HVG
GmbH
Kleve
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2019
EUR |
30.9.2018
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
342.879,76 |
201.564,04 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
166.028,96 |
186.452,97 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
176.850,80 |
15.111,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
342.879,76 |
201.564,04 |
Passiva
|
|
30.9.2019
EUR |
30.9.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
30.965,67 |
29.912,67 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.912,67 |
3.859,67 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.053,00 |
1.053,00 |
| B.
Rückstellungen |
205.797,00 |
117.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
106.117,09 |
54.151,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
342.879,76 |
201.564,04 |
Anhang
zum Jahresabschluss
I. Allgemeines
Der beigefügte Jahresabschluss zum 30. September
2019 der Firma
HVG GmbH
mit Sitz in der Benzstraße 3, in 47533 Kleve,
wurde unter Berücksichtigung der nachfolgenden Angaben
und Erläuterungen nach den handelsrechtlichen
Gewinnermittlungsvorschriften erstellt.
II. Gesellschaft, Gesellschafter und Gegenstand
Die Gesellschaft wurde am 24.01.2014 gegründet
und hat Ihren Sitz in Kleve.
Registergericht ist das Amtsgericht Kleve,
eingetragen ist die Gesellschaft dort unter der Nummer HRB
12620.
Das Stammkapital beträgt EUR 25.000,00.
Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung
eigenen Vermögens sowie die Übernahme der
persönlichen Haftung in Kommanditgesellschaften.
Geschäftsführer im Geschäftsjahr
2018/2019 war Herr Dipl.-Ing. Reiner Hannen.
Herr Dipl.-Ing. Reiner Hannen ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
wurde folgenden Personen erteilt (Eintrag in das
Handelsregister am 13.02.2014):
| • |
Hannen, Christina
|
| • |
Hannen, Linda
|
III. Jahresabschluss
1. Allgemeine Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze:
Die Berichtsfirma ist zum Bilanzstichtag eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.1 i.V.m.
Abs. 2 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt, ergänzend dazu waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens nach §
275 Abs. 2 HGB angewandt. Bei der Aufstellung des Anhangs
nimmt die Gesellschaft die größenabhängigen
Erleichterungen nach § 288 HGB in Anspruch.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("going
concern") ausgegangen.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze
angewandt:
a.) Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bei
erkennbaren Risiken angesetzt.
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wurde bei
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen keine
Pauschalwertberichtigung gebildet, da diese Forderungen
ausschließlich gegenüber verbundenen Unternehmen
bestehen.
Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit
von unter einem Jahr sowie liquide Mittel in
Fremdwährungen wurden zum Tageskurs am Bilanzstichtag
umgerechnet.
Die übrigen Vermögensgegenstände
wurden zum Nennwert bilanziert.
b.) Schulden
Bei der Ermittlung der Rückstellung für
Archivierungskosten wurden eine durchschnittliche
Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren und voraussichtliche
Preis- und Kostensteigerungen von 3% p.a. zugrunde gelegt.
Der Teil der gebildeten Rückstellungen, welcher
auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem
Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen,
wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter
Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den
Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz
angesetzt, sofern sich diese in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und
passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Im
Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum
Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des
§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Bei der Verzinsung der gruppeninternen Schulden und
der Schulden gegenüber nahestehenden Personen wurde im
Geschäftsjahr 2018/2019 wie auch schon im Vorjahr ein
Zinssatz von 2,00% berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit größer
einem Jahr bestehen nicht, sämtliche Forderungen in
Höhe von TEUR 166,0 (VJ TEUR 186,4) sind innerhalb
eines Jahres fällig.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt zum Stichtag
TEUR 106,1 (VJ TEUR 54,2).
2. Angaben/Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn-
und Verlustrechnung:
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Rückstellungen für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen 2018 und
2019 sowie Kosten für die Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen.
IV. Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten:
Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB oder andere
Eventualverbindlichkeiten sind nicht erhebbar und liegen
laut Auskunft der Geschäftsführung auch nicht
vor.
2. Geschäftsführung:
Die Mitglieder der Geschäftsführungsorgane
sowie Kredite gegen die Geschäftsführung ergeben
sich aus dem Punkt "Allgemeines" sowie aus den
Kontennachweisen zur Bilanz.
Auf eine Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung wurde gemäß §
286 Abs. 4 HGB verzichtet.
3. Konzernabschluss:
Die Berichtsfirma ist nicht in einen Konzernabschluss
einzugliedern.
4. Angaben zum Anteilsbesitz:
Anzugebende mindestens 20%ige Beteiligungen an
anderen Unternehmen durch die Berichtsfirma liegen nach
Auskunft der Geschäftsführung nicht vor.
5.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer:
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 2.
6.
Verwendung des Jahresergebnisses:
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde die
Verwendung des Jahresergebnisses nicht berücksichtigt.
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
ausgewiesenen Jahresüberschuss
auf neue Rechnung vorzutragen.
Kleve,
_________________________
Herr Dipl.-Ing. Reiner Hannen
-Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.04.2020 festgestellt.
|