DRALON GmbHLiquidiert
41540 Dormagen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tillmann Jakob Peeters seit 12.4.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Fraver S.p.A | 66.50% |
Bacrin S.r.l | 33.50% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DRALON GmbHDormagenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lagebericht 2019DRALON GmbH, DormagenVorbemerkung: Die DRALON GmbH wird in den Konzernabschluss der Fraver S.p.A., Quaregna (Biella) Italien, einbezogen. Die DRALON GmbH hat zum 31.12.2018 erstmals einen Konzernabschluss erstellt. Darin einbezogen sind die Tochterfirmen DRALON Beteiligung GmbH und Dolan Holding GmbH/Dolan GmbH. Die Dolan GmbH ist Hersteller von pigmentierten und anderen speziellen Acrylfasern - ein Geschäftsmodell mit globalem Fokus, großer Kundennähe und Investitionskraft. Der Weltmarktanteil beträgt ca. 45 %. Wir reagieren hiermit auf die Stagnation der textilen Märkte im Stammgeschäft der DRALON GmbH und festigen unsere Stellung im Acrylfasermarkt durch Produkte mit attraktiven Anwendungen. Im rückläufigen textilen Acrylfasermarkt der DRALON GmbH erwarten wir mittelfristig den Ausstieg von Wettbewerbern, sei es durch Aufgabe oder durch Umbau von Teilkapazitäten auf nicht-textile Produkte wie z.B. Precursoren für Carbonfasern. Grundlagen Geschäftsfeld: Die wirtschaftliche Betätigung der DRALON GmbH erstreckt sich auf die Herstellung, das Marketing und den Vertrieb von Acrylfasern (PAN-Fasern) verwandten Produkten sowie Zwischen- und Nebenprodukten. Hier genießt die DRALON GmbH weltweites Ansehen als einer der anerkannten Marktführer. Die DRALON GmbH ist zertifiziert nach ISO 9001:2015. Energieversorgung: Beide Standorte in Lingen und Dormagen werden derzeit aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen beliefert, die trotz des faserspezifischen Energieverbrauches im internationalen Vergleich eine sehr gute CO 2 -Bilanz ermöglichen. Die derzeitigen Verträge sichern die Energiebelieferung mit hoher Verfügbarkeit. Das Energiemanagement gemäß ISO 50001: 2011 ist erfolgreich auditiert. Umweltschutz/Arbeitssicherheit: Die Arbeiten im Sinne der Dralon-Nachhaltigkeitspolitik wurden in 2019 fortgeführt. Im Werk Dormagen gab es 2019 einen meldepflichtigen Unfall, in Lingen wurde zum 31.12.2019 4840 Tage ohne meldepflichtigen Unfall gearbeitet. Qualitätsmanagement: Das gewohnt niedrige Reklamationsniveau der letzten Jahre wurde auch in 2019 gehalten. Dies bestätigt die Funktionalität unseres Qualitätsmanagementsystems, welches die vorhandenen Ressourcen werkübergreifend nutzt. Dies wurde durch ein externes Qualitätsaudit geprüft und bestätigt. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliches Umfeld: Der Handelskonflikt zwischen USA und China sowie die wachsende Unsicherheit in Folge geopolitischer Risiken belasten die Weltwirtschaft im Berichtsjahr deutlich. Der internationale Währungsfonds (IWF) beziffert das Weltwachstum für 2019 auf ca. 2,9 % (Vorjahr: 3,6 %). Gründe für den Rückgang liegen u. a. in der negativen wirtschaftlichen Entwicklung und den sozialen Unruhen in Schwellenländern. In den Industriestaaten schwächte sich das Wachstum in 2019 auf 1,7 % ab (2018: 2,2 %), hauptsächlich durch den deutlichen Rückgang des Wachstums in den USA. Die Inflationsrate weltweit war moderat (3,41 %). In den Schwellen- und Entwicklungsländern lag das BIP-Wachstum bei 3,77 %, aber auch hier deutlich unter dem Vorjahr (2018: 4,5 %). Nach Einschätzung des IWF wird die Weltwirtschaft im Jahre 2020 um ca. 3,3 %, in 2021 um ca. 3,4 % wachsen. Eine weiterhin lockere Geldpolitik, eine teilweise Einigung im Handelskonflikt zwischen USA und China sowie nachlassende Ängste vor einem ungeregelten Brexit aus der EU sorgen für Stabilisierung. Gleichzeitig warnt der IWF vor zahlreichen Risiken, etwa der neuerlichen Eskalation im globalen Handelsstreit, weiteren geopolitischen Spannungen, beispielsweise zwischen den USA und dem Iran. Das zuerst in China aufgetretene Corona-Virus droht die globale Wirtschaft 2020 massiver zu beeinflussen, als alle anderen Krisen seit 2008. Weltfasermarkt 1: Produktion und Nachfrage im Weltfasermarkt sind 2019 weiterhin leicht angestiegen. Das Produktionsniveau im Vergleich zu 2018 hat sich nur leicht erhöht, um 0,8 % auf jetzt 106,2 Mio to. Das Baumwollangebot stieg in 2019 um ca. 0,9 % auf 25,9 Mio to. Der Baumwollverbrauch stieg um 0,4 % auf ca. 26,2 Mio to und übertrifft damit das Angebot im zweiten Jahr in Folge. Trotzdem ist der Baumwollmarkt von hohen Lagerbeständen gekennzeichnet. Die Preise entwickelten sich daher stark rückläufig und lagen im Durchschnitt ca. 14 % unter den Preisen von 2018. Erst gegen Jahresende, nachdem sich USA und China in ihrem Handelskonflikt teilweise einigen konnten, erholten sich die Preise spürbar. Der Markt für Cellulosefasern setzte sein Wachstum in 2019 fort. Die weltweite Produktion stieg um 5,5 % auf 7,2 Mio to an. Auch die Nachfrage stieg um etwa den gleichen Wert, 5,5 % gegenüber 2018. Der Markt ist gekennzeichnet von neuen Kapazitäten. Man erwartet in den Folgejahren teilweise einen Preisverfall durch Überangebot. Naturfasern insgesamt zeigen eine ansteigende Produktion von 0,7 % auf ca. 32 Mio to. Fasern aus synthetischen Polymeren insgesamt steigen nur um 0,4 % auf ca. 67 Mio to. Davon entfiel auf Polyester ein Plus von 1,3 % auf ca. 56 Mio to. Polyamid entwickelte sich rückläufig, zum großen Teil aufgrund unzureichender Rohstoffversorgung. Im achten Jahr in Folge verzeichneten Acrylfasern einen Rückgang in der Produktion. Ursache war weniger die wirtschaftliche Entwicklung als vielmehr das Fehlen von strategischen Rohstoffen. Die Acrylfaserproduktion fiel um ca. 3 % auf 1.415 kt in 2019 (VJ 1.458 kt) Die generelle Nachfrage nach Polyester und Fasern aus synthetischen Polymeren litt insbesondere unter der sehr schwachen Automobilkonjunktur und deren Produktionsrückgängen in China, Indien, Deutschland, Mexiko und der Türkei. Zudem belastete eine Abschwächung bei Heimtextilien und Bekleidung den weltweiten Absatz.
1 Quelle IWF, HIS, ICIS, Cotton Outlook, CCF
Group, (China Chemical Fibers and Textiles Consulting),
Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Situation: Die Unternehmenssteuerung erfolgt auf Basis detaillierter Budgetplanungen und daran anschließender Reporting- und Abweichungsanalysen. Hierbei werden als Steuerungsgrößen im Wesentlichen das EBIT sowie die Produktionsauslastung in den Werken in Lingen und Dormagen geplant und überwacht. In den ersten zwei Quartalen 2019 entwickelte sich das Geschäft deutlich unter Plan und Budget mit leichter Schwäche im Januar / Februar. Eine "Force Majeure "-Situation beim Hauptrohstofflieferanten für den Hauptrohstoff Acrylnitril war der Grund für ca. 4,5 Mio. € Ergebnisausfall im Mai und Juni! Im vierten Quartal kam es, ausgelöst durch weltweiten Bedarfsrückgang beginnend in China, später in ganz Asien und im November/Dezember schließlich weltweit zu einem Preisverfall petrochemischer Rohstoffe und - als Konsequenz - der Acrylfaserpreise. Diese Abwärtsbewegung setzte sich auch im Januar/Februar 2020 fort und führte zu Abwertungen im Vorratsbestand zum Bilanzstichtag (31.12.2019) in Summe 3.984 T€. Ab Herbst 2019 kam es zusätzlich aufgrund der aggressiven Preispolitik einiger Marktteilnehmer zu entsprechenden Absatzpreiseffekten. Die DRALON GmbH hat aus den angeführten Gründen in 2019 ein EBIT von -7.497 T€ (Vorjahr - 7.983 T€) erwirtschaftet und liegt damit unter den im Vorjahr prognostizierten Erwartungen. In einem schrumpfenden Acrylfaser-Weltmarkt von 1,45 Mio to in 2018 konnte die DRALON GmbH die hohe Auslastung ihrer Kapazitäten nicht halten, geschmälert durch Lieferengpässe und -ausfälle beim Hauptrohstoff Acrylnitril und sinkende Absätze im rückläufigen Markt im 2. Halbjahr. Der Marktanteil weltweit wuchs an. Die Produktion 2018 betrug 145.000 to (Vorjahr: 148.000 to). Insgesamt beurteilen wir aus den genannten Gründen die wirtschaftliche Gesamtentwicklung im Geschäftsjahr als nicht zufriedenstellend. Der einsetzende Preisverfall von Rohstoffen und Acrylfasern dauerte über den Bilanzstichtag 31.12.2019 hinaus bis in den Februar 2020 an. Entsprechende Abwertungen im Vorratsvermögen zum Bilanzstichtag waren die Folge. Die Nachfrage im vierten Quartal bei monatlichem Preisverfall war sehr zurückhaltend. Weltweit, auch bei Dralon, wurden Kapazitäten vorübergehend gedrosselt. Die DRALON GmbH wird weiterhin in das Sachanlagevermögen investieren. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Investitionen für neue textile und technische Fasern. Wir sehen hier in verschiedenen spezifischen Anwendungen interessante und hochpreisige Nischenmärkte, die wir weiter entwickeln wollen. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögenslage: Die Bilanzsumme 2019 hat sich gegenüber dem Vorjahr von 144.368 T€ auf 143.009 T€ in 2019 geändert. Dabei entfielen 2019 11.560 T€ (2018: 12.511 T€, A - 951 T€) auf das Anlagevermögen sowie 131.449 T€ (2018: 131.858 T€, A - 409 T€) auf das Umlaufvermögen. Der Rückgang des Umlaufvermögens ist im Wesentlichen geprägt durch den Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 2.684 T€. Weiterhin resultiert der Rückgang des Umlaufvermögens aus dem Rückgang der sonstigen Vermögensgegenstände um 674 T€. Gleichzeitig verminderte sich der Finanzmittelbestand von 5.470 T€ um 1.681 T€ auf 3.789 T€. Auf der Passivseite ist das Eigenkapital aufgrund des Jahresfehlbetrags um 4.592 T€ niedriger als im Vorjahr. Die Eigenkapitalquote (einschließlich Sonderposten) beträgt 27,4 % (VJ 30,4 %). Die Veränderung der Bilanzsumme resultiert hier vor allem aus dem Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 1.840 T€. Der Anstieg der Pensionsrückstellungen ist im Wesentlichen auf die vom Gesetzgeber aktualisierten Vorgaben (Zinsen) zurückzuführen. Die verminderten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Vergleich zum Vorjahr sind mengen- und preisbedingt. Ertragslage: Der Umsatz 2019 lag bei 255.664 T€ (VJ: 308.353 T€, - 52.689 T€). Der gesunkene Umsatz ergibt sich aus verminderten Absatzpreisen und Absatzmengen im Vergleich zum Vorjahr. Die Rohstoffkosten sind auf 64,27 % (VJ 66,74 %) im Verhältnis zu den Umsatzerlösen gesunken. Das erwirtschaftete EBITDA betrug - 5.116 T€ (VJ: - 5.743 T€), das EBIT - 7.497 T€ (VJ: - 7.983 T€). Beide Werte sind gemäß der Vorgehensweise in der Unternehmensgruppe berechnet. Wie bereits genannt, sind die Haupteinflussgrößen auf das erwirtschaftete EBITDA die im Vergleich zum Budget verschlechterte Absatzmenge und volatile Rohstoffkosten. Liquiditätslage: Die Liquiditätslage der Gesellschaft hat sich im Laufe des Geschäftsjahres verschlechtert. Zum Bilanzstichtag 2019 bestand eine Überdeckung von 27.657 T€ (VJ 31.327 T€) vom Umlaufvermögen gegenüber allen Verbindlichkeiten. Die flüssigen Mittel liegen am Stichtag unter dem Vorjahresniveau. Von Banken gewährte Kreditlinien bestehen weiterhin fort, alle Covenants - soweit vereinbart - wurden eingehalten. Die Liquidität der Gesellschaft ist damit für das Geschäftsjahr 2020 und darüber hinaus (2021) umfänglich gesichert. Investitionen Die Summe der gesamtwirtschaftlichen Investitionen an den beiden Produktionsstandorten in Lingen und Dormagen betrug 1.430 T€ (VJ 2.263 T€). Hierbei lag der Schwerpunkt auf Ersatzinvestitionen und Energiemanagementinvestitionen. Personal Zum 31.12.2018 waren als Stammpersonal bei der DRALON GmbH 514 Mitarbeiter beschäftigt (VJ 507). Davon entfielen auf das Werk Dormagen 325 Mitarbeiter (VJ 320) und auf das Werk Lingen 189 (VJ 187). Auch in diesem Jahr wurde damit der Nachwuchsplanung und dem demografischen Trend Rechnung getragen. Aufsichtsrat als neues Firmengremium Die DRALON GmbH verfügt seit Juli 2019 über einen Aufsichtsrat im Sinne des § 3 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG). Der Aufsichtsrat ist zu zwei Dritteln aus Anteilseignervertretern und zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern zusammengesetzt. Der Aufsichtsrat besteht gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG in Verbindung mit § 95 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) aus drei Mitgliedern. Er tagt mindestens zweimal pro Jahr. Die Firmensatzung wurde entsprechend geändert. Eine Satzung des Aufsichtsrates wurde implementiert. Forschung & Entwicklung Die in 2017 gestartete Entwicklung von Dralon X/dry Spun als Precursor zur Kohlenstofffaserherstellung konnte in 2019 erfolgreich abgeschlossen werden. Ende 2019 wurden den Oak Ridge National Laboratories/Carbon Fiber Technology Facility (ORNL/CFTF) diverse Spulen mit insgesamt ca. 250 kg Precursor für die große Versuchsanlage zur Verfügung gestellt. Diese Spulen konnten ohne großen Aufwand zu Kohlenstofffasern mit Industriequalität transformiert werden. Laut Aussagen des CFTF war auffällig, dass im Faser/Matrix-Verbund die Carbonfasern aus trocken gesponnenem Precursor eine deutlich höhere Festigkeit im Verbund aufwiesen als Carbonfasern/Matrix-Verbünde aus den üblicherweise "Nass"-gesponnenen Precursoren. Erklärt wird dies durch die größere Oberfläche der Dry Spun Faser im Vergleich zu Wet Spun Fasern bei gleichem Titer. Die Modifizierung einer textilen Straße zur Erspinnung und Nachbehandlung von DralonX Precursorfaser für die Carbonfaserherstellung wurde durch Versuche mit einer "Industriekreuzspulmaschine" fortgeführt. Tendenziell lässt sich feststellen, dass Kreuzspulmaschinen mit deutlich geringerem Aufwand in die vorhandene Anlagentechnologie integriert werden können. Das von der FNR (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.) geförderte Projekt: "Biokatalytische Synthese von Acrylnitril aus nachwachsenden Rohstoffen" (BiPAN) wurde in 2019 erfolgreich abgeschlossen. Die prinzipielle Machbarkeit wurde demonstriert, um aus Zucker/Ethanol mittels chemischer und enzymatischer Prozesse Acrylnitril herzustellen. Die "Bio-ACN"-Chargen wurden erfolgreich polymerisiert und es konnten ohne Probleme aus den diversen PAN-Chargen Fasern ersponnen werden. Fortgesetzt werden soll das Projekt BiPAN, indem Partner oder Fördermöglichkeit gefunden werden, um eine "Technikumsanlage" mit entsprechenden Mengen auszubauen. Prinzipielles Interesse an einem solchen Projekt wurde sowohl von Herstellern von Zucker als auch von Carbonfaserherstellern bekundet. Das öffentlich geförderte Projekt FiMaLiS "Monolithische, faserbasierte Hybrid-Kathodenmaterialien für zyklusstabile Lithium-Schwefel-Hochleistungsbatterien mit großer spezifischer Oberfläche" entwickelt sich positiv. Es wurden Blend-Fasern aus PAN entwickelt, die hervorragende Eigenschaften für die Umsetzung mit anderen Substraten aufweisen. Diese Fasern konnten sowohl an der Laboranlage in Dormagen als auch an einer Produktionslinie ersponnen werden. Die resultierenden PAN-Materialien zeigen eine ausgeprägte Zyklen- und Schnelllade-Stabilität. Bis Ende 2020 soll ein größerer Demonstrator einer solchen Batterie aufgebaut werden. Die Erspinnung von "fibrillierbaren Fasern" in Lingen ist etabliert und die Markteinführung mit industriellen Mengen dieser Fasern ist in 2020 angelaufen. Die Entwicklung einer schmelzspinnbaren PAN-Faser in Kooperation mit einem Doktoranden des DITF in Denkendorf ist abgeschlossen. Das Ziel, eine schmelzspinnbare PAN-Faser und flammfeste Schmelz-PAN zu entwickeln, wurde erreicht. Die neuen Schmelz-PAN-Fasern bedingen eine neue Polymerisation sowie eine neue Schmelzspinnstraße. Chancen- und Risikobericht Allgemeines Risikomanagement: Als international tätiges Unternehmen ist die DRALON GmbH unterschiedlichen Risiken ausgesetzt. Dazu zählen interne und externe Ereignisse, Handlungen und Versäumnisse, die eine mögliche Bedrohung für den unternehmerischen Erfolg oder die Existenz der Gesellschaft darstellen. Diese Risiken frühzeitig zu erkennen, zu begrenzen und zu überwachen ist Aufgabe der Geschäftsführung und des Managements durch monatliches Reporting und eine laufende Überwachung der operativen und strategischen Pläne. Risikomanagement-Strategie: Das Risikomanagementsystem zielt darauf ab, durch dokumentierte organisatorische Regelungen sicherzustellen, dass in regelmäßigen Abständen die Risikosituation neu bewertet, die Ergebnisse der Geschäftsleitung kommuniziert und rechtzeitig passende Risikobewältigungsmaßnahmen eingeleitet werden. Voraussetzung für die gezielte Einleitung von Risikobewältigungsmaßnahmen ist eine zuverlässige Informationsbasis über die Risikosituation der DRALON GmbH Unternehmensgruppe, was eine systematische Identifikation und eine fundierte Bewertung ("Messung") der Risiken erfordert. Das rechtzeitige Erkennen, Evaluieren und Reagieren auf strategische und operative Risiken ist wesentlicher Bestandteil des Dralon-Managements. Risiken werden dabei nach Eintrittswahrscheinlichkeit und finanzieller Auswirkung bewertet. Dabei wird die finanzielle Auswirkung eines möglichen Schadens auf das Konzern-EBITDA berücksichtigt. Zusätzlich werden die Risiken gegen das EBITDA simuliert und die Bandbreite der möglichen Abweichungen ermittelt. Risikomitigation: Es wird versucht, je nach Auswirkung auf das Unternehmen, Risiken durch entsprechende Maßnahmen zu minimieren, zu vermeiden oder auch in bestimmten Fällen bewusst einzugehen. Gesetze und Verordnungen: Dralon ist auf den weltweiten Märkten mit unterschiedlichen Rechtssystemen und Verordnungen konfrontiert. Eine Änderung von Gesetzen oder sonstigen Bestimmungen, darunter fallen auch Importzölle, Umweltauflagen etc. sowie die strengere Auslegung von Gesetzen können zu erheblichen Mehrkosten oder Wettbewerbsnachteilen führen. Dralon verfügt über ein Netzwerk aus Anwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfern, die mit uns entsprechende Risikoeinschätzungen durchführen. Ein Rechtskataster ist implementiert. Aktuelles Risikoumfeld: Das wirtschaftliche Umfeld wird durch zunehmende geopolitische Spannungen, insbesondere zwischen den großen Handelsblöcken, stark beeinflusst. Für 2020 zeigten sich bereits erste Tendenzen einer Verlangsamung des Wirtschaftswachstums. Entwicklungen wie ein weiterhin möglicher ungeordneter Brexit und das politisch aufgeladene Thema der Migration stellen zusätzliche Unsicherheitsfaktoren für die Wirtschaft dar. Die Acrylfaserpreise 2019 - insbesondere im 2. Halbjahr - waren gegen die mengenmäßig viel bedeutenderen Baumwoll- und Polyesterfasern nicht wettbewerbsfähig und erzeugten Substitutionen. Bei möglichen Umwelt- und Haftungsrisiken gab es im Geschäftsjahr keine Schadenfälle. Markt-/Substitutionsrisiko: Als weltweit agierendes Unternehmen ist Dralon einer Vielzahl von makroökonomischen Risiken ausgesetzt. Die Preis- und Mengenentwicklung ist bei textilen Fasern zyklisch, da sie von globalen und regionalen Konjunkturlagen abhängig ist. Auf vielen Teilmärkten konkurrieren Dralon-Fasern mit anderen Synthesefasern und Baumwolle. Deren Preisentwicklung beeinflusst somit auch die Erlöse und Mengenbewegungen von Dralon-Produkten. Dralon setzt auf eine starke internationale Marktpräsenz, speziell in Wachstumsländern in Verbindung mit einem erstklassigen Betreuungsnetzwerk für unsere Kunden. Absatzrisiko: Dralon erzielt ca. die Hälfte des Faserabsatzes mit einer vergleichsweise kleinen Anzahl an Großkunden. Abnahmeausfälle bei diesen Großkunden oder der gänzliche Verlust eines oder mehrerer Großkunden, ohne zeitgleich Ersatz zu finden, stellen Risiken dar, denen Dralon durch globale Präsenz und die laufende Erweiterung des Kundenspektrums bzw. der Absatzsegmente entgegenwirkt. Der mögliche Ausfall von Kundenforderungen wird durch ein strenges Forderungsmanagement und den Einsatz einer weltweiten Kreditversicherung abgedeckt. Bei den Länderrisiken ist der Iran aktuell der Markt, der aufgrund der US-Sanktionen am schlechtesten prognostizierbar ist. Wir haben daher begonnen, alternative Produkte für alternative Märkte zu forcieren. Als Ganzes ist der Iran als Markt für Acrylfasern nicht zu substituieren. Ebenfalls von der Iran-Situation betroffen sind einige unserer türkischen Kunden, die ihrerseits Einbußen bei ihren Garn-Exporten haben. In China konnten die Absätze gerade im Segment Mikro-Stapelfaser weiter ausgebaut werden. Hier sehen wir weiteres Steigerungspotential in den Folgejahren, was zu einer Diversifikation des Produktportfolios führt. Dralon sieht sich generell - ebenso wie andere Faserhersteller - stets mit dem Risiko konfrontiert, dass für den Kunden annehmbare Alternativprodukte verfügbar werden, evtl, auch zu günstigeren Preisen als Acrylfasern. Bislang definieren sich manche Marktteilnehmer noch über eine aggressive Preispolitik, um kurze Ergebniseffekte mitzunehmen. An dieser Preispolitik hat sich die DRALON GmbH nicht beteiligt. Es besteht aber weiterhin das Risiko, dass Wettbewerber zeitweise die Absatzpreise durch diese Preispolitik extrem beeinflussen. Wir sehen uns aber aufgrund unserer Kostenstrukturen und entsprechenden Effizienzprogrammen sehr gut aufgestellt und wettbewerbsfähig. Im Zuge eines schärferen weltweiten Wettbewerbs wurden in 2018 von lokalen Wettbewerbern in Indien und der Türkei Anti-Dumping-Verfahren gegen u.a. die DRALON GmbH eingeleitet. Im indischen Verfahren wurde die DRALON GmbH von allen Vorwürfen freigesprochen. Ende 2019 wurde in Indien ein erneutes Anti-Dumping-Verfahren gegen Importeure - auch Dralon - eröffnet, dessen Ausgang noch offen ist. Beschaffungsrisiko: Zur Sicherstellung ihrer Produktion von Acrylfasern benötigt die DRALON GmbH neben Rohstoffen wie Acrylnitril und verschiedenen Chemikalien, Packmittel und große Mengen an diversen Energien (Strom, Erdgas, Dampf). Diese Produkte sind sowohl Preisschwankungen als auch der Belastung mit z.B. Energiesteuern-Abgaben unterworfen. Um trotzdem eine sichere und preisorientierte Produktionsversorgung zu gewährleisten, umfasst das Portfolio der DRALON GmbH ebenso langfristige Vertragsverbindungen, wie auch Möglichkeiten der kurzfristigen Eindeckung. Mit Sorge beobachten wir vermehrt auftretende Produktions- und Lieferprobleme bei dem Hauptrohstoff Acrylnitril, die vom Lieferanten oft als "Force Majeure" deklariert werden, um jeglichen Regress zu vermeiden. Allein im ersten Halbjahr 2019 kam es in vier von sechs Monaten zu Force Majeure-Erklärungen unseres Hauptlieferanten. Infolgedessen wurde im September 2019 eine der beiden europäischen ACN-Produktionsstätten (250 kt Kapazität, ca. 5 % der weltweiten Kapazitäten) permanent geschlossen, was die europäische Lieferkette in eine Neuordnung zwingt. Bezüglich der Energiesteuern-Abgaben nutzt die DRALON GmbH die ISO 50001:2011 zur Reduzierung des Energiebedarfs sowie Möglichkeiten der Gesetzgebung zur Netzentgeltreduzierung und zur Strompreiskompensation. Auf Störungen, die durch die Infrastruktur der anzuliefernden Produkte bedingt sind wie Bahn, Straße und Netze, hat die DRALON GmbH keinen Einfluss. Betriebliche Risiken und Umweltrisiko: Zur Herstellung von Acrylfasern bedarf es komplexer chemischer und physikalischer Vorgänge, die gewisse Umweltrisiken bedingen. Durch spezielles, proaktives und nachhaltiges Umweltmanagement, geschlossene Produktionskreisläufe und laufendes Monitoring der Emissionen werden diese Risiken dank heutiger Produktionstechniken sehr gut beherrscht. Hier gab es in 2018 kein Ereignis. Obwohl Dralon bei Bau, Betrieb und Erhaltung ihrer Produktionsstandorte sehr hohe Standards im Bereich Technik und Sicherheit anlegt, kann das Risiko von Betriebsstörungen und -unfällen nicht gänzlich ausgeschlossen werden, die sich dem Einflussbereich von Dralon entziehen. Gegen Naturgefahren (Wirbelstürme, Erdbeben, Überflutungen etc.) ist keine unmittelbare Absicherung möglich. Zudem besteht das Risiko von Personen-, Sach- und Umweltschäden, welche zu beträchtlichen Schadenersatzforderungen und strafrechtlicher Verfolgung führen können. Die DRALON GmbH hat ihre Produktionstätigkeit in zwei Betriebsstätten konzentriert. Jegliche Störung in einer dieser Betriebsstätten würde einen wesentlichen Teil der Geschäftstätigkeit beeinträchtigen. Produkthaftungsrisiko: Dralon vertreibt seine Produkte und Leistungen weltweit. Dabei kann es zu Schäden beim Kunden kommen, welche durch die Auslieferung eines mangelhaften Produkts verursacht werden. Dralon unterliegt dabei auch den geltenden lokalen Gesetzen der jeweiligen Länder, in welche die Produkte geliefert werden, und unterliegt, speziell in den USA, einem hohen Haftungsrisiko. Dralon wirkt diesem Risiko durch eine eigene Abteilung entgegen, die sich mit Verarbeitungsproblemen unserer Produkte beim Kunden bzw. Reklamationen beschäftigt. Haftpflichtschäden, welche durch Dralon verursacht werden, sind in 2018 nicht in Anspruch genommen worden. Währungsrisiko: Aufgrund internationaler Handelsbeziehungen ist die DRALON GmbH Währungsrisiken vor allem mit Blick auf die Parität Euro vs. USD ausgesetzt. Für die Absicherung finanzieller Risiken sind klare, schriftliche Prozesse mit unseren Finanzpartnern definiert. Ziel des Fremdwährungsmanagements ist die Absicherung der operativen Zahlungsströme gegen Schwankungen der Wechselkurse. Dralon verwendet dafür Devisentermingeschäfte. Sowohl das Sicherungsgeschäft als auch die Korrelation zwischen dem Risiko und dem Sicherungsinstrument werden laufend beobachtet und berichtet. Aufgrund der Paritäten €/US $ von 2019 1,18 $/€ gegenüber 2018 1,18 $/€ erbringen die Ergebnisse aus US $-Geschäften einen besseren Beitrag in €. Liquiditätsrisiko: Unter anderem aufgrund der unterschiedlichen Zahlungsziele zwischen unseren Absatz- und Beschaffungsmärkten besteht ein entsprechendes Liquiditätsrisiko insbesondere auch nach dem Mittelabfluss aufgrund des Erwerbs der Dolan GmbH. Um diesem Risiko zu begegnen, haben wir mit Banken entsprechenden Kreditlinien vereinbart bzw. diese ausgeweitet. Zusätzlich bestehen die Möglichkeiten, weitere Kreditlinien aufzunehmen bzw. gewährte Darlehn an Konzerngesellschaften bzw. Gesellschafter zurückzufordern. Auch könnten zusätzliche Mittel seitens der Gesellschafter zur Verfügung gestellt werden, sodass wir davon ausgehen, dass wir auch mittelfristig unseren finanziellen Verpflichtungen nachkommen können. Insgesamt werden auch mittelfristig keine bestandsgefährdenden Risiken für die DRALON GmbH gesehen. Absatzchancen: Die unter Punkt 7 "F&E" beschriebenen Projekte stehen bereits teilweise in der Phase der Markteinführung. Hier sind bereits Liefervereinbarungen mit Kunden getroffen bzw. stehen kurz vor dem Abschluss. Durch den Erwerb der Dolan GmbH stehen neue technische Synergien zur Verfügung wie z.B. Polymerkapazitäten unterschiedlicher Größen, die zum Scale-up neuer Produkte genutzt werden können. Aus dem bestehenden Sortiment sehen wir weiterhin Wachstumspotenzial mit Stapelfasern/Feintiter in China und mit Kabel in der Türkei, Indien und Pakistan. Dralon kann gegen den Trend im Weltmarkt die Auslastung der Kapazitäten auf hohem Niveau halten, was für die Produktqualität und den engen Kontakt zum Kunden spricht. Die Dolan GmbH produziert Spezialitäten im Bereich der Acrylfasern, insbesondere pigmentierte Fasern für den Outdoor-Bereich: Markisen, Sonnenschutz, Marine- und Bootsausstattung, Außentextilien im Objektbereich (Hotels etc.), Gartentextilien. In diesem Segment hat Dolan einen Weltmarktanteil von ca. 45 % bei einem Marktwachstum von zurzeit 5 % p.a. Die Kapazitäten der Dolan GmbH befinden sich daher im Ausbau. Das Geschäft ist geprägt von konstant guter Ertragskraft und großer Nähe zu Kunden. Daneben werden technische Acrylfasern für den Einsatz in industriellen Filtermedien und zur Asphalt-, Betonverstärkung im Hoch- und Straßenbau produziert. Dolan verfügt über Produktionsanlagen, die von der Pilot Plant bis zur großindustriellen Kapazität reichen - ideal zur Entwicklung neuer Produkte. Es stehen hierfür mehrere Polymerisationslinien und Spinnstraßen mit entsprechender Nachbehandlung zur Verfügung. Damit können Synergien im Verbund der beiden Dralon-Werke umgesetzt werden. Voraussichtliche Entwicklung und Ausblick Für 2020 und 2021 erwarten wir eine stabile Nachfrage von ca. 1,3 - 1,5 Mio to im textilen Markt. Mit Sorge betrachten wir die ansteigenden Lieferausfälle beim Hauptrohstoff Acrylnitril. Zum Zeitpunkt des Erstellens dieses Berichts sind global ca. 10 Prozent aller ACN-Kapazitäten aufgrund sogenannter Force Majeure-Situationen außer Betrieb. Daher können Absatzpotenziale im Markt nur eingeschränkt genutzt werden, und die Kunden substituieren Acrylfasern in ihren Produkten. Regional entwickelt sich China immer besser, die Nachfrage nach Dralon-Produkten steigt stark an, auch gegen den vorhandenen nationalen Wettbewerb. Unsere begonnene Markenkommunikation trägt Früchte, vor allem beim B2C-Marketing. Durch die Verbreitung von Covid-19 kommt es jedoch zu tiefen Einschnitten im globalen Lieferverkehr und beim textilen Verbrauch. Man sieht mit Besorgnis, dass das weltweite BSP um bis zu 8 % sinken kann. Die DRALON GmbH wird einen Antrag auf Covid-19-Mittel stellen. Die Kapazitäten der erworbenen Dolan GmbH befinden sich im Ausbau. Der Weltmarkt für pigmentierte Acrylfasern wächst mit 5 Prozent p.a. Dolan hat hier einen Marktanteil von ca. 45 Prozent mit langjähriger Kundenbasis in Schlüsselmärkten.
Dormagen, den Stefan Braun Luis Puncernau-Garcia Giovanni Verzoletto Olmo Falco Amtsgericht Neuss, HRB 10311BilanzAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum 31. Dezember 2019Allgemeine Grundsätze Die DRALON GmbH hat ihren Sitz in Dormagen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 10311 eingetragen. Der Jahresabschluss der DRALON GmbH, Dormagen, entspricht den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst; sie werden im Anhang erläutert. Es werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Weiterhin wird die Gesellschaft zum 31.12.2019 in den Konzernabschluss der Fraver S.p.A., Quaregna, (Bi), Italien, einbezogen. Die Fraver S.p.A. erstellt ihren Konzernabschluss nach den Konzernrechnungslegungsgrundsätzen des italienischen Rechts. Darüber hinaus stellt die DRALON GmbH als Muttergesellschaft erstmalig zum 31. Dezember 2018 einen Konzernabschluss gemäß §§ 290 ff. HGB für den kleinsten Konsolidierungskreis auf. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt und über 3 Jahre abgeschrieben. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten - vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen - bilanziert. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen, die bis 2007 angeschafft wurden, werden, soweit steuerlich zulässig, degressiv vorgenommen. Der Wechsel zur linearen Abschreibungsmethode erfolgt, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Auf Sachanlagen, die in den Geschäftsjahren 2008 bis 2019 angeschafft wurden, erfolgt die planmäßige Abschreibung linear. Die Nutzungsdauern werden bei den Sachanlagen mit 8 Jahren angenommen. Neu erworbene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter 250 € werden entsprechend §6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst. Gem. § 6 Abs. 2a EStG werden Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten zwischen 250 € und 1.000 € betragen, in einem Sammelposten bilanziert. Dieser wird im Jahr der Bildung und den vier Folgejahren linear abgeschrieben. Bei Vermögengsgegenständen des Anlagevermögens werden, sofern erforderlich, außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Stichtag beizulegen ist. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder dem niederigeren beizulegenden Wert angesetzt. Unter den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe grundsätzlich mit den fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten angesetzt. In den Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der fertigungsbedingten Abschreibungen (§ 255 Abs. 2 HGB) angesetzt. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten mit einbezogen. Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wird eine Abwertung auf den Marktpreis vorgenommen, wenn dieser am Bilanzstichtag unter den Anschaffungskosten liegt. Bei den fertigen und unfertigen Erzeugnissen erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren Marktpreis bzw. auf den beizulegenden Wert im Rahmen der retrograden Bewertung. Die Forderungen werden grundsätzlich mit dem Nennwert bilanziert. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wird dem allgemeinen Ausfallrisiko durch angemessene Pauschalabschläge Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel wurden zu Nennwerten bilanziert. Die im Rahmen der Kurssicherung eingesetzten derivativen Instrumente werden mit dem Stichtagskurs bewertet. Risiken aus diesen schwebenden Geschäften werden aufwandswirksam erfasst und unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Auf Grund der aktuellen Zinsentwicklung wurde Ende November eine Prognose des Rechnungszinses auf den 31. Dezember 2019 durchgeführt. Der prognostizierte Zinssatz lag bei 2,71%. Am Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 lag der endgültige Zinssatz bei 2,71%. Für die Ermittlung des ausschüttungsgesperrten Betrags gem. § 253 Abs. 6 HGB wurde für die Bewertungen ein Rechnungszins für den 31. Dezember 2019 in Höhe von 1,97% angesetzt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % und Rentensteigerungen von jährlich 1,5 % zugrunde gelegt, sowie eine alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeit. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Ungewisse Verbindlichkeiten werden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages zurückgestellt. Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt. Die Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen werden unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 1,97% und einer Einkommensdynamik von 3 % ermittelt. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert ausgewiesen. WÄHRUNGSUMRECHNUNG Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Devisenkassakurs umgerechnet. Langfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs am Buchungstag oder mit dem niedrigeren Kurs (Forderungen) bzw. höheren Kurs (Verbindlichkeiten) am Bilanzstichtag bewertet. SONSTIGES Die Gehälter der Geschäftsführer betrugen für den Berichtszeitraum: T€ 733. Die Pensionsrückstellungen für die ehemaligen Mitglieder der Geschäftsführung betragen T€ 942. Auf die Angaben der Gesamtbezüge für die ehemaligen Mitglieder der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Anlagevermögen Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel dargestellt, der diesem Anhang als Anlage beigefügt ist. Am 29. November 2018 wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2018 mit der DRALON Beteiligung GmbH ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Die DRALON GmbH hält Anteile am folgenden Unternehmen:
Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2019
Davon entfallen auf Lieferungen und Leistungen T€ 7.913 (VJ T€ 16.377) und weitere 32.276 T€ (VJ T€ 31.337) entfallen auf Ausleihungen. Die Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern betragen 5.000 T€ (VJ T€ 5.000). Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen auf Ausleihungen i.H.v. 25.164 T€ haben eine Restlaufzeit größer einem Jahr. Eigenkapital und Ergebnisverwendung Mit Gewinnverwendungsbeschluss durch die Gesellschafterversammlung vom 23. Juli 2019 wurde beschlossen, den Jahresfehlbetrag wie folgt zu verwenden: Der Jahresfehlbetrag 2018 der DRALON GmbH i.H.v. 9.342.073 € wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Sonderposten mit Rücklageanteil Der Sonderposten mit Rücklageanteil wurde gemäß § 6 b EStG gebildet und wird unter Inanspruchnahme des Wahlrechts gem Art. 67 (3) EGHGB fortgeführt. Der Sonderposten wurde im Berichtsjahr gegen die sonstigen betrieblichen Erträge um 28.943 € aufgelöst. Durch die Auflösung wurde das Jahresergebnis nicht wesentlich beeinflusst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen In den Pensionsrückstellungen werden Verpflichtungen aus laufenden Renten sowie aus Anwartschaften ausgewiesen. Aus der Umstellung der Pensionsrückstellungen im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zum 01. Januar 2010 (BilMoG-Eröffnungsbilanz) ergab sich ein Zuführungsbetrag im Vergleich zum alten Ansatz zum 31. Dezember 2009 von T€ 10.422. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch und verteilt den Aufwand aus der Umstellung linear über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren. Im Geschäftsjahr 2019 wurden T€ 695 unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst (mindestens 1/15-tel; Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB). Zum Abschlussstichtag beläuft sich die Unterdeckung bei den Pensionsrückstellungen somit auf T€ 3.472. Die Pensionsrückstellung ist mit 58.365.037 € (2018: T€ 57.759) passiviert. Der Verpflichtungsumfang nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre beträgt zum Stichtag 31.12.2019 insgesamt 68.092.256 €. Somit ergibt sich ein Unterschiedsbetrag zu dem mit einem zehnjährigen Durchschnittszins ermittelten Bilanzansatz von 6.844.341 €. Dieser Betrag unterliegt gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB grundsätzlich einer Ausschüttungssperre. Die Ausschüttungssperre greift zum 31.12.2019 nicht, weil frei verfügbare Gewinnrücklagen in ausreichender Höhe vorliegen. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Beträge für Rabatte und Berufsgenossenschaft sowie für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Es bestehen keine Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Gesellschaftern.
Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
Im Vorjahr hatte die Gesellschaft Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer RLZ von < 1 Jahr i.H.v. T€ 8.975 und mit einer RLZ 1 - 5 Jahre von T€ 9.784 - in Summe im Vorjahr T€ 18.758. Es werden über einen Sicherheitenpoolvertrag die wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten abgesichert.
Haftungsverhältnisse bestehen in Höhe von € 7.360.952 für Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln. Für das Risiko der Inanspruchnahme wurde eine pauschale Rückstellung i.H.v. T€ 37 gebildet. Darüber hinausgehend können die zugrunde liegenden Verpflichtungen voraussichtlich durch die Unternehmen erfüllt werden und es ist mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten in Höhe von T€ 2.114 (Vorjahr: T€ 4.510) Erträge aus realisierten Kursgewinnen aus Forderungen, in Höhe von T€ 86 (Vorjahr: T€ 192) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (periodenfremd) sowie weitere periodenfremde Erträge i.H.v. T€ 74 (Vorjahr: T€ 18).
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T € 28 (Vorjahr: T€ 5) enthalten. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages übernommener Gewinn (Vorjahr: Verlust) Auf Basis des Vertrages hat die DRALON GmbH den Gewinn der DRALON Beteiligung GmbH i.H.v. T€ 4.995 (Vorjahr: T€ - 330) im Geschäftsjahr übernommen.
Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen betreffen die Zinsanteile aus Pensions- und Jubiläumsrückstellungen.
SONSTIGE ANGABEN Derivate Zur Absicherung von USD-Währungsrisiken bestanden zum Jahresende Devisentermingeschäfte zum Nominalwert von T USD 13.000 (Vorjahr: T USD 16.000). Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen den Marktwerten. Der beizulegende Zeitwert beläuft sich zum Stichtag auf T € 11.572.
Latente Steuern Aktive latente Steuern beruhen auf den handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansätzen der Pensionsrückstellungen, Jubiläumsrückstellungen und sonstige Rückstellungen. Der Steuersatz für 2019 beträgt 30,85%. Aktive Steuerlatenzen werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert. Zusammensetzung Aufsichtsrat Der in 2019 gebildete Aufsichtsrat setzt sich zu zwei Dritteln aus Anteilseignervertretern (Vorsitzender: Stefano Verzoletto, Lorenzo Savi) und zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern (Paul Stachula) zusammen. ErgebnisverwendungsvorschlagEs wird von der Gesellschaft vorgeschlagen, den 2019 entstandenen Jahresfehlbetrag in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Berichtszeitraums beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilt sich wie folgt auf:
Honorar des Abschlussprüfers Für Leistungen der BDO AG fielen für 2019 folgende Honorare an:
Anmerkung zu den Mitgliedern der Geschäftsführung: Eintritt Luis Puncernau zum 01. September 2019 Austritt Dieter Heinkes zum 31. Dezember 2019 Mitglieder der Geschäftsführung:
Dormagen, den 05.06.2020 gez. Stefan Braun, Marketing gez. Luis Puncernau, Technik gez. Giovanni Verzoletto, Finanz- und Rechnungswesen gez. Olmo Falco, Controlling VERSAGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die DRALON GmbH, Dormagen ERKLÄRUNG DER NICHTABGABE VON PRÜFUNGSURTEILEN Wir waren beauftragt, den Jahresabschluss der DRALON GmbH, Dormagen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - zu prüfen. Darüber hinaus waren wir beauftragt, den Lagebericht der DRALON GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 zu prüfen. Wir geben keine Prüfungsurteile zu dem beigefügten Jahresabschluss und dem beigefügten Lagebericht ab. Aufgrund der Bedeutung der im Abschnitt "GRUNDLAGE FÜR DIE ERKLÄRUNG DER NICHTABGABE VON PRÜFUNGSURTEILEN" beschriebenen Sachverhalte sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu erlangen, und versagen daher den Bestätigungsvermerk. GRUNDLAGE FÜR DIE ERKLÄRUNG DER NICHTABGABE VON PRÜFUNGSURTEILEN Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft haben den Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Uns wurden entgegen § 320 Abs. 2 HGB von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft keine für die Prüfung der Angemessenheit der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erforderlichen angemessenen und ausreichenden Aufklärungen und Nachweise zur Verfügung gestellt. Insbesondere wurde uns im Zusammenhang mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft am 1. November 2020 kein Insolvenzplan bzw. kein Entwurf des Insolvenzplans vorgelegt. Darüber hinaus wurde uns von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft keine schriftliche Erklärung über die Vollständigkeit aller von erbetenen Aufklärungen und Nachweise sowie die Vollständigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht erteilt. Wir können daher nicht beurteilen, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist. Uns sind folgende Sachverhalte bekannt geworden, die, sofern wir keinen Versagungsvermerk erteilt hätten, andernfalls eine Einschränkung der Prüfungsurteile erfordert hätten: Wir haben keinen vollständigen Anhang und keinen vollständigen Lagebericht sowie keine angemessenen und ausreichenden Nachweise hierzu erhalten. Uns wurden ferner keine angemessenen und ausreichenden Nachweise im Zusammenhang mit etwaigen werterhellenden Tatsachen vorgelegt. Diese Sachverhalte haben umfassende Bedeutung auch für die Beurteilbarkeit der im Lagebericht erfolgten bzw. zu erfolgenden Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie der erfolgten bzw. zu erfolgenden Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Es liegt in unserer Verantwortung, eine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchzuführen. Des Weiteren liegt es in unserer Verantwortung, einen Bestätigungsvermerk zu erteilen. Aufgrund der im Abschnitt "GRUNDLAGE FÜR DIE ERKLÄRUNG DER NICHTABGABE VON PRÜFUNGSURTEILEN" beschriebenen Sachverhalte sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile zu diesem Jahresabschluss und diesem Lagebericht zu erlangen. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Düsseldorf, 30. November 2020 BDO
AG
gez. Mirzaie, Wirtschaftsprüferin gez. Bruckhaus, Wirtschaftsprüfer |
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