Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 10450
Eingetragen
9.9.2005
Branche
Ausschank von Getränken a. n. g.Varietés und KleinkunstbühnenVermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen
Gegenstand
Der Betrieb von Gaststätten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Richard Costigan
seit 5.10.2005
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Murphy's Law GmbH

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 6.782,00 9.597,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 6.780,00 9.595,00
B. Umlaufvermögen 917.482,89 500.923,21
I. Vorräte 14.017,39 14.017,39
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 51.632,81 36.078,40
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 14.844,55 14.822,32
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 851.832,69 450.827,42
Summe Aktiva 924.264,89 510.520,21

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 675.928,71 369.368,41
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 344.368,41 226.080,80
III. Jahresüberschuss 306.560,30 118.287,61
B. Rückstellungen 177.220,88 102.347,33
C. Verbindlichkeiten 71.115,30 38.804,47
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 71.115,30 38.804,47
Summe Passiva 924.264,89 510.520,21

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Murphy's Law GmbH hat ihren Sitz in Mannheim und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter der Reg.-Nr. HRB 10450.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gem. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen.

Es wurde für die Zugänge des Geschäftsjahres kein Gebrauch von der Vereinfachungsregelung - volle oder halbe Jahresabschreibung - bei Zugang bis Mitte des Geschäftsjares und danach - gemacht.

Vermögensgegenstände von geringstem Wert mit Anschaffungskosten bis € 250,00 wurden im Geschäftsjahr - aus Vereinfachungsgründen - sofort als Aufwand behandelt.

Geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten bis € 800,00 wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 (des Jahres 2008) wurden - aus Vereinfachungsgründen - als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und abgeschrieben; der Sammelposten wurde fortgeführt.

3. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Für Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, die regelmäßig ersetzt werden und deren Wert von insgesamt nachrangiger Bedeutung ist, wurde ein Festwert gebildet.

4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an.

5. Rückstellungen

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Es wurden erwartete künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurden ursprünglich 15 Jahre festgelegt und beibehalten. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde ausgehend von der voraussichtlichen Bestandsdauer und Stabilität des übernommenen Kundenstamms geschätzt.

Umlaufvermögen

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Dem Gesellschafter-Geschäftsführer wurde ein Mitarbeiterdarlehen als Kontokorrentdarlehen in Höhe von € 5.493,62 (Vj.: € 3.691,22 ) gewährt, insgesamt wurden im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses im abgelaufenen Geschäftsjahr € 203,54 getilgt / zurückgeführt. Die Verzinsung erfolgte mit 6,00 % p. a. Es handelt sich insoweit auch um Forderungen gegenüber Gesellschaftern. Das Darlehen wurde nicht besichert.

Rückstellung für latente Steuern

Nachdem zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in folgenden Jahren voraussichtlich abbauen, wurde für die sich insgesamt ergebende Steuerbelastung gemäß § 274 Abs. 1, § 249 Abs. 1 HGB eine latente Steuerrückstellung wegen Geringfügigkeit nicht gebildet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht und waren auch im Vorjahr nicht zu berücksichtigen.

C. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen folgende nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:

Raummietverträge mit einer kalenderjährlichen Verpflichtung von ca. T€ 120 sowie Inventarmietverträge von untergeordneter Bedeutung (ca. T€ 5 als Jahresbetrag).

Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr (im Durchschnitt der Quartale) 18 Arbeitnehmer.

Feststellung Vorjahresabschluss

Der Jahresabschluss der Murphy's Law GmbH zum 31. Dezember 2022 wurde am 30.01.2024 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.

D. Sonstige Verpflichtungen

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023

 

Mannheim, den 07.02.2025

Richard Costigan, Geschäftsführer

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 07.02.2025 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt.

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