Abel
Consulting GmbH
Bad Soden
am Taunus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.087,00 |
1.887,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.087,00 |
1.887,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
349.668,32 |
279.243,56 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.807,01 |
16.884,36 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
338.861,31 |
262.359,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
827,13 |
814,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
351.582,45 |
281.944,58 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
295.930,83 |
242.306,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
217.306,31 |
157.160,82 |
| III.
Jahresüberschuss |
53.624,52 |
60.145,49 |
| B.
Rückstellungen |
11.159,52 |
11.580,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
44.492,10 |
28.058,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
351.582,45 |
281.944,58 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Abel Consulting GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang
besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss
keine Angaben erfolgten:
- Angaben
zum Jahresabschluss insgesamt
- Angaben
über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
- Angaben
zur Gliederung des Jahresabschlusses
-
Aufgliederung und Erläuterung zur Bilanz
- Sonstige
Angaben
II. Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
Soweit die Ausweiswahlrechte nicht in der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung ausgeübt wurden, werden
diese Posten im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
III.Erläuterungenzur Bilanz
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Immaterielle Anlagewerte wurden bis zum
Bilanzstichtag nicht angeschafft.
.Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung
der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen
sich auf
-
EUR 800,00 bei
Sachanlagen
Bewegliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410 Euro
(Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Jahr des
Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Am Bilanzstichtag waren keine in Auftrag befindliche
Aufträge zu bilanzieren.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare
Risiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
ausreichend Rechnung getragen.
Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden bis zu
Bilanzstichtag nicht erworben.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Eine
Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe
e) EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am
Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung
gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG
war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag
weniger als 12 Monate betrug bzw. es sich um verzinsliche
Verbindlichkeiten, Anzahlungen oder Vorausleistungen
handelte.
In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
sind keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr
als 5 Jahren enthalten.
In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
sind keine Verbindlichkeiten enthalten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag lagen Angaben gemäß
keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse wie
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, der Begebung von
Wechseln, aus Gewährleistungsverträgen und der
Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten vor.
IV.
Sonstige Angaben
Verbindlickeiten gegen die Gesellschafterin bestehen
in Höhe von € 172,10.
Zugunsten der Mitglieder der
Geschäftsführung wurden keine
Haftungsverhältnisse eingegangen.
Die Gesellschafterin beabsichtigt den
Jahresüberschuss in Höhe von EUR 53.624,52 zu dem
Gewinnvortrag in Höhe von EUR 217.306,31
hinzuzuaddieren und auf das neue Rechnungsjahr vorzutragen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Tiep-Hoan Abel
Dieter Abel
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bad Soden, den 11.09.2017
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Tiep-Hoan
Abel
Dieter Abel
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