Panagra
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
101.690,68 |
90.308,04 |
| I.
Vorräte |
66.337,64 |
48.700,95 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.593,28 |
8.685,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.759,76 |
32.921,53 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
27,29 |
15,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
101.717,97 |
90.323,49 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.491,49 |
20.832,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
4.167,74 |
9.432,51 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.659,23 |
5.264,77 |
| B.
Rückstellungen |
3.217,77 |
18.680,31 |
| C.
Verbindlichkeiten |
75.008,71 |
50.810,92 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
72.008,71 |
50.810,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
101.717,97 |
90.323,49 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz und Ertragslage.
Von der Gliederung der Bilanz wird gegenüber dem
Vorjahr nicht abgewichen. Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung sind mit dem Vorjahr vergleichbar.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für
mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Anhang wurde unter Berücksichtigung des
Wahlrechts nach § 288 Abs. 1 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB wurde
auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG)
aufgestellt.
Die Bewertung der Waren erfolgte zu den
ursprünglichen Anschaffungskosten - soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war.
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wurde
wie bisher das Verbrauchsfolgeverfahren nach der
Lifo-Methode angewendet (§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gemäß
§ 256a Abs. 2 HGB bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr.
2 HGB).
Flüssige Mittelwurden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 HGB).
Verbindlichkeitenwurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen bilanziert, welche den
Rückzahlungsbeträgen entsprechen.
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren
Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden
mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten
wurden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder
dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
bewertet.
III. Angaben zur Bilanz
AKTIVSEITE
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
PASSIVSEITE
Die Gesellschafter haben beschlossen, den
Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von Euro
5.264,77auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss des Berichtsjahres in
Höhe von Euro 2.659,23 auf neue Rechnung vorzutragen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Bei den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
besteht der übliche Eigentumsvorbehalt.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr.
3a HGB
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in
betriebsgewöhnlichem Umfang.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung wurde in 2012 von
Herrn Bernd Schneider, Kaufmann, Berlin,
wahrgenommen.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Prokura werde erteilt:
Herrn Friedrich Wersing.
Herrn Marc Wersing,
Frau Nadine Wersing.
Die Prokuristen sind jeweils
einzelvertretungsberechtigt.
Berlin,
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 6.08.2013 festgestellt.
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