgeführt.

Zwischen der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH (WSW GmbH), der WSW AG, der WSW mobil GmbH, Wuppertal, und der WSW 3/4/5 Energie GmbH, Wuppertal, besteht ein Dienstleistungs- und Liefervertrag, dem die WSW Netz GmbH mit Wirkung zum 01.01.2012 beigetreten ist. Der Vertrag wurde mit Vereinbarung vom 01.12.2016 angepasst.

Über diesen Vertrag werden konzerninterne Liefer- und Leistungsbeziehungen geregelt. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum Jahre 2027. Im Geschäftsjahr 2023 sind hieraus Aufwendungen in Höhe von 4.547 T€ (Vj.: 4.078 T€) angefallen. Für die künftigen Jahre ist von Belastungen in ähnlicher Höhe auszugehen.

Die WSW Netz ist Mitglied in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände (RZVK), Köln. Die hierüber versicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft bzw. deren Hinterbliebene erhalten hieraus Betriebsrenten. Aufgrund der umlagefinanzierten Ausgestaltung der RZVK besteht eine Unterdeckung in Form der Differenz zwischen den von der Einstandspflicht erfassten Versorgungsansprüchen und dem anteiligen, auf die Gesellschaft entfallenden Vermögen der RZVK. Die umlagepflichtigen Entgelte betrugen im Geschäftsjahr 2023 rd. 14,0 Mio. € bei einem Umlagesatz von 4,25 %. Zusätzlich wird ein Sanierungsgeld von 3,5 % der umlagepflichtigen Entgelte erhoben. Damit beträgt der Gesamtfinanzierungsaufwand 7,75 %. Die weitere Entwicklung des Umlagesatzes ist derzeit nicht absehbar.

2. Mitarbeiter

Im Jahresmittel waren 192 Arbeitnehmer, davon 9 weibliche, bei der WSW Netz beschäftigt.

3. Angaben gemäß § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu Geschäften größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen.

Die WSW Netz agiert als Netzbetriebsgesellschaft im Rahmen eines Pacht-/Dienstleistungsmodells. Sie pachtet die Netze der WSW AG und entrichtet hierfür einen Pachtzins.

Des Weiteren werden Bau, Betrieb und Instandhaltung der Netze, die Messung und Abrechnung im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages mit der WSW AG durchgeführt. Ferner wird für die WSW AG die Konzessionsabgabe in Rechnung gestellt. Die Werte sind unter Materialaufwand aufgeführt.

Der WSW AG wurden für Netzdienstleistungen (Netznutzung, Messung, Abrechnung, KWK-Umlage, Netzreserve, Konzessionsabgabe und Umlagen nach EnWG, u.a. Offshore-Umlage und StromNEV) ein Betrag in Höhe von 87.932 T€ (Vj.: 86.413 T€) in Rechnung gestellt.

4. Ergänzende Angaben zum Prüfbericht

Die im Verwaltungsverfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m § 6b Abs. 6 S1, Abs. 1 S 1 EnWG getroffenen Vorgaben wurden derart umgesetzt, dass diese separat erstellt und vom Abschlussprüfer geprüft werden. Hierüber wird ein selbstständiger Prüfungsbericht vorliegen.

5. Angabe zu nicht marktüblichen Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Berichtsjahr wurden keine derartigen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Sinne von § 285 Nr. 21 HGB getätigt.

6. Konzernzugehörigkeit

Die WSW Netz GmbH ist ein Tochter Unternehmen der WSW Energie & Wasser AG, Wuppertal.

Die WSW Netz wird in den Konzernabschluss der WSW GmbH einbezogen. Die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH mit Sitz in Wuppertal stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Er wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Für den größten Kreis der Gesellschafter erstellt die Stadt Wuppertal einen Konzernabschluss in dem die WSW Netz GmbH einbezogen wird. Der Abschluss wird hinterlegt bei der Bezirksregierung, Düsseldorf und kann online über das Rathaus - Informationssystem eingesehen werden.

7. Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit tritt die WSW Netz GmbH mit zahlreichen Unternehmen in Geschäftsbeziehungen. Darunter befinden sich auch nahestehende Unternehmen. Die Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen unterscheiden sich nicht von den Liefer- und Leistungsbeziehungen mit fremden Dritten.

8. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres

Zum 01.01.2024 hat die WSW Netz GmbH die Erlösobergrenzen Strom und Gas im Sinne von § 4 Abs. 3 ARegV angepasst. Maßgeblich sind hierbei die Anpassungen der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten (dnbK) sowie die Kosten für die vorgelagerten Übertragungs- und Fernleitungsnetze, Lohnzusatzkosten und die Auflösung von Baukostenzuschüssen. Weiterhin sind in die Erlösobergrenzen die Salden der Regulierungskonten Strom und Gas eingeflossen. Im Vergleich zu 2023 ist die Erlösobergrenze Strom von 96.083 T€ auf 132.167 T€ in 2024 angestiegen. Grund hierfür sind im Wesentlichen die deutlich gestiegenen Kosten für das vorgelagerte Netz. Im Gasbereich ergibt sich hingegen eine leichte Absenkung der Erlösobergrenze von 39.616 T€ auf 38.684 T€. Diese Senkung ergibt sich im Wesentlichen aus Kostensenkungen im vorgelagerten Netz.

9. Geschäftsführung

Die Gesellschaft unterhält keinen Aufsichtsrat, sondern berichtet direkt dem Gesellschafter.

Kaufmännischer Geschäftsführer Dr. Frank Pieper, Düsseldorf (bis zum 31.12.2023)

Technischer Geschäftsführer Dr.-Ing. Bernd Voges, Wuppertal

Auf eine Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird entsprechend § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

 

Wuppertal, den 30. April 2024

Die Geschäftsführung

Dr. Voges

Entwicklung des Anlagevermögens 2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.01.2023
EUR
Zugänge 2023
EUR
Abgänge 2023
EUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen 60.452,25 130.396,45 0,00 190.848,70
2. geleistete Anzahlungen 10.000,00 713.125,50 0,00 723.125,50
Summe 70.452,25 843.521,95 0,00 913.974,20
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 1.306.724,37 0,00 0,00 1.306.724,37
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.536.600,12 1.058.541,12 -1,00 4.595.140,24
Summe 4.843.324,49 1.058.541,12 -1,00 5.901.864,61
Gesamt 4.913.776,74 1.902.063,07 -1,00 6.815.838,81
Abschreibungen Stand 01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Abschreibungen Stand 31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen -46.576,05 -27.448,14 0,00 -74.024,19
2. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe -46.576,05 -27.448,14 0,00 -74.024,19
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen -792.846,35 -164.131,28 0,00 -956.977,63
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung -2.310.547,64 -535.283,68 0,00 -2.845.831,32
Summe -3.103.393,99 -699.414,96 0,00 -3.802.808,95
Gesamt -3.149.970,04 -726.863,10 0,00 -3.876.833,14
Buchwerte Stand 31.12.2023
EUR
Buchwerte Stand 31.12.2022
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen 116.824,51 13.876,20
2. geleistete Anzahlungen 723.125,50 10.000,00
Summe 839.950,01 23.876,20
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 349.746,74 513.878,02
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.749.308,92 1.226.052,48
Summe 2.099.055,66 1.739.930,50
Gesamt 2.939.005,67 1.763.806,70

Tatigkeiten-Abschlüsse gem. § 6b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für das Geschäftsjahr 2023

der WSW Netz GmbH

- Angaben zu den Regeln einschl. Abschreibungsmethoden gem. § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge zugeordnet worden sind, sowie sonstige Erläuterungen zu den Tätigkeiten-Abschlüssen -

1. Allgemeines

Aufgrund des zweiten Gesetzes nur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 07.07.2005 (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) und mit dem Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 26.07.2011 erstellt die WSW Netz GmbH ab dem GJ 2006 Tätigkeitenabschlüsse gem. § 6b.

Gem. § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG sind in der internen Rechnungslegung die Regeln einschließlich der Abschreibungsmethoden anzugeben, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG getrennten Konten zugewiesen werden. Dabei ist für die Posten der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen anzugeben, nach welchen Methoden (direkte Zuordnung oder Schlüsselung) diese entwickelt wurden.

2. Zu separierende Tätigkeiten

Die WSW Netz GmbH hat ihr Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetz von ihrer 100 %-igen Mutter, der WSW Energie & Wasser AG (WSW AG) gepachtet. Die WSW Netz GmbH agiert als reine Netzbetriebsgesellschaft für die Strom- und Gasverteilung, d. h. das Eigentum der Netze verbleibt bei der WSW AG. Die WSW Netz GmbH pachtet die Netze und zahlt hierfür einen Pachtzins an die WSW AG. Die WSW AG führt im Bereich des Gasnetzes die Planung, den Bau, die Messung und Abrechnung im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages durch. Im Bereich des Stromnetzes führt die WSW AG die Planung, Messung und Abrechnung durch.

Insoweit führt die WSW Netz GmbH i. S. von § 6 b Abs. 3 Sätze 1 und 2 die folgenden zu separierende Tätigkeiten aus:

- Elektrizitätsverteilung

- Gasverteilung

- Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (= giMSB, intelligenter Messstellenbetrieb)

3. Getrennte Konten

Die WSW Netz GmbH führt getrennte Konten auf verschiedene Weise:

3.1 Gewinn- und Verlustrechnungen

Bei der Erstellung der Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt die Entflechtung mit Hilfe der Kostenstellen, die den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet sind.

Als Unterkonto zu jedem Erfolgskonto werden eindeutig zugeordnete Kostenstellen mitbebucht und aufgrund der Zuordnung einer Tätigkeit zugerechnet. Die Kostenstellen des gemeinsamen Bereiches der WSW Netz GmbH werden anhand eines Schlüssels auf Basis des gepachteten Anlagevermögens zugeordnet.

3.2 Bilanzen

Es bestehen Konten, die eindeutige Geschäftsvorfälle enthalten (z. B. Anlagevermögen, Forderungen und Verbindlichkeiten aufgrund innerbetrieblicher Leistungsverrechnung) und damit direkt zuordenbar sind.

Des Weiteren werden über ein Tabellenkalkulationsprogramm (MS-Excel) Kontenwerte aufbereitet und den Tätigkeiten direkt (über Segmentzuordnung aus den Aufwands- / Erlöskontierungen abgeleitet) bzw. über Schlüssel zugeordnet.

4. Methoden der Zuordnung (direkte Zuordnung bzw. Schlüsselung)

Wie bereits ausgeführt, werden die Tätigkeiten-Bilanzen und -Gewinn- und Verlustrechnungen nach unterschiedlichen Methoden entwickelt.

Die Gewinn- und Verlustrechnungen werden direkt aus den eindeutigen Unterkonten "Kostenstelle" entwickelt. Der geringe Teil des gemeinsamen Bereichs wird anhand eines Schlüssels zugeordnet.

Die Bilanzen werden sowohl durch direkte Zuordnungen/Buchungen als auch durch Schlüsselungen entwickelt:

Anlagevermögen
Konzessionsähnliche Rechte Zuordnung über Spartengitter
Sachanlagen Zuordnung über Spartengitter
Umlaufvermögen
Sonstige Vermögensgegenstände: direkt anhand Segmentierung und Einzelbelegen.
Die restliche Verteilung erfolgt anhand des Verhältnisses der Umsatzerlöse bzw. aufgrund des Verhältnisses aus der bilanziellen Abgrenzung. Personalbezogenes Vermögen wurde anhand des Personalschlüssels verteilt, sofern keine direkte Zuordnung möglich war.
Forderungen gegen andere Segmente: s. u.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: Anhand des Verhältnisses der Umsatzerlöse bzw. bei direkt kontierten Belegen aus der Zuordnung zu den Segmenten
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital: Direkte Zuordnung
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen: direkt anhand der Segmentierung und Belegpositionen, der Rest nach Umsatzerlösen. Personalbezogenes Vermögen wurde anhand des Personalschlüssels verteilt, sofern keine direkte Zuordnung möglich war.
Siehe hierzu auch separat beigefügten Rückstellungsspiegel nach Sparten.
Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen: Aufteilung im Verhältnis der erzielten Umsatzerlöse bzw. aufgrund des Verhältnisses aus der bilanziellen Abgrenzung.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen: Aufteilung nach direkter Zuordnung bzw. nach Umsatzerlösen bzw. aufgrund des Verhältnisses aus der bilanziellen Abgrenzung.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter Aufteilung nach direkter Zuordnung bzw. nach Umsatzerlösen bzw. aufgrund des Verhältnisses aus der bilanziellen Abgrenzung.
Abgrenzungsposten
Abgrenzungsposten in 2023 nicht relevant

Zuordnung der Forderungen gegen andere Segmente, der liquiden Mittel und des Bilanzgewinns:

Die Forderungen gegen andere Segmente ergeben sich aus der Residualgröße Aktiva zu Passiva und werden in der entsprechenden Höhe ausgewiesen.

5. Abschreibungsmethoden

Die Gegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens werden linear abgeschrieben.

6. Sonstige Erläuterungen zu den Tätigkeiten - Abschlüsse

6.1 Anlagengitter

Das Anlagevermögen gliedert sich in Güter des Strom- und Gasbereiches. Ein jeweils getrennter Anlagenspiegel wurde dem Bericht beigefügt. Die Zähler für intelligentes Messwesen gehören der WSW AG und sind dort im Anlagevermögen enthalten.

6.2 Forderungen

Es bestehen lediglich Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr gegen über Mitarbeiter / innen aus Darlehen in Höhe von 6.985,-- € (Vj. 8.275,16 €). Die Verteilung auf die Sparten erfolgt überwiegend anhand der direkten Zuordnung der Mitarbeiter / innen.

6.3 Rückstellungen

Rückstellungen fallen direkt in den einzelnen Sparten Strom- und Gas an. Rückstellungen des gemeinsamen Bereiches wurden geschlüsselt. Ein jeweils getrennter Rückstellungsspiegel nach Sparten wurde dem Bericht beigefügt.

6.4 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

 

Wuppertal, den 30. April 2024

WSW Netz GmbH

Dr. Voges

Tätigkeiten-Bilanz zum 31.12.2023

Aktiva

Strom
EUR
VJ
TEUR
giMSB
EUR
VJ
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 839.947,01 24 0,00 0
II. Sachanlagen 1.906.987,77 1.554,00 0,00 0
III. Finanzanlagen 0,00 0 0,00 0
2.746.934,78 1.578,00 0,00 0
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 0,00 0 0,00 0
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.782.302,82 5.906,00 212.246,04 168
2. Forderungen gegen Gesellschafter 8.421.547,13 8.033,00 0,00 0
3. Forderungen gegen verb. Unternehmen 0,00 0 0,00 0
4. sonstige Vermögensgegenstände 2.925.198,74 429 0,00 0
5. Forderungen gegen andere Segmente 1.388.070,41 3.277,00 338.113,70 183
17.517.119,10 17.645,00 550.359,74 351
III. Guthaben bei Kreditinstituten 443.954,29 126 0,00 0
443.954,29 126 0,00 0
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.336,64 0 0,00 0
20.709.344,81 19.349,00 550.359,74 351

Passiva

Strom
EUR
VJ
TEUR
giMSB
EUR
VJ
TEUR
A. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 870.000,00 870 0,00 0
B. Kapitalrücklage 1.000.000,00 1.000,00 0,00 0
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 35.040,96 0 0,00 0
2. Sonstige Rückstellungen 12.827.352,23 5.583,00 0,00 0
D. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen 456.025,09 523 0,00 0
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.622.380,42 7.797,00 0,00 0
3. Verbindlichkeiten gegenüber verb. Unternehmen 1.504.587,07 970 0,00 0
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 0,00 0 550.359,74 351
5. sonstige Verbindlichkeiten 393.959,04 2.606,00 0,00 0
5.976.951,62 11.896,00 550.359,74 351
E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0 0,00 0
20.709.344,81 19.349 550.359,74 351
Gas
EUR
VJ
TEUR
Gesamt
EUR
VJ
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 0 839.950,01 24
II. Sachanlagen 192.067,89 186 2.099.055,66 1.740,00
III. Finanzanlagen 0,00 0 0,00 0
192.070,89 186 2.939.005,67 1.764,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 8.250,00 0 8.250,00 0
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 632 4.994.548,86 6.706,00
2. Forderungen gegen Gesellschafter 4.132.517,38 4.100,00 12.554.064,51 12.133,00
3. Forderungen gegen verb. Unternehmen 0,00 0 0,00 0
4. sonstige Vermögensgegenstände 17.335,06 204 2.942.533,80 633
5. Forderungen gegen andere Segmente -1.726.184,11 -3.460,00 0,00 0
2.423.668,33 1.476,00 20.491.147,17 19.472,00
III. Guthaben bei Kreditinstituten 142.040,71 39 585.995,00 165
142.040,71 39 585.995,00 165
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0 1.336,64 0
2.766.029,93 1.709 24.025.734,48 21.409
Gas
EUR
VJ
TEUR
Gesamt
EUR
VJ
TEUR
A. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 80.000,00 80 950.000,00 950
B. Kapitalrücklage 0,00 0 1.000.000,00 1.000
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 11.211,15 0 46.252,11 0
2. Sonstige Rückstellungen 1.062.427,57 999 13.889.779,80 6.582
D. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen 145.902,69 160 601.927,78 683
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 751.122,36 49 4.373.502,78 7.846
3. Verbindlichkeiten gegenüber verb. Unternehmen 186.548,88 421 1.691.135,95 1.391
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 0,00 0 550.359,74 353
5. sonstige Verbindlichkeiten 528.817,28 0 922.776,32 2.606
1.612.391,21 630 8.139.702,57 12.879
E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0 0,00 0
2.766.029,93 1.709 24.025.734,48 21.409

Tätigkeiten-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. - 31.12.2023

Gewin- und Verlustrechnung - Spartenrechnung Strom
EUR
VJ
TEUR
giMSB
EUR
VJ
TEUR
1. Umsatzerlöse 122.076.003,65 120.342 1.011.012,13 822
2. andere aktivierte Eigenleistungen 40.971,60 0 0,00 0
3. Sonstige betriebliche Erträge 10.666.731,33 5.365 0,00 0
132.783.706,59 125.707 1.011.012,13 822
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -65.419.247,31 -61.331 -1.011.012,13 -822
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -32.415.250,25 -32.151 0,00 0
-97.834.497,56 -93.482 -1.011.012,13 -822
5. Personalaufwand
a) Entgelte -12.579.775,77 -12.714 0,00 0
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -3.033.355,19 -3.038 0,00 0
-15.613.130,96 -15.752 0,00 0
6. Abschreibungen -665.707,11 -516 0,00 0
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -16.800.353,26 -16.564 0,00 0
-16.800.353,26 -16.564 0,00 0
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 93.623,91 62 0,00 0
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -122.354,59 -55 0,00 0
-28.730,68 7 0,00 0
10. Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.841.287,02 -600 0,00 0
11. sonstige Steuern -78.433,31 -42 0,00 0
12. Erträge aus Verlustübernahme / Aufw. Ergebnisabführung -1.762.853,70 642 0,00 0
13. Jahresergebnis -1.762.853,70 642 0,00 0
Gewin- und Verlustrechnung - Spartenrechnung Gas
EUR
VJ
TEUR
Gesamt
EUR
VJ
TEUR
1. Umsatzerlöse 39.381.457,56 37.079 162.468.473,34 158.243
2. andere aktivierte Eigenleistungen 19.280,76 0 60.252,36 0
3. Sonstige betriebliche Erträge 1.931.629,03 1.708 12.598.360,36 7.073
41.332.367,34 38.787 175.127.086,06 165.316
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -10.435.678,40 -7.440 -76.865.937,84 -69.593
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -26.218.263,26 -25.739 -58.633.513,51 -57.890
-36.653.941,66 -33.179 -135.499.451,35 -127.483
5. Personalaufwand
a) Entgelte -2.906.316,14 -3.025 -15.486.091,91 -15.739
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -679.371,49 -713 -3.712.726,68 -3.751
-3.585.687,63 -3.738 -19.198.818,59 -19.490
6. Abschreibungen 61.155,99 -51 -726.863,10 -567
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -4.002.693,99 -3.490 -20.803.047,25 -20.054
-4.002.693,99 -3.490 -20.803.047,25 -20.054
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 85.808,77 88 179.432,68 150
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -50.455,45 -3 -172.810,04 -58
35.353,32 85 6.622,64 92
10. Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -2.935.758,61 -1.588 -1.094.471,59 -2.188
11. sonstige Steuern -23.744,08 -10 -102.177,39 -52
12. Erträge aus Verlustübernahme / Aufw. Ergebnisabführung 2.959.502,68 1.598 1.196.648,98 2.240
13. Jahresergebnis 0,00 0 0,00 0

Strom Anlagengitter zum 31.12.2023

Anlagenbestand 01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Anlagenbestand 31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen 60.449,25 130.396,45 0,00 190.845,70
2. geleistete Anzahlungen 10.000,00 713.125,50 0,00 723.125,50
Summe 70.449,25 843.521,95 0,00 913.971,20
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 1.286.730,37 0,00 0,00 1.286.730,37
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.129.115,89 993.203,71 0,00 4.122.319,60
Summe 4.415.846,26 993.203,71 0,00 5.409.049,97
Gesamt 4.486.295,51 1.836.725,66 0,00 6.323.021,17
kum. Abschr. 01.01.2023
EUR
Abschreibungen 2023
EUR
Abschreibungen Abgang 2023
EUR
kum. Abschr. 31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen -46.576,05 -27.448,14 0,00 -74.024,19
2. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe -46.576,05 -27.448,14 0,00 -74.024,19
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen -784.931,87 -161.151,42 0,00 -946.083,29
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung -2.077.274,03 -478.704,88 0,00 -2.555.978,91
Summe -2.862.205,90 -639.856,30 0,00 -3.502.062,20
Gesamt -2.908.781,95 -667.304,44 0,00 -3.576.086,39
Buchwerte 31.12.2023
EUR
Buchwerte 31.12.2022
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen 116.821,51 13.873,20
2. geleistete Anzahlungen 723.125,50 10.000,00
Summe 839.947,01 23.873,20
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 340.647,08 501.798,50
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.566.340,69 1.051.841,86
Summe 1.906.987,77 1.553.640,36
Gesamt 2.746.934,78 1.577.513,56

Gas Anlagengitter zum 31.12.2023

Anlagenbestand 01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Anlagenbestand 31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen 3,00 0,00 0,00 3,00
Summe 3,00 0,00 0,00 3,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 19.994,00 0,00 0,00 19.994,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 407.484,23 65.337,41 -1,00 472.820,64
Summe 427.478,23 65.337,41 -1,00 492.814,64
Gesamt 427.481,23 65.337,41 -1,00 492.817,64
kum. Abschr. 01.01.2023
EUR
Abschreibungen 2023
EUR
Abschreibungen 2023
EUR
kum. Abschr. 31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen -7.914,48 -2.979,86 0,00 -10.894,34
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung -233.273,61 -56.578,80 0,00 -289.852,41
Summe -241.188,09 -59.558,66 0,00 -300.746,75
Gesamt -241.188,09 -59.558,66 0,00 -300.746,75
Buchwerte 31.12.2023
EUR
Buchwerte 31.12.2022
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen 3,00 3,00
Summe 3,00 3,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 9.099,66 12.079,52
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 182.968,23 174.210,62
Summe 192.067,89 186.290,14
Gesamt 192.070,89 186.293,14

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die WSW Netz GmbH

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der WSW Netz GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WSW Netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

- Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

- Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis(IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs 4 Satz 2 MsbG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungs pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

- ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

- ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Duisburg, den 30. April 2024

PKF Fasselt Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte

Jahn, Wirtschaftsprüfer

Pentschev, Wirtschaftsprüfer

Angaben zur Feststellung

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 27. Juni 2024.

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