IET-Hamburg GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ursula Margarethe Käthe Dutta seit 13.6.2025 | Geschäftsführer |
Daniel Dutta seit 5.7.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Daniel Dutta | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Motion E-Commerce GmbH (vormals: Motion Fashion Network Europe GmbH)HamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§276,288HGB) und bei der Offenlegung (§327HGB) des Jahresabschlusses wurden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und soweit die Aussagekraft nicht beeinträchtigt wird, in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitIm Berichtsjahr waren keine Änderungen in der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung ist mit den Vorjahreswerten vergleichbar. II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, etwaige Grundstücksrechte nicht mit etwaigen Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Etwaige Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. Allgemeine BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß §7Abs.1EStG nach der linearen Methode vorgenommen. 3. FinanzanlagenAnteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. 4. VorräteDas Unternehmen hatte am Berichtsjahresende kein Vorratsvermögen. 5. Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 6. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 7. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 8. PensionsrückstellungenDas Unternehmen hat weder im Berichtsjahr noch in Vorjahren Pensionszusagen erteilt. IV. WährungsumrechnungGeschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. V. Angaben zum UnternehmenGemäß § 264 Abs. 1a HGB sind im Jahresabschluss nachfolgend aufgeführte Angaben zum Unternehmen zu machen: B.
C. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Aufstellung gemäß § 284 Abs. 3 HGB sind aus dem den Anhang beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Die Gesellschaft bilanziert keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB. Anteile oder Anlageaktien an inländischen Investmentvermögen i. S. d. § 1 des Investmentgesetzes oder vergleichbaren Investmentanteilen i. S. d. § 285 Nr. 26 HGB bestanden im Berichtsjahr nicht. Im Berichtsjahr wurden keine Finanzinstrumente zu Finanzanlagen gem. § 266 Abs. 2 A. III. HGB genutzt, so dass Angaben hierzu gem. § 285 Nr. 18 und 20 HGB nicht zu machen sind. Im Berichtsjahr wurden keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB gebildet. Im Berichtsjahr wurden Vermögensgegenstände und Schulden nicht nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet. Die Forderungen setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:
Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 5.571.877,61 davon entfallen auf: a) Steuern EUR 1.562.247,56 b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00 Die weiteren Verbindlichkeiten setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren gemäß § 285 Nr. 1 Buchstabe a) HGB betrug im Berichtsjahr € 0,00. Die Verbindlichkeiten, die durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gemäß § 285 Nr. 1 Buchstabe b) HGB gesichert sind, betragen:
D. Ergänzende AngabenAngaben zu den GeschäftsführernGeschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtsjahr:
Auf die Angabe der Geschäftsführergehälter wurde - unter Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB - verzichtet. Die Gesellschaft hat dem Geschäftsführer im Berichtsjahr kein Mitarbeiterdarlehen gewährt. Die Gesellschaft hat dem Geschäftsführer im Berichtsjahr keine Vorschüsse gewährt. Die Gesellschaft ist zugunsten des Geschäftsführers keine Haftungsverhältnisse eingegangen. E. ErgebnisverwendungDie Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis
wie folgt zu verwenden:
F. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGBAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.3.2025. |
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