Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 66468
Eingetragen
3.2.1998
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
die Unternehmens-Beratung. Primär im Rahmen der Strategie-Entwicklung, der Organisations- und Informationstechnologie (Dienstleistung). Dieses schließt ggf. bei Realisierung der Empfehlungen aus der Beratungsleistung auch die benötigten Waren- und Dienstleistungen ein (Handel).

Historie

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Management

NameRolle
Christos Papoudaris
seit 26.3.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Christos Papoudaris
Hamburg
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CPP Consult GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

Euro 2010
Euro
2009
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 5.291,39 2.792,25
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 67.920,00 100.878,48
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00
III Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 197.162,21 193.113,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
Summe 270.373,60 296.784,61

Passiva

2010
Euro
2009
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 24.604,98 13.645,92
III Jahresüberschuss 10.893,13 10.959,06
B. Rückstellungen 93.069,99 68.319,76
C. Verbindlichkeiten
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 115.805,50 115.805,50 177.859,87
Summe 270.373,60 296.784,61

Anhang

Bei der Gesellschaft handelt es sich nach § 267 Abs. 1 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft, daher verschiedene, befreiende Vorschriften von der Publizitätspflicht herrschen. Insbesondere kommen folgende Befreiungs-Vorschriften zum Einsatz:

§ 274a HGB

§ 276 HGB

§ 286 HGB

§ 288 HGB

§ 316 HGB

§ 326 HGB

Nach der Publizitätspflicht werden folgende Pflicht-Angaben veröffentlicht:

Nach § 268 HGB (Bilanzpositionen, Bilanzvermerke):

- Abs. 1 Jahresergebnis Das Jahresergebnis beträgt +10.893,13 EUR. Die Position Gewinn-/Verlustvortrag kummuliert die Jahres-Vor-Ergebnisse.
- Abs. 2 Anlagevermögen Entwicklung Die Differenz beträgt +2.499,14 EUR (Zunahme), die Aufstellung eines Anlagengitters entfällt nach § 274a Nr. 1.
- Abs. 3 Eigenkapital Das Eigenkapital ist nicht aufgebraucht, daher sind keine Angaben hier zu machen.
- Abs. 4 Forderungen>1 Jahr Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr bestehen nicht, restliche Angaben entfallen nach § 274a Nr. 2.
- Abs. 5 Verbindlichkeiten bis zu 1 Jahr Bestehen aus Lieferanten-Leistungen/Rechnungen in Höhe von 75.000,00 EUR, restliche Angaben entfallen nach § 274a Nr. 3.
- Abs. 6 ARAG Angabe § 250 Abs. 3 Die Angabe entfällt nach § 274a Nr. 4.
- Abs. 7 bestehende Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft ist keinerlei Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB eingegangen.

Nach §§ 269 bis 274 HBG sind keine weiteren Angaben zu machen (siehe auch § 274a Nr. 5), soweit diese nicht bereits in der Bilanz enthalten sind.

Nach § 277 HGB (Einzelne Positionen zur G+V):

- Abs. 1 Umsatzerlöse Sind nach § 326 Satz 2 HGB keine Angaben zu machen (G+V Position).
- Abs. 2 Bestandsveränderungen Sind nach § 326 Satz 2 HGB keine Angaben zu machen (G+V Position).
- Abs. 3 Außerplanmäßige Abschreibungen Sind nach § 326 Satz 2 HGB keine Angaben zu machen (G+V Position).
- Abs. 4 Außerordentliche Erträge/Aufwendungen Sind nach § 326 Satz 2 HGB keine Angaben zu machen (G+V Position).

Für § 278 HGB (Steuern) werden mit Verweis auf § 326 Satz 2 HGB keine Angaben gemacht (G+V Posiiton).

Für §§ 280 Abs. 3, § 281 Abs. 2 sowie 282 HGB (Abschreibungen) sind nach § 326 Satz 2 HGB keine Angaben zu machen (G+V Position).

Nach § 283 HGB ist das Eigenkapital zum Nennbetrag ausgewiesen worden. Es ist vollständig eingezahlt.

Nach § 284 HGB (Erläuterung Bilanz und G+V) sind folgende Pflichtangaben zu machen:

- Abs. 1 Generelle Veröffentlichungsangaben Diese wurden unter Seite 1 bereits aufgeführt bzw. es wurden keine Bilanzierungs-Wahlrechte eingesetzt/verwendet.
- Abs. 2 Nr. 1 Bilanzierungs/Bewertungsmethode Die Bilanzierung erfolgt nach HGB, die Bewertung jeweils zum Anschaffungs-/Herstellungswert abzgl. der ant. linearen Abschreibung.
- Abs. 2 Nr. 2 EUR-Umrechnungskurse Es wurden keine Umsätze in Fremd-Währung vorgenommen.
- Abs. 2 Nr. 3 Abweichungen Bilanz-Methode Abweichende Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden wurden nicht verwendet.
- Abs. 2 Nr. 4 Bewertung nach § 240 Abs. 4 Angabe entfällt nach § 288 Satz 1.
- Abs. 2 Nr. 5 Einbeziehung Fremdzins in HK Fremdzinsen sind nicht in den Herstellungskosten enthalten.

Nach § 285 HGB (Sonstige Pflichtangaben) werden veröffentlicht:

- Nr. 1 a) Gesamtbetrag VB> 5 Jahre Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
- Nr. 1 b) Gesamtbetrag VB durch Pfandrechte Es sind keine Verbindlichkeiten durch fremde Pfandrechte gesichert - außer dem verlängerten Lieferanten Eigentums-Vorbehalt bei Waren.
- Nr. 2 Aufgliederung Verbindlichkeitgen Angaben entfallen nach § 288 Satz 1.
- Nr. 3 Sonstige Verpflichtungen Angaben entfallen nach § 288 Satz 1.
- Nr. 4 Aufgliederung Umsatzerlöse Angaben entfallen nach § 288 Satz 2.
- Nr. 5 Einfluß Abschreibungen auf Ergebnis Angaben entfallen nach § 288 Satz 1.
- Nr. 6 Einfluß Steuern auf Ergebnis /gew.+auß. Angaben entfallen nach § 288 Satz 1.
- Nr. 7 Durchschn. Anzahl Arbeitnehmer Angaben entfallen nach § 288 Satz 1.
- Nr. 8 a) Anw. § 275 Abs. 3 Materialaufwand Angaben entfallen nach § 288 Satz 1.
- Nr. 8 b) Anw. § 275 Abs. 3 Personalaufwand
- Löhne und Gehälter Angaben entfallen nach § 326 Satz 2 (G+V Position).
- Soziale Abgaben/Altersvorsorge Angaben entfallen nach § 326 Satz 2 (G+V Position).
- davon Altersvorsorge Angaben entfallen nach § 326 Satz 2 (G+V Position).
- Nr. 9 a) Gesamtbezüge Geschäftsführung Angaben entfallen nach §§ 286 Abs. 4 und Abs. 5, § 288 Satz 1, § 326 Satz 2 (G+V Position).
- Nr. 9 b) Gesamtbezüge früherer Geschäftsf. Angaben entfallen nach §§ 286 Abs. 4 und Abs. 5, § 288 Satz 1, § 326 Satz 2 (G+V Position).
- Nr. 9 c) Vorschuß/Kredite Es wurden keine Vorschüsse/Kredite an den Personenkreis gewährt.
- Nr. 10 Mitglieder GF bzw. 1 AR Der einzige Geschäftsführer lautet: Chris Papoudaris, Dipl.-Informatiker und Bankkaufmann. Ein Aufsichtsrat ist nicht vorhanden.
- Nr. 11 Andere Gesell./handelnde Person 20% Angaben entfallen nach § 286 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2.
- Nr. 11 a) Unbeschr. Haftung für Unternehmen Angaben entfallen nach § 286 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2.
- Nr. 12 Sonstige Rückstellungen Angaben entfallen nach § 288 Satz 1.
- Nr. 13 Anwendung § 255 Abs. 4 Satz 3 Der Geschäfts-/Firmenwert ist nicht bilanziert, wird daher auch nicht abgeschrieben. Daher entfallen die Angaben hier.
- Nr. 14 Angabe Mutterkonzern Ein Mutterkonzern ist nicht vorhanden.
- Nr. 15 Anhang P-Gesellschaft § 264a Abs. 1 Es handelt sich hier um eine Kapitalgesellschaft und nicht um eine Personengesellschaft.
- Nr. 16 nach § 161 AktG Erklärung Es handelt sich hier um keine Aktiengesellschaft oder börsennotiertes Unternehmen.
- Nr. 17 Teilnahme Markt nach § 2 Abs. 5 W HG Angaben entfallen nach § 288, Satz 1.
- Nr. 18 Kategorie derivative Finanzinstrumente Angaben entfallen nach § 288, Satz 1.
- Nr. 19 Finanzanlagen über Zeitwert §266 Abs.2 Es wurden keine Finanzanlagen über ihren Zeitwert bilanziert.

Nach § 328 Ziffer 1 Satz 2 HGB werden folgende Angaben zusätzlich veröffentlicht:

I.

Der Jahres-Abschluss für 2010 wurde nach §§ 242, 264 HGB von der Geschäftsführung innerhalb der gesetzlichen Fristen am 31.05.2011 aufgestellt.

II.

Der Jahres-Abschluss für 2010 wurde nach § 42 GmbHG von der Gesellschafter-Versammlung am 31.05.2011 festgestellt und wie vorgelegt genehmigt. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt.

 

Hamburg, 18.03.2012

gez. Chris Papoudaris

Diplom-Informatiker und Bankkaufmann

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