Wicky-Geschenkartikel Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Drensteinfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.795,50 |
6.268,50 |
| I.
Sachanlagen |
4.695,50 |
6.168,50 |
| II.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
118.549,01 |
175.475,29 |
| I.
Vorräte |
105.477,41 |
150.978,41 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.120,89 |
16.956,97 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks |
5.950,71 |
7.539,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
123.344,51 |
181.743,79 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
57.582,82 |
71.711,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Bilanzgewinn |
32.018,22 |
46.146,99 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
64.761,69 |
109.032,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
123.344,51 |
181.743,79 |
Anhang
I. Aufstellungs- und Gliederungsmethoden
Der Jahresabschluss der Wicky Geschenkartikel GmbH
für das Geschäftsjahr 2011 ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind teilweise im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1
HGB und bei der Aufstellung des Anhangs gemäß
§ 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde in Anwendung
des Wahlrechtes nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
verzichtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Gegenüber dem Vorjahr sind keine
Änderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden vorgenommen worden.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Die Anschaffungskosten geringwertiger
Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von Euro 150,00
werden im Jahr des Zugangs gemäß § 6 Abs. 2
EStG voll als Aufwand erfasst. Für abnutzbare
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Euro 150,01
bis Euro 1.000,00 wird im Jahr des Zugangs
gemäß § 6 Abs. 2a EstG ein Sammelposten
gebildet, der über fünf Jahre linear
abgeschrieben wird.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren
beizulegenden Wert. Die Bewertung entspricht den
Grundsätzen der §§ 255 Abs. 1 und 253 Abs. 4
HGB.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten
bilanziert. Mit Ausnahme des
Körperschaftsteuerguthaben, welches mit dem Barwert
angesetzt wird. Erkennbare Ausfallrisiken werden
einzelwertberichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird
durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen
ausreichend Rechnung getragen.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung zu tragen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(§ 268 Abs. 4 HGB)
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen haben Euro 3.122,26
(Vorjahr: Euro 3.576,30) eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr.
Unter den Forderungen und den Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen werden
Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen
der Wicky Gruppe ausgewiesen.
Bilanzgewinn (§ 268 Abs. 1 HGB)
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzgewinn
wurde ein Gewinnvortrag von Euro 46.146,99 einbezogen.
Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB)
Vom Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
sind innerhalb eines Jahres Euro 64.761,69 (Vorjahr: Euro
109.032,20) fällig.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren existieren nicht.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben zu den Mitgliedern der
Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens von folgenden
Personen geführt:
Herr Siegfried Kurzhals
Kaufmann
Drensteinfurt, den 29. Juni 2012
gez. Siegfried Kurzhals
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.07.2012 festgestellt.
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