Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 95926
Eingetragen
19.1.2017
Branche
Druck- und MedienvorstufeHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Nutzkraftwagen und Nutzkraftwagenmotoren
Gegenstand
Durchführung von Fahrzeugbeschriftung, Fahrzeugfolierung, Textildruck, Werbetechnik, Grafik und Druck, Handel mit hierzu gehörigen Produkten.

Historie

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Management

NameRolle
Kristina Lewandowski
seit 22.4.2021
Geschäftsführer
David Lewandowski
seit 19.1.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
David Lewandowski
Uferweg 18a, 63571 Gelnhausen
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MOTION PRINT GmbH

Gelnhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
1.1.2017
EUR
A. Anlagevermögen 23.050,00 0,00
I. Sachanlagen 23.050,00 0,00
B. Umlaufvermögen 163.014,24 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 46.527,51 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 116.486,73 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.262,99 0,00
Summe Aktiva 191.327,23 0,00

Passiva

31.12.2017
EUR
1.1.2017
EUR
A. Eigenkapital 102.744,82 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Kapitalrücklage 53.557,31 0,00
III. Jahresüberschuss 24.187,51 0,00
B. Rückstellungen 6.653,21 0,00
C. Verbindlichkeiten 81.929,20 0,00
Summe Passiva 191.327,23 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 28.500,75 ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer: David Lewandowski

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Hanau, den 16. Juli 2018

David Lewandowski, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.7.2018.

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